Hallo,
falls das Thema hier falsch sein sollte, dann gerne verschieben bzw. darauf hinweisen.
Ich habe nach langem hin und her und vielen Steinen, die mir die Krankenkasse in den Weg gelegt hat, nun endlich die Kostenerstattung für Psychotherapie gewilligt bekommen.
Der Betrag, den Sie bewilligen ist aber weniger, als der in dem Kostenvoranschlag. Bedeutet das, ich müsste drauf zahlen? Das wäre ja irgendwie unfair, weil ich das ja nur über diesen Weg mache, weil ich keinen Therapieplatz bekomme, der über die gesetzliche abrechnet.
Hat da jemand Erfahrungen mit und weiß, was ich da machen könnte?
Kostenerstattung
- Werbung
Der Unterschied kommt vermutlich zustande, weil die Krankenkasse das normale GKV-Honorar bewilligt hat, und dein/e Therapeut/in privat abrechnet und entsprechend andere Gebührensätze nehmen kann.
Besprich es am besten mit dem oder der Therapeutin. Wenn sie öfters im Kostenerstattungsverfahren arbeiten, ist das Thema sicherlich nicht neu. Eigentlich hätte sowas in die Aufklärung *vor* Beantragung gehört: "Ich nehme einen Satz von X Euro pro Therapiestunde, die GKV erstattet in der Regel nur den GKV-Satz von Y Euro." Dann hättest du überlegen können, ob sich zu diesen Bedingungen für dich die Beantragung überhaupt lohnt, denn damit ist ja auch viel (emotionale) Energie verbunden.
Du kannst evtl. bei der Kasse Widerspruch einlegen - ob der aussichtsreich ist, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Wenn der/die Therapeut/in allerdings auf dem höheren Gebührensatz bestehen und die Kasse auch stur bleibt, dann musst du dich wahrscheinlich wirklich entscheiden, ob du die Differenz selbst zahlen willst/kannst oder ob du weiter nach einem Therapieplatz suchst.
Anlaufstellen, die dir vielleicht nochmal ganz detailliert Auskunft geben können, auch zu den Optionen, die du hast:
- https://www.patientenberatung.de
- Psychotherapeutenkammer deines Bundeslandes
Besprich es am besten mit dem oder der Therapeutin. Wenn sie öfters im Kostenerstattungsverfahren arbeiten, ist das Thema sicherlich nicht neu. Eigentlich hätte sowas in die Aufklärung *vor* Beantragung gehört: "Ich nehme einen Satz von X Euro pro Therapiestunde, die GKV erstattet in der Regel nur den GKV-Satz von Y Euro." Dann hättest du überlegen können, ob sich zu diesen Bedingungen für dich die Beantragung überhaupt lohnt, denn damit ist ja auch viel (emotionale) Energie verbunden.
Du kannst evtl. bei der Kasse Widerspruch einlegen - ob der aussichtsreich ist, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Wenn der/die Therapeut/in allerdings auf dem höheren Gebührensatz bestehen und die Kasse auch stur bleibt, dann musst du dich wahrscheinlich wirklich entscheiden, ob du die Differenz selbst zahlen willst/kannst oder ob du weiter nach einem Therapieplatz suchst.
Anlaufstellen, die dir vielleicht nochmal ganz detailliert Auskunft geben können, auch zu den Optionen, die du hast:
- https://www.patientenberatung.de
- Psychotherapeutenkammer deines Bundeslandes
When hope is not pinned wriggling onto a shiny image or expectation, it sometimes floats forth and opens.
― Anne Lamott
― Anne Lamott
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 5 Antworten
- 6115 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von lilly2204
-
- 14 Antworten
- 1088 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Sinarellas