Noch nicht genehmigte Therapie abbrechen?

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Rooland
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Noch nicht genehmigte Therapie abbrechen?

Beitrag Mi., 23.01.2013, 23:15

Hallo,
ich habe mich in der Therapie in eine ziemlich schwierige Situation gebracht: Ich hatte bis Juli 2011 Psychoanalyse als Langzeittherapie mit 160 bewilligten Stunden. Mein Therapeut ist dann leider in Rente gegangen, ich hatte da noch ca. 70 Stunden übrig. Seitdem habe ich einen neuen Therapeuten gesucht, was gar nicht einfach ist. Im ersten halben Jahr nach Therapieende hätte ein anderer Therapeut die Studen anscheinend einfach übernehmen können. Nachdem dieses halbe Jahr aber abgelaufen war, muß ein neuer Therapeut die Therapie komplett neu beantragen und einen Gutachterbericht schreiben. Ein Therapeut hat mich sogar abgelehnt, weil er keine Zeit hatte einen Gutachterbericht zu schreiben. Seit November 2012 bin ich jetzt bei einem anderen Psychotherapeuten, der für mich tiefenpsychologische Psychotherapie beantragt hat und zähneknirschend den Gutachterbericht geschrieben hat. Während der probatorischen Stunden war dieser Therapeut ziemlich freundlich und umgänglich, aber die letzten Stunden war er zunehmend gereizt und hat mir laufend Worte im Mund verdreht, und hat alles was ich gesagt habe, so interpretiert, als ob ich ihn und seine Therapie kritisieren wollte. Zum Beispiel habe ich ihm gesagt, daß ich mir Medikamente gegen meine Panik verschreiben lassen möchte. Das hat er gleich persönlich genommen und gefragt, ob ich seine Therapie denn für nutzlos halte und daß ich die Therapie damit viel schwieriger machen würde. Für jedes Wort muß ich mich rechtfertigen...
Ich denke, daß ich bei dem Therapeuten nicht bleiben können werde. Diese wöchentlichen "Verhöre" sind für mich emotional viel zu anstrengend. Die tiefenpsychologische Therapie ist beantragt, aber noch nicht genehmigt. Was passiert, wenn ich jetzt die Therpie abbreche, bevor sie genehmigt wurde? Bin ich dann wieder für zwei Jahre "gesperrt"? Im Juli 2013 läuft die 2-Jahres-Frist meiner alten Therapie ab. Kann ich mir nach Ablauf dieser Frist einen neuen Therapeuten suchen, ohne daß er einen Gutachterbericht schreiben muß? Oder fängt die Frist nach dem jetzigen Therapieabbruch neu an zu laufen?

Oder soll ich besser warten, bis die tiefenpsychologische Psychotherapie genehmigt wird und dann versuchen den Therpeuten wechseln?

Vielen Dank, Rooland

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MissX
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Beitrag Do., 24.01.2013, 01:43

Hallo,

hast du schon bei deiner Krankenkassen angerufen?
ich würde das einfach kurz mit denen absprechen. Und dort sagen, dass du dich bei dem Therapeuten nicht wohlfühlst und wechseln möchtest. Die KK ist ja auch sehr daran interessiert, dass du mit dem Thera gut klar kommst, damit die Therapie überhaupt einen Nutzen hat.

Normalerweise ist es so, dass dein Thera der Krankenkasse schriftlich mitteilen muss, wieviele Stunden noch übrig sind.
Dann kannst du mit diesen Stunden wechseln.

Ich weiß nicht, ob er theoretisch den Antrag noch zurückziehen kann. Wird dir aber auch deine KK sagen könnten.

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stern
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Beitrag Do., 24.01.2013, 02:30

Oh... da lief einigens nicht gut:
Rooland hat geschrieben:Ich hatte bis Juli 2011 Psychoanalyse als Langzeittherapie mit 160 bewilligten Stunden. Mein Therapeut ist dann leider in Rente gegangen, ich hatte da noch ca. 70 Stunden übrig.
Wäre fair gewesen, wenn man das bei der Planung berücksichtigt hätte.
Im ersten halben Jahr nach Therapieende hätte ein anderer Therapeut die Studen anscheinend einfach übernehmen können.
Puh... Reststunden kann man "normal" auf einen anderen Therapeuten beantragen, aber das muss über die KK laufen. Dass das auf 1/2 Jahr befristet ist, wusste ich auch nicht. Aber das ist gelaufen.
Ein Therapeut hat mich sogar abgelehnt, weil er keine Zeit hatte einen Gutachterbericht zu schreiben.
Für mich unverständlich... aber faktisch ist es so, dass manche Therapeuten es ablehnen, Gutachten zu schreiben.
Zum Beispiel habe ich ihm gesagt, daß ich mir Medikamente gegen meine Panik verschreiben lassen möchte. Das hat er gleich persönlich genommen und gefragt, ob ich seine Therapie denn für nutzlos halte und daß ich die Therapie damit viel schwieriger machen würde. Für jedes Wort muß ich mich rechtfertigen...
Kann man im Grunde auch nur den Kopf schütteln. Denn es liegt doch gar nicht in seiner Kompetenz über die Indikation von Medikamenten, die eine Entlastung darstellen können, zu befinden (sondern das obliegt einem Arzt). Sowas kann mMn nur jemand sagen, der noch nie signifikante Panik hatte. Um welche Medikamente handelt es sich denn? Antidepressiva? Inwiefern soll das die Therapie erschweren... betäubt wird ja damit nichts. Und eine Notfallmedikamentation wirkt sich unmittelbar auch nicht auf die Therapie auf. Ein Therapeut, der gegen die Einnahme von Antidepressiva/Medikamente ist, bei dem würde ICH keine Therapie anfangen. Bei mir gab es insoweit noch nie Probleme... eher noch, dass mir Theras medikamentöse Unterstützung nahe legten.
Was passiert, wenn ich jetzt die Therpie abbreche, bevor sie genehmigt wurde?
Ähnliches wurde schon mal diskutiert... weiß leider die Threadüberschrift nicht mehr. Vielleicht ein anderer user,

2 Möglichkeiten würde ich sagen:

Entweder umgehend mit Therapeuten in Verbindung setzen, dass der Beantragungsprozess gestoppt wird (vielleicht hat er noch nichts an die Kasse geschickt, und die Unterlagen sind noch auf dem Schreibtisch). Wenn es schon auf den Weg ist, hm... vielleicht ist es dann noch möglich, das Verfahren zu stoppen, indem man sich an die Kasse wendet.

Oder bewilligen lassen... und dann wechseln. Also das Kontingent auf einen neuen Therapeuten übertragen lassen.

Suche das Gespräch mit den Therapeuten und der Kasse, würde ich sagen.
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Rooland
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Beitrag Fr., 25.01.2013, 12:27

stern hat geschrieben: Um welche Medikamente handelt es sich denn? Antidepressiva? Inwiefern soll das die Therapie erschweren... betäubt wird ja damit nichts. Und eine Notfallmedikamentation wirkt sich unmittelbar auch nicht auf die Therapie auf. Ein Therapeut, der gegen die Einnahme von Antidepressiva/Medikamente ist, bei dem würde ICH keine Therapie anfangen. Bei mir gab es insoweit noch nie Probleme... eher noch, dass mir Theras medikamentöse Unterstützung nahe legten.
Keine Ahnung, mein Termin beim Arzt ist erst im März... Hoffentlich aber Antidepressiva.
stern hat geschrieben: Suche das Gespräch mit den Therapeuten und der Kasse, würde ich sagen.
Ich habe jetzt bei der Krankenkasse angerufen. Der Antrag ist noch nicht genehmigt. Wenn er abgelehnt wird, muß ich die bisherigen Stunden selbst zahlen und könnte im Sommer, wenn die 2-Jahres-Frist der alten Therapie abläuft, eine neue Therapie auf Kassenkosten anfangen. Auch wenn ich die Therapie jetzt, vor der Genehmigung abbreche, muß ich die Stunden selbst zahlen.
Wenn die Therapie erst genehmigt wird, zahlt natürlich die Krankenkasse. Wenn ich aber dann abbreche, fängt die 2-Jahres-Frist wieder neu an zu laufen. In dem Fall könnte ich also erst 2015 eine neue Therapie anfangen.

Ich bin in Versuchung, die bisherigen Stunden einfach selbst zu zahlen und mir im Sommer in Ruhe einen neuen Therapeuten zu suchen. In diesem Fall würde ich auch erstmal Verhaltenstherapie versuchen... Die Dame von der Krankenkasse meinte, daß ich in diesem Fall alle Stunden selbst zahlen muß, also auch die ersten fünf probatorischen. Kann das sein? Ich hatte bis jetzt 12 Stunden, also 5 probatorische und 7 nicht-probatorische. Was würde das ungefähr kosten?

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sandrin
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Beitrag Fr., 25.01.2013, 14:59

Mal kurz OT: Damit ist erwiesen, dass es die 2-Jahres-Frist doch gibt.

12 * ca. 92 Euro --> also knapp über 1000 Euro. Das wird über die GOP abgerechnet. Ich weiß das, weil ich Privatpatientin bin.

LG Sandrin

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Maika
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Beitrag Fr., 25.01.2013, 15:03

Wenn du Verhaltenstherapie machen willst greift diese 2-Jahres-Frist (ob es sie nun offiziell gibt oder nicht) eh nicht, weil VT ein anderes Verfahren ist.
Edit: Da bräuchtest du dir nicht die 1000€ ans Bein zu binden.
Wenn du noch unsicher bist mit welchem Verfahren du weitermachen willst, könntest du doch die Genehmigung abwarten und dann wechseln.
Zuletzt geändert von Maika am Fr., 25.01.2013, 15:09, insgesamt 2-mal geändert.

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sandrin
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Beitrag Fr., 25.01.2013, 15:07

Stimmt, ich hatte damals den umgekehrten Fall und das ging problemlos.

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Maika
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Beitrag Fr., 25.01.2013, 15:18

Beim selben Verfahren gibt es die Frist meiner Erfahrung nach auch.

Das ist ja auch der Grund, warum ich diese 20 Std. Traumatherapie jetzt selbst zahle. Die Therapeutin hätte sie als tiefenpsych. Kurzzeittherapie beantragen können (mit Antrag deshalb, weil die Analyse bei mir noch keine 2 Jahre zu Ende ist). Das hätte aber bedeutet, dass ich danach schon wieder 2 Jahre warten müsste und ein 3. Antrag im selben Verfahren ohne Wartezeit - das kann ich mir schwer vorstellen, dass das nicht Probleme gäbe.
Und grundsätzlich möchte ich noch mal mit einem TfP-Verfahren weiter machen.

Wenn man aber eh das Verfahren wechseln möchte, würde ich es nicht selbst zahlen. Und lieber das Geld zur Seite legen, wenn man vielleicht nach dem Ende des Kontingents noch ein paar Stunden haben möchte. Oder alternativ für einen schönen Urlaub sparen.

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Rooland
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Beitrag Fr., 25.01.2013, 16:00

Maika hat geschrieben: Das ist ja auch der Grund, warum ich diese 20 Std. Traumatherapie jetzt selbst zahle. Die Therapeutin hätte sie als tiefenpsych. Kurzzeittherapie beantragen können (mit Antrag deshalb, weil die Analyse bei mir noch keine 2 Jahre zu Ende ist). Das hätte aber bedeutet, dass ich danach schon wieder 2 Jahre warten müsste [...]
Wenn man aber eh das Verfahren wechseln möchte, würde ich es nicht selbst zahlen. Und lieber das Geld zur Seite legen, wenn man vielleicht nach dem Ende des Kontingents noch ein paar Stunden haben möchte. Oder alternativ für einen schönen Urlaub sparen.
Also ich hatte bis Juli 2011 Psychoanalyse, jetzt hat der Therapeut tiefenpsychologische Psychotherapie beantragt. Ich könnte mir vorstellen, daß Verhaltenstherapie für mich besser wäre. Wenn ich also das Verfahren wechsle, gibt es dann keine 2-Jahres-Frist?

Du hast von Analyse zur tiefenpsychologischen Therapie gewechselt und hast trotzdem eine 2-Jahres-Frist?

Viele Grüße, Rooland

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Maika
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Beitrag Fr., 25.01.2013, 20:40

Rooland hat geschrieben: Also ich hatte bis Juli 2011 Psychoanalyse, jetzt hat der Therapeut tiefenpsychologische Psychotherapie beantragt. Ich könnte mir vorstellen, daß Verhaltenstherapie für mich besser wäre. Wenn ich also das Verfahren wechsle, gibt es dann keine 2-Jahres-Frist?

Du hast von Analyse zur tiefenpsychologischen Therapie gewechselt und hast trotzdem eine 2-Jahres-Frist?
Ja, Analyse und tiefenpsych. Therapie gelten als selbe "Richtung". Bei VT hätte ich keine Sperre gehabt. Trotzdem würde ich mich an deiner Stelle noch mal bei deiner Krankenkasse erkundigen, wie das dort gesehen wird.
Lg, Maika

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stern
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Beitrag Sa., 26.01.2013, 02:31

Rooland hat geschrieben:Wenn die Therapie erst genehmigt wird, zahlt natürlich die Krankenkasse. Wenn ich aber dann abbreche, fängt die 2-Jahres-Frist wieder neu an zu laufen. In dem Fall könnte ich also erst 2015 eine neue Therapie anfangen.
Deswegen nicht abbrechen, sondern z.B. wechseln (THERAPEUTENwechsel ohne Verfahrenswechsel... also das bewillgte Kontingent auf einen neuen Thera übertragen)... mir erscheinen die Auskünfte der KK seltsam. Mensch, es gab dazu auch kürzlich einen Thread, ich finde ihn nicht.
Ich bin in Versuchung, die bisherigen Stunden einfach selbst zu zahlen und mir im Sommer in Ruhe einen neuen Therapeuten zu suchen.
Und was geschieht derweil mit dem Beantragungsverfahren? Selbstzahlung würde ja nur Sinn machen, wenn das Antragsverfahren vorher komplett gestoppt wäre... aber es scheint, die Kasse will es durchlaufen lassen.

Die Kasse kann doch auch nicht einfach sagen, du musst selbst zahlen... hängt doch auch davon ab, was vereinbart ist, wenn schon therapiert wird bevor eine Genehmigung erfolgt ist.

Bei Selbstzahlung kann man, was den Satz der Höhe nach angeht, auch verhandeln (Theras orientieren sich aber oft an Kassen- oder Privatsätzen).
Ich bin in Versuchung, die bisherigen Stunden einfach selbst zu zahlen und mir im Sommer in Ruhe einen neuen Therapeuten zu suchen. In diesem Fall würde ich auch erstmal Verhaltenstherapie versuchen... Die Dame von der Krankenkasse meinte, daß ich in diesem Fall alle Stunden selbst zahlen muß, also auch die ersten fünf probatorischen. Kann das sein? Ich hatte bis jetzt 12 Stunden, also 5 probatorische und 7 nicht-probatorische. Was würde das ungefähr kosten?
Es wird immer dreister, dass selbst probatorische Sitzungen übernommen werden sollen. Abbrechen würde ich nichts... nicht dass ich dann die Kasse quer stellt.

------------------
Mal kurz OT: Damit ist erwiesen, dass es die 2-Jahres-Frist doch gibt.
Klar, nach manchen Kostenträgern gäbe anscheinend am liebsten auch noch 5-Jahres-Fristen...
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Wandelröschen
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Beitrag Sa., 26.01.2013, 23:54

Hallo Rooland,
hab da mal ´ne Frage. Du schreibst:
Rooland hat geschrieben: Ich hatte bis jetzt 12 Stunden, also 5 probatorische und 7 nicht-probatorische.
d.h. dein Thera beantragt erst jetzt, nach schon gehaltenen regulären Stunden die Therapie bei der KK? Habt ihr vorher (also vor den 7 Therapiestunden) besprochen, dass du sie privat zahlen musst, wenn die KK die Therapie gar nicht bewilligt? Wenn ihr vorher nichts von wegen selbst zahlen besprochen/vereinbart habt, ist es eigenes Risiko des Theras, wenn er schon mal Therapiestunden hält, ohne geklärt zu haben, wer die Kosten trägt. Zwar bewilligt in der Regel die KK problemlos eine Kurzzeittherapie, aber ganz sicher kann ein Thera sich da nicht sein.
Rooland hat geschrieben: Ich bin in Versuchung, die bisherigen Stunden einfach selbst zu zahlen und mir im Sommer in Ruhe einen neuen Therapeuten zu suchen. In diesem Fall würde ich auch erstmal Verhaltenstherapie versuchen... Die Dame von der Krankenkasse meinte, daß ich in diesem Fall alle Stunden selbst zahlen muß, also auch die ersten fünf probatorischen. Kann das sein?

Das kann irgendwie nicht sein, denn diese 5 probatorischen Stunden bezahlt die KK ja auch, wenn du nach Ablauf dieser Stunden feststellst, ich brauch gar keine Therapie und es wird gar kein Antrag auf Therapie gestellt.
Gruß
Wandelröschen

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Rooland
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Beitrag So., 27.01.2013, 17:21

Wandelröschen hat geschrieben: Das kann irgendwie nicht sein, denn diese 5 probatorischen Stunden bezahlt die KK ja auch, wenn du nach Ablauf dieser Stunden feststellst, ich brauch gar keine Therapie und es wird gar kein Antrag auf Therapie gestellt.
Mal eine dumme Frage: Macht man nach den probatorischen Sitzungen normalerweise eine Pause und wartet auf die Genehmigung / Ablehnung durch die Krankenkasse? Das wäre eigentlich sinnvoll, ist mir aber leider nicht in den Sinn gekommen...

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sandrin
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Beitrag So., 27.01.2013, 17:39

Ja, das müsste man eigentlich. Ansonsten ist es tatsächlich so, dass man das auf eigenes Risiko macht.
Allerdings wird das Risiko bei dir liegen (zumindest wenn der Therapeut sich sperrt), weil du ja den Antrag stellst und nicht der Therapeut, der schreibt das Gutachten.
Ich muss aber schon auch sagen, dass ich bei jeder meiner Therapien keine Wartezeit gab, weil sich die Therapeuten einfach sicher waren, dass der Antrag durchgeht.

Aber das mit den probatorischen Sitzungen sehe ich ähnlich wie Wandelröschen. Diese fünf Sitzungen zählen meines Wissens auch nicht zum bewilligten Stundenkontingent und werden prinzipiell immer bezahlt.

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stern
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Beitrag So., 27.01.2013, 17:48

Mal eine dumme Frage: Macht man nach den probatorischen Sitzungen normalerweise eine Pause und wartet auf die Genehmigung / Ablehnung durch die Krankenkasse? Das wäre eigentlich sinnvoll, ist mir aber leider nicht in den Sinn gekommen...
Bei mir war es so, dass Theras meinte, sie nehmen es dann auf die eigene Kappe, wenn der Antrag nicht durchgehen sollte. Ich denke auch, ein Therapeut könnte das kaum einfordern... insofern sehe ich eher Risiko des Therapeuten. Anstandhalber hätte ich das vermutlich bezahlt, weil diese Theras mir entgegen kamen... aber es ist nicht ohne weiteres so, dass die Kasse sagen kann: diese Kosten haben sie zu tragen. Ich finde vielmehr einiges gewagt, wie die Kasse argumentiert.

Und beachtlich bleibt nach wie vor: Was ist derweil mit der beantragten Therapie, die evtl. bewilligt wird, und die dann sofort abgebrochen wird. Also da kann sich eine Krankenkassen dann vielleicht auch mal quer stellen.

Ich würde, wie gesagt, "nur" den Therapeuten (also Kontingent auf einen anderen Therapeuten der gleichen Methode übertragen) wechseln. DAZU könntest du nochmals nachfragen, wie sie das sieht (darum geht es in den bisherigen Stellungnahmen auch noch nicht).
Liebe Grüße
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