Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zur Opferrente.
ich bin zufällig darauf aufmerksam geworden da mich ein Bekannter darauf engsprochen hat bzw. mir den Tip gegeben hat.
Bei mir ist es so, dass ich vom ersten bis zum vierten Lebensjahr von meinen Eltern misshandelt worden bin. Daraus resultierten Ängste die ich heute noch habe und die auch ärztlich festgehalten sind sowie massive Sprachprobleme. Psychische Probleme jäglicher Art sind ebenfalls zu erwähnen. Hinzu kommt, dass ich seid meiner Geburt Schwerbehindert bin (70% GdB)
Ab meinem 5 Lebensjahr bin ich in eine Pflegefamilie gekommen. Meine Mutter hatte mich damals nicht zur Adoption freigegeben.
Meine Pflegeeltern haben mich dann sozusagen aufgepeppelt und mir soviel Liebe und Geborgenheit gegeben, dass ich heute ganz gut zruecht komme. Wie schon erwähnt meine psychischen Probleme habe ich immer noch und die werden denke ich auch nicht vergehen. Bin in psychologischer Behandlung bzw. hatte auch schon 2 stationäre Aufentheilte in einer Psychatrie.
Meine Frage ist nun ob ich auch berechtigt bin sogenannte Opferrente zu bekommen. Meiner Ansicht nach sind nur die Leute berechtigt die z.B. in DDR Zeiten unrechtmäßig inhaftiert worden sind. Also unter anderem eben.
Wisst ihr ob es was bringt einen Antrag zu stellen? Habe auch Befunde von Ärzten und Psycholgen usw.
Das Ganze liegt nun schon 23 Jahre zurück und ich habe in der vergangenen Zeit nichts von alledem mal in Erwähgung gezogen aber wenn man Anspruch darauf hat warum dann auch nicht. Schließlich hat man in seinem Leben genug gelitten. Vielleicht wisst ihr ja, was man noch einfordern könnte.
Ich möchte erwähnen, dass es mir da nicht um das Geld geht sondern nur um das was einem zusteht.
Wie Leidengenossen sicher auch fühlen kann man leider das Geschehene nicht ungeschehen machen auch wenn man es liebengern machen würde.
Ich danke euch schonmal für eure Hilfe
Gruß
Jochen
Anspruch auf Opferrente nach Misshandlung
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Hallo!
Würde erst einmal versuchen, einen Schwerbehindertenausweis zu erlangen. Damit hättest Du einen amtlichen Nachweis.
Die Opferrente hat nicht nur mit DDR-recht zu tun. Ist aber in der Öffentlichkeit sehr verbreitet.
Würde einen Anwalt als Beratung zur Hilfe nehem, der sich auf dieses Recht spezialisiert hat.
Gruß THX1138
Würde erst einmal versuchen, einen Schwerbehindertenausweis zu erlangen. Damit hättest Du einen amtlichen Nachweis.
Die Opferrente hat nicht nur mit DDR-recht zu tun. Ist aber in der Öffentlichkeit sehr verbreitet.
Würde einen Anwalt als Beratung zur Hilfe nehem, der sich auf dieses Recht spezialisiert hat.
Gruß THX1138
hallo,
hoffe das antwort nicht zu spät, weil ja schon älter ist.
Es gibt das OEG, wonach du auch bei misshandlungen in der kindheit eine Opferrente kriegen kannst. Das müsste bei den Versorgungsamt beantragt werden, ist allerdings ein recht ansträngendes Verfahren, weil die beweißlast auf deiner Seite liegt und vielles nochmal hochgeholt wird, sprich es kommt leicht zu retraumatisierung. Deshalb ist es wichtig das du Hilfe hast und einigermassen stabil bist.
Eine Verjährungsfrist gibt es nicht, eine damals gemachte Anzeige soll von Vorteil, aber nicht Voraussetzung sein.
Erkündige dich doch mal in einer Beratungsstelle bzw. beim weißen Ring, vielleicht bekommst du dann einen BEratungshilfeschein und kannst eine Rechtsanwältinn aufsuchen, die dir bestimmt rechtlich sagen kann ob Chancen auf erfolg bestehen. Ansonsten gibt es auch sehr viel hilfreiches im Internet.
Viel Glück
hoffe das antwort nicht zu spät, weil ja schon älter ist.
Es gibt das OEG, wonach du auch bei misshandlungen in der kindheit eine Opferrente kriegen kannst. Das müsste bei den Versorgungsamt beantragt werden, ist allerdings ein recht ansträngendes Verfahren, weil die beweißlast auf deiner Seite liegt und vielles nochmal hochgeholt wird, sprich es kommt leicht zu retraumatisierung. Deshalb ist es wichtig das du Hilfe hast und einigermassen stabil bist.
Eine Verjährungsfrist gibt es nicht, eine damals gemachte Anzeige soll von Vorteil, aber nicht Voraussetzung sein.
Erkündige dich doch mal in einer Beratungsstelle bzw. beim weißen Ring, vielleicht bekommst du dann einen BEratungshilfeschein und kannst eine Rechtsanwältinn aufsuchen, die dir bestimmt rechtlich sagen kann ob Chancen auf erfolg bestehen. Ansonsten gibt es auch sehr viel hilfreiches im Internet.
Viel Glück
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