begünstigter Behindertenstatus erlangen
begünstigter Behindertenstatus erlangen
Hallo, hab mal wieder eine Frage an die Community. Ich könnte einen geringfügigen Job bei der Universität Graz bekommen, bräuchte dafür aber den Status eines begünstigten Behinderten, um die Stelle zu bekommen. Nun ist die Lage die, dass ich in I-Pension bin, einen Antrag bereits gestellt habe, dieser aber abgelehnt wurde. Meiner Recherche nach ist es nämlich nicht möglich diesen Status zu bekommen wenn man bereits eine Pension bezieht. Im Konkreten heißt das: Die einen (Uni Graz) wollen den Status damit sie mich anstellen können, die anderen (das Sozialministerium) brauchen anscheinend erst eine geringfügige Anstellung meinerseits damit ich dort den Antrag für den begünstigten Behindertenstatus stellen kann. Irgendwie beißt sich da die Katze in den eigenen Schwanz... Habt ihr Erfahrungen mit dem Status des begünstigten Behinderten und wenn ja wie kann es mir gelingen hier doch noch den Job zu bekommen? Genügt eine geringfügige Anstellung um den Status zuerkannt zu bekommen? Hat jemand selbst Pension bezogen und dennoch diesen Status erlangen können?
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Wenn du in invalidäts Pension bist darfst ja gar nix dazu verdienen. oder arbeitest du dort ehrenamtlich?
lg Daisy
ich würd halt die ausgleichszulage verlieren, aber das wär mir egal.
Bist du in Deutschland oder Österreich? ich frag nur den in Österreich gibt es eingendlich nur mehr Rehageld und für die schweren Fälle invalitätspension. wenn du also nicht mehr invalid bist kannst du die Pension tatsächlich verlieren. wenn dir das egal ist dann brauchst du nur sagen du willst wieder arbeiten. dann stellst einen antrag auf behindertenpass und Eintragung begünstigter behinderter.
lg Daisy
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Ich bin aus Österreich, klar kann ich sagen ich will wieder arbeiten, aber was macht man mit der 10 jährigen Lücke im Lebenslauf, und in dem Fall geht's um einen geringfügigen Job im Ausmaß von 5 Wochenstunden, davon kann ich auch nicht leben. Ich bekrittel ja nur das System. Ich hätte gern diesen Job um zu schauen wie's mir damit geht aber der Staat gibt mir nicht die Möglichkeit dazu. Natürlich könnt ich aufs Ganze gehen und mir einfach irgendwas suchen, vl. finde ich ja auch was, aber ich kann wegen meiner Krankheit auch nicht sagen wie lang ich das psychisch durchhalte. Und wenn's schiefgeht kann ich meine Zahlungen nicht tätigen und steh irgendwann auf der Straße. Das ist wie Seiltanzen nur ohne Netz.
Man macht sich selbstständig. Ist für immer mehr Menschen die einzige Möglichkeit, auch solche ohne (vergleichbare) Krankengeschichte.koax hat geschrieben:(…) aber was macht man mit der 10 jährigen Lücke im Lebenslauf (…)
Könntest Du auch ohne Krankheit nicht.koax hat geschrieben:Natürlich könnt ich aufs Ganze gehen und mir einfach irgendwas suchen, vl. finde ich ja auch was, aber ich kann wegen meiner Krankheit auch nicht sagen wie lang ich das psychisch durchhalte.
ohne basiskapital kann man das wohl vergessen. ich wollte einfach nur wissen ob es jemanden gelungen ist auch in der Pension den Status eines begünstigen Behinderten zu erlangen.Man macht sich selbstständig.
das geht ja leider nicht. den wenn du begünstigter Behinderter bist du eingeschränkt Arbeitsfähig . wenn du aber in Invalidtätspension bist dann bist du gar nicht arbeitsfähig. Ausser du redest mit denen das du in berufliche Reha kommst dann kannst später wieder arbeiten. bei geringfügiger Arbeit bist aber trotzdem beim ams und arbeitest geringfügig.
Ich an der Stelle würde lieber erstmal mit einer Beruflichen Beschäftigung starten und schauen wie es mir geht.
Ich an der Stelle würde lieber erstmal mit einer Beruflichen Beschäftigung starten und schauen wie es mir geht.
lg Daisy
Das kommt darauf an, was Du machen willst bzw., wie lange es dauert, bis das Unternehmen Gewinn abwirft.koax hat geschrieben:ohne basiskapital kann man das wohl vergessen.
Da ich den Link nicht posten darf (zu kurz angemeldet), hier ein Auszug aus der Infoseite des Sozialministeriums:
"Die Voraussetzungen für begünstigte Behinderte sind nicht erfüllt:
Wenn Sie
•Schüler oder Schülerin,
•Studierender oder Studierende sind oder
•nach bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften eine dauernde Pensionsleistung beziehen (dauernde Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, Ruhegenüsse oder Pensionen aus dem Versicherungsfall des Alters) und nicht in Beschäftigung stehen."
"Die Voraussetzungen für begünstigte Behinderte sind nicht erfüllt:
Wenn Sie
•Schüler oder Schülerin,
•Studierender oder Studierende sind oder
•nach bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften eine dauernde Pensionsleistung beziehen (dauernde Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, Ruhegenüsse oder Pensionen aus dem Versicherungsfall des Alters) und nicht in Beschäftigung stehen."
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