Antrag auf Reha abgelehnt
Antrag auf Reha abgelehnt
Kur wurfe abgelehnt,auf der einene seite bin ich erleichtert und auf der anderen seite weiss ich genau das ich mein leben wieder in den griff bekommen sollte,leider schaffe ich dies nicht alleine.Was soll ich nur machen...????
wiederspruch einlegen???Falls ja wie macht man dies???
Für Antworten wäre ich sehr dankbar...
gruß sonja
wiederspruch einlegen???Falls ja wie macht man dies???
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Psychosomatische Klinik?
Mach es über eine Krankenhauseinweisung auf Krankenkassenkosten. Es gibt viele psychosomatische Kliniken die auch über Kasse abrechnen können.
Hier hat nur der überweisende Arzt und die aufnehmende Klinik mitzureden.
Mach es über eine Krankenhauseinweisung auf Krankenkassenkosten. Es gibt viele psychosomatische Kliniken die auch über Kasse abrechnen können.
Hier hat nur der überweisende Arzt und die aufnehmende Klinik mitzureden.
Hallo Sonja,
die meisten Kuren werden in der "1. Instanz" abgelehnt.
Wenn Du Widerspruch einlegst (dazu müßte etwas im Bescheid stehen), noch einmal eine Begründung des verordnenden Arztes (Dein Hausarzt vermutlich) und vielleicht ein untertstützendes Schreiben deines Therapeuten oder eines Facharztes beilegst ( falls es eine entsprechende körperliche Indikation gibt) sind deine Chancen normalerweise gut. Unter Umständen verlangt der Kostenträger eine Untersuchung durch den medizinischen Dienst.
Nur Mut, laß Dich nicht abschrecken.
Alles Gute
die
rote Zora
die meisten Kuren werden in der "1. Instanz" abgelehnt.
Wenn Du Widerspruch einlegst (dazu müßte etwas im Bescheid stehen), noch einmal eine Begründung des verordnenden Arztes (Dein Hausarzt vermutlich) und vielleicht ein untertstützendes Schreiben deines Therapeuten oder eines Facharztes beilegst ( falls es eine entsprechende körperliche Indikation gibt) sind deine Chancen normalerweise gut. Unter Umständen verlangt der Kostenträger eine Untersuchung durch den medizinischen Dienst.
Nur Mut, laß Dich nicht abschrecken.
Alles Gute
die
rote Zora
hallo hasi!
eine reha wird nur mit begründung abgelehnt. aus deinen beiträgen hört es sich nicht so an, als ob du bisher irgendwie ambulant therapie gemacht hättest. das hat für den rentenversicherer definitiv vorrang. ohne ambulanten therapie versuch wird es um so schwerer eine stationäre therapie genehmigt zu bekommen. dann hilft nur noch eine reine akutklinik, denn die muss die krankenkasse bezahlen wenn der arzt dich einweist. alle gemischten kliniken (mit reha und akut status) müssen vorher auch von der krankenkasse genehmigt werden.
viel glück
twinkle
eine reha wird nur mit begründung abgelehnt. aus deinen beiträgen hört es sich nicht so an, als ob du bisher irgendwie ambulant therapie gemacht hättest. das hat für den rentenversicherer definitiv vorrang. ohne ambulanten therapie versuch wird es um so schwerer eine stationäre therapie genehmigt zu bekommen. dann hilft nur noch eine reine akutklinik, denn die muss die krankenkasse bezahlen wenn der arzt dich einweist. alle gemischten kliniken (mit reha und akut status) müssen vorher auch von der krankenkasse genehmigt werden.
viel glück
twinkle
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Ich habe mich vor einiger Zeit nochmal dazu entschlossen einen Klinikaufenthalt zu machen.
Meine Therapeutin und ich haben dann zusammen den Antrag ausgefüllt (also jeder "seine" Formulare) und es ist vor einigen Wochen zur Deutschen Rentenversicherung gegangen.
Am Freitag hatte ich dann Post im Briefkasten - der Antrag wurde abgelehnt.
Der Witz an der Sache ist, dass ich angeblich keine Reha brauche sondern eine akutstationäre Behandlung - ich soll mich an die Krankenkasse wenden.
Wollen die einfach mal wieder nicht zahlen?
Ich hatte nämlich eine Wunschklinik angegeben (bei der ich auch schon ein Erstgespräch hatte) und auch die Klinik richtig begründet, warum es wichtig wäre, dass es gerade diese ist.
Die Klinik hat aber keine Akutplätze - ausschließlich Reha.
Was jetzt?
Ich habe mich so schwer damit getan mich nochmal für einen Klinikaufenthalt zu entscheiden - wollte das eigentlich nicht mehr.
Wenn ich es jetzt mache, dann soll es auch die richtige Klinik sein, die mir adäquat helfen kann, so dass ich nicht schon wieder in einem Jahr eine beantragen muss.
Hat jemand Erfahrung mit solchen Anträgen?
LG neele
Meine Therapeutin und ich haben dann zusammen den Antrag ausgefüllt (also jeder "seine" Formulare) und es ist vor einigen Wochen zur Deutschen Rentenversicherung gegangen.
Am Freitag hatte ich dann Post im Briefkasten - der Antrag wurde abgelehnt.
Der Witz an der Sache ist, dass ich angeblich keine Reha brauche sondern eine akutstationäre Behandlung - ich soll mich an die Krankenkasse wenden.
Wollen die einfach mal wieder nicht zahlen?
Ich hatte nämlich eine Wunschklinik angegeben (bei der ich auch schon ein Erstgespräch hatte) und auch die Klinik richtig begründet, warum es wichtig wäre, dass es gerade diese ist.
Die Klinik hat aber keine Akutplätze - ausschließlich Reha.
Was jetzt?
Ich habe mich so schwer damit getan mich nochmal für einen Klinikaufenthalt zu entscheiden - wollte das eigentlich nicht mehr.
Wenn ich es jetzt mache, dann soll es auch die richtige Klinik sein, die mir adäquat helfen kann, so dass ich nicht schon wieder in einem Jahr eine beantragen muss.
Hat jemand Erfahrung mit solchen Anträgen?
LG neele
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Lege Widerspruch ein.
Hast du einen behandelnden Psychiater der dir attestieren kann daß du keine akutstationäre Behandlung benötigst?
Hast du einen behandelnden Psychiater der dir attestieren kann daß du keine akutstationäre Behandlung benötigst?
Hallo neele!
Ich würde auch Widerspruch einlegen.
Nun weiß ich ja nicht was der Ausgangspunkt für dich ist und weiß auch nicht warum du einen Antrag bei der RV gestellt hast. Bei der RV geht es ja in erster Linie um berufliche Wiedereingliederung.
Es ist dann wohl die Frage der Zuständigkeit und die RV sieht sich nicht zuständig. Von daher scheint mir das schon logisch mit der Akutklinik.
Vielleicht nochmal die Ablehnung mit dem Therapeuten besprechen und den Schwerpunkt verändern?
Viele Grüße!
candle
Ich würde auch Widerspruch einlegen.
Nun weiß ich ja nicht was der Ausgangspunkt für dich ist und weiß auch nicht warum du einen Antrag bei der RV gestellt hast. Bei der RV geht es ja in erster Linie um berufliche Wiedereingliederung.
Es ist dann wohl die Frage der Zuständigkeit und die RV sieht sich nicht zuständig. Von daher scheint mir das schon logisch mit der Akutklinik.
Vielleicht nochmal die Ablehnung mit dem Therapeuten besprechen und den Schwerpunkt verändern?
Viele Grüße!
candle
Now I know how the bunny runs!
Hallo ihr zwei!
Ich habe keinen Psychiater, aktuell nur eine Therapeutin.
Bei der RV wurde es beantragt da ich berufstätig bin und es eben eine Reha sein sollte - wegen der ausgewählten Klinik - zumal bin ich gerade überhaupt nicht akut und dafür ist die RV dann zuständig.
Der Schwerpunkt wurde auf meine Essstörung gelegt - deswegen auch den Wunsch mit der Klinik.
Ich versteh das einfach nicht mit dem Akut!
Die letzten drei Male (mein letzter Klinikaufenthalt liegt aber schon vier Jahre zurück) war es wirklich akut und dass wurde immer abgelehnt mit der Begründung es wäre reha.
So jetzt ist es diesmal Reha und es heißt: "Nein nein, Akut!"
Zitat:
"Die eingereichten medizinischen Unterlagen zeigen folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen: Adipositas, Binge-Eating-Störung, Persönlichkeitsstörung.
Diese erfordern eine akutstationäre Behandlung."
Dabei lag der Schwerpunkt null auf der Persönlichkeitsstörung....
LG neele
Ich habe keinen Psychiater, aktuell nur eine Therapeutin.
Bei der RV wurde es beantragt da ich berufstätig bin und es eben eine Reha sein sollte - wegen der ausgewählten Klinik - zumal bin ich gerade überhaupt nicht akut und dafür ist die RV dann zuständig.
Der Schwerpunkt wurde auf meine Essstörung gelegt - deswegen auch den Wunsch mit der Klinik.
Ich versteh das einfach nicht mit dem Akut!
Die letzten drei Male (mein letzter Klinikaufenthalt liegt aber schon vier Jahre zurück) war es wirklich akut und dass wurde immer abgelehnt mit der Begründung es wäre reha.
So jetzt ist es diesmal Reha und es heißt: "Nein nein, Akut!"
Zitat:
"Die eingereichten medizinischen Unterlagen zeigen folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen: Adipositas, Binge-Eating-Störung, Persönlichkeitsstörung.
Diese erfordern eine akutstationäre Behandlung."
Dabei lag der Schwerpunkt null auf der Persönlichkeitsstörung....
LG neele
Wenn die Rente zahlt um dich berufsfähig zu machen, ist es doch unlogisch, dass die Rentenkasse zahlt, wenn du arbeitest. Wozu brauchst du dann Klinik?
Das werden wohl die Gesichtspunkte der RV sein. Und Therapeuten haben leider von diesen Anträgen keine Ahnung.
candle
Das werden wohl die Gesichtspunkte der RV sein. Und Therapeuten haben leider von diesen Anträgen keine Ahnung.
candle
Now I know how the bunny runs!
Liebe Neele
lege Widerspruch ein, begründe Ihn und lass deine Therapeuten auch begründen, dass Akut nicht notwendig ist. In der Regel wird jeder Reha- Antrag vom Rentenversicherer erst einmal abgelehnt. Die dort am Schreibtisch sitzen haben von den Krankheitsbilder auch keine Ahnung sind ganz normale Sachbearbeiter. Da viele den Widerspruch scheuen spart der RV eine ganze Menge Geld. Oft wird die Reha aber im Widerspruchsverfahren genehmigt. War bei mir bei allen 4 Reha`s so.
Viel Glück
Wenn die Rente zahlt um dich berufsfähig zu machen, ist es doch unlogisch, dass die Rentenkasse zahlt, wenn du arbeitest.
Candle weil die RV auch zur Vorbeugung zahlt, damit die Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt
lege Widerspruch ein, begründe Ihn und lass deine Therapeuten auch begründen, dass Akut nicht notwendig ist. In der Regel wird jeder Reha- Antrag vom Rentenversicherer erst einmal abgelehnt. Die dort am Schreibtisch sitzen haben von den Krankheitsbilder auch keine Ahnung sind ganz normale Sachbearbeiter. Da viele den Widerspruch scheuen spart der RV eine ganze Menge Geld. Oft wird die Reha aber im Widerspruchsverfahren genehmigt. War bei mir bei allen 4 Reha`s so.
Viel Glück
Wenn die Rente zahlt um dich berufsfähig zu machen, ist es doch unlogisch, dass die Rentenkasse zahlt, wenn du arbeitest.
Candle weil die RV auch zur Vorbeugung zahlt, damit die Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt
Vorbeugung ist schon etwas anderes als wenn eine Erkrankung bereits besteht. Kann man in die Klinik denn nicht auf normalen Weg reinkommen? Es gibt doch genug Kliniken, die sich mit Essstörungen beschäftigen, da braucht es doch keinen RV Antrag?
candle
candle
Now I know how the bunny runs!
Also, es gibt Rehakliniken, für die sind die Rentenversicherungsträger zuständig, weil es um die Wiedererlangung/Erhalt deiner Arbeitskraft geht. Akutkliniken haben einen ganz anderen Status, das ist keine Kur oder sowas, sondern es geht dir einfach aktuell so schlecht, dass du einen stationären Aufenthalt brauchst. Das ist das ganze Geheimnis drum. Ob das nun Essstörungen, Depressionen oder was auch immer sind, tut gar nichts zur Sache. Es geht einzig und allein darum, wie man das Ganze deklariert und wo man den Schwerpunkt setzt.
Dass die RV jetzt abgelehnt hat und auf den Akutstatus verweist, liegt meines Erachtens darin begründet, dass sie schlicht und ergreifend ihre Leistungspflicht weiterreichen wollen.
Außerdem hab ich noch nie davon gehört, dass Aufenhalt in Akutkliniken abgelehnt werden können, weil du da normalerweise nur eine Einweisung eines Facharztes brauchst. Der sollte es allerdingss schon sein, bei Hausärzten sieht es schlecht aus. Und das ist auch verständlich, weil die eben oft nicht die Kompetenz mitbringen, genau einschätzen zu können, ob ein stationärer Aufenthalt nötig ist oder nicht.
LG Sandrin
Dass die RV jetzt abgelehnt hat und auf den Akutstatus verweist, liegt meines Erachtens darin begründet, dass sie schlicht und ergreifend ihre Leistungspflicht weiterreichen wollen.
Außerdem hab ich noch nie davon gehört, dass Aufenhalt in Akutkliniken abgelehnt werden können, weil du da normalerweise nur eine Einweisung eines Facharztes brauchst. Der sollte es allerdingss schon sein, bei Hausärzten sieht es schlecht aus. Und das ist auch verständlich, weil die eben oft nicht die Kompetenz mitbringen, genau einschätzen zu können, ob ein stationärer Aufenthalt nötig ist oder nicht.
LG Sandrin
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neele hat geschrieben: Zitat:
"Die eingereichten medizinischen Unterlagen zeigen folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen: Adipositas, Binge-Eating-Störung, Persönlichkeitsstörung.
Diese erfordern eine akutstationäre Behandlung."
Alternativ könntest du ja in der Akutpsychiatrie ein Vorgespräch machen und dir dann von denen bestätigen lassen daß ein akutstationärer Aufenthalt nicht notwendig notwendig ist. Und das dann bei der RV einreichen.
Hallo ihr!
Der aktuelle Stand ist folgender: Ich habe Widerspruch eingelegt und zudem die Wunschklinik von der Schweigepflicht entbunden, so dass diese die Unterlagen des Erstgespräches ebenfalls an die RV schicken konnten.
Vor einer Woche bekam ich die Nachricht, dass ich zum Gutachter soll.
Einerseits finde ich das gut, da es besser als eine erneute Ablehnung ist. Andereseits finde ich es ganz schrecklich!
Ich habe einen Fragebogen vom Gutachter zugeschickt bekommen, den ich ausfüllen soll. Ich muss alles, wirklich alles beschreiben, erzählen. habe das Gefühl, mein innerstes nach außen kehren zu müssen.
Wie läuft das ab beim Gutachter? Hat jemand Erfahrungen damit? Werde ich da auch körperlich untersucht?
LG neele
Der aktuelle Stand ist folgender: Ich habe Widerspruch eingelegt und zudem die Wunschklinik von der Schweigepflicht entbunden, so dass diese die Unterlagen des Erstgespräches ebenfalls an die RV schicken konnten.
Vor einer Woche bekam ich die Nachricht, dass ich zum Gutachter soll.
Einerseits finde ich das gut, da es besser als eine erneute Ablehnung ist. Andereseits finde ich es ganz schrecklich!
Ich habe einen Fragebogen vom Gutachter zugeschickt bekommen, den ich ausfüllen soll. Ich muss alles, wirklich alles beschreiben, erzählen. habe das Gefühl, mein innerstes nach außen kehren zu müssen.
Wie läuft das ab beim Gutachter? Hat jemand Erfahrungen damit? Werde ich da auch körperlich untersucht?
LG neele
Hallo,
ich glaube das die Gutachten recht verschieden ablaufen. Also bei mir wurden allgemeine körperliche Untersuchungen vorgenommen, wobei da lt. deinen Diagnosen die Psyche im Vortergrund steht, wohl mehr um zu sehen ob du für Reha geeignet bist. Wenn du jetzt schon einen Fragebogen zugeschickt bekommen hast, besteht ja die möglichkeit alles in Ruhe auszufühlen und das der Arzt bereits das wesentliche weiß und dann nicht mehr so in Detail gehen muss. Kommt aber alles auf den Gutachter an.
Leider gibt es für die RV eingige Krankheiten, wo sie eine akutstationäre Einweisung erstmal für wichtig halten.
Da mitlerweile aber Rehakliniken und akutkrankehäuser bei Essstörungen / persönlichkeitsstörungen u.ä. fast gleich behandeln, solltest du dir überlegen ob du dich zusätzlich in einem akut Krankenhaus anmeldest. Zumal dort die Wartezeiten i.d.R. sehr lang sind.
Bis über den Widerspruch entgültig entschieden wird, werden voraussichtlich noch ein paar Monate verstreichen.
Drück dir die Daumen das alles beim Gutachter gut verläuft und du die Reha genehmigt bekommst.
LG
ich glaube das die Gutachten recht verschieden ablaufen. Also bei mir wurden allgemeine körperliche Untersuchungen vorgenommen, wobei da lt. deinen Diagnosen die Psyche im Vortergrund steht, wohl mehr um zu sehen ob du für Reha geeignet bist. Wenn du jetzt schon einen Fragebogen zugeschickt bekommen hast, besteht ja die möglichkeit alles in Ruhe auszufühlen und das der Arzt bereits das wesentliche weiß und dann nicht mehr so in Detail gehen muss. Kommt aber alles auf den Gutachter an.
Leider gibt es für die RV eingige Krankheiten, wo sie eine akutstationäre Einweisung erstmal für wichtig halten.
Da mitlerweile aber Rehakliniken und akutkrankehäuser bei Essstörungen / persönlichkeitsstörungen u.ä. fast gleich behandeln, solltest du dir überlegen ob du dich zusätzlich in einem akut Krankenhaus anmeldest. Zumal dort die Wartezeiten i.d.R. sehr lang sind.
Bis über den Widerspruch entgültig entschieden wird, werden voraussichtlich noch ein paar Monate verstreichen.
Drück dir die Daumen das alles beim Gutachter gut verläuft und du die Reha genehmigt bekommst.
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