Hallo,
ich befand mich ab Anfang 2014 in einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie (TP). Zuvor war ich bei gleichem Therapeuten in der Verhaltenstherapie. Der Psychologe begab sich parallel zu meiner Therapie in die TP Weitebildung eines anerkannten Instituts.
In der TP kam es zu einer Verschlimmerung meines Befindens bzw. zu erheblichen Schwierigkeiten in der therapeutischen Beziehung.
Ein Hauptgrund war, dass ich bezüglich der Schweigepflicht des Psychologen erhebliche Bedenken bekam. Ich erfuhr dann auch nach der Therapie, dass er in der Gruppensupervsion des Instituts meinen Namen nannte. Das ist besonders brisant, da eine ehemalige Nachbarin von mir in dem Weiterbildungsinstitut inzwischen Supervisorin ist. Hinzu kommt, dass ich über diese Kontakte keine Ahnung hatte. Ich befreite nur gegenüber einem Supervisor, der außerhalb des Instituts praktiziert und ihn supervisiert, von der Schweigepflicht.
Der andere Grund war, dass ich argwohnte, inzwischen nur noch für seine Weiterbildungszwecke dienlich zu sein und unnötig lange behandelt werde. Der Therapeut wendete aber stets ab. Er begründete z.B. kein gewisses Kontigent an Langzeitpatienten nachwiesen zu müssen. Dass er schon über 30 Jahre als Verhaltenstherapeut anerkannt ist, und deswegen wesentlich weniger Auflagen habe als Neuanfänger. Seine Zeit der Weiterbildung sei deswegen auch kürzer.
Nun bekam ich über eine Bekannte interesannte Informationen. Ihre Freundin fragte bei dem Psychologen an, ob sie eine TP bei ihm machen kann. Er antwortete, dass er zwar über 30 Jahre bereits VT anbietet, sich jedoch erst seit 2015 in einer TP-Weiterbildung befindet. Er könnte sie aber im Rahmen dessen stundenweise behandeln.
Fakt ist inzwischen , dass dieser Psychologe erst seit 1999 seine Zulassung bei der Ärztekammer erhielt.
Weiterhin verwundert mich, dass er sich inzwischen fast 5 Jahre in der Weiterbildung befindet.
Hat jemand Ahnung, wie lange eine solche Weiterbildung im Regefall dauert? Sowohl auch über die Rahmenbedingungen was sagen kann?
Ich frage dies, da ich bereits einen Anwalt aufsuchte. Zumal er mir die Akteneinsicht verweigerte und ich nur über eine Ärztin dann Einsicht nehmen konnte. Die Akte mutet ürigens wie eine Beweissicherung an. Kein Hinweis auf therapeutische Vorgehensweise. Kein Unterschied von der VT zur TP u.vm.
Meinen Dank fürs Lesen des doch recht lang gewordnen Einrags.
Burton
Unkorrekte Angaben zu therapeutischen Methoden
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Hallo Burton!
Was ist denn jetzt dein Problem? So richtig kann ich das nicht erkennen?!
Ich würde nun raten: Lasse diese Sache ruhen, denn es klingt für mich schon so, dass du mehr Personen als nur den Therapeuten irgendwo reinreißen könntest!
Viele Grüsse!
candle
Was ist denn jetzt dein Problem? So richtig kann ich das nicht erkennen?!
Ja, von wem erfuhrst du das nun? Und ist diese Person nicht zum Schweigen verpflichtet?Burton hat geschrieben: ↑Sa., 27.10.2018, 18:35 Ein Hauptgrund war, dass ich bezüglich der Schweigepflicht des Psychologen erhebliche Bedenken bekam. Ich erfuhr dann auch nach der Therapie, dass er in der Gruppensupervsion des Instituts meinen Namen nannte. Das ist besonders brisant, da eine ehemalige Nachbarin von mir in dem Weiterbildungsinstitut inzwischen Supervisorin ist. Hinzu kommt, dass ich über diese Kontakte keine Ahnung hatte. Ich befreite nur gegenüber einem Supervisor, der außerhalb des Instituts praktiziert und ihn supervisiert, von der Schweigepflicht.
Ich würde nun raten: Lasse diese Sache ruhen, denn es klingt für mich schon so, dass du mehr Personen als nur den Therapeuten irgendwo reinreißen könntest!
Viele Grüsse!
candle
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Da würde ich Anzeige erstatten. Allerdings wäre es wohl wichtig, dass es für diesen Vorfall Zeugen gibt, ansonsten kannst du das wohl knicken.Burton hat geschrieben: ↑Sa., 27.10.2018, 18:35 Ein Hauptgrund war, dass ich bezüglich der Schweigepflicht des Psychologen erhebliche Bedenken bekam. Ich erfuhr dann auch nach der Therapie, dass er in der Gruppensupervsion des Instituts meinen Namen nannte. Das ist besonders brisant, da eine ehemalige Nachbarin von mir in dem Weiterbildungsinstitut inzwischen Supervisorin ist. Hinzu kommt, dass ich über diese Kontakte keine Ahnung hatte. Ich befreite nur gegenüber einem Supervisor, der außerhalb des Instituts praktiziert und ihn supervisiert, von der Schweigepflicht.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)
(Konfuzius)
Ich erfuhr es von einer Beiwohnenden der Gruppenvision. Diese Person ist bezüglich dieser Information nicht zum Schweigen verpflicht. Wohl aber über Inhalte. Reinreißen kann ich nicht mehrere Personen.candle. hat geschrieben: ↑Sa., 27.10.2018, 19:44
Ja, von wem erfuhrst du das nun? Und ist diese Person nicht zum Schweigen verpflichtet?
Ich würde nun raten: Lasse diese Sache ruhen, denn es klingt für mich schon so, dass du mehr Personen als nur den Therapeuten irgendwo reinreißen könntest!
Viele Grüsse!
candle
Das ist wohl das Problem.Anna-Luisa hat geschrieben: ↑Sa., 27.10.2018, 19:50 Da würde ich Anzeige erstatten. Allerdings wäre es wohl wichtig, dass es für diesen Vorfall Zeugen gibt, ansonsten kannst du das wohl knicken.
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