Zuzahlung bei KK-Psychotherapie: nicht erlaubt

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pandas
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Zuzahlung bei KK-Psychotherapie: nicht erlaubt

Beitrag Di., 25.03.2014, 17:08

K 3: BERUFSETHISCHER KOMMENTAR

Zuzahlung bei krankenkassenfinanzierter Psychotherapie

Nach vertragsärztlichen Bestimmungen ist es nicht erlaubt, Zuzahlungen von KassenpatientInnen zu nehmen, auch wenn das Honorar, das die KV zahlt, zu gering ist. Solche Praktiken werden von der KV geahndet mit Konsequenzen bis zum Entzug der Zulassung. 2 Stunden für eine Behandlungsstunde in Rechnung zu stellen, ist Betrug und schadet dem/r PatientIn und wird ebenso von der KV geahndet. Solches Verhalten verstößt auch gegen die berufsethischen Verpflichtungen der psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen, insbesondere gegen § 14 (2) und (5) der Berufsordnung
Quelle: http://www2.psychotherapeutenkammer-ber ... erapie.pdf
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard

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Delphin2
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Beitrag Sa., 29.03.2014, 21:50

Hallo pandas,

danke für deinen beitrag hier!! Der ist wirklich intressant. ich finde es ja immer intressant was alles erlaubt ist und verboten bei den Therapeuten. Also dann weiß ich ja jetzt, was schon mal nicht geht.
Wäre ja aber auch eine Frechheit wenn das ein/e Therapeut/in machen würde, wobei es gibt da bestimmt welche die das versuchen. Aber gut das es dann geahndet wird.

Mit lieben Grüßen,
Delphin
Ich kann nicht wählen was ich fühle,
aber ich kann wählen, was ich tue.

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