Ich habe ja nunmehr meine drei Antragsberichte auf dem Tisch; vermutlich auch, weil KK informiert ist, dass ich über Kostenerstattung nach einem_r Fortsetzungstherapeut_in suche.
Nun frage ich mich, ob der Therapeut denn dann noch ein Statement an die KK (Gutachter) senden muss, wie aus seiner Sicht die Beendigung verlief?
Therapieende bzw. Abbruch - Abschlussbericht
Therapieende bzw. Abbruch - Abschlussbericht
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard
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Hallo Pandas, kannst Du das nicht bei der Kasse fragen, wie sie das handhaben?
LG Lynn
Ich habe schon mit der KK telefoniert. Da ging es um die Frage, ob ich die Reststunden bei einem andere_n Therapeut_in nehmen kann, ev. auch Kostenerstattung: Ja, geht.
Ob und wie sie mit dem ehemaligen Therapeuten über den Abbruch korrespondiert haben, wurde nicht elaboriert.
Allerdings hat sich dieser nach Verweigerung doch entschieden, mir die Berichte zuzuschicken, und zwar nach den ersten Vorgesprächen woanders. (Wovon er den Zeitpunkt von mir natürlich nicht wusste.) Insofern wird wohl die KK schon nachgefragt haben, ob die Therapie bei ihn denn nun endgültig abgebrochen ist, worauf er wohl die Berichte losgeschickt hat. Nehme ich an.
Wobei es sein kann, dass hier ausführliche Äusserungen darüber hinaus gar nicht gehen, da die Schweigepflicht greift, in dem Sinne, dass er ohne meine Erlaubnis sich gar nicht ausführlich dazu äussern darf, was genau passiert ist, über die Diagnose (die er nicht verändert hat). Denn auch die Antragsberichte kennt die KK ja inhaltlich gar nicht, sondern nur anonymisiert der Gutachter.
Ich bin ja nun bei einer KK, die es folgerichtig dann auch so sieht, dass ein Therapeutenwechsel bei einer laufenden Therapie einen Behandlerwechsel gleichwertig allen anderen Behandlungsformen sieht: D.h. man kann bewilligte Stunden in einem Verfahren nehmen, wo man es selbst für richtig hält, nicht zwingenderweise bei dem Therapeuten, der die Stunden beantragt hat. Das ist ja schon mal positiv für den Patienten.
Für inhaltliche Fragen ist wohl bei Psychotherapie ausschliesslich die Kammer zuständig, die dann die Erlaubnis zur Korrespondenz mit dem Therapeuten bekommt.
Ob und wie sie mit dem ehemaligen Therapeuten über den Abbruch korrespondiert haben, wurde nicht elaboriert.
Allerdings hat sich dieser nach Verweigerung doch entschieden, mir die Berichte zuzuschicken, und zwar nach den ersten Vorgesprächen woanders. (Wovon er den Zeitpunkt von mir natürlich nicht wusste.) Insofern wird wohl die KK schon nachgefragt haben, ob die Therapie bei ihn denn nun endgültig abgebrochen ist, worauf er wohl die Berichte losgeschickt hat. Nehme ich an.
Wobei es sein kann, dass hier ausführliche Äusserungen darüber hinaus gar nicht gehen, da die Schweigepflicht greift, in dem Sinne, dass er ohne meine Erlaubnis sich gar nicht ausführlich dazu äussern darf, was genau passiert ist, über die Diagnose (die er nicht verändert hat). Denn auch die Antragsberichte kennt die KK ja inhaltlich gar nicht, sondern nur anonymisiert der Gutachter.
Ich bin ja nun bei einer KK, die es folgerichtig dann auch so sieht, dass ein Therapeutenwechsel bei einer laufenden Therapie einen Behandlerwechsel gleichwertig allen anderen Behandlungsformen sieht: D.h. man kann bewilligte Stunden in einem Verfahren nehmen, wo man es selbst für richtig hält, nicht zwingenderweise bei dem Therapeuten, der die Stunden beantragt hat. Das ist ja schon mal positiv für den Patienten.
Für inhaltliche Fragen ist wohl bei Psychotherapie ausschliesslich die Kammer zuständig, die dann die Erlaubnis zur Korrespondenz mit dem Therapeuten bekommt.
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