Bestätigung nach Therapieende?
Bestätigung nach Therapieende?
Guten Tag,
ich frage für jemanden, da er sich nicht traut es selbst zu machen und es beim letzten Mal vergessen hat zu fragen.
Ich frage ein bisschen allgemein, damit nicht noch eine Nachfrage von der Person kommt.
Erhält man von der Krankenkasse eine ,,Bestätigung", wenn der Therapeut oder der Patient die Therapie beendet?
Viele Grüße
(Hinweis Admin: Betreffzeile von "Frage" auf obige präzisiert. Bitte zukünftig - siehe Netiquette! - möglichst aussagekräftige Betreffzeilen wählen! Danke.)
ich frage für jemanden, da er sich nicht traut es selbst zu machen und es beim letzten Mal vergessen hat zu fragen.
Ich frage ein bisschen allgemein, damit nicht noch eine Nachfrage von der Person kommt.
Erhält man von der Krankenkasse eine ,,Bestätigung", wenn der Therapeut oder der Patient die Therapie beendet?
Viele Grüße
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Doch, auf Nachfrage.
Man kann sich bestätigen lassen wann die letzte Therapiestunde war und wann wieder Anspruch auf „reguläre“ Therapie besteht.
Regulär schreib ich, da die zwei Jahresfrist bei dieser Bestätigung angegeben wird aber es durchaus Möglichkeiten gibt die zu umgehen.
Man kann sich bestätigen lassen wann die letzte Therapiestunde war und wann wieder Anspruch auf „reguläre“ Therapie besteht.
Regulär schreib ich, da die zwei Jahresfrist bei dieser Bestätigung angegeben wird aber es durchaus Möglichkeiten gibt die zu umgehen.
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- neu an Bo(a)rd!
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Wenn vor Ablauf der 2Jahresfrist eine Therapie erfolgen soll, muss der oder die Therapeutin zur Beantragung der neuen Therapie direkt über das Gutachterverfahren gehen.
Das wissen viele Therapeuten nicht oder scheuen die Arbeit. Es muss sich nach aus dem Befund/Bericht an den oder die Gutachterin begründet herleiten, warum trotz der letzten Therapie, sich ein erneuter oder anders gelagerter Bedarf ergibt.
Das wissen viele Therapeuten nicht oder scheuen die Arbeit. Es muss sich nach aus dem Befund/Bericht an den oder die Gutachterin begründet herleiten, warum trotz der letzten Therapie, sich ein erneuter oder anders gelagerter Bedarf ergibt.
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Manchmal ist man vielleicht auch einfach noch nicht "fertig " mit den vorgegebenen Stunden der Krankenkasse. Das ist ja auch immer sehe individuell. Ich kann sicherlich auch ohne meine Therapie weiterleben, aber tatsächlich würde ich gerne nach den 100 Stunden weitermachen, weil ich das Gefühl habe, da ist noch ganz ganz viel, was eben noch nicht an die Oberfläche gekommen ist. Ich brauche einfach unglaublich lange um zu vertrauen..
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...oder einen Verfahrenswechsel, also bspw. von Tiefen auf VT.
..:..
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- Forums-Gruftie
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Da hat sich, glaube ich im Hinterkopf zu haben, inzwischen auch etwas geändert und ein Verfahrenswechsel innerhalb der 2 Jahre, muss auch direkt über den Gutachter laufen.Sinarellas hat geschrieben: ↑Di., 02.07.2024, 10:56 ...oder einen Verfahrenswechsel, also bspw. von Tiefen auf VT.
Wer nicht auf seine Weise denkt, denkt überhaupt nicht. (Oscar Wilde)
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- [nicht mehr wegzudenken]
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War das nicht so, dass Verfahrenswechsel nicht mehr funktioniert/genügt, um direkt eine neue Psychotherapie genehmigt zu bekommen. Ich meine, das hätte hier jemand mal im Form geschrieben, dass das auch abgeändert worden wäre.
Edit: hat sich überschnitten mit Lovis.
Edit: hat sich überschnitten mit Lovis.
Ich bin wie einer, der blindlings sucht, nicht wissend wonach noch wo er es finden könnte. (Pessoa)
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- Helferlein
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Ich gehe ja gerade einen Verfahrenswechsel im Anschluss an eine VT an.
Meine Info laut Therapeut ist, dass es auch beim Verfahrenswechsel über einen Gutachter laufen muss.
Durch den Wechsel sei eine erneute Therapie gut begründet, aber natürlich kann der Gutachter diese auch ablehnen.
Meine Info laut Therapeut ist, dass es auch beim Verfahrenswechsel über einen Gutachter laufen muss.
Durch den Wechsel sei eine erneute Therapie gut begründet, aber natürlich kann der Gutachter diese auch ablehnen.
Hallo,
ich habe nochmal eine Nachfrage.
Ich hoffe, die Nachricht wird gesehen.
Meldet Therapeut das Therapieende direkt an die Krankenkasse oder meldet er das Therapieende an die Kassenärztliche Vereinigung und die dann an die Krankenkasse?
Danke im Voraus für die Antworten.
Viele Grüße
ich habe nochmal eine Nachfrage.
Ich hoffe, die Nachricht wird gesehen.
Meldet Therapeut das Therapieende direkt an die Krankenkasse oder meldet er das Therapieende an die Kassenärztliche Vereinigung und die dann an die Krankenkasse?
Danke im Voraus für die Antworten.
Viele Grüße
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- Forums-Gruftie
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Die KK zahlt die Therapie. Dementsprechend ist der Therapeut gegenüber der KK Rechenschaft schuldig. Die KV hat damit nüx zu tun.
Wer nicht auf seine Weise denkt, denkt überhaupt nicht. (Oscar Wilde)
Hallo,
danke für die Antwort.
Die KV hat generell auch etwas zu tun. Deswegen frage ich. Die Stundenabrechnung läuft glaube ich über die.
danke für die Antwort.
Die KV hat generell auch etwas zu tun. Deswegen frage ich. Die Stundenabrechnung läuft glaube ich über die.
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- Forums-Gruftie
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- Beiträge: 769
„Die Therapeutin oder der Therapeut zeigt der zuständigen Krankenkasse unverzüglich die
Beendigung der Richtlinientherapie gemäß § 15 der Psychotherapie-Richtlinie an. ..."
https://bvvp-bw.de/wp-content/uploads/2 ... ieende.pdf
Beendigung der Richtlinientherapie gemäß § 15 der Psychotherapie-Richtlinie an. ..."
https://bvvp-bw.de/wp-content/uploads/2 ... ieende.pdf
Wer nicht auf seine Weise denkt, denkt überhaupt nicht. (Oscar Wilde)
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