Ich wollte einmal fragen, ob man noch vor Ablauf der berühmten zwei Jahre Therapie-Finanzierungspause bei Krankenkassen von einer tiefenpsychologischen Therapie in eine Psychoanalytische Therapie wechseln könnte, sprich ob das als Verfahrenswechsel gilt?
Vielen Dank!
LG Memory
Verfahrenswechselfrage/Finanzierung
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Das sollte gehen, da die zwei Jahre nur für die Methode gelten, die du bereits gemacht hast
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Aber selbstverständlich ist es nicht.
Wie wir ja wissen, gelten die zwei Jahre auch nicht "offiziell": Es könnte sein, dass jemand beim selben Gutachter dieselbe Therapieform genehmigt bekommt (wenn er - und daran scheitert es wohl meistens - einen fleißigen und kompetenten Therapeuten findet, der den Antrag so schreibt, DASS er auch bewilligt wird). Und ebenso könnte es sein, dass ein Verfahrenswechsel nicht bewilligt wird, auch wenn die zwei Jahre noch nicht vergangen sind (weil z.B. das neue Verfahren als nicht geeignet empfunden wird).
Vielleicht sind beides die Extremfälle; ich wollte damit nur sagen: Sicherheit gibt es nicht, und mit dem Schlagwort "Verfahrenswechsel" alleine ist es nicht getan.
Wie wir ja wissen, gelten die zwei Jahre auch nicht "offiziell": Es könnte sein, dass jemand beim selben Gutachter dieselbe Therapieform genehmigt bekommt (wenn er - und daran scheitert es wohl meistens - einen fleißigen und kompetenten Therapeuten findet, der den Antrag so schreibt, DASS er auch bewilligt wird). Und ebenso könnte es sein, dass ein Verfahrenswechsel nicht bewilligt wird, auch wenn die zwei Jahre noch nicht vergangen sind (weil z.B. das neue Verfahren als nicht geeignet empfunden wird).
Vielleicht sind beides die Extremfälle; ich wollte damit nur sagen: Sicherheit gibt es nicht, und mit dem Schlagwort "Verfahrenswechsel" alleine ist es nicht getan.
Hallo Memory
Ich habe bereits nach einem Jahr (also ein Jahr vor Ablauf der Sperrfrist) dasselbe Therapieverfahren erneut bewilligt bekommen, also zwei Mal hintereinander VT, ohne Einhaltung der Sperrfrist.
Die Kasse hat kein Interesse daran eine Therapie nur dann und nur deshalb zu bewilligen, wenn/weil ein anderes Therapieverfahren gewählt wird. Das andere Therapieverfahren kann für den Klienten ja auch kontraindiziert ist. Das Therapieverfahren muss passend für den Klienten sein.
Versuch es einfach. Deine neue Therapeutin muss ein Gutachten schreiben und erläutern, warum eine weitere Therapie nötig ist. Dann wird im Rahmen der Einzelfallprüfung geguckt, ob der Antrag bewilligt wird oder nicht.
Ob das bewilligt wird ist immer eine Einzelfallentscheidung.Memory hat geschrieben:Ich wollte einmal fragen, ob man noch vor Ablauf der berühmten zwei Jahre Therapie-Finanzierungspause bei Krankenkassen von einer tiefenpsychologischen Therapie in eine Psychoanalytische Therapie wechseln könnte, sprich ob das als Verfahrenswechsel gilt?
Ich habe bereits nach einem Jahr (also ein Jahr vor Ablauf der Sperrfrist) dasselbe Therapieverfahren erneut bewilligt bekommen, also zwei Mal hintereinander VT, ohne Einhaltung der Sperrfrist.
Die Kasse hat kein Interesse daran eine Therapie nur dann und nur deshalb zu bewilligen, wenn/weil ein anderes Therapieverfahren gewählt wird. Das andere Therapieverfahren kann für den Klienten ja auch kontraindiziert ist. Das Therapieverfahren muss passend für den Klienten sein.
Versuch es einfach. Deine neue Therapeutin muss ein Gutachten schreiben und erläutern, warum eine weitere Therapie nötig ist. Dann wird im Rahmen der Einzelfallprüfung geguckt, ob der Antrag bewilligt wird oder nicht.
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.
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Danke nochmal an alle, ich hatte gar keine Benachrichtigung über die Antworten hier gekriegt und gerade mal nachsehen wollen und eure Beiträge gesehen!
Ich hoffe auf die Fondsstunden und alles andere sehe ich mal, wie es weitergeht. Eventuell kann ich nach den zwei Jahren wieder eine tiefenpsychologische Therapie bei einem anderen Therapeuten vor Ort machen. Aber vielleicht brauche ich ja bis dahin gar keine Therapie mehr! Das wäre mal das Allerschönste!
LG Memory
Ich hoffe auf die Fondsstunden und alles andere sehe ich mal, wie es weitergeht. Eventuell kann ich nach den zwei Jahren wieder eine tiefenpsychologische Therapie bei einem anderen Therapeuten vor Ort machen. Aber vielleicht brauche ich ja bis dahin gar keine Therapie mehr! Das wäre mal das Allerschönste!
LG Memory
लोकाः समस्ताः सुखिनो भवन्तु]
Ich habe zwar einiges mehr als 2 Jahre dazwischen, aber ausgeschlossen dürfte das nicht sein. Eine Garantie kann bei Anträgen jedoch nie gegeben werden. Und es gibt ja auch Therapeuten, die beide Zulassungen haben. Wenn man so einen Therapeuten wählt, kann er dann ja schauen, welche Weg geeigneter scheint.
Liebe Grüße
stern
stern
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
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Hallo Memory...
nur kurz auch von mir:
Ich habe genau das getan. Bin von tiefenpsychologischer Thera zur Analytischen gewechselt. Wurde bewilligt. Sofort. Ohne die obligatorische Pause. Und ich vermute, ich bin kein "Notfall".....will sagen, ich hätte auch noch länger warten können. Es war nicht dringend....
Lg und viel Glück!
nur kurz auch von mir:
Ich habe genau das getan. Bin von tiefenpsychologischer Thera zur Analytischen gewechselt. Wurde bewilligt. Sofort. Ohne die obligatorische Pause. Und ich vermute, ich bin kein "Notfall".....will sagen, ich hätte auch noch länger warten können. Es war nicht dringend....
Lg und viel Glück!
liebe memory,
die zwei-jahres-frist existiert nicht wirklich. wenn es notwendig ist und dein therapeut es begründen kann, kannst du mehr stunden bei der krankenkasse beantragen. ohne pause.
ich selber habe im letzten jahr einen verfahrenswechsel gemacht. von voll ausgeschöpfter verhaltenstherapie in langzeittherapie auf tiefenpsychologisch. erst gab es ne ablehnung von der krankenkasse, im widerspruchsverfahren dann komplikationslos eine zusage auf langzeittherapie. es lohnt sich also auf jeden fall den einen oder anderen weg zu gehen, wenn du das gefühl hast, dass du noch mehr unterstützung benötigst.
liebe grüße
away
die zwei-jahres-frist existiert nicht wirklich. wenn es notwendig ist und dein therapeut es begründen kann, kannst du mehr stunden bei der krankenkasse beantragen. ohne pause.
ich selber habe im letzten jahr einen verfahrenswechsel gemacht. von voll ausgeschöpfter verhaltenstherapie in langzeittherapie auf tiefenpsychologisch. erst gab es ne ablehnung von der krankenkasse, im widerspruchsverfahren dann komplikationslos eine zusage auf langzeittherapie. es lohnt sich also auf jeden fall den einen oder anderen weg zu gehen, wenn du das gefühl hast, dass du noch mehr unterstützung benötigst.
liebe grüße
away
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