Verlängerung tfp von MDK abgelehnt

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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bizrkartendiankirt
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Verlängerung tfp von MDK abgelehnt

Beitrag Sa., 29.07.2023, 12:07

Hallo Zusammen,

ich bin männlich, 24, und habe letztes Jahr eine außervertragliche tiefenpsychologische Psychotherapie von meiner Krankenkasse genehmigt bekommen (insgesamt 60 std, inkl. Verlängerung von Kurzzeit auf Langzeit).
Dafür hat die Therapeutin einen Antrag mit Begründung gestellt.
Nun hat sie es wieder getan, da die 60 std dem Ende neigen. Sie hat noch eine psychoanalyse Ausbildung und wollte um weitere 100 Std. verlängern.

Dies wurde nun abgelehnt vom MDK mit der Begründung, dass ja die Ziele identisch seien mit dem des vorherigen Antrags und keine Besserung in Sicht sei und es sich finanziell nicht lohnen würde.

Lohnt sich der Einspruch bei der Krankenkasse/MDK?

Gibt es andere Möglichkeiten, die 2 Jahre Wartezeit zu umgehen? Ich werde überflutet von unkontrollierten Flashbacks.
Damals hatte ich von einer anderen Ärztin zuerst einen Dringlichkeitscode bekommen, womit ich dann zur Therapeutin bin, die den Antrag gestelt hat.

Der ANtrag beinhaltete ja schon den Wechsel des Verfahrens von tfp zu psychoanalyse, wurde aber trotzdem abgelehnt.
Bringt es was, einen Antrag bei einer neuen Therapeutin mit einem anderen Verfahren zu stellen? VErhaltenstherapie?

Ich habe auch was von Krisensitzungen oder so gelesen.

Was empfiehlt ihr mir? Gibt es irgendwelche Möglichkeiten mit Hoffnungsaaussicht?
Ich habe überlegt, einfach meine studentische Krankenversicherung zu wechseln, zu einer GK die in einem anderen Bundesland ist, sodass ein anderer medizinischer Dienst um Gutachten gebeten wird (bei neuem Antrag dann). Aber ich glaube, so einfach ist das nicht, da man ja immer dort sich anmelden muss, wo man auch wohnt.

Bringt es was, als student zu einer privaten GK zu wechseln? Fallen mir dort hohe Kosten an?

Liebe Grüße

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Malia
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Beitrag Sa., 29.07.2023, 15:12

Lohnt sich der Einspruch bei der Krankenkasse/MDK?
Bei Widerspruch geht der Antrag zum Obergutachter .
In den meisten Fällen werden dann die beantragten Stunden befürwortet, wie ich gelesen hab, nachdem ich diesen Weg gehen musste.
Bei einem gewissen Stande der Selbsterkenntnis und bei sonstigen für die Beobachtung günstigen Begleitumständen wird es regelmäßig geschehen müssen, dass man sich abscheulich findet.
Franz Kafka

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lisbeth
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Beitrag Sa., 29.07.2023, 15:27

Was heißt außervertraglich? Im Kostenerstattungsverfahren? Da läuft es evtl nochmal anders als bei einer Vertragspsychotherapeutin mit Kassensitz. Dort geht ja die Bewilligung auch nicht über den MDK sondern über Gutachter.
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bizrkartendiankirt
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Beitrag Sa., 29.07.2023, 15:49

lisbeth hat geschrieben: Sa., 29.07.2023, 15:27 Was heißt außervertraglich? Im Kostenerstattungsverfahren? Da läuft es evtl nochmal anders als bei einer Vertragspsychotherapeutin mit Kassensitz. Dort geht ja die Bewilligung auch nicht über den MDK sondern über Gutachter.
Ja, genau. Kostenerstattungsverfahren, weil bei gestzlich zugelassenen Therapeuten kein Platz war.
Ja, aber der Gutachter kommt vom MDK

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lisbeth
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Beitrag Sa., 29.07.2023, 16:07

Nee, ich meinte, dass bei Therapeutinnen mit Kassensitz die Bewilligung über Gutachter läuft.
Bei dir offensichtlich über den MDK, das sind ja vermutlich andere Regeln.
Was steht denn im Bescheid hinsichtlich Widerspruch?

Ruf mal bei der Unabhängigen Patientenberatung an (www.patientenberatung.de) die können dir genauer sagen, welche Rechte du hast, wie du ggfls. Widerspruch einlegen kannst.
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bizrkartendiankirt
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Beitrag Sa., 29.07.2023, 16:13

lisbeth hat geschrieben: Sa., 29.07.2023, 16:07 Nee, ich meinte, dass bei Therapeutinnen mit Kassensitz die Bewilligung über Gutachter läuft.
Bei dir offensichtlich über den MDK, das sind ja vermutlich andere Regeln.
Was steht denn im Bescheid hinsichtlich Widerspruch?

Ruf mal bei der Unabhängigen Patientenberatung an (3 posts regel, kann keine LInks zitieren) die können dir genauer sagen, welche Rechte du hast, wie du ggfls. Widerspruch einlegen kannst.
Ja, bei mir auch über MDK, bzw. dessen Gutachter. Ja, im Brief der KK steht, das sich mich sowohl beim MDK unter angegebener Adresse melden kann, als auch bei der KK Einspruch einlegen kann. Habe jetzt 2 briefe vorbereitet und sende sie einfach mal am Montag ab. Mehr als nein können die ja nicht sagen...

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chrysokoll
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Beitrag Sa., 29.07.2023, 16:13

bizrkartendiankirt hat geschrieben: Sa., 29.07.2023, 12:07 Bringt es was, als student zu einer privaten GK zu wechseln? Fallen mir dort hohe Kosten an?
nein, das bringt überhaupt nichts.
Private KV fragen sehr genau die Vorgeschichte ab und mit einer gerade gelaufenen oder noch laufenden Psychotherapie kriegst du psychotherapeutische Leistungen entweder gar nicht versichert oder nur zu so einem horrenden Preis dass du die Stunden gleich selber zahlen könntest.
Von einem Wechseln in die private KV möchte ich dir auch für die Zukunft nur ganz dringend abraten. Aktuell bringt es dir in Bezug auf Psychotherapie gar nichts.

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lisbeth
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Beitrag Sa., 29.07.2023, 16:18

bizrkartendiankirt hat geschrieben: Sa., 29.07.2023, 16:13 Habe jetzt 2 briefe vorbereitet und sende sie einfach mal am Montag ab. Mehr als nein können die ja nicht sagen...
Ich würde an deiner Stelle mit der Patientenberatung sprechen, bevor du die Briefe abschickst. Manchmal gibt es bestimmte Formulierungen oder bestimmte Paragraphen auf die man verweisen muss, das weiß man als nicht fachkundige Person idR gar nicht. Manchmal verbaut man sich mit so einem frei formulierten Brief auch (unabsichtlich) die Lösung, weil die Entscheidungsgrundlagen in diesen Institutionen oft einer völlig anderen Logik folgt als unser Alltagsverständnis...
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lisbeth
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Beitrag Sa., 29.07.2023, 16:19

Und: KK-Wechsel zu einer anderen GKV bringt dir auch nix weil bei Beantragung alle (psychotherapeutischen) Leistungen der letzten 2 Jahre angeben musst, egal welche Krankenkasse und welches Bundesland...

Ist ein ziemlich nerviges System, sorry...
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chrysokoll
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Beitrag Sa., 29.07.2023, 16:43

lisbeth hat geschrieben: Sa., 29.07.2023, 16:18
Ich würde an deiner Stelle mit der Patientenberatung sprechen, bevor du die Briefe abschickst.
und zusätzlich würde ich auf jeden Fall mit der Therapeutin sprechen und den Einspruch mit ihr zusammen machen.
Die kennen das doch, die haben in der Regel Erfahrung und auch die Information wie so etwas formal korrekt vorgenommen wird.

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bizrkartendiankirt
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Beitrag Sa., 29.07.2023, 16:49

chrysokoll hat geschrieben: Sa., 29.07.2023, 16:43
lisbeth hat geschrieben: Sa., 29.07.2023, 16:18
Ich würde an deiner Stelle mit der Patientenberatung sprechen, bevor du die Briefe abschickst.
und zusätzlich würde ich auf jeden Fall mit der Therapeutin sprechen und den Einspruch mit ihr zusammen machen.
Die kennen das doch, die haben in der Regel Erfahrung und auch die Information wie so etwas formal korrekt vorgenommen wird.
Die therapeutin meinte, laut Ihrer Erfahrung würde ein Einspruch nichts bringen und würde nur unnötig Zeit und Arbeitsaufwand kosten.
Der nächste Termin ist auch erst in 3 wochen, möchte jetzt auch vorher keinen Kontakt aufnehmen...

Hab ja nur nen Monat für den Widerspruch.
Aber die Patientenberatung würde ich am Montag dann anrufen

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chrysokoll
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Beitrag Sa., 29.07.2023, 17:13

Hm, wenn deine Therapeutin keinen Sinn in einem Einspruch sieht wäre für mich die Frage: Ist das (noch) die richtige Therapeutin?

Wie sieht sie das denn, was rät sie dir? Ihr habt ja offenbar über die Ablehnung gesprochen.
Ist das für sie jetzt ein "tja, kann man nix machen"? Sieht sie weiteren Therapiebedarf?

Natürlich kann dir niemand sagen wie das in deinem Einzelfall ist, sehr häufig lohnt sich ein Einspruch aber sehr wohl.
Und ja, es sollten nicht komplett identische Ziele und Diagnosen sein, aber bei dir ist ja nun auch ganz real etwas dazu gekommen bzw. losgetreten worden.

Krisenstunden bzw. Quartalsstunden sind drei pro Monat. Das ist nicht viel. Eventuell könntest du einzelne Stunden auch selber bezahlen, so dass du zumindest auf 14-tägige Sitzungen kommst?

Ich möchte dich aber ermuntern den Einspruch anzugehen, allerdings schon in Absprache mit der Therapeutin.
Falls sie Urlaub hat kannst du sie natürlich eher nicht kontakten, aber was spricht ansonsten dagegen? Das sollte schon ein gemeinsam gefasster Entschluss sein, finde ich.

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bizrkartendiankirt
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Beitrag Sa., 29.07.2023, 17:26

chrysokoll hat geschrieben: Sa., 29.07.2023, 17:13 Hm, wenn deine Therapeutin keinen Sinn in einem Einspruch sieht wäre für mich die Frage: Ist das (noch) die richtige Therapeutin?

Wie sieht sie das denn, was rät sie dir? Ihr habt ja offenbar über die Ablehnung gesprochen.
Ist das für sie jetzt ein "tja, kann man nix machen"? Sieht sie weiteren Therapiebedarf?

Natürlich kann dir niemand sagen wie das in deinem Einzelfall ist, sehr häufig lohnt sich ein Einspruch aber sehr wohl.
Und ja, es sollten nicht komplett identische Ziele und Diagnosen sein, aber bei dir ist ja nun auch ganz real etwas dazu gekommen bzw. losgetreten worden.

Krisenstunden bzw. Quartalsstunden sind drei pro Monat. Das ist nicht viel. Eventuell könntest du einzelne Stunden auch selber bezahlen, so dass du zumindest auf 14-tägige Sitzungen kommst?

Ich möchte dich aber ermuntern den Einspruch anzugehen, allerdings schon in Absprache mit der Therapeutin.
Falls sie Urlaub hat kannst du sie natürlich eher nicht kontakten, aber was spricht ansonsten dagegen? Das sollte schon ein gemeinsam gefasster Entschluss sein, finde ich.
Ganz zu beginn meinte sie, dass der antrag abgelehnt wurde und ich mal bei der Kk fragen solle, wann ein neuer antrag möglich wäre. Sie meinte sie glaube in 2 Jahren.

Naja, ich fand es eh komisch. Ich habe sie klar gefragt, ob sie meint, dass ich die Therapie noch brauche. Da meinte sie, dass ich sie noch brauche, da ich noch flashbacks habe, und sie ja deswegen auch den Antrag gestellt hätte.

Ich fragte auch, wie der Durchschnitt solcher Anträge sei. Da meinte sie, dass nur meiner abgelehnt wurde, und sonst von den anderen die folgeanträge bewilligt.

Ich fragte auch, was eine einzelstunde bei ihr kosten würde, da meinte sie, dass sie nur privat und gesetzlich krankenkassen mache, da es sonst zu viel werde.
Aber auf Ihrer website steht, dass auch selbstzahler genommen werden.

Ich kam dann auf die idee, die GK zu wechseln, in der hoffnung, dass ein anderer medizinischer dienst den antrag begutachten würde. Da meinte sie, ich solle mich mal schlau machen, ob das ginge und schauen solle, dass nicht wieder der selbe medizinische dienst zuständig wäre.
Ich fand dann nach ein paar anrufen bei versch. Krankenkassen aber heraus, dass die Idee totaler käse ist, da medizinischer dienst an wohnort gebunden ist.

Ich fragte auch (bevor ich das gutachten erhielt, erhielt sie ihn schon), welche begründung der gutachter denn hätte. Die therapeutin meinte dann, dass er meine, es wäre jetzt an der Zeit, dass ich alleine lerne, klarzukommen.
Direkt darauf fragte ich aber, ob sie die selbe meinung teile oder sie meine, ich würde die Therapie weiterhin benötigen. Da meinte sie, dass ich sie noch benötigen würde.

Aber ich habe das gutachten dann auch (inkl. Name des Gutachters, was ja eigentlich nicht sein sollte?) Von der krankenkasse zugeschickt bekommen. Da steht nichts von seiner meinung drin, nur, dass sich ja seit erstem antrag bei mir nichts gebessert habe, die ziele nahezu identisch formuliert seien und keine Besserung durch weitere therapie ableitbar wäre, auch wenn die notwendigkeit einer therapie gegeben wäre. Somit würde es aus zweckmäßigkeit und wirtschaftlicher sicht nicht ableitbar, dass es was bringen würde.


Ich mein, wenn die anderer Meinung wäre, also auch wolle, dass ich nun selbstständig ohne therapie klarkommen lerne, dann würde sie mir das doch transparent mitteilen, oder? Das hat sie aber nicht .

Ich möchte ihr halt keinen arbeitsaufwand machen, falls es dann doch wieder abgelehnt wird, sondern es einfach selbst versuchen, und wenn es klappt, kann ich ihr ja drüber berichten bzw wird sie selbst eh in kenntnis darüber gesetzt. Und wenn nicht, dann eben nicht. Also ich würde ihr dann einfach beim nächsten Termin sagen, dass ich Widerspruch eingelegt habe.


Es ist nicht so, dass ob ich nicht ohne therapie könnte, aber ich weiss nicht, ob es nicht sinnvoll wäre, dass ich weiterhin therapie habe. Und sie meinte ja, ich würde sie noch benötigen.
Sonst würde ich es vielleicht auch sein lassen. Ich weiss es ja nicht. Ich mein, versuchen kann ich es ja mal
Zuletzt geändert von bizrkartendiankirt am Sa., 29.07.2023, 17:41, insgesamt 1-mal geändert.


Jenny Doe
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Beitrag Sa., 29.07.2023, 17:41

Dies wurde nun abgelehnt vom MDK mit der Begründung, dass ja die Ziele identisch seien mit dem des vorherigen Antrags und keine Besserung in Sicht sei und es sich finanziell nicht lohnen würde.

Lohnt sich der Einspruch bei der Krankenkasse/MDK?
Hallo bizrkartendiankirt,

wenn der MDK das so begründet hat, dann würde ich es mit einem Widerspruch probieren.

Aus der Ablehnungsbegründung geht hervor, was im Antrag fehlt, nämlich, was bisher erreicht wurde, welche Ziele noch verfolgt werden sollen und welche zusätzliche / neue Probleme / Diagnosen / Ziele usw. sich im Lauf der Therapie ergeben haben usw..
Die Ablehnungsbegründung ist somit ein Appell an deine Therapeutin, nicht einfach das Erstgutachten abzuschreiben, sondern es anders zu formulieren, sprich, eine Evaluation der bisherigen Therapie durchzuführen, die Notwendigkeit einer Therapieverlängerung zu begründen usw.

Du könntest, zusätzlich zu deiner Therapeutin einen Widerspruch aufsetzen, in dem Du dem MDK glaubhaft beschreibst, was dir die Therapie bisher gebracht hat und was Du noch erreichen möchtest. Z.B. "ich bin mitten in einem Prozess", oder "die Therapie hat mir Probleme bewusst gemacht, die jetzt noch berarbeitet werden müssen", ...
Die Begründung sollte natürlich stimmen. Wenn eine Therapie nach 60 Stunden nichts gebracht hat, dann gilt es in der Tat die Therapie zu hinterfragen.
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.

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bizrkartendiankirt
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Beitrag Sa., 29.07.2023, 17:44

Jenny Doe hat geschrieben: Sa., 29.07.2023, 17:41
Dies wurde nun abgelehnt vom MDK mit der Begründung, dass ja die Ziele identisch seien mit dem des vorherigen Antrags und keine Besserung in Sicht sei und es sich finanziell nicht lohnen würde.

Lohnt sich der Einspruch bei der Krankenkasse/MDK?
Hallo bizrkartendiankirt,

wenn der MDK das so begründet hat, dann würde ich es mit einem Widerspruch probieren.

Aus der Ablehnungsbegründung geht hervor, was im Antrag fehlt, nämlich, was bisher erreicht wurde, welche Ziele noch verfolgt werden sollen und welche zusätzliche / neue Probleme / Diagnosen / Ziele usw. sich im Lauf der Therapie ergeben haben usw..
Die Ablehnungsbegründung ist somit ein Appell an deine Therapeutin, nicht einfach das Erstgutachten abzuschreiben, sondern es anders zu formulieren, sprich, eine Evaluation der bisherigen Therapie durchzuführen, die Notwendigkeit einer Therapieverlängerung zu begründen usw.

Du könntest, zusätzlich zu deiner Therapeutin einen Widerspruch aufsetzen, in dem Du dem MDK glaubhaft beschreibst, was dir die Therapie bisher gebracht hat und was Du noch erreichen möchtest. Z.B. "ich bin mitten in einem Prozess", oder "die Therapie hat mir Probleme bewusst gemacht, die jetzt noch berarbeitet werden müssen", ...
Die Begründung sollte natürlich stimmen. Wenn eine Therapie nach 60 Stunden nichts gebracht hat, dann gilt es in der Tat die Therapie zu hinterfragen.
Ich finde sehr wohl, dass sie was gebracht hat, aber eben noch nicht zu ende geführt wurde.
Ich habe ein einseitiges schreiben erstellt, indem ich beschreibe, dass ich neue ressourcen entwickelt habe, aber mit flashbacks noch nicht umgehen kann und daher die therapie noch benötige, um an einem sicherrem ort mich damit auseinanderzusetzen.
Aber nur einseitig.
Sollte ich mehr dazu schreiben, eine Auflistung, Ziele usw?



Ich empfinde die Therapeutin als sehr gut und vom Fach.

Woher weiss ich, dass sie das nicht absichtlich so gemacht hat, damit ich wirklich mich von der Therapie löse? Aber dann würde sie mir das doch transparent mitteilen müssen, oder?

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