Psychoanalyse wie gehts weiter - Probleme PKV

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
Antworten
Benutzeravatar

Thread-EröffnerIn
schreiberling75
sporadischer Gast
sporadischer Gast
männlich/male, 38
Beiträge: 11

Psychoanalyse wie gehts weiter - Probleme PKV

Beitrag So., 14.07.2013, 07:58

Zum Sachverhalt: Ich befinde mich seit 3 Jahren in einer Psychoanalyse...Das Verfahren haben mein PT und ich so gewählt, nachdem wir die prob. Sitzungen hatten. Bekanntermaßen werden ja in der BRD nur 3 Therapieformen bezahlt...Wir haben uns daher sinnigerweise für die Analytische Psychotherapie entschiedne. Die PKV hat die jeweiligen Sizungen anstandslos bezahlt bis eben zur 300er Grenze...
Wir sind uns einig, dass die Therapie bzw. Analyse noch weit davon entfernt ist, abgeschlossen zu sein, ich sehe mich dezreit bei der Hälfte, wenn man das so sagen kann..Mein PT hat nun einen Neuantrag gestellt, der 2 Mal abgelehnt wurde...In den Vertragsunterlagen steht dabei drin, dass es bei der Psychotherapie eine prozentuale Erstattung OHNE Kontingentsbechränkung gibt. Man beruft sich derzeit auf die medizinische Notwendigkeit, die sich nicht sehen.
Dabei liegen eindeutige Diagnosen von PT und behandelnden Psychiater vor.
Mich würde mal eine Einschätzung interessieren. Derzeit prüft ein Anwalt das Ganze.Mein Therapeut versucht mir Mut zu machen. AlsSelbstzahler könnte ich mir eine Sitzung pro Woche leisten, ca über 2 Jahre...Danach,sagt der PT, MUSS die PKV auf jeden >Fall eine neue Therapie bewilligen. Ich habe aber panische Angst (Teil meines Problems), dass nie mehr etwas bezahlt wird und ich quasi fallengelassen werden.
Wie sind die Erfahrungen? Anwalt, Gericht? Ombudsstelle PKV....

VG

Werbung

Benutzeravatar

sandrin
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 33
Beiträge: 3313

Beitrag So., 14.07.2013, 08:09

Ich bin auch privat versichert (Barmenia). In meinem Vertrag stand sogar drin, dass sie die Stunden ohne vorherige Genehmigung übernehmen, eine Höchstgrenze gäbe es auch nicht. Das war eine reine Lüge. Ich musste genauso ein Genehmigungsverfahren über mich ergehen lassen. Hätte ich mich auf "ohne vorherige Genehmigung" berufen, hätten sie sicher nicht bezahlt. Mein Therapeut hat mich aber vorher drauf aufmerksam gemacht.

Die PKV ist meiner Meinung nach ein krimineller Haufen, der sich noch mehr aus der Leistungspflicht (vertraglich festgelegt) stieht wie die GKV. Hätte ich eine Alternative (die hab ich als Beamtin aber nicht), dann wäre ich sicherlich gesetzlich versichert.

Benutzeravatar

Thread-EröffnerIn
schreiberling75
sporadischer Gast
sporadischer Gast
männlich/male, 38
Beiträge: 11

Beitrag So., 14.07.2013, 09:02

Hey, bin auch bei der Barmenia...Genau das ist die Situation. Wieviele Stunden hast Du schon? Wie ging es bei Dir weiter...

Benutzeravatar

sandrin
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 33
Beiträge: 3313

Beitrag So., 14.07.2013, 09:06

Ich bin bei in TfP und habe ca. 30.
Aber das ist eine Frechheit, was die abziehen. Meines Erachtens klarer Vertragsbruch.

Werbung

Benutzeravatar

Thread-EröffnerIn
schreiberling75
sporadischer Gast
sporadischer Gast
männlich/male, 38
Beiträge: 11

Beitrag So., 14.07.2013, 09:29

naja da hast du ja noch ein paar Stunden vor Dir...Natürlich ist es Vertragsbruch...Mir bleibt wohl nichts übrig als diese Ombudsstelle zu bemühen...
Blind bin ich nicht. "80 prozentiger Übernahme der Kosten ohne vorhergehende Bewilligung und ohne Begrenzung der stundenzahl"

Benutzeravatar

sandrin
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 33
Beiträge: 3313

Beitrag So., 14.07.2013, 09:32

Hab ich denen am Telefon auch gesagt, ich habe mich nämlich beschwert. Er hat sich dann darauf berufen, dass im Kleingedruckten stünde, sie hätten das Recht, die medizinische Notwendigkeit abzuklären. Ist einfach nur unglaublich!

Ich persönlich hoffe, dass die Unterteilung in PKV und GKV irgendwann eh abgeschafft ist. Und ein Versicherungsmakler hat mir vor Kurzem berichtet, dass er dem Ganzen nicht mehr als fünf Jahre gibt, dann ist es so weit.

Benutzeravatar

Thread-EröffnerIn
schreiberling75
sporadischer Gast
sporadischer Gast
männlich/male, 38
Beiträge: 11

Beitrag So., 14.07.2013, 09:34

Klar, das ist die klassische Ausschlußklausel. Wie sagte mein Anwalt so schön: "Die würden zahlen, wenn sie einen Versicherungsfall sehen würden."

Benutzeravatar

sandrin
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 33
Beiträge: 3313

Beitrag So., 14.07.2013, 09:39

Meines Erachtens ist das aber Irreführung des Versicherungsnehmers, dass dann auf der Homepage so anzupreisen. Vielleicht kann man sie ja da kriegen. Unlauterer Wettbewerb!

Werbung

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag