Drogen, Schweigepflicht, Datenschutz und die E-Card

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karlbrenner
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Drogen, Schweigepflicht, Datenschutz und die E-Card

Beitrag Mo., 26.07.2010, 22:49

Wie sieht es eigentlich mit der ärztlichen Schweigepflicht im Bezug auf Drogen aus? Wenn ich zu einem Neurologen / Psychiater gehe, weißt dieser dann eventuell über meinen vergangenen Drogenkonsum, wenn ich diesen meinem Hausarzt anvertraut habe, oder eben umgekehrt wenn ich aus diesem Grund in psychiatrischer Behandlung bin?

Laut e-card Webseite sind ja nur Name und Versicherungsnummer darauf gespeichert. Gibt es jedoch eine "größere" Datenbank in der meine Daten gespeichert sind?


Danke!

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Eremit
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Beitrag Di., 27.07.2010, 02:09

karlbrenner hat geschrieben:Gibt es jedoch eine "größere" Datenbank in der meine Daten gespeichert sind?
Laut Medien ist eine solche in Planung. Wobei aber dann auch die Zugriffe gespeichert werden, um Missbrauch vorzubeugen. Wer also darauf in Zukunft zugreift, muß sich für den Zugriff auch verantworten.

Ist aber, wie gesagt, in Planung. Noch tappt jeder Arzt für sich im Dunkeln, wenn Du ihn nicht aufklärst.

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Admin
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Beitrag Di., 27.07.2010, 07:52

Hinweis Admin: da sich die Fragestellung auf fachärztliche (psychiatrische/neurologische) Behandlung, nicht aber auf Psychotherapie bezieht, Thread in den passenden Bereich verschoben.

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