Wenn du unterschreibst, dass du auf jegliche Rechte den Videoaufzeichnungen verzichtestchaosfee hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, dass mit dem Datenschutz vereinbar ist, dass ich keine Möglichkeit haben soll, einer Weitergabe dieser Aufzeichnung zu widersprechen.
UND
eine teilweise Entbindung des Therapeutin von der Schweigepflicht für eine bestimmte Personenkreis (z. B. Psychologie-Studenten der HochschuleX) unteschreibst,
ist das rechtlich absolut in Ordnung.
Das würde ich auch denken.Maika hat geschrieben:Vielleicht rudert sie ja auch zurück von der Bedingung "Aufzeichnungen oder kein Therapieplatz"
GRUND: Wenn sie den Patienten VORHER sagen würde, dass eine Therapie auch ohne diese Videoaufzeichnungen machen können, würde das doch echt KEIN Mensch machen. Wer will das schon freiwillig - Videoaufzeichnungen, wenn er private Dinge erzählt? Ich denke mal so gut wie keiner aus vielleicht exhibitionistisch veranlagte,die hätten wohl Spaß daran.
Wenn du hartnäckig bleibst und ihr klar machst, dass das für dich gar nicht geht aus den und den Gründen und du aber trotzdem gern dieTherapie machen willst,könnte ich mich vorstellen, dass sie dir dann grünes Licht gibt.