Anzahl Erstgespräche
Anzahl Erstgespräche
Ich habe heute mit der Krankenkasse (AOK) telefoniert. Jetzt habe ich die Information bekommen das ich nur 3 Erstgespräche bei unterschiedlichen Therapeuten führen darf. Das heist wenn es bei dreien nichts wird muss ich beim vierten selbst bezahlen. Das war mir neu. Kennt ihr diese Regelung?
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Nein, kenne ich nicht. Ich habe aber auch lange kein Erstgespräch mehr gehabt. Was mich bei der Frage aber auch interessieren würde (falls es jemand weiß): Wenn es mit diesen 3 Erstgesprächen bei 3 verschiedenen Therapeuten nicht klappen würde, wie lang müsste dann die Pause bis zum nächsten Erstgespräch sein, um das wieder ein Erstgespräch über KK finanziert wird?
Ich hänge diese Frage jetzt mal mit hier dran, weil ich finde, dass es zusammen passt.
Ich hänge diese Frage jetzt mal mit hier dran, weil ich finde, dass es zusammen passt.
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Also ich kenne nur die Regelung, dass es seit April letzzten Jahres nur noch 4 statt 5 Probatorische Sitzungen pro Therapeut gibt. Das diese auf eine bestimmte Anzahl der Therapeuten, sprich Erstgespräche/Sprechstunde begrenzt sind, geht meiner Meinung nach aus den aktuellen Richtlinien nicht hervor. Einzusehen hier:
http://www.kbv.de/media/sp/2016_06_16_P ... 16_neu.pdf
Liebe Grüße,
LovisTochter
http://www.kbv.de/media/sp/2016_06_16_P ... 16_neu.pdf
Liebe Grüße,
LovisTochter
Wer nicht auf seine Weise denkt, denkt überhaupt nicht. (Oscar Wilde)
Vielleicht meinten die die "Sprechstunde", die es seit dem 1. April 2017 neu gibt.
Da kann man als Versicherter pro Jahr bis zu drei Stunden (oder 6 mal 25 Min.) in Anspruch nehmen.
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-12 ... 745%2C0%5D
(Abs. 5)
Edit (zur Klarstellung):
Es muss aber nicht jeder Therapeut, den du dir anschaust, zuerst eine Sprechstunde mit dir durchführen. Du solltest nach einer Sprechstunde ein Formular bekommen, wo die Infos alle draufstehen: Diagnose, Empfehlung. Dann braucht ein weiterer neuer Therapeut auch keine Sprechstunde durchzuführen, sondern kann gleich in die probatorischen Sitzungen mit dir einsteigen. Steht im Abs. 7. Musst du ihm halt mitteilen. Alles ein wenig crazy, diese Neuregelungen.
Dass die Anzahl der Therapeuten begrenzt wäre, die man sich anschauen darf, wäre mir neu.
Hast du mit dem AOK-Callcenter telefoniert?
Vielleicht kannst du mal versuchen, mit dem Bereich zu telefonieren, der für die Psychotherapie-Leistungen zuständig ist, die sind da meistens fitter. Falls das Callcenter auf dieser Auslegung besteht, sollen die dir das schriftlich geben. Und dann würde ich so schnell wie möglich die Kasse wechseln und die AOK an das Bundesversicherungsamt melden, denn auch die AOK muss sich an die Regelungen in der Psychotherapie-Richtlinie halten.
Weiter unten (§ 12) stehen die Details zu den probatorischen Sitzungen: mindestens 2, max. 4
Da steht nix von einer Begrenzung der Therapeuten die man sich ansehen darf.
Da kann man als Versicherter pro Jahr bis zu drei Stunden (oder 6 mal 25 Min.) in Anspruch nehmen.
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-12 ... 745%2C0%5D
(Abs. 5)
Edit (zur Klarstellung):
Es muss aber nicht jeder Therapeut, den du dir anschaust, zuerst eine Sprechstunde mit dir durchführen. Du solltest nach einer Sprechstunde ein Formular bekommen, wo die Infos alle draufstehen: Diagnose, Empfehlung. Dann braucht ein weiterer neuer Therapeut auch keine Sprechstunde durchzuführen, sondern kann gleich in die probatorischen Sitzungen mit dir einsteigen. Steht im Abs. 7. Musst du ihm halt mitteilen. Alles ein wenig crazy, diese Neuregelungen.
Dass die Anzahl der Therapeuten begrenzt wäre, die man sich anschauen darf, wäre mir neu.
Hast du mit dem AOK-Callcenter telefoniert?
Vielleicht kannst du mal versuchen, mit dem Bereich zu telefonieren, der für die Psychotherapie-Leistungen zuständig ist, die sind da meistens fitter. Falls das Callcenter auf dieser Auslegung besteht, sollen die dir das schriftlich geben. Und dann würde ich so schnell wie möglich die Kasse wechseln und die AOK an das Bundesversicherungsamt melden, denn auch die AOK muss sich an die Regelungen in der Psychotherapie-Richtlinie halten.
Weiter unten (§ 12) stehen die Details zu den probatorischen Sitzungen: mindestens 2, max. 4
Da steht nix von einer Begrenzung der Therapeuten die man sich ansehen darf.
When hope is not pinned wriggling onto a shiny image or expectation, it sometimes floats forth and opens.
― Anne Lamott
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Ich kenne diese Regelung auch nicht. Allerdings habe ich auch nicht bei der Kasse nachgefragt, sondern den Angaben meines Therapeuten relativ vertraut. Von dem habe ich die Aussage, dass ich seines Wissens nach unbegrenzt viele Erstgespräche bei verschiedenen Therapeuten haben könne rein theoretisch. Die KK würde da keine Begrenzung geben. Jetzt bin ich verwirrt.
[quote=LovisTochter]Also ich kenne nur die Regelung, dass es seit April letzten Jahres nur noch 4 statt 5 Probatorische Sitzungen pro Therapeut gibt.[/quote]Das hatte ich auch gelesen. Als mein Thera vor drei Wochen eine 5. Probatorik anbat und einforderte, war ich daher etwas verwirrt und fragte extra noch einmal nach, ob dass die KK zahlen würde. Mein Thera sagte, das tut sie. Da bin ich ja mal gespannt.
[quote=LovisTochter]Also ich kenne nur die Regelung, dass es seit April letzten Jahres nur noch 4 statt 5 Probatorische Sitzungen pro Therapeut gibt.[/quote]Das hatte ich auch gelesen. Als mein Thera vor drei Wochen eine 5. Probatorik anbat und einforderte, war ich daher etwas verwirrt und fragte extra noch einmal nach, ob dass die KK zahlen würde. Mein Thera sagte, das tut sie. Da bin ich ja mal gespannt.
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GAnz ehrlich? Im schlimmsten Fall ist es das Problem Deines Therapeuten, denn er ist in der Pflicht die Regelungen und Vorgaben zu kennen. Wenn es also so ist, dass er Dir 5 probatorische Sitzungen (und nicht die erste im Rahmen der Sprechstunde stattgefunden hat) anbietet, dann muss er damit klarkommen, bzw. bekommt kein Geld dafür. Das darf aber nicht Deine Sorge sein!
LG
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Wer nicht auf seine Weise denkt, denkt überhaupt nicht. (Oscar Wilde)
@ LovisTochter: Eine Sprechstunde gab es extra. Wir haben uns insgesamt 6x gesehen. Ich denke wohl auch, dass es eigentlich sein Problem wäre. Ich habe trotzdem Schuldgefühle.
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Das kann ich zwar nachvollziehen aber bin rein rational ganz klar der Meinung, dass das wirklich nicht Deine Sorge sein darf! Du bist seine Patientin und trägst für Ihn und seine Abrechnung in keinem Moment die Verantwortung! Das das leichter gesagt als getan ist, keine Frage Aber es geht! Lass die Verantwortung bei ihm und versuch dich auf dich zu konzentrieren.
LG
LG
Wer nicht auf seine Weise denkt, denkt überhaupt nicht. (Oscar Wilde)
Mal rein abrechnungstechnisch gesehen erscheint mir das auch schwierig das auf den Patienten abzuwälzen. Zum einen steht es so in keinem Gesetz und dann wäre der Therapeut auch in der Verantwortung explizit nachzufragen bei wievielen Therapeuten du vorher schon zum Erstgespräch warst.
Die Therapeuten rechnen ihre Stunden quartalsweise oder halbjährlich ab (deshalb wir ja bei der Abrechnungsinformation die jeder bei seiner KK anfordern kann, darauf hingewiesen, dass die Daten der letzten 9 Monate noch nicht vollständig sein können). Therapeut macht die Abrechnung und bekommt dann von der Krankenkasse die Mitteilung, nein übernehmen wir nicht, da die Patientin schon bei drei anderen Therapeuten war. Dann müsste der Therapeut ja seine Ansprüche bei dir direkt geltend machen. Kann mir nicht vorstellen, dass die KK da in Vorleistung geht und ihrerseits dann nach fast einem Jahr anfängt die Abrechnung vom Patienten zu fordern.
Und für die Therapeuten ist der Kosten Nutzen Aufwand inklusiver rechtlicher Grundlage wohl auch eher mau.
Die Therapeuten rechnen ihre Stunden quartalsweise oder halbjährlich ab (deshalb wir ja bei der Abrechnungsinformation die jeder bei seiner KK anfordern kann, darauf hingewiesen, dass die Daten der letzten 9 Monate noch nicht vollständig sein können). Therapeut macht die Abrechnung und bekommt dann von der Krankenkasse die Mitteilung, nein übernehmen wir nicht, da die Patientin schon bei drei anderen Therapeuten war. Dann müsste der Therapeut ja seine Ansprüche bei dir direkt geltend machen. Kann mir nicht vorstellen, dass die KK da in Vorleistung geht und ihrerseits dann nach fast einem Jahr anfängt die Abrechnung vom Patienten zu fordern.
Und für die Therapeuten ist der Kosten Nutzen Aufwand inklusiver rechtlicher Grundlage wohl auch eher mau.
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Sorry, aber kann nicht sein, dass der Therapeut nicht auf der Kette hat, wie viele probatorische Sitzungen er abrechnen kann und das dann hinteher auf den Schultern der Patientin ablädt. Das liegt definitiv nicht in der Verantwortung der Patientin! Damit muss dann leider der Therapeut leben! Gleiches gilt für die Sprechstunden, die wahrgenommen werden. DA soll mal ne KK kommen und sagen, dass sie noch Forderungen haben.... Lachhaft, sorry.
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