Mir geht es weniger um "Rückhalt" als mehr um die Möglichkeit meine Problem aktiv mit professioneller Unterstützung anzugehen. Und auch das kann ja dauern. Von Therapie als reine "Rückhaltsmassnahme" halte ich generell nicht so viel so es nicht auch einen "aktiven" Inhalt gibt, dafür braucht es für meine Begriffe keinen Vollprofi. Da reicht ein etwas "ausgebildeter" Mensch auch.sandrin hat geschrieben:Klar, es tut gut, wenn man jemanden an seiner Seite hat und den Rückhalt eines Therapeuten hat. Ich weß das ja selbst.
Änderungen zum 01.04.2017
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Liebe Lisbeth,lisbeth hat geschrieben:Was für mich absolut nicht nachvollziehbar ist : Hier wird ja schon der Unterschied aufgemacht zwischen Akutbehandlung und einer "umfassende(n) Bearbeitung der zugrundeliegenden ätiopathogenetischen Einflussfaktoren der psychischen Erkrankung" (also Therapie). Sind also zwei verschiedene Paar Schuhe, selbst in dieser Richtlinie. Und trotzdem werden die Akut-Stunden auf Therapie-Stunden angerechnet, sollte nach den Akutstunden eine Therapie begonnen werden.
Behandlung von Krankheiten u. Störungen und somit auch Notfälle ist immer Therapie!!!
Das geht schon aus den Ausdruck Psychotherapeutische Akutbehandlung hervor.
Aber, es ist keine Psychotherapie nach dem § 9 .... .
Zuletzt geändert von Lockenkopf am Sa., 07.01.2017, 22:47, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
Lockenkopf
Lockenkopf
@ mio :Von daher machen feste Grenzen überhaupt wenig Sinn, weil das immer eine indivdiduelle Sache ist. Wirklich blöd, weil man oft erst so richtig in die Arbeit gekommen ist, gerade wenn es schwer ist, Vertrauen aufzubauen.
Ja und Nein. Ich sehe in Grenzen schon auch einen Schutz. Und auch ein "erst mal sacken lassen". Wie gesagt, ich weiss nicht, ob mir die paar Stunden mehr wirklich was gebracht hätten zu dem Zeitpunkt. Ich denke eher nicht. Wichtig für mich war, dass der Prozess "weitergehen" durfte, wenn auch erst mal "niederfrequenter" (was aber glaube ich auch gut und nötig war). Ich störe mich wie gesagt nicht an der Begrenzung an sich, die halte ich an sich für sinnvoll. Mich stört die "Augenwischerei".sandrin hat geschrieben:@ mio :Von daher machen feste Grenzen überhaupt wenig Sinn, weil das immer eine indivdiduelle Sache ist. Wirklich blöd, weil man oft erst so richtig in die Arbeit gekommen ist, gerade wenn es schwer ist, Vertrauen aufzubauen.
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Mit dem Argument, warum sie denn nicht mit dem höheren Kontingent hingekommen sind, können die Krankenkassen und Gutachter aber nicht kommen. Denn ab dann ist das eben die Standardregelung und dann hätte man diese mit so einem Argument faktisch zum Maximalkontingent gemacht. Das wird denke ich nicht passieren. Denn es gibt nach wie vor Verlängerungen.
Die Gutachter können von mir aus gerne abgeschafft werden, hab ich kein Problem mit, wenn die ihren Job verlieren nach meinen Erfahrungen mit denen. Fand das eh immer schon eine blöde Regelung, dass jemand beurteilt, was ich brauche oder nicht brauche, ohne mich zu kennen.
Die Gutachter können von mir aus gerne abgeschafft werden, hab ich kein Problem mit, wenn die ihren Job verlieren nach meinen Erfahrungen mit denen. Fand das eh immer schon eine blöde Regelung, dass jemand beurteilt, was ich brauche oder nicht brauche, ohne mich zu kennen.
Es gibt kein "faktisches Maximalkontingent" im Sinne von: Soviel steht zu und geht immer. Das ist ja das Problem, wenn Du so willst. Es gibt eher die "Einstellung" wenn "Patient/Störung XY" in soundsovielen Stunden mit dieser Therapieform/diesem Therapeuten nicht zu helfen war, dann werden ihm auch keine weiteren Stunden helfen unter diesen Bedingungen. Da kann was dran sein, muss aber nicht.Speechless hat geschrieben:faktisch zum Maximalkontingent
Jeder "Verlängerungsschritt" muss ja mit sowohl einem "Erfolg" als auch "einer Notwendigkeit" verargumentiert werden, das ist die Gradwanderung. Und es muss plausibel gemacht werden, warum erwartet wird, dass die "Notwendigkeit" einen weiteren "Erfolg" nach sich ziehen wird.
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DAS - insbesondere worauf sich die hochgestellte Ziffer drei bezieht (hier in der Kopie nicht hochgestellt, bitte Original lesen) verstehe ich nicht:
"§ 25 Übende und suggestive Interventionen (alt § 21b)
(1) 1
Psychosomatische Grundversorgung durch übende und suggestive Interventionen
unter Einschluss von Instruktionen und von Bearbeitung therapeutisch bedeutsamer
Phänomene. 2
Dabei können folgende Interventionen zur Anwendung kommen:
1. Autogenes Training als Einzel- oder Gruppenbehandlung (Unterstufe)
2. Jacobsonsche Relaxationstherapie als Einzel- oder Gruppenbehandlung
3. Hypnose in Einzelbehandlung
3
Diese Interventionen dürfen während einer tiefenpsychologisch fundierten oder
analytischen Psychotherapie grundsätzlich nicht angewendet werden.
(2) 1
Die Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung gemäß Absatz 1
Nummer 1 und 2 sind auch als Gruppenbehandlung mit mindestens 2 bis höchstens 10
Patientinnen und Patienten durchführbar. 2
Eine Kombination von Einzel- und
Gruppenbehandlung ist möglich."
"§ 25 Übende und suggestive Interventionen (alt § 21b)
(1) 1
Psychosomatische Grundversorgung durch übende und suggestive Interventionen
unter Einschluss von Instruktionen und von Bearbeitung therapeutisch bedeutsamer
Phänomene. 2
Dabei können folgende Interventionen zur Anwendung kommen:
1. Autogenes Training als Einzel- oder Gruppenbehandlung (Unterstufe)
2. Jacobsonsche Relaxationstherapie als Einzel- oder Gruppenbehandlung
3. Hypnose in Einzelbehandlung
3
Diese Interventionen dürfen während einer tiefenpsychologisch fundierten oder
analytischen Psychotherapie grundsätzlich nicht angewendet werden.
(2) 1
Die Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung gemäß Absatz 1
Nummer 1 und 2 sind auch als Gruppenbehandlung mit mindestens 2 bis höchstens 10
Patientinnen und Patienten durchführbar. 2
Eine Kombination von Einzel- und
Gruppenbehandlung ist möglich."
Liebe Lockenkopf,Lockenkopf hat geschrieben: Liebe Lisbeth,
Behandlung von Krankheiten u. Störungen und somit auch Notfälle ist immer Therapie!!!
Das geht schon aus den Ausdruck Psychotherapeutische Akutbehandlung hervor.
Aber, es ist keine Psychotherapie nach dem § 9 .... .
können wir einmal irgendwo in diesem Psychotherapie-Forum diskutieren, ohne dass du deinen Therapie-Spruch machen musst?
Das nervt tierisch.
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― Anne Lamott
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@miss_understood,
das hatte ich hier schon mal geschrieben - die hochgestellten Zahlen sind keine Fußnoten sondern Ziffern, die die einzelnen Sätze der Absätze (das sind die Zahlen in Klammern) nochmal durchnummerieren und unterscheiden helfen sollen:
das hatte ich hier schon mal geschrieben - die hochgestellten Zahlen sind keine Fußnoten sondern Ziffern, die die einzelnen Sätze der Absätze (das sind die Zahlen in Klammern) nochmal durchnummerieren und unterscheiden helfen sollen:
Liebe Grüße.Die "Fußnote" ist die Nummerierung der Sätze. Es gibt Absatz (1) und Absatz (2). Die Absätze sind zur besseren Unterscheidung dann nochmal durchnummeriert: Also PT-RL § 21b Abs.1 Satz 2 - wäre dann "Dabei können folgende Interventionen zur Anwendung kommen... usw.". -- Quelle: viewtopic.php?f=56&t=38355&start=15
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Es geht um die psychotherapeutische Akutbehandlung, welcher du abgesprochen hast eine Therapie zu sein.lisbeth hat geschrieben:Liebe Lockenkopf,Lockenkopf hat geschrieben: Liebe Lisbeth,
Behandlung von Krankheiten u. Störungen und somit auch Notfälle ist immer Therapie!!!
Das geht schon aus den Ausdruck Psychotherapeutische Akutbehandlung hervor.
Aber, es ist keine Psychotherapie nach dem § 9 .... .
können wir einmal irgendwo in diesem Psychotherapie-Forum diskutieren, ohne dass du deinen Therapie-Spruch machen musst?
Das nervt tierisch.
Das diese (und jede andere) Behandlung Therapie ist, habe ich klar stellt wollen.
Denn deine Ausdrucksweise legt die falsch Annahme nahe, das nur Psychotherapie nach § 9 ... Therapie ist.
Dem ist aber nicht so.
Zuletzt geändert von Lockenkopf am So., 08.01.2017, 15:28, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
Lockenkopf
Lockenkopf
Lockenkopf hat geschrieben: Es geht um die psychotherapeutische Akutbehandlung, welcher du abgesprochen hast eine Therapie zu sein.
Das diese (und jede andere) Behandlung Therapie ist, habe ich klar gestellt wollen.
Denn deine Ausdrucksweise legt die falsch Annahme nahe, das nur Psychotherapie nach § 9 ... Therapie ist.
Dem ist aber nicht so.
Lockenkopf, lass es einfach stecken.
Dass du unter Therapie jegliche Form von Behandlung verstehst, wissen inwzsichen alle. Das brauchst du nicht immer noch zu betonen.
Mir ging es darum - ich denke das dürfte auch deutlich geworden sein - deutlich zu machen, dass die Akutbehandlung eine andere Zielsetzung hat als eine KZT oder LZT. Sagt ja auch schon die Richtlinie. Und dass es daher unlogisch ist, dass die Stunden dann auf eine KZT oder LZT (landläufig "Therapie") angerechnet werden.
Zuletzt geändert von lisbeth am So., 08.01.2017, 15:29, insgesamt 1-mal geändert.
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― Anne Lamott
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Sprechstunde. Akutbehandlung. Probatorik.
Kurzzeittherapie. Langzeittherapie.
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