Hallo alle miteinander,
ich weiß nicht, ob ich in diesem Unterforum richtig bin. Wenn nicht, bitte an die richtige Stelle verschieben.
Ich bin gerade dabei, einen Antrag auf Grad der Behinderung beim Versorgungsamt zu stellen. Und zwar auf Grund eines körperlichen Handicaps. Da ich aber auch an einer PTBS leide, möchte ich das ebenfalls mit in den Antrag nehmen und bin mir unsicher, welche Unterlagen ich dazu beibringen muss. Hat hier jemand Erfahrungen zu dem Thema?
Vielen Dank für Eure Hilfe
away
Antrag auf GdB beim Versorgungsamt
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Du kannst deinen Facharzt für Psychiatrie, welcher deine PTBS-Diagnose gestellt hat, angeben und ihn von der Schweigepflicht/Verschwiegenheitspflicht in dem Antrag entbinden. Der Versorgungsamt wird dann deinen Psychiater anschreiben und von ihm einen Bericht verlangen.
Nach meine persönlichen Erfahrung werden aber körperliche Krankheiten stärker bewertet als psychische.
Nach meine persönlichen Erfahrung werden aber körperliche Krankheiten stärker bewertet als psychische.
Liebe Grüße
Lockenkopf
Lockenkopf
Liebe Lockenkopf,
danke für die Antwort. Woher hast du die Information, dass psychische Krankheiten weniger stark bewertet werden? Das ist eine interessante Information, die mich dann auch daran zweifeln lässt, ob ich die PTBS überhaupt mit angebe.
Liebe Grüße
away
danke für die Antwort. Woher hast du die Information, dass psychische Krankheiten weniger stark bewertet werden? Das ist eine interessante Information, die mich dann auch daran zweifeln lässt, ob ich die PTBS überhaupt mit angebe.
Liebe Grüße
away
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Ich würde die PTBS mit angeben. Vielleicht kriegst du nicht einen so hohen Grad darauf, aber einen gewissen Grad wird dafür angerechnet.
LG
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Ich bin wie einer, der blindlings sucht, nicht wissend wonach noch wo er es finden könnte. (Pessoa)
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Es ist meine persönliche und somit subjektive Erfahrung.away hat geschrieben:Liebe Lockenkopf,
danke für die Antwort. Woher hast du die Information, dass psychische Krankheiten weniger stark bewertet werden?
Gib sie an, den Du weist nicht wie der GdB-Vergebende deine Diagnosen und die daraus folgenden Einschränkungen bewertet.Das ist eine interessante Information, die mich dann auch daran zweifeln lässt, ob ich die PTBS überhaupt mit angebe.
Allerdings zählt immer für den GdB-Vergebenden die stärkste Einschränkung. Krankheiten mit, von dieser Person für geringer gehaltenen Einschränkungen werden auf den GdB nicht aufaddiert.
Somit ergibt
30 GdB für eine körperliche Einschränkung + 20 GdB für die PTBS (als Beispiel)
nicht 50 GdB.
Es bleibt bei 30 GdB.
Liebe Grüße
Lockenkopf
Lockenkopf
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Das stimmt zwar, dass Krankheiten nicht aufaddiert werden, aber sie werden durchaus mit berücksichtigt. Ich gab bei meinem Antrag sowohl meine psychischen Erkrankungen, als auch meine körperlichen an. Im Bericht stand dann drin, was zusätzlich mit berücksichtigt wurde und was nicht. Ich würde deshalb auch empfehlen alles anzugeben. Wenn es berücksichtigt wird, fließt es letztendlich in irgendeiner Form in den GdB mit ein.
LG
LG
Ich bin wie einer, der blindlings sucht, nicht wissend wonach noch wo er es finden könnte. (Pessoa)
Ich danke Euch beiden vielmals, dass Ihr Eure Erfahrungen mit mir teilt. Also werde ich mal mein Glück versuchen. Der Antrag ist schon ausgefüllt, nächste Woche schicke ich ihn ein. Ich habe gelesen, dass das Versorgungsamt sich mit der Bearbeitung nicht mehr als 5 Wochen Zeit lassen darf. Also kann es ja nicht allzu lange dauern, bis ich eine Antwort habe. Ich melde mich dann später hier noch mal und teile Euch mit, was sich ergeben hat.
Liebe Grüße
away
Liebe Grüße
away
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