Mehrere Therapien hintereinander - Fragen zur Kostenübernahme

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Knusperschnitte
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Mehrere Therapien hintereinander - Fragen zur Kostenübernahme

Beitrag Do., 27.08.2015, 13:31

Hallo,

ich habe 2010 mit einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie angefangen. Hier hatte ich nach mehreren Zwischenbewilligungen insgesamt 90 Stunden.
2013 habe ich diese Therapie beendet.
Im selben Jahr habe ich eine Verhaltenstherapie bei einem anderen Psychologen angefangen (45 bewilligte Stunden).
Diese Stunden sind nun fast abgelaufen.

Ich habe nun mit meiner ersten Therapeutin gesprochen, ob es möglich wäre, nochmal bei ihr eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie anzufangen.
Sie wusste nicht, ob das möglich ist, daher frage ich hier, ob ihr mir helfen könnt, wo ich die benötigten Infos finde.

Es ist ja so, dass zwischen meiner abgeschlossenen tiefenpsychologisch fundierten Therapie und der jetzt angestrebten wieder tiefenpsychologisch fundierten Therapie die zwei Jahre Wartezeit erfüllt sind (bzw. überbrückt sind indem ich in dieser Zeit die Verhaltenstherapie gemacht habe).

Ich hoffe ich habe es nicht zu konfus geschrieben und jemand weiß Rat für mich?

Liebe Grüße und vielen Dank vorab
Knusperschnitte

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Tristezza
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Beitrag Do., 27.08.2015, 17:49

Hallo, das dürfte eigentlich kein Problem sein (merkwürdig, dass die Therapeutin das nicht weiß). Vorausgesetzt, der Gutachter/die Gutachterin der Krankenkasse befindet aufgrund des Antrags mit beiliegendem Bericht der Therapeutin, dass eine weitere TFP bei dir indiziert ist. Vermutlich ist sogar eine Kurzzeittherapie von 25 Stunden ohne Gutachten möglich.


montagne
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Beitrag Fr., 28.08.2015, 13:33

Dennoch hat der Gutachter vorliegen, dass zwischen der vergangenen und der jetzt angestrebten tiefenpsychologen Therapie eine Verhaltenstherapie lag. Und das spielt eine Rolle. Die rechtlichen Vorgaben sind das eine, die Auslegung das andere. Und soweit meine Therapeutin mal meinte, legen Gutachter weniger freigiebig aus, als noch vor wenigen Jahren. Es wird dann darauf ankommen, wie geschickt die Therapeutin den neuen Antrag begründet.
Viel Erfolg!
amor fati

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Dini03
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Beitrag Fr., 23.10.2015, 20:04

Halli Hallo!
Ich leide an einer Angst-und Panikstörung. Vor kurzem wurde es so schlimm, dass ich nicht mehr arbeiten konnte. Nach vergeblichen Versuchen einen Termin zu bekommen, entschloss ich mich zur außervertraglichen Psychotherapie. Den Antrag habe ich gestellt, wurde zwar abgelehnt aber Widerspruch wird folgen. Die "schnelle Hilfe" in Form einer Kurzzeittherapie von 7 Stunden hat sehr geholfen. Ist nun auch beendet. Nun möchte ich gerne bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten eine Langzeittherapie beginnen, um der Sache nochmal "tiefer auf den Grund zu gehen" und diese Attacken im besten Fall "ganz loswerden".

Frage: Sollte die KK die erste Therapie zahlen (Kurzzeit), zahlt sie dann auch die zweite (langzeit) bei einem anderen Therapeuten?

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Alienia
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Beitrag Fr., 23.10.2015, 20:35

Dini03 hat geschrieben: Frage: Sollte die KK die erste Therapie zahlen (Kurzzeit), zahlt sie dann auch die zweite (langzeit) bei einem anderen Therapeuten?
Kommt drauf an...

Also die erste Therapie ist ja abgeschlossen.

Wenn dann gleich eine Therapie angeschlossen werden soll, muss der Therapeut halt Argumente dafür haben, WARUM gerde die Langzeittherapie bei DIESEM anderen Therapeuten bei dir hilfreich sein kann.
Wenn der Gutachter das dann genauso sieht, wird er die Therapie genehmigen.

Allerdings ist ein Kurzzeittherapie ja quasi schon zeitlich sehr begrenzt, deshalb denke ich, dass man da gut argumentieren kann.
Es ist für den neuen Therapeuten dann nur ziemlich viel Schreibkram.

Und warum hast du den Antrag selbst gestellt...? Also da gehört ja schon einiges an Erfahrung zu, damit man den Antrag so stellt, dass er bewilligt wird. Das macht normalerweise der Therapeut.

Wenn jetzt z. B. zwei Jahre zwischen Kurzzeit und Langszeittherapie liegen, genehmigen KRankenkassen auch ohne viele Argumente ne Therapie.
Es riecht nach Heldentaten und Kerosin
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Dini03
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Beitrag Fr., 23.10.2015, 20:48

Und warum hast du den Antrag selbst gestellt...? Also da gehört ja schon einiges an Erfahrung zu, damit man den Antrag so stellt, dass er bewilligt wird. Das macht normalerweise der Therapeut.
Naja ... die KK sagte ich kann das machen (brauche ärztliches Gutachten und ne Liste der Therapeuten die kassenzugelassen sind und zeitnah keinen Termin haben). Hab beides eingereicht und selbst nochmal begründet warum eine "nichtzugelassene Psychotherapeutin" notwendig ist.
Wenn jetzt z. B. zwei Jahre zwischen Kurzzeit und Langszeittherapie liegen, genehmigen KRankenkassen auch ohne viele Argumente ne Therapie.
So lange kann ich ja leider nicht warten!!!

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Alienia
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Beitrag Fr., 23.10.2015, 20:51

Nee, meinte ja nicht, dass du solange warten sollst.
Meinte such dir einen kassenzugelassenen Therapeuten, erklär dem deine Situation und lass den den Antrag schreiben. Am besten einen Therapeuten der schon länger als drei Tage seinen Job macht.
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