Zahlt die Kasse Analyse privat?
Zahlt die Kasse Analyse privat?
Ich habe ne Verhaltenstherapie gemacht und will nun evtl. zu Tiefenps. oder Psychoanalyse wechseln. Da ich nicht lange warten möchte auf einen Therapieplatz, will ich das bei einem privaten Therapeuten machen mit Erstattungsverfahren. Wenn es Analyse wäre....bin ich nicht sicher, ob das die Kasse bezahlen würde, denn Analyse ist ja sowieso schon teuer und dann bei einem privaten? Was denkt ihr? Übernimmt es die Kasse?...auch weil ich ja vorher schon VT gemacht habe....bin ich unsicher. Danke
- Werbung
Das kommt wohl auf die Begründung im Antrag, auf die dringende Notwendigkeit mit gleichzeitig hoher Wartezeit bei anderen Stellen und darauf an, wann Du mit der letzten Therapie geendet hat. Versuchen kannst Du es, aber für eine Therapie über Kostenerstattungsverfahren gibt es keine Garantie und muss gut begründet werden (das macht der Analytiker mit Dir zusammen. Du kannst ja mal bei welchen anrufen und die Sachlage und Fragen schildern.)
Hast du das nicht schon mal in einem Thread vor längerer Zeit erfragt?
Wenn du konkret schon einen Therapeuten hast, so müsste er das eigentlich wissen. Wenn du noch keinen hast, ist die Frage eigentlich auch nicht logisch, da die Wahrscheinlichkeit genauso hoch ist einen Therapeuten zu finden, der über Kasse zugelassen ist, wie beim Erstattungsverfahren. also entweder hat er einen platz oder nicht.
Ich würde als erstes bei der Kasse anrufen und deine Frage stellen,denn die können dir mehr Auskunft geben.
Wenn du VT gemacht hast, kannst du anschließend eine PA im vollen Umfang mit 300 Stunden beantragen ohne Frist
Wenn du TPF machen willst, so stehen dir 100 Stunden, manchmal plus 20 Stunden zu, auch ohne Frist.
LG
Wenn du konkret schon einen Therapeuten hast, so müsste er das eigentlich wissen. Wenn du noch keinen hast, ist die Frage eigentlich auch nicht logisch, da die Wahrscheinlichkeit genauso hoch ist einen Therapeuten zu finden, der über Kasse zugelassen ist, wie beim Erstattungsverfahren. also entweder hat er einen platz oder nicht.
Ich würde als erstes bei der Kasse anrufen und deine Frage stellen,denn die können dir mehr Auskunft geben.
Wenn du VT gemacht hast, kannst du anschließend eine PA im vollen Umfang mit 300 Stunden beantragen ohne Frist
Wenn du TPF machen willst, so stehen dir 100 Stunden, manchmal plus 20 Stunden zu, auch ohne Frist.
LG
es wäre heute nicht so wie es ist,
wäre es damals nichts gewesen wie es war!
wäre es damals nichts gewesen wie es war!
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 44
- Beiträge: 6034
Nur mal so als Auffrischung: Es gibt keine Fristenregelung. Genauso wenig gibt es die Regel, dass man einen Verfahrenswechsel immer problemlos 'durchbekommt'. Es kann sein, dass man innerhalb kürzester Zeit eine Folgetherapie im selben Verfahren bewilligt bekommt, und es kann sein, dass eine weitere Therapie nach zwei Jahren abgelehnt wird. Und es kann sein, dass ein Verfahrenswechsel anerkannt wird, es kann aber auch nicht sein. Ich habe in den letzten Monaten einige Therapeuten gesprochen, die mir diese Auskünfte gegeben haben. Einig waren sich alle darin, dass es auf das Formulierungsgeschick ankommt.
- Werbung
Ich habe damit gemeint, dass er eine PA beantragen kann und nicht, das er eine bewilligt bekommt.
Ohne Frist bezog sich vielmehr darauf, dass meistens von VT zur PA kein Gutachten nötig ist, jedenfalls nicht in den ersten 25 Stunden.
Und ob es auf das Formulierungsgeschick ankommt, kann ich nicht beantworten, denn entweder brauche ich wirklich eine Therapie und der Analytiker schreibt in seinem Gutachten auch die Gründen für eine Notwendigkeit oder es besteht eigentlich nicht unbedingt eine Notwendigkeit, dann braucht der A. schon Geschick bei der Formulierung des Gutachtens.
Ohne Frist bezog sich vielmehr darauf, dass meistens von VT zur PA kein Gutachten nötig ist, jedenfalls nicht in den ersten 25 Stunden.
Und ob es auf das Formulierungsgeschick ankommt, kann ich nicht beantworten, denn entweder brauche ich wirklich eine Therapie und der Analytiker schreibt in seinem Gutachten auch die Gründen für eine Notwendigkeit oder es besteht eigentlich nicht unbedingt eine Notwendigkeit, dann braucht der A. schon Geschick bei der Formulierung des Gutachtens.
es wäre heute nicht so wie es ist,
wäre es damals nichts gewesen wie es war!
wäre es damals nichts gewesen wie es war!
Danke für die Beiträge. Und könnte man von VT zu TFP zu Analyse wechseln? also 2 Methodenwechsel?
Wenn es gut begründet ist und der Gutachter beim MDK das befürwortet: Warum nicht?
- Werbung
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 2 Antworten
- 2567 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von agonie
-
- 7 Antworten
- 3083 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Freistil
-
- 38 Antworten
- 7873 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Lockenkopf
-
- 1 Antworten
- 3703 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von lisbeth
-
- 20 Antworten
- 9430 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von DieKaffeebohne