Krankenkassenwechsel und Therapie

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland

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isabe
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Krankenkassenwechsel und Therapie

Beitrag Mi., 19.04.2017, 17:04

Die Frage ist ziemlich konkret: Nimmt man bei einem Krankenkassenwechsel den Gutachter mit, der den Erstantrag für eine Therapie bearbeitet hat?

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kaja
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Beitrag Mi., 19.04.2017, 17:17

Bei einem Wechsel wirst du u.a. nach Therapien innerhalb der letzten 24 Monate gefragt werden.
Auch bei der neuen Kasse wird es ins Gutachterverfahren gehen.

Gutachter können auch für mehrere Krankenkassen tätig sein. Theoretisch ist es also möglich das du wieder die Gutachterin bekommst, die du auch bei der alten Kasse hattest.
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isabe
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Beitrag Mi., 19.04.2017, 17:29

Also, dass die jetzige Therapie dort auftaucht, weiß ich schon, aber ich bin mir nicht sicher, ob man tatsächlich in der Praxis eher einen anderen Gutachter bekommt oder ob automatisch der alte angefragt wird - oder ob das, wie du sagst, auch zufällig derselbe sein kann. Mein Problem ist nicht nur der Gutachter, sondern auch meine Krankenkassensachbearbeiterin bzw. die Kommunikation mit der Kasse.


kaja
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Beitrag Mi., 19.04.2017, 17:38

Tatsächlich ist es leider wohl wirklich so, dass man auf die Wahl der Gutachter keinen Einfluss hat.

PN
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lisbeth
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Beitrag Do., 20.04.2017, 06:14

Wenn du eine laufende Therapie hast, und du wechselst die Kasse, dann informierst du ja die neue Kasse über die bewilligten Stunden beim Wechsel. Und die zahlen weiter.

Du machst ja aktuell (unfreiwillig) TfP - weil das vom Gutachter so festgelegt wurde, oder? (Oder zahlst du selbst?) Und wenn dann später ein Antrag auf Umwandlung(?) in Analyse gestellt wird, dann würde das wahrscheinlich zum gleichen Gutachter gehen wie die vorher bewilligte TfP. Das ist jetzt eine Vermutung, basierend auf meinem Wissen wie das GKV-System idR funktioniert. Keine belastbare Info.

Wenn du die TfP abbrichst/beendest um dann später beim gleichen Therapeuten (du willst ja bei ihm bleiben, oder?) einen Antrag auf Analyse zu stellen, wird wahrscheinlich die Frage auftauchen, warum nicht gleich eine Umwandlung der laufenden Therapie, oder warum die Unterbrechung, oder warum abgebrochen, aber dann beim gleichen Therapeuten fortgeführt... Da braucht es eine stichhaltige Begründung...

So oder so: Bei einem neuen Antrag wirst du die aktuell genehmigte (ungewollte) TfP-Therapie angeben müssen und den Therapeuten. Da dies beim gleichen Therapeuten ist, bei dem du die Analyse machen willst, würde ich das zumindest nicht ausschließen dass dann es auch zum gleichen Gutachter geht. Ist von der "Kassen-Logik" her auch nachvollziehbar.

Für das Gutachterverfahren teilen sich alle Kassen denselben Gutachter-Pool. Und der ist bezogen auf die einzelnen Verfahren nicht so riesig, wie man meinen sollte... TfP/PA-Anträge teilen sich die Gutachter, da gibt es keinen Unterschied.

Meine (TfP)-Psychologin hatte mal nebenbei erwähnt, dass man zwei Gutachter benennen kann, die man auf keinen Fall im Verfahren haben möchte... Aber da hab ich nicht genauer nachgefragt. Mir ging es damals darum, dass die Anträge nicht bei meinem (VT)-Gutachter landen, mit dem ich die ganze VT über nur Ärger hatte, und da die TfP/PA-Gutachten zu anderen Gutachtern gehen, war mir der Rest nicht so wichtig...

Frag doch mal deinen Therapeuten?
Evtl. auch mal bei der Psychotherapeutenkammer nachfragen?

Was evtl. auch noch ein Punkt ist: Wie sich die neue PT-Richtlinie mit den neuen Antragsschritten auf eine evtl. Umwandlung in PA auswirkt, keine Ahnung ob das der Fall ist, aber solltest du auf alle Fälle mit einbeziehen...
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― Anne Lamott


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isabe
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Beitrag Do., 20.04.2017, 07:36

Danke euch beiden.

Lisbeth:
Ich mache die TfP ganz offiziell, und wenn nichts dazwischen kommt, wird der Therapeut auch nach der 19. Stunde (?) die Umwandlung beantragen. Und klar ist auch, dass diese jetzige Therapie als solche "mitgenommen" würde zur neuen Kasse.

Ich hab auch mal gehört, dass dieser Pool an Gutachtern nicht so groß ist und dass es da ja sowieso regionale Vorgaben gibt (es darf also niemand aus meiner Stadt sein). Auch habe ich gehört, dass man die Kasse um einen neuen Gutachter bitten darf. Das Problem ist aber genau, dass meine Sachbearbeiterin irgendwie "komisch" ist - es geht darum, dass die Obergutachterin einige Fehler (einen kleinen und einen großen) begangen hat und ein anderer Kassenmitarbeiter mich erst darauf hingewiesen hat, dass ich mich darüber beschweren sollte; ansonsten wäre mir das gar nicht so aufgefallen. Und dabei hat sich dann herausgestellt, dass meine Sachbearbeiterin gar nicht versteht, worum es mir geht: Ich hatte mich über den fehlenden Datenschutz beschwert (meine Psychodynamik wurde nicht hinreichend von der OG anonymisiert), worauf ich dann die Antwort bekam, die Kasse könnte mir ja das Gutachten zuschicken. Darauf hab ich dann geantwortet, dass das nicht die Frage war - und ich hab wieder so eine sinnfreie Antwort bekommen: ich könnte mich doch einfach bei der KV über die Gutachterin beschweren. Dass die OG im Bescheid eine falsche Kennziffer genannt hat und man mir daraufhin in meiner Bewilligung schrieb, man würde eine "Langzeit-AT mit 25h" bewilligen, ist eigentlich nur eine Kleinigkeit, aber mich macht das nun mal misstrauisch in Bezug auf die Sorgfalt der OG.

Die Sachbearbeiterin versteht mein Misstrauen nicht - obwohl mir einige Therapeuten und auch zwei weitere Kassenmitarbeiter (am Telefon) versichert haben, dass da irgendwas seitens der OG nicht stimmen kann; abgesehen mal davon, dass sie inhaltlich nicht anerkennt, dass ich in der ersten Th. retraumatisiert wurde, sondern sie noch behauptet, das würde sie nicht glauben - aber um Inhalte kann ich ja mit der Kasse nicht diskutieren; das müssen die Analytiker unter sich ausmachen.

Jeder weiß und sagt auch, dass auch Obergutachter nicht unfehlbar sind - ich wäre also einigermaßen zuversichtlich, wenn ich mit meiner Sachbearbeiterin von der Kasse irgendwie sinnvoll kommunizieren könnte. Aber die scheint halt nichts zu verstehen (oder sie tut nur so, weil sie keinen Stress will).

Und da ich als Patient grundsätzlich - wie jeder Patient - schon genug Stress mit der eigentlichen Krankheit (kann ja auch mal andere Dinge betreffen) habe, habe ich festgestellt, dass es extrem belastend ist, wenn dann auch noch die Kasse so "komisch" ist. Wobei klar ist, dass einem das woanders auch passieren kann. Aber jetzt WEISS ich, dass ich an dieser Stelle nicht weiterkomme - und in der Summe geht es ja um einige tausend Euro. Ich gehe also davon aus, dass die Dame meiner Bitte um einen neuen Gutachter nicht gerne entsprechen würde.

Außerdem läuft ja eine Beschwerde bei der Innung, wozu der Vertrauensanalytiker meinte, er sehe sehr gute Chancen, dass die durchkommt, "und dann müssten sich auch die Gutachter daran orientieren" - das Problem ist nur, dass ich mir vorstellen kann, dass das erstens zeitlich nicht ganz hinhaut mit der 19. Stunde, zu der bereits der Antrag gestellt werden muss - und dass, sollten wir da also eventuell den Beschluss der Innung nachreichen, dieser dann womöglich auch wieder bei der Sachbearbeiterin versandet.

Meine Kasse ist eigentlich ziemlich gut, aber es gibt wohl noch bessere.


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isabe
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Beitrag Do., 20.04.2017, 07:39

Ach so:
Mein Therapeut sowie der Vertrauensanalytiker meinten, es sei nicht so gut, die Kasse "nur" deshalb zu wechseln, weil ein Antrag nicht genehmigt wurde. Dem würde ich unter normalen Bedingungen auch zustimmen, aber ich möchte halt nicht der "Willkür" der Sachbearbeiterin auch noch ausgesetzt sein.


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Beitrag Do., 20.04.2017, 10:00

Nachdem ich mich nun 2x schriftlich beschwert habe bzw. nachgefragt habe, wie das alles so kommen konnte, wie es gekommen ist und beide Male eine schwache Antwort bekommen habe, habe ich mich heute gedanklich mit dem Kassenwechsel befasst und dabei noch mal die jetzige Kasse angerufen, auf der Suche nach der offiziellen Beschwerdestelle. Wieder in "meiner" Abteilung gelandet, und wieder jemanden am Telefon gehabt, der mir versicherte, dass er selbst wohl nicht so ruhig hätte bleiben können wie ich angesichts der Fehler, die begangen wurden. Ich hab gesagt, dass ich eigentlich die Kasse wechseln möchte wegen der unglücklichen Kommunikation und v.a. wegen meines fehlenden Vertrauens.

Mir wurde angeboten, dies als Beschwerde aufzunehmen, sodass sich nun der Vorgesetzte meiner eigentlichen Sachbearbeiterin damit befassen muss. Die Dame am Telefon heute meinte, sie würde versuchen, den Vorgesetzten davon zu überzeugen, dass sich das Ganze mal ein weiterer Obergutachter ansieht. Versprechen konnte sie mir den Ausgang ihrer Bemühungen natürlich nicht, aber dass das offenbar überhaupt theoretisch denkbar ist, ist ja schon mal was. Sie würde sich bemühen, mein Vertrauen in die Kasse wiederherzustellen und dann ggf. dafür sorgen, dass bei einem erneuten Antrag neue Gutachter beauftragt würden. Sie würde auch vortragen, dass meine therapeutische Vorgeschichte nicht angemessen von der OG berücksichtit wurde. Man wird mich informieren über den Ausgang meiner Beschwerde.

Ich selbst bin gar nicht gefühlsmäßig so schockiert wie die mittlerweile drei Kassenmitarbeiter. Ich finde es halt nur seltsam, dass meine Sachbearbeiterin so gar nichts versteht.

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Quatsch
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Beitrag Do., 20.04.2017, 10:36

Vielleicht OT, trotzdem (m)ein Erfahrungsbericht mit der Beschwerdestelle der KK: Für einen Mitarbeiter brauchte ich eine Bestätigung dass er in D versichert ist damit er im Ausland arbeiten kann. Mir wurde diese Bestätigung verweigert (eine große gesetzliche KK). Darauf habe ich mich an die Beschwerdestelle gewandt, die sehr freundlich schriftlich sofort den Bearbeiter über meine Beschwerde in Kenntnis gesetzt hat. So ging das mehrmals hin und wieder zum gleichen Sachbearbeiter zurück. Irgendwann blieb uns nichts anders übrig, als ein den Rechtsanwalt einzuschaltet und siehe da - der Mitarbeiter hat postwendend seine Bestätigung bekommen.

Ich vermute, ohne Hilfe von Außen geht da nix,...

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candle.
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Beitrag Do., 20.04.2017, 10:39

Willst du wirklich wechseln oder ist das nur als Druckmittel gedacht? Ein Anruf bei einer anderen Kasse würde wohl genügen um rauszufinden wie es mit den Gutachtern läuft. Ich weiß es leider nicht wirklich, dachte aber dass jede Kasse ihre eigenen Gutachter hat.

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lisbeth
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Beitrag Do., 20.04.2017, 10:41

isabe hat geschrieben: Do., 20.04.2017, 10:00 Mir wurde angeboten, dies als Beschwerde aufzunehmen, sodass sich nun der Vorgesetzte meiner eigentlichen Sachbearbeiterin damit befassen muss.
Genau das wollte ich dir noch vorgeschlagen haben, eine Ebene höher gehen, bei Bedarf noch weiter.
Die "Sachbearbeiterinnen", die du bei einem Anruf bei deiner Kasse am Telefon hast, sind mitunter (kommt auf die Kasse an) Dienstleister im ausgelagerten Callcenter (dh keine Krankenkassenmitarbeiter). Von daher ist es auch nicht überraschend, dass da eine gewisse Sensibilität im Hinblick auf Datenschutz usw. bisweilen fehlt. Wenn du mal bei Sanvartis, Anycare oder Arvato nachliest, findest du mehr zu diesen Modellen heraus.

Ich hatte bei meiner Krankenkasse zuletzt immer direkt mit der Serviceabteilung zu tun, die sich um die Psychotherapien (und andere antragspflichtige Leistungen) kümmert. Hatte mich dann auch immer direkt mit den Mitarbeitern dort verbinden lassen bzw. um Rückruf gebeten. Dort war man idR meinen Anliegen gegenüber aufgeschlossen, zeigte Verständnis für meine Belange und man war vor allem bemüht, eine Lösung zu finden, die beiden Seiten etwas bringt.

Was du von deinem Gespräch mit der nächsthöheren Ebene berichtest, hört sich doch ganz hoffnungsvoll an, dass sich doch noch was bewegen könnte.

Ansonsten gibt es auch noch den Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes, an den du dich wenden könntest (Beschwerde oä). Ist natürlich heikel, weil die bei einer Untersuchung dann auch Einblicke in die Antragsunterlagen und die Gutachtereinschätzung (nicht das Gutachten selbst, denke ich) bekommen würden.

Und du kannst meines Wissens bei deiner KK auch eine Selbstauskunft anfordern, dh sie müssen dir mitteilen, welche Information in welchen Zusammenhängen dort über dich vorliegen. Das ist mehr als die übliche Patientenquittung. Damit wäre das auch für dich nachvollziehbarer und das könnte auch Argumente liefern. Evtl. - falls du dich nicht selbst damit (inhaltlich) belasten willst - das von einer Person deines Vertrauens sichten lassen. Aber das wäre auch nochmal ein "Druckmittel" damit deine derzeitige Kasse sich bewegt, falls sie es jetzt nicht ohnehin schon tun.
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― Anne Lamott


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isabe
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Beitrag Do., 20.04.2017, 15:13

Candle:
Ich würde wirklich wechseln wollen, wenn es so bleibt, dass die Kommunikation nicht funktioniert und ich das Gefühl hab, die Kasse ist mein Gegner.

Lisbeth:
Die Leute am Telefon sind schon recht gut ausgebildet und bestimmt nicht vom Call Center. Mir geht es ja auch gar nicht so sehr um die inhaltliche Begründung für die Ablehnung, sondern um die Formalien, und auf die Idee, dass nun tatsächlich noch mal jemand den ganzen Fall anschauen würde, bin ich gar nicht gekommen. Ich würde das selbst gar nicht erwarten (und glaube auch nicht, dass das klappt) - aber vielleicht kann ich sie festnageln darauf, beim erneuten Antrag einen neuen Gutachter zu beauftragen.

Inhaltliche Infos über die Gutachter-Stellungnahmen kann ich mir nicht antun; das käme aber sicher, wenn der nächste Antrag auch nicht durchgeht.

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lisbeth
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Beitrag Do., 20.04.2017, 18:05

isabe hat geschrieben: Do., 20.04.2017, 15:13 Mir geht es ja auch gar nicht so sehr um die inhaltliche Begründung für die Ablehnung, sondern um die Formalien, und auf die Idee, dass nun tatsächlich noch mal jemand den ganzen Fall anschauen würde, bin ich gar nicht gekommen. Ich würde das selbst gar nicht erwarten (und glaube auch nicht, dass das klappt) - aber vielleicht kann ich sie festnageln darauf, beim erneuten Antrag einen neuen Gutachter zu beauftragen.
Das mit dem Datenschutz hab ich jetzt auch eher aus formalen Gründen gedacht, damit du denen notfalls ein wenig Druck machen kannst, damit sie dir entgegenkommen und zB einen anderen Gutachter für das Verfahren beauftragen.
Irgendwas ist da massiv schiefgelaufen. Ob bei der Obergutachterin oder dort, keine Ahnung. Aber die Krankenkasse sollte das auf alle Fälle auf dem Schirm haben, und inhaltlichen Dinge aus dem Gutachten haben in deinen Krankenkassendaten nix verloren - egal wo der Fehler lag.
Der Datenschutzbeauftragte hat zumindest ein gewisses "Drohpotential" - vielleicht einfach mal fallen lassen, wenn sich nix mehr bewegen sollte? ;-)
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― Anne Lamott


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isabe
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Beitrag Fr., 21.04.2017, 06:45

Ich hoffe mal, dass es darauf hinausläuft, dass beim Umwandlungsantrag ein anderer Gutachter beauftragt wird. Aber stimmt, das mit dem Datenschutzbeauftragten werde ich mir durch den Kopf gehen lassen - ich wusste gar nicht, dass es so was gibt (aber ich gehöre ja auch zu denen, die beim Bankautomaten immer alle zugucken lassen...).

Weißt du, das ist so krass (jetzt mal unabhängig davon, ob das erlaubt ist oder nicht): Du telefonierst mit einem Sachbearbeiter (der nun mal eine "kaufmännische" Funktion hat und keine therapeutische) und fragst ihn bzw. sie so allgemein, wann und unter welchen Umständen ggf. eine Analyse beantragt werden kann (Sperrfrist usw.) - und die sagt dann so plötzlich: "Ich kann Ihnen ja mal vorlesen, was die OG geschrieben hat..." - und ich sitze da und fühle mich, als hätte man mich nackt auf den Marktplatz gezerrt. Und das, was sie mir vorgelesen hat (ich würde zum Agieren neigen), empfand ich als verletzendes Urteil - unabhängig davon, dass mein Therapeut das gar nicht so sieht und das auch wohl tatsächlich nicht den Tatsachen entspricht. Die OG hat "irgendwas" verfasst, wovon sie annahm, es SEI eine Tatsache, und die Sachbearbeiterin hat diese "Tatsache" dann am Telefon so rausgehauen, als "wüssten" das alle und als müsste ich das doch nun auch kapieren.

Vielleicht ist das für einen "normalen" Menschen nicht so schlimm; aber es kann halt wirklich nicht sein, dass ein Sachbearbeiter mir "erklärt", worin meine Psychodynamik besteht. Immerhin ist das dann ja aktenkundig; darauf kann nun jeder Krankenkassenmensch zugreifen (wie ich ja schon bei den Telefonaten bemerkt habe). Man stelle sich vor, die OG hätte geschrieben, ich hätte pädophile Neigungen oder sei irgendwie "pervers" - die Begriffe sind ja austauschbar, und auf einige Patienten wird auch dies zutreffen. Sollen die sich dann vom Sachbearbeiter ihre Perversionen vorlesen lassen???

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lisbeth
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Beitrag Fr., 21.04.2017, 08:10

Nee, isabe. Das ist krass. Da braucht man nicht drüber zu diskutieren.
Diese Informationen haben bei der Krankenkasse nix verloren. Und selbst wenn der Kasse durch Fehler der Obergutachterin sowas mitgeteilt wird: Warum um Himmels willen wird das dann in deiner Akte gespeichert? Warum teilt man der OG nicht mit, dass diese Infos eine Datenschutzverletzung sind?

Hier findest du einen Musterbrief zur Auskunft über deine Sozialdaten:
https://datenschutz-berlin.de/attachmen ... 1432709348

Du kannst das ja bei der Kasse auch erstmal prophylaktisch anfordern, damit du es im Bedarfsfall hast. Musst ja nicht selbst reinschauen. Notfalls irgendwo zwischenparken, bei deinem Therapeuten oder so, damit du dich damit nicht destabilisierst....
Nur so eine Idee.
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― Anne Lamott

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