Ende der PT - Bericht?

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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antiliving
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Ende der PT - Bericht?

Beitrag Mi., 21.08.2013, 17:17

Ich bin am Ende der Therapie angelangt; habe noch eine Stunde.
Muss mein Therapeut einen Bericht z.B. an die Krankenkasse über den Verlauf und das "Ergebnis" der Therapie schreiben? Ich hätte gern, dass er was schreibt, damit mein Psychiater, der mich eigentlich über die Therapie hinaus und davor schon begleitet hat, weiß, was dabei so raus gekommen ist.

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Pitt
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Beitrag Mi., 21.08.2013, 18:18

Interessante Frage!

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hawi
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Beitrag Mi., 21.08.2013, 19:59

antiliving hat geschrieben:Muss mein Therapeut einen Bericht z.B. an die Krankenkasse über den Verlauf und das "Ergebnis" der Therapie schreiben? Ich hätte gern, dass er was schreibt, damit mein Psychiater, der mich eigentlich über die Therapie hinaus und davor schon begleitet hat, weiß, was dabei so raus gekommen ist
Hallo antiliving,

Zwar kann ich mit praktischer Erfahrung nicht dienen, würde mich jedoch wundern, wenn dein Therapeut automatisch Berichte (außer vielleicht ganz formalen) über deine Therapie an andere versenden würde.
Darf er nämlich nach meinem Kenntnis stand nicht. Verstieße gegen seine Schweigepflicht.

Schweigepflicht
Von dem, was Sie mit Ihrer Psychotherapeutin oder Ihrem Psychotherapeuten besprechen, erfährt kein Dritter etwas – auch kein Arbeitgeber und keine Krankenkasse. Psychotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht, das heißt, es ist ihnen verboten, persönliche Informationen über Patienten ohne deren ausdrückliches Einverständnis an andere weiterzugeben (§ 203 Strafgesetzbuch). Eine Verletzung der Schweigepflicht wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft
http://www.bptk.de/patienten/wege-zur-p ... rapie.html
Wenn du selber so was haben möchtest, dann wirst du wohl nachfragen, drum bitten müssen.


LG hawi
„Das Ärgerlichste in dieser Welt ist, daß die Dummen todsicher
und die Intelligenten voller Zweifel sind.“
Bertrand Russell

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Henrike76
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Beitrag Mi., 21.08.2013, 23:11

Habe bisher automatisch nie einen Bericht von der amb. PT bekommen.
Ob er da was an die KV geschickt hat? Null Ahnung.

Habe mir aber für die letzte PT nen eigenen Befund ausstellen lassen (bar Cash).

Können die Nachlassverwalter und Erben wenigstens noch mal was nachlesen.

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Luxbordie
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Beitrag Do., 22.08.2013, 08:34

Ich hab von meinem 1. Thera seine gesamten Notizen gekriegt, musste aber etwas nachhaken, normalerweise macht er das wohl nicht. Bin aber froh dass ich es habe, schaue manchmal rein und sehe was sich so gemacht hat in den letzten Monaten/Jahren.
LG
Luxbordie
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Du ertrinkst nicht, wenn du in den Fluss fällst - du ertrinkst nur dann, wenn du drin bleibst. Anthony Mello

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Pitt
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Beitrag Do., 22.08.2013, 08:44

Eigentlich - o.k., ich habe keine Ahnung - , würde ich als "Klient/Patient" einer Psychotherapie einen "Abschlußbericht" erwarten, - der im Übrigen einem Psychotherapeuten reichlich Mühe und Arbeit bescheren dürfte.
Ein Arzt muss schließlich auch einen Arztbrief schreiben, die Dokumentation der Tätigkeit ist "im Preis mit drin".
Angesichts der doch hohen Stundenpreise von Psychotherapeuten darf man eine Dokumentation mit schriftlichem Abschlussbericht "erwarten". Nur "labern" reicht da m.E. nicht.
Aber ich weiss natürlich nicht, was da so üblich ist....
Lg
Pitt

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hawi
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Beitrag Do., 22.08.2013, 10:15

Pitt hat geschrieben:....die Dokumentation der Tätigkeit...
Dazu aus der selben Quelle noch eine Zitat. Sagt inhaltlich nicht sonderlich viel, aber dient vielleicht ein wenig der „Wahrheitsfindung“.
Dokumentation der Behandlung und Einsicht des Patienten
Psychotherapeuten sind verpflichtet, die Behandlung und Beratung zu dokumentieren. Diese Dokumentation muss mindestens Datum, anamnestische Daten, Diagnosen, Fallkonzeptualisierungen, psychotherapeutische Maßnahmen sowie gegebenenfalls Ergebnisse psychometrischer Erhebungen enthalten. Patienten ist auf deren Verlangen Einsicht in die sie betreffenden Dokumentationen zu gewähren. Dies gilt auch nach Beendigung einer Behandlung. Psychotherapeuten können die Einsicht ganz oder teilweise nur verweigern, wenn dies den Patienten gesundheitlich gefährden würde und dieser Gefährdung der Gesundheit nicht anderweitig abgeholfen werden kann. Eine Einsichtsverweigerung ist gegenüber dem Patienten zu begründen.
http://www.bptk.de/patienten/wege-zur-p ... tient.html
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Bertrand Russell

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Henrike76
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Beitrag Do., 22.08.2013, 15:01

@Pitt

Abschlussbericht bekommst Du.
Gegen Vorkasse und bar Cash!

Aussage der Thera "von der KV gibt's da nur 11 € für, da kann ich nix schreiben!"

Ob du da Hartz4 bist oder Millionär, ist denen sch***egal.

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weidenkatz
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Beitrag Do., 22.08.2013, 17:16

Hm, falls Dein Thera mal eine Verlängerung für Deine Therapie beantragt hat, muss er diesen Antrag ja zumindest schriftlich begründet haben. Also zumindest die müsste man dann wohl auch ohne Bezahlung bekommen, auf Nachfrage.

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1sylvia
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Beitrag Do., 22.08.2013, 18:44

Hallo, ein wirklich interessantes Thema!
Was geschieht mit den Unterlagen, wo und wie werden die archiviert. Wer hat darauf Zugriff/Einsicht?
Wie ist das mit der "Schweigepflicht" wenn Thera Supervison macht, alleinige Angaben wie konkrete Daten zur Person, werden sicher nicht gegeben,
aber Alter, Lebensumstände(die ja bei manchen so einzigartig sind, dass sie ev. nicht oft bei anderen Pat. vorkommen),
Beruf u. dgl. können doch Rückschlüsse auf Pat. geben, wenn man z.B jahrelang in einer Einrichtung in welcher mehrere Theras arbeiten ist???
Wenn man dann im Wartezimmer sitzt und von anderen Theras, die man ja nicht kennt, nett gegrüßt wird, läßt mich immer etwas besorgt für mich die "Schweigepflicht" hinterfragen.........
Und hat jemand schon mal Thera gefragt ob er Einblick in das "Mitgeschriebene" erhält und wie war darauf die Reaktion von Thera?
Danke, lg Sylvia

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hawi
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Beitrag Fr., 23.08.2013, 07:22

Hallo Sylvia,

ja, interessant finde ich das Thema auch. Auch die Fragen, die du schreibst.
Würde aber wohl sehr sehr lang, all das in diesem Thread zu hinterfragen, zu diskutieren. Vor allem, wenn es nicht um einen konkreten Fall geht.

Ein Link zu einer pdf-Datei, eine - wie ich finde - halbwegs lesbare Darstellung zu den Regeln für Psychotherapeuten:

http://www.ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/gf ... flicht.pdf


Das aber zum einen natürlich nur die Vorgabe, die Richtlinien. Die natürlich nicht alles vorschreiben, dies auch nicht sollen. Der einzelne Therapeut hat also immer noch Möglichkeiten, vieles individuell zu handhaben.

Und ob in der Praxis nun immer und überall alles 100% allen Regeln entspricht, ist natürlich auch nicht gesagt. Ist aus meiner Sicht eher nicht zu erwarten.
Was noch nicht mal nur schlecht ist, sein muss. Manchmal können Regeln ja durchaus auch mal verhindern, dass in der Praxis was halbwegs Gutes dabei rauskommt.

Dass also z.B. immer und überall so gehandelt, gearbeitet, geredet, geschrieben wird, dass nicht doch auch mal auf eine Person geschlossen werden kann? Würde mich eher wundern.

LG hawi
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Henrike76
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Beitrag Fr., 23.08.2013, 14:03

@weidenkatz

Den Antrag auf Verlängerung dürftest Du kriegen können.
Würde mich aber wundern wenn da was interessantes drinsteht.

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Traurige Seele
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Beitrag Fr., 23.08.2013, 15:00

Hi,

also bei mir war es bis jetzt so. Ich musste meine Thera darum bitten dass sie mir etwas schreibt für die Reha. Sie darf mir das aber dann nicht direkt geben sondern es muss über den Hausarzt gehen. Sie hat mich die zwei Briefe lesen lassen bevor sie an den Hausarzt gingen. Sie meinte auf meinen Wunsch streicht sie auch Sachen oder schreibt andere Sachen die mir wichtig sind rein.

Ich las also den letzten Brief. Und sie meinte "Soll ich noch was ändern", ich "nein ist schon ok denke ich", sie wieder "wirklich, sagen sie bitten wenn sie was stört" ich nur "ja natürlich". So ging das eine Weile hin und her bis sie dann nachgegeben hat. Sie kennt mich dass ich ein sehr sensibles zartes Pflänzchen bin und mir alles sehr nahe geht.

Also ich denke man muss schon drum bitten wenn man das möchte.

In meinem Rehafragebogen wurde auch gefragt an wen der Entlassbericht gehen soll? Ich hab dann angekreuzt an mich selbst. Ich will vorher lesen was da drinsteht bevor es an den Hausarzt oder Psychiater geht. Also man muss für alles unterschreiben was über die Schweigepflicht rausgeht.

Ich musste auch unterschreiben das die KK den Entlassbericht an die Rentenversicherung weitergeben darf weil sie diese und die Pflicht nehmen wollen weil die die Reha abgelehnt haben und sie aber meinen dass diese doch zuständig wäre.

LG TS
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weidenkatz
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Beitrag Fr., 23.08.2013, 21:45

@ Henrike76:
Er bat mich nach meinem Klinikaufenthalt (Psychosomatik), der Klinik eine Schweigepflichtsentbindung für ihn zu geben, damit er die den Bericht der Klinik für die Begründung des Weiterbewilligungsantrags nutzen könne. Es hörte sich schon an, als müsste man da recht viel Arbeit investieren. Vielleicht sind die Erwartungen der Krankenkassen aber auch je nach Therapieform unterschiedlich. Bei mir ging es um eine Analyse, da wird sicher mehr zu schreiben sein als bei einer VT, weil es ja um ganz andere Stundenkontingente geht, die zu bewilligen sind.

LG weidenkatz

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