Wie werden die Stunden gezählt (Prob. Sitzungen)

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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Emma
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Wie werden die Stunden gezählt (Prob. Sitzungen)

Beitrag Fr., 11.07.2008, 10:30

Hallo,

ich hab eine Frage zum Ablauf der Therapie. Ab wann fangen die Stunden, die man von der Krankenkasse genehmigt bekommen hat, an zu zählen?

Mein Therapeut hat nach 3 Sitzungen den Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Wenige Tage danach bekam ich schon die Bestätigung, dass die Therapie genehmigt wird, also noch vor der 4. Sitzung.

Ich war jetzt insgesamt 18 Mal dort. Sind das jetzt alles Stunden von den genehmigten oder zieh ich hier die drei von vor dem Antrag ab? Hab ich jetzt also 18 oder nur 15 Stunden verbraucht? Kann der Therapeut die Stunden vor dem Bescheid mit der Kostenübernahme überhaupt zu den genehmigten Stunden zählen oder muss er sie sogar als prob. Sitzungen verrechnen?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.

Liebe Grüße,

Emma

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Dornenstrauch
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Beitrag Fr., 11.07.2008, 13:27

Also meiner Meinung nach ist es so: jeder hat 5 probatorische Sitzungen, die auf alle Fälle von der KK übernommen werden/kostenlos sind. Und danach, also nach Ablauf dieser 5 Stunden, beginnen die 25 Std. Aber warum fragst du nicht einfach deinen Thera? Der muss das doch schließlich wissen. So ganz spontan würd ich also sagen du hast erst 15 Std verbraucht, weil die 3 davor ja zu den probatorischen Sitzungen gehören!

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Zwiebel
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Beitrag Fr., 11.07.2008, 13:41

Hm.... . Bei mir war es so dass ich schon in der ersten Stunde gesagt habe dass ich bei ihm weitermachen will und er war auch einverstanden. Die Stunde hat nicht mitgezählt bei den 25 Stunden. Alle folgenden schon. Ich habe nämlich auch gefragt und gehofft dass es immer 5 probatorische Sitzungen gibt.

Gruß

Zwiebel



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nequitia
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Beitrag Fr., 11.07.2008, 14:52

Hmm.... ich dachte es wäre so...

du hattest 18 Stunden.... 5 davon sind probatorisch, also hattest du erst 13.

Die Antwort von Zwiebel hört sich allerdings überzeugender an.. Ich DACHTE nur, bei ihr war es tatsächlich anders.... das ist natürlich jetzt ziemlich doof, da ich ehrlich gesagt noch dachte, ich hätte 6 verbleibende Stunden... jetzt muss ich erst sehen, wieviele Stunden ich vor der Genehmigung hatte... waren vielleicht auch nur 3.. shit... dann wären es nur noch 4 verbleibende Stunden. Mal sehen.... ich werd ihn auch nochmal fragen und euch bescheid geben.

*verdattert vor PC hock*

Achja: zählt dabei das Datum des Antrages (auf Psychotherapie) oder das Datum der Genehmigung durch die Krankenkasse?

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Zwiebel
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Beitrag Fr., 11.07.2008, 16:26

nequitia hat geschrieben: Achja: zählt dabei das Datum des Antrages (auf Psychotherapie) oder das Datum der Genehmigung durch die Krankenkasse?
Wie meinst du das? Es wird quartalsweise bei der Krankenkasse abgerechnet. Die probatorischen Sitzungen haben eine andere Abrechnungsziffer (bringen auch weniger ein). Ob der Thera bereits mit "richtigen" Stunden weitermacht bevor die Genehmigung da ist wird unterschiedlich gehandhabt. Meiner hat mir ohne Unterbrechung sofort weiter wöchentlich Termine vergeben.

Beantwortet das deine Frage?

Gruß

Zwiebel



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nequitia
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Beitrag Fr., 11.07.2008, 16:45

Hallo Zwiebel,

ja danke! Also bei mir war es so, dass ich bis zur Antragsstellung 3 probatorische Sitzungen hatte und bis zur Genehmigung hatte ich 5. Weiteres werde ich wohl mit ihm abklären müssen

Hier lernt man direkt noch Sachen dazu...

also danke

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Emma
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Beitrag Sa., 12.07.2008, 05:15

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.

Vor dem Datum auf der Genehmigung durch die Krankenkasse hatte ich drei Stunden. Wenn ich euch richtig verstehe, waren das dann probatorische. Dann hatte ich also erst 15 Stunden. Mein Thera ist in Urlaub.

Die Frage ist aber noch die. Die probatorischen werden ja ziemlich schlecht bezahlt. Kann ein Therapeut überhaupt hingehen und alle Stunden einfach "normal" abrechnen, auch wenn die Genehmigung noch nicht da ist?

Mir kam es nur, dass wenn alle Stunden "normal" abgerechnet werden würden, dann wäre meine Stunde nach dem Urlaub ja schon die 19. und die Verlängerung müsste er doch vor der 20. machen oder? Anders ist es die 16. und da ist ja noch mehr Zeit. Bin grad ganz unruhig.

Liebe Grüße,
Emma

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nequitia
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Beitrag Mo., 21.07.2008, 12:20

Hallo zusammen!

Ich habe nun diese Woche mit meinem Nervenarzt gesprochen, der auch Psychotherapeut (aber nicht meiner) ist. Er hat gesagt, das hänge ganz vom Therapeuten ab. Er könne die ersten 5 Stunden als probatorische Stunden abrechnen. Genauso kann er aber auch sagen "Gut, die hat nach der 3. Stunde unterschrieben, also rechne ich ab der 4. schon die genehmigten Stunden ab". Mein Arzt sagt, da müsse man den Therapeuten fragen, wie er das gemacht hat. Da ich erst im August wieder eine Stunde habe, werde ich meinen Therapeuten erst im August fragen können... im Prinzip kann man die Frage nicht für sich alleine beantworten. In dem Sinne... hoffen, warten und nachfragen

Schöne Grüße
nequitia

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Beitrag Fr., 25.07.2008, 07:12

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort!
nequitia hat geschrieben: Er könne die ersten 5 Stunden als probatorische Stunden abrechnen. Genauso kann er aber auch sagen "Gut, die hat nach der 3. Stunde unterschrieben, also rechne ich ab der 4. schon die genehmigten Stunden ab".
Wenn ich das richtig verstehe, kann er aber die 3 Stunden vor der Unterschrift nur als probatorische abrechnen. Also er kann nicht einfach alle normal verrechnen. Sehe ich das richtig?

Liebe Grüße,
Emma

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nequitia
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Beitrag Fr., 25.07.2008, 09:15

Genau, wenn der Thera korrekt abrechnet, dann schon . Und das wird er sicher

Das ist schon ne komplizierte Sache... ich dachte immer, dass 5 so oder so als probatorische abgerechnet werden.. jetzt wundert es mich dafür nicht mehr, dass ich so schnell zu einer Unterschrift "getrieben" wurde *g*. Mal sehen, wie meiner abgerechnet hat

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Emma
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Beitrag Do., 07.08.2008, 11:28

Hallo,

ich hab inzwischen gefragt. Die 3 Sitzungen vor dem Antrag wurden als probatorische verrechnet und erst ab da wurden die genehmigten Stunden gezählt.
Vielen Dank für eure Hilfe!

Liebe Grüße,
Emma

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