Erstgespräche Praxisgebühr

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland

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eluminaire
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Erstgespräche Praxisgebühr

Beitrag Do., 25.10.2012, 14:34

Hallo,

ich bin im Moment auch auf der Suche nach einer passenden Therapeutin und habe bei der ersten, bei der ich ein Erstgespräch hatte, 10€ gezahlt. Die meinte, dass ich mit ihrem Beleg auch zu einem "normalen" Arzt gehen kann und dort dann die 10€ nichtmehr bezahlen muss.
Nun wurde es mit ihr aber nichts und ich bin zu einer zweiten Therapeutin gegangen, die meinte ich könne ihr die Überweisung auch nachbringen, da ich auch schon einen Termin bei einem "richtigen" Arzt ausgemacht hatte. Und sie hat mir zudem versichert, dass der Arzt bei Therapeuten auch mehrere Überweisungen ausstellen kann/muss für Erstgespräche.
Tja nun war ich heute beim Arzt (es war ein Hautarzt), dessen Sprechstundenhilfe mich erst schon angeschaut hat wie ein Auto als ich ihr den Beleg von der Therapeutin hingehalten habe, damit könne sie nichts anfangen und wieso ein Therapeut denn keine Überweisungen ausstellen könne. Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass ich dort die 10€ zahle und sie mir dafür eine Überweisung zum Thera gibt. Als ich dann aber 2 Überweisungen wollte (da ich ja schon bei 2 verschiedenen Gespräche hatte!) hat sie sich strikt geweigert und wir haben uns fast gestritten, sie könne nur eine pro Fachrichtung ausstellen, Punkt.
Jetzt habe ich meine Krankenkasse angerufen, um herauszufinden, ob ich da was tun kann, und die angeblich schon spezialisierte Mitarbeiterin an die ich weitergeleitet wurde hatte mal absolut keine Ahnung von garnichts. Es gäbe keine Regelung dazu, und man soll ja auch nur zu EINEM Therapeuten gehen, das ist doch der Sinn. (Dass die Kasse 5 verschiedene erlaubt wusste Sie wohl auch nicht) Und natürlich kann der Therapeut nicht für einen Therapeuten eine Überweisung ausstellen (dass der Therapeut das sowieso garnicht kann hat sie auch nicht gewusst, und dass ich ja dann bei einem anderen Arzt war musste ich ihr auch nochmal erklären), und dass würde ja sowieso garnicht gehen dass mir ein Hautarzt solche Überweisungen ausstellt, (??? Ich dachte DER Arzt zu dem man als erstes im Quartal geht stellt ALLE Überweisung aus, egal wohin, das ist doch ne rein organisatorische Angelegenheit?), und normal muss man für eine Therapie ja in Behandlung bei einem Hausarzt sein, der einen zum Therapeuten überweist etc..und sie können da eh garnichts machen.

??? Jetzt bin ich sehr verwirrt, ich habe schon mehrmals im Netz gelesen, dass Leute mehrere Überweisungen für Therapeuten Erstgespräche bekommen haben, hängt das also rein vom Glück ab, an welche Sprechstundenhilfe man gerät, ob die das macht? Wieso sagt mir die Therapeutin dann auch, dass das ganz normal gehen muss?
Gibt es deine keine allgemeingültige Regelung dafür auf die man sich berufen kann?
Und wieso meinen die ich muss auch bei nem Hausarzt in Behandlung sein für ne Therapie?? Ich gehe NIE zu einem Hausarzt, ich hab nichtmal einen, und was soll mir der auch helfen, ich weiß selber dass ich eine Therapie brauche und der Therapeut sieht das genauso...
Ich befürchte auch, dass ich noch zu einer dritten muss, weil ich wohl doch eine Analytikerin brauche und nicht nur eine Tiefenpsychologin...muss ich da dann wirklich zum dritten mal Praxisgebühr zahlen? Das kann doch nicht sein

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candle.
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Beitrag Do., 25.10.2012, 14:41

Hallo eluminaire!

Willkommen im Forum!

An sich stellt immer derjenige die Überweisungen aus wo du auch die 10 Euronen gezahlt hast, sprich in deinem Fall die Therapeutin.

Viele Grüße!
candle
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kaja
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Beitrag Do., 25.10.2012, 14:43

Sinnvoller wäre es natürlich gewesen sich vor einem Erstgespräch die notwendige Überweisung vom Hausarzt zum Therapeuten zu holen.
Auf Nachfrage bei meiner Krankenkasse erhielt ich die Antwort, dass für jedes Erstgespräch eine neue Überweisung vom Arzt ausgestellt werden kann.
Im Extremfall also fünf Überweisungen für fünf Erstgespräche.


@candle.
Ein Nichtmediziner kann auch Überweisungen ausstellen ?
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Offy
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Beitrag Do., 25.10.2012, 14:49

Hallo,

Therapeuten stellen grundsätzlich KEINE Überweisungen aus, wenn sie nicht gleichzeitig auch Ärzte sind.
Und JEDER Arzt, der die 10 Euro kassiert, muss die Überweisungen ausstellen, die benötigt werden, auch wenn es fünfmal die gleiche ist.

So die Aussage der Sprechstundenhilfe meiner ehemaligen Hausärztin.
Heute weinte ich –
aber keine Träne benetzte eine Blume.
Still, leise und nutzlos!
Werde ich auch so von der Welt gehen?

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kaja
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Beitrag Do., 25.10.2012, 14:52

Offy hat geschrieben:Hallo,
Therapeuten stellen grundsätzlich KEINE Überweisungen aus, wenn sie nicht gleichzeitig auch Ärzte sind.
Danke. Ich hatte mich nämlich auch schon gewundert warum Therapeuten grundsätzlich Überweisungen ausstellen können.
Es sei denn sie sind ärztliche Psychotherapeuten.
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candle.
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Beitrag Do., 25.10.2012, 14:57

Warum sollten Therapeuten das nicht können? Sie rechnen doch auch ganz normal ab wie Ärzte eben auch. Meines Wissens ist die Info falsch, dass Therapeute es nicht dürfen, denn sie haben ja auch eine Kassenzulassung. Und Gutachten rechnen sie ja auch ab über die Krankenkasse.

candle
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kaja
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Beitrag Do., 25.10.2012, 15:08

Krankengymnasten rechnen auch über die Kasse ab, dürfen deshalb aber trotzdem keine Überweisungen ausstellen.
Da ich Diplom-Psychologe (also nicht Arzt) bin, darf und kann ich aus berufsrechtlichen
Gründen keine Überweisungen ausstellen
Quelle: http://www.gerdkraeling.de/docs/Praxisgebuehr-Info.pdf

Das sie ihre Leistungen von der Krankenkasse bezahlt bekommen, hat doch nichts damit zu tun, dass sie selber Überweisungen ausstellen dürfen.
Für Überweisungen braucht man einen Arzt bzw. es ist die Aufgabe des Arztes Überweisungen auszustellen.
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candle.
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Beitrag Do., 25.10.2012, 17:20

Die Gemeinsamkeit war früher mal so ein Zettel, nannte sich Krankenschein. Egal, du hast es ja recherchiert kaja und da wird offenbar der Kassenbeleg als Überweisung genommen, aber ich befürchte, dass das wiederum kaum jemand weiß bei den Ärzten.

candle
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schmetterling.1983
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Beitrag Do., 25.10.2012, 20:09

Hallo eluminare,
nochmal zur Bestätigung, ich bin fast jedes Quartal (in DE) bei meiner psychologischen Psyhotherapeutin als erstes (bevor ich evtl. Hausarrzt oder so aufsuche), von der bekomme ich dann eine Quittung, wie im PDF vorhin beschrieben und komme damit mittlerweile zu jedem weiteren Arzt mit diesem Dokument problemlos ohne zu zahlen.
Zu beginn wussten auch ein paar nicht, dass sie nur darauf unterschreiben können oder es einsehen und somit hat sich die Sache. Nachdem ich es überzeugungsschwer erklärt habe und auch vorgeschlagen habe sie könnten ja bei der entsprechenden Therapeutin nachfragen ob es seine Richtigkeit hat haben es alle angenommen.
Der Vorteil bei dem Dokument ist sogar, dass du dir gar keine Überweisungen geben lassen musst. Denn bisher hat bei mir jeder Nachfolgende Arzt einfach darauf unterschrieben.
Falls du also schon mehrmals gezahlt hast nimm dein Dokument und verlange das Geld zurück, dass ist dein Recht (außer die Sondersache beim Zahnarzt)!
LG
Schön ist eigentlich alles, wenn man es mit Liebe betrachtet.
Christian Morgenstern

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Britt_Stadler
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Beitrag Do., 25.10.2012, 20:47

Für die Probatorik bin ich zu meinem Hausarzt und hab mir ne Überweisung geben lassen und im neuen Quartal hat mir meine gesagt, dass sie eine braucht und gut ist.


Kannst dir jeden x beliebigen Arzt nehmen, außer Zahnarzt. Das ist tatsächlich irgendwas anderes.
"Vertrauen ist Mut, und Treue ist Kraft."

Maria von Ebner- Eschenbach

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Tigerkind
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Beitrag Do., 25.10.2012, 23:30

Die psychologischen Psychotherapeuten dürfen keine Überweisungen ausstellen, die Quittung über die Zahlung der Praxisgebühr reicht aus um jeden anderen Arzt (außer Zahnarzt) aufzusuchen, es wissen allerdings einige Ärzte nicht.
Je weiter sich eine Gesellschaft von der Wahrheit entfernt, desto mehr wird sie jene hassen, die sie aussprechen.

-George Orwell-


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eluminaire
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Beitrag Sa., 27.10.2012, 12:18

vielen Dank für alle eure Antworten!
Also lag ich doch richtig, dass das bei der Psychotherpie sehr wohl so funktioniert.

Ich weiß allerdings nicht genau, was ich jetzt unternehmen könnte, um diese Sprechstundenhilfe dazu zu bekommen mir eine zweite Überweisung auszustellen, beziehungsweise, beide Sprechstundenhilfen. Sie hat mich ja beinahe angeschrien als ich nicht lockerlassen wollte, dass das bei Therapie sehr wohl geht, davon haben die noch nie was gehört, genauso wenig wie von der Quittung, die ausreicht.. :/ Und dazu ist die Theke mitten im Wartezimmer, alle andern Patienten haben das dann auch alles schön mitbekommen...

Deswegen ja meine Frage, gibt es irgendwo einen (Gesetzes-) Text zu dieser Regelung, auf den ich mich berufen könnte, um das zu beweisen, dass das so richtig ist, oder was ich sonst tun könnte?


kaja
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Beitrag Sa., 27.10.2012, 12:35

Google ist dein Freund....
http://www.kvberlin.de/20praxis/70theme ... ttung.html
...und auch hier hilft Tante Google...
http://www.versicherungen.de/praxisgebuehr1.0.html

Klär das mit der Sprechstundenhilfe einfach telefonisch.
Dann weiss nicht die ganze Praxis das du zum Psychotherapeuten gehst.
Für die Zukunft würde ich dir raten einfach den nächsten Allgemeinmediziner aufzusuchen und alle Überweisungen ganz bequem bei ihm abzuholen (du brauchst ja auch für den Antrag auf Therapie einen Konsiliarbericht).
Bei einer psychischen Erkrankung wie Depressionen z.B. sollte man eh vor Beginn einer Therapie mögliche körperliche Ursachen ausschliessen.
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Tigerkind
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Beitrag Sa., 27.10.2012, 15:44

Ich würde Dir empfehlen mal Deinen Therapeuten in der Praxis anrufen zu lassen (sofern er denn dazu bereit ist) und den Helferinnen mitzuteilen wie es abläuft, ich nehme an ihm glauben sie eher als Dir (leider ist das so).

Ich würde mir an Deiner Stelle weiterhin die Quittung über die Praxisgebühr vom psychologischen Psychotherapeuten ausstellen lassen und damit die anderen Ärzte aufsuchen anstatt dauernd wegen so einer Überweisung beim Arzt anrufen zu müssen, würde mich sehr stören. Die Uninformiertheit einiger Ärzte und Helferinnen kann ja wohl nicht Dein Problem sein! (Auf diese Art und Weise werden sie wenigstens informiert, tust Du sogar noch was gutes. )
Je weiter sich eine Gesellschaft von der Wahrheit entfernt, desto mehr wird sie jene hassen, die sie aussprechen.

-George Orwell-

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SoulGirl
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Beitrag So., 28.10.2012, 09:48

Mit der Sprechstundenhilfe würde ich nicht mehr diskutieren, sondern einen Termin beim Arzt machen und ihm die Lage schildern. Dieser sollte sich da auskennen. Was sich diese Sprechstundenhilfen immer einbilden, versteh ich echt nicht.
Im Prinzip könntest du ja sagen du hast die erste Überweisung verlegt/verloren und bräuchtest noch eine, was sollte die Sprechstundenhilfe da tun? Kann ja passieren und wenn ich dann keine Überweisung mehr kriegen würde, würde ich den Arzt wechseln!

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