Therapieabbruch
Nein haben wir nicht.
Die hätte ich auch bis zu 24 Stunden vorher absagen können.
Sie meinte weil es ein Abbruch sei den man u.U. mir anlastet und dann Therapeut oder Versicherung das Ausfallhonorar von mir erstattet bekommen wollen.
Ich wüsste jetzt auch nicht warum ich etwas zahlen soll das ich nicht in Anspruch genommen habe, aber das hat mich jetzt erschreckt und verunsichert.
Die hätte ich auch bis zu 24 Stunden vorher absagen können.
Sie meinte weil es ein Abbruch sei den man u.U. mir anlastet und dann Therapeut oder Versicherung das Ausfallhonorar von mir erstattet bekommen wollen.
Ich wüsste jetzt auch nicht warum ich etwas zahlen soll das ich nicht in Anspruch genommen habe, aber das hat mich jetzt erschreckt und verunsichert.
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@candle
Ich brauche sie, sonst habe ich niemanden.
Alleine überstehe ich den Papierkram nicht. Ich bin jetzt schon mit den Nerven runter.
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Ausfallhonorar kann er aber nur verlangen, wenn tatsächlich was ausgefallen ist. Wenn ihr aber nix ausgemacht habt, dann fällt ihm doch auch nichts aus. Vielleicht hat die Sozialtante da auch was falsch verstanden und meint ihr hättet noch Termine ausgemacht. Kann ja passieren. Red einfach mal mit ihr drüber. Denke das läßt sich aufklären.
Sie meinte ich soll vorbauen und fragen ob er beabsichtigt mir etwas in Rechnung zu stellen, aber das Letzte was ich jetzt will ist ihn nochmal in irgendeiner Form zu kontaktieren.
Vielleicht ist es ja wirklich nur ein Missverständnis. Ich werde kommende Woche mal nachfragen.
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Ergo: Sie hat nicht gesagt, dass er Dir was in Rechnung stellen wird, sondern will nur sichergehen, dass Dir nicht noch irgendwas auf die Füsse fällt mit dem Du nicht rechnest. Ach Kaja... aber wenn Du Dir sicher bist, dass da nix mehr ist, ist es doch gut.
Quatsch. Also definitiv nicht zahlen musst du die letzten beiden Sitzungen. Strittig ist bestenfalls die kommende. Aber auch da musst du nicht zahlen, wenn du 24-48h absagst (das sind anerkannte Fristen... für den Einzelfall gilt die Vereinbarung, aber wesentlich längere Fristen wären nicht haltbar. Bei 3 Tagen vorher kann man m.W. bereits streiten, ob das unverhältnismäßig ist). Auf eine schriftliche Abmachung kommt es nicht an. Es gilt auch mündlich vereinbartes. Wenn gar nichts vereinbart wurde bzgl. Ausfallhonorar, würde ich sagen, kann es auch nicht verlangt werden. Aber wichtig wäre sicherheitshalber schon, dass du explizit deutlich machst, dass du die letzten Sitzungen nicht mehr wahrnehmen willst (und damit absagst). Weil sonst könnte er es (wenn es blöd läuft) evtl. als einfaches Nichterscheinen werten. Obsolet wäre das, wenn er von sich aus abgebrochen hat. Das ist aber, und so siehst du es selbst, strittig... und dass er dir von sich aus die bewilligten Sitzungen nicht mehr gibt, dazu bräuchte er wohl einen driftigen Grund.Bisher bin ich davon ausgegangen das mir keine Kosten entstehen weil ich die Stunden nicht mehr nehmen will und keine Vereinbarung dieser Art unterschrieben habe. Heute hatte ich aber einen Termin bei einer Sozialarbeiterin die mir sagte das ich evtl. trotzdem die 3 Stunden zahlen muss.
Wann wäre die nächste Sitzung?
Liebe Grüße
stern
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Puh, gutes Argument, was ich oben nicht berücksichtigte. Könnte was dran sein. Aber vielleicht kann man auch entgegenhalten, dass er die 3h ja vorhalten muss (egal wann sie konkret anfallen).Lady Amalzia hat geschrieben:Ausfallhonorar kann er aber nur verlangen, wenn tatsächlich was ausgefallen ist. Wenn ihr aber nix ausgemacht habt, dann fällt ihm doch auch nichts aus.
Um auf sicher zu gehen, würde ich dennoch raten, explizit deutlich zu machen, dass die Sitzungen nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Würde ich aber schon überlegen, denn damit wäre die Therapie dann auch beendet (was dann auch der KK mitgeteilt wird von ihm).
Ansonsten macht er es vielleicht so, dass er die Sitzungen noch weiter vorhält (ER kann ja bewilligte Sitzungen nicht einfach canceln, denn die stehen kaja ja zu. Dafür bräuchte er vielmehr einen wirklich driftigen Grund. Den sehe ich nicht). Erst nach (ich glaube) einem halben Jahr gilt die Therapie dann offiziell als beendet, wenn Restsitzungen nicht genommen werden. Wäre evtl. auch eine Option, die man bewusst wählen könnte, wenn man sich das noch offen halten möchte, ob man vielleicht doch noch was bereden will.
Liebe Grüße
stern
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Und selbst wenn man jetzt auf die Idee kommt, dass es evtl Sinn machen könnte, sich diesbezüglich abzusichern: wenn dann eh nur schriftlich, Kaja! Was Du schriftlich in der Hand hast, kann Dir keiner so leicht uminterpretieren. Brief schreiben und auf kurze Bestätigung bestehen. Dann bist du in jedem Fall auf der sicheren Seite. Persönlicher Kontakt nicht erforderlich.
Hallo,
als er darf Dir nichts in Rechnung stellen. Ich habe meine Therapie auch nicht bis zum Ende durchgezogen, sie wurde
schlicht und einfach in beiderseitigem Einvernehmen abgemeldet und damit hatte sich die Sache.
Ich gelte auch vor der Krankenkasse nicht als "Therapieabbruch", sonder einfach als "Therapie beendet".
als er darf Dir nichts in Rechnung stellen. Ich habe meine Therapie auch nicht bis zum Ende durchgezogen, sie wurde
schlicht und einfach in beiderseitigem Einvernehmen abgemeldet und damit hatte sich die Sache.
Ich gelte auch vor der Krankenkasse nicht als "Therapieabbruch", sonder einfach als "Therapie beendet".
Das Beste, was du für einen Menschen tun kannst, ist nicht nur deinen Reichtum mit ihm zu teilen, sondern ihm seinen eigenen zu zeigen.
Benjamin Disraeli
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Als ich in meiner TP der Therapeutin verkündete, nicht über die 50. Stdn verlängern zu wollen, meinte diese in Stdn 47, dann mache es keinen Sinn, per forma "die 50 voll zu machen" - es fehlten folglich 3 Stunden.
Ich habe da nie wegen etwas von der KK gehört.
Telefonisch habe ich mal die allgemeine Auskunft bekommen, man könne eine Therapie jederzeit abbrechen, man muss den Therapeuten nur 48 Stdn vorher Bescheid sagen. Die Probleme, die wegen der mangelnden Kontrollierbarkeit aufkommen können, sind den KKs ja bekannt.
Ich habe da nie wegen etwas von der KK gehört.
Telefonisch habe ich mal die allgemeine Auskunft bekommen, man könne eine Therapie jederzeit abbrechen, man muss den Therapeuten nur 48 Stdn vorher Bescheid sagen. Die Probleme, die wegen der mangelnden Kontrollierbarkeit aufkommen können, sind den KKs ja bekannt.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard
OK, dann gehe ich jetzt mal davon aus dass ich die Stunden
nicht bezahlen muss.
Schließlich gab es dafür keine fixen Termine und selbst wenn hätte ich diese fristgerecht absagen können.
Ob er es der KV als abgebrochen, beendet, einvernehmlich melden wird weiss ich nicht.
Da ich keine weitere Therapie machen will hat es ja keine Auswirkungen für mich.
Danke für eure Antworten. Jetzt bin ich wieder etwas beruhigter.
nicht bezahlen muss.
Schließlich gab es dafür keine fixen Termine und selbst wenn hätte ich diese fristgerecht absagen können.
Ob er es der KV als abgebrochen, beendet, einvernehmlich melden wird weiss ich nicht.
Da ich keine weitere Therapie machen will hat es ja keine Auswirkungen für mich.
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