Speicherung/Löschung von Daten durch die gKV

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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Speicherung/Löschung von Daten durch die gKV

Beitrag Fr., 03.07.2009, 10:21

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema "Speicherung und Löschung von Daten durch die gesetzliche Krankenversicherung" in Deutschland.

Weiß jemand von Euch, welche Daten die Krankenkasse wie lange aufbewahren darf und somit natürlich auch weitergeben kann, falls ich eine Schweigepflichtsentbindung unterschreibe? Im SGB V habe ich dazu zwar etwas gefunden, es aber ehrlich gesagt nicht wirklich verstanden. Dort steht, dass bestimmte Daten nach vier Jahren, andere nach zehn Jahren gelöscht werden müssen. Aber für welche Daten gilt das und gibt es Daten, die vielleicht doch länger gespeichert werden dürfen (Psychotherapie, Klinikaufenthalte etc.)?

Es wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

Vielen Dank und Grüße

Maya

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Beitrag Fr., 03.07.2009, 12:04

P.S.: Gerade habe ich von einer Krankenkasse die Information erhalten, dass sie die Daten mindestens 30 Jahre speichern würden. Schaut man sich aber die Texte im SGB V an, dürften sie das doch eigentlich gar nicht, oder?

Ganz schön verwirrend das Ganze ...
Komplexe PTBS - ein Therapieversuch
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