Änderungen zum 01.04.2017
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Hallo alle,
weil ich es gerade von meiner Thera gehört habe, ab 1.4.17 gibt es neue Rahmenbedingungen in Deutschland für kassenfinanzierte Therapien:
http://www.kbv.de/media/sp/Psychotherap ... rsicht.pdf
Lieben Gruss,
mio
weil ich es gerade von meiner Thera gehört habe, ab 1.4.17 gibt es neue Rahmenbedingungen in Deutschland für kassenfinanzierte Therapien:
http://www.kbv.de/media/sp/Psychotherap ... rsicht.pdf
Lieben Gruss,
mio
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Super Übersicht, danke. Das Meiste davon würde ich mal als im Interesse des Patienten ansehen.
Für die Theras wird es wohl etwas mit Mehraufwand verbunden sein.
Und die Gutachter haben Angst um ihre Jobs?
Für die Theras wird es wohl etwas mit Mehraufwand verbunden sein.
Und die Gutachter haben Angst um ihre Jobs?
Meine nannte es Verschlimmbesserung... Für sie bedeutet das wohl statt 5 nur noch 3 Prob Sitzungen und 2x beantragen für Kurzzeittherapien, was sie total schwachsinnig findet, da 12h einfach nichts sind. Sie meinte sie hatte exakt einmal einen Patienten mit Monotrauma wo der Käse nach 8h gegessen war...also sehr realitätsfern. Liegt aber vielleicht auch an ihrer Spezialisierung, dass das so selten vorkommt.
Na ja, wir haben jetzt trotzdem mal Nägel mit Köpfen gemacht und schaun mal dass wir vorher noch ne Kurzzeitthera bewilligt bekommen, weil es so ja auch nicht weitergeht mit dem nicht-weiterkommen schon seit längerem. Dann kann man noch die "alten Bedingungen" mitnehmen...bedeutet im Klartext 3h mehr, die potentiell zur Verfügung stehen dafür und kein "Beantragungsbangen" nach 12h....
Na ja, wir haben jetzt trotzdem mal Nägel mit Köpfen gemacht und schaun mal dass wir vorher noch ne Kurzzeitthera bewilligt bekommen, weil es so ja auch nicht weitergeht mit dem nicht-weiterkommen schon seit längerem. Dann kann man noch die "alten Bedingungen" mitnehmen...bedeutet im Klartext 3h mehr, die potentiell zur Verfügung stehen dafür und kein "Beantragungsbangen" nach 12h....
Ich sehe das auch eher durchwachsen...
Die Sprechstunde - irgendwie schafft die ein neues Nadelöhr... Einmal Sprechstunde reicht zwar. Es muss ein Therapeut einmal festgestellt haben: Ja, da ist Behandlungsbedarf...Dann kann ich auch woanders Probestunden nehmen. Wobei - wie mio schon sagte - sind das dann nur noch 2-4 Stunden und nicht mehr wie bisher 5.
Jeder Therapeut mit Kassensitz muss 2x die Woche eine Sprechstunde (a 50 min) anbieten. Aber dadurch gibt es auch noch nicht mehr Therapieplätze. Also ein neuer Verschiebebahnhof?
Wenn der Therapeut bei dem ich in der Sprechstunde war, mir keinen Platz anbieten kann, muss ich selbst weitersuchen oder auf die Terminservicestellen der Kassärztlichen Vereinigung ausweichen. ...
Erstmal finde ich so ein niedrigschwelligeres Angebot ganz positiv, aber wie schon gesagt, mehr Therapieplätze entstehen dadurch nicht.
Was mit dem Kostenerstattungsverfahren passiert ist offen.
Akutbehandlung - eigentlich auch ganz gut. Unbürokratische Lösung (ohne Antrag). Aber die Akutbehandlung wird dann auf eine mögliche weitere Therapie angerechnet. Wobei ich für mich deutliche Unterschiede sehe zwischen Akutbehandlung und normaler Therapie. Bei Akut geht es für mich wirklich um Krisenintervention, Stabilisierung usw. Therapeutsches Arbeiten im Sinne von Veränderung steht da wohl erstmal im Hintergrund. Wenn dann eine Therapie begonnen wird, hat man das Nachsehen, weil man in einer akuten Krisensituation einen Therapeuten zum ersten Mal aufgesucht hat (was ja an sich sicher sinnvoll war..)
Ironischerweise steht das so auch in der Richtlinie drin. Man ist
Der neue Antrag nach 12 Stunden KZT (für nochmal 12 Stunden) braucht kein Gutachten. Gilt als genehmigt wenn die Kasse nach 3 Wochen nicht antwortet. Also wozu das Ganze überhaupt??
Die Rezidivprophylaxe hört sich auch ganz hübsch an - aber auch hier: Das sind Stunden, die aus dem Kontingent herausgenommen werden. Die also auch wieder am anderen Ende fehlen. Außerdem muss der Therapeut das schon beim Antrag auf LZT anzeigen, dass x Stunden dann Rezidivprophylaxe sein sollen. Bei LZT über 60 Stunden können das bis zu 16 Stunden sein, also mehr als 25% des Kontingents. Bei KZT ist keine Rezidivprophylaxe vorgesehen. Was mit den bisherigen Quartalsstunden passiert - keine Ahnung.
Wirkliche Verbesserungen sehe ich kaum.... Die wenigen positiven Ansätze (wie Akutbehandlung) werden dann gleich wieder verwässert...
Wer sich gerne die neue Psychotherapie-Richtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschuss ansehen will:
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-12 ... -08_WZ.pdf
Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer vom Juni 2016:
http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/ ... ap-93.html
Seitdem hat das Gesundheitsministerium nochmal interveniert und die ursprünglich freiwillige Sprechstunde für alle Vertragspsychotherapeuten als Pflichtleistung eingeführt.
Die Sprechstunde - irgendwie schafft die ein neues Nadelöhr... Einmal Sprechstunde reicht zwar. Es muss ein Therapeut einmal festgestellt haben: Ja, da ist Behandlungsbedarf...Dann kann ich auch woanders Probestunden nehmen. Wobei - wie mio schon sagte - sind das dann nur noch 2-4 Stunden und nicht mehr wie bisher 5.
Jeder Therapeut mit Kassensitz muss 2x die Woche eine Sprechstunde (a 50 min) anbieten. Aber dadurch gibt es auch noch nicht mehr Therapieplätze. Also ein neuer Verschiebebahnhof?
Wenn der Therapeut bei dem ich in der Sprechstunde war, mir keinen Platz anbieten kann, muss ich selbst weitersuchen oder auf die Terminservicestellen der Kassärztlichen Vereinigung ausweichen. ...
Erstmal finde ich so ein niedrigschwelligeres Angebot ganz positiv, aber wie schon gesagt, mehr Therapieplätze entstehen dadurch nicht.
Was mit dem Kostenerstattungsverfahren passiert ist offen.
Akutbehandlung - eigentlich auch ganz gut. Unbürokratische Lösung (ohne Antrag). Aber die Akutbehandlung wird dann auf eine mögliche weitere Therapie angerechnet. Wobei ich für mich deutliche Unterschiede sehe zwischen Akutbehandlung und normaler Therapie. Bei Akut geht es für mich wirklich um Krisenintervention, Stabilisierung usw. Therapeutsches Arbeiten im Sinne von Veränderung steht da wohl erstmal im Hintergrund. Wenn dann eine Therapie begonnen wird, hat man das Nachsehen, weil man in einer akuten Krisensituation einen Therapeuten zum ersten Mal aufgesucht hat (was ja an sich sicher sinnvoll war..)
Ironischerweise steht das so auch in der Richtlinie drin. Man ist
Der neue Antrag nach 12 Stunden KZT (für nochmal 12 Stunden) braucht kein Gutachten. Gilt als genehmigt wenn die Kasse nach 3 Wochen nicht antwortet. Also wozu das Ganze überhaupt??
Die Rezidivprophylaxe hört sich auch ganz hübsch an - aber auch hier: Das sind Stunden, die aus dem Kontingent herausgenommen werden. Die also auch wieder am anderen Ende fehlen. Außerdem muss der Therapeut das schon beim Antrag auf LZT anzeigen, dass x Stunden dann Rezidivprophylaxe sein sollen. Bei LZT über 60 Stunden können das bis zu 16 Stunden sein, also mehr als 25% des Kontingents. Bei KZT ist keine Rezidivprophylaxe vorgesehen. Was mit den bisherigen Quartalsstunden passiert - keine Ahnung.
Wirkliche Verbesserungen sehe ich kaum.... Die wenigen positiven Ansätze (wie Akutbehandlung) werden dann gleich wieder verwässert...
Wer sich gerne die neue Psychotherapie-Richtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschuss ansehen will:
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-12 ... -08_WZ.pdf
Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer vom Juni 2016:
http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/ ... ap-93.html
Seitdem hat das Gesundheitsministerium nochmal interveniert und die ursprünglich freiwillige Sprechstunde für alle Vertragspsychotherapeuten als Pflichtleistung eingeführt.
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― Anne Lamott
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Das ist ja nicht neu, das mache ich seit 2-3 Jahren so, dass ich diese maximal 12 Termine im Jahr nutze. Ob die vorher schon "anrechnungspflichtig" waren weiss ich allerdings nicht.lisbeth hat geschrieben:Akutbehandlung - eigentlich auch ganz gut. Unbürokratische Lösung (ohne Antrag). Aber die Akutbehandlung wird dann auf eine mögliche weitere Therapie angerechnet.
(Sorry, ich meinte die Quartalsstunden. Ist das ein Unterschied Deiner Meinung nach in der neuen Regelung? Geht doch jetzt auch schon...bin etwas verwirrt heute...)
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Die Sprechstunde finde ich wiederum gut. Therapeuten sind die einzige Berufsgruppe, die ich kenne, wo fast jeder ausschließlich immer nur den AB rangehen lässt
Ich hab das mit der "Sprechstunde" damals (allerdings eher intuitiv) für mich so "gelöst" dass ich mich an wen gewandt habe, der sowohl Psychiater als auch Neurologe als auch Therapeut ist. Da ging das recht fix.Speechless hat geschrieben:Die Sprechstunde finde ich wiederum gut. Therapeuten sind die einzige Berufsgruppe, die ich kenne, wo fast jeder ausschließlich immer nur den AB rangehen lässt
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Ich finde das wirklich eine Zumutung bei den Therapeuten. Da steht ja teilweise schon auf der Homepage: bitte auf den AB sprechen so nach dem Motto: komme was wolle, ich geh eh nicht ran und zurück rufe ich nur, nur wenn ein Platz frei ist.
Na ja, wenn sie behandeln können sie ja nicht rangehen. Ich kann es so gesehen verstehen. Ich wollte auch nicht, dass dann ständig das Telefon klingelt. Allerdings blieb mir das auch in sofern erspart, als dass ich nach den Beratungsgesprächen eh nur die Thera die es dann auch geworden ist kontaktiert habe. Erst mal per mail. Musste dann auch ca. 4 Monate warten, bis sie einen freien Termin hatte der für mich passte (die standen auf der Homepage zu der Zeit), aber dann ging es reibungslos.Speechless hat geschrieben:Ich finde das wirklich eine Zumutung bei den Therapeuten. Da steht ja teilweise schon auf der Homepage: bitte auf den AB sprechen so nach dem Motto: komme was wolle, ich geh eh nicht ran und zurück rufe ich nur, nur wenn ein Platz frei ist.
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Das geht natürlich nicht, aber es gibt auch Papierkram zu erledigen und auch da könnte man rangehen. Denke die Behandlung wird gerne als Ausrede vorgeschoben, nie ans Telefon zu gehen. Ich kann meine Ärzte ja auch telefonisch mal erreichen, finde es gut wenn man bei Therapeuten feste Zeiten hat, wo man weiß, man könnte theoretisch anrufen. Ich brauche es nicht und meine bietet eh viel an, aber bei den Erstgesprächen kam es mir wirklich so vor, als würden manche ihr Telefon gar nicht benutzen.
Persönlich kläre ich die Dinge doch auch eher mal per - Mail.
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Meine Therapeutin meinte letztes Jahr, dass die da wohl auch noch rangehen wollen, darauf bezogen, dass das Verfahren dann nicht mehr so einfach sein wird. Inwieweit, hat sie mir (noch) nicht erklärt. Nach ihrer Beobachtung in der Politik hat sie dafür Sorge getragen, dass sie einen Kassensitz bekommt.lisbeth hat geschrieben: Was mit dem Kostenerstattungsverfahren passiert ist offen.
Ich glaube das hängt stark vom Thera ab. Ich könnte meine (jetzt, wo ich bei ihr bin) jederzeit per SMS kontaktieren und ich weiss, sie würde so zeitnah wie möglich zurückrufen. Mache ich zwar nicht, aber das nehme ich ihr ab. Ansonsten bietet sie keine festen Telefonzeiten an und kommuniziert das auch klar. Sie ruft aber zurück, so sie sagt, dass sie zurückruft.Speechless hat geschrieben:finde es gut wenn man bei Therapeuten feste Zeiten hat, wo man weiß, man könnte theoretisch anrufen. Ich brauche es nicht und meine bietet eh viel an, aber bei den Erstgesprächen kam es mir wirklich so vor, als würden manche ihr Telefon gar nicht benutzen.
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Ja, es geht aber um die breite Masse und ich denke, dass die wenigsten solche Traumtheras in Punkt auf Erreichbarkeit haben wie wir.
Die Stunde wird auch vergütet, also ich finde das jetzt kein Drama. Sie können weiterhin flexibel gestalten
Die Stunde wird auch vergütet, also ich finde das jetzt kein Drama. Sie können weiterhin flexibel gestalten
Für eine reine Beratung macht das sicher Sinn. Aber dadurch entstehen wie Lisbeth schon sagte auch nicht mehr Therapieplätze. Bringt also nur bedingt was. Manche Theras machen sowas (also beratend tätig werden) ja auch über Prob Sitzungen, so hat der bei mir das damals gemacht. Mir aber auch von vornherein klar gesagt, dass er mir zeitnah keine Therapie anbieten kann, so ich darauf abziele. Tat ich nicht, war von daher ok für mich. Aber na ja, wenn der "Schritt" dann erst mal gegangen ist, dann kann das erst recht zu Enttäuschungen führen...manchmal hat man ja dennoch Hoffnungen, auch wenn sie eigentlich klar verneint werden. Ich finde es schwierig.
von den Quartalsstunden können ja nur 3 pro Quartal genommen werden (daher auch diese inoffizielle Bezeichnung...). Akutbehandlung sind 12 Stunden hintereinander weg. Wahrscheinlich werden diese Akut-Stunden auch besser bezahlt als die Quartalsstunden, die ja deutlich weniger vergütet werden als die "normalen" Stunden, von daher bieten viele Therapeuten das ja auch nicht wirklich ihren Klienten an, oder nur in Ausnahmefällen...mio hat geschrieben:Das ist ja nicht neu, das mache ich seit 2-3 Jahren so, dass ich diese maximal 12 Termine im Jahr nutze. Ob die vorher schon "anrechnungspflichtig" waren weiss ich allerdings nicht.
(Sorry, ich meinte die Quartalsstunden. Ist das ein Unterschied Deiner Meinung nach in der neuen Regelung? Geht doch jetzt auch schon...bin etwas verwirrt heute...)
Ich weiß nicht, ob die Quartalsstunden dann zukünftig wegfallen.
Sowas wie die Quartalsstunden, aber besser vergütet wäre in meinen Augen als Rückfallprophylaxe auch geeigneter. Es braucht ja dann nicht regelmäßig Therapie. Sondern punktuelle Unterstützung für einzelne Themen....
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― Anne Lamott
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