@zyankali club,
danke für dein Hiflsangebot. Ich hoffe, daß es nicht nur für diese drei Präferenzen gilt. Denn nein, ich habe keinerlei sadistische oder masochistische Phantasien. Das ist schwer zu verstehen, da meine Handlungen oft von Normalen/Laien/Masochisten dem Sadismus zugeordnet werden. Aber es liegt mir völlig fern, jemanden zu erniedrigen, Schmerzen zuzufügen oder zu ängstigen. Im Gegenteil, ich versuche das, wo es geht, weitgehend oder völlig zu vermeiden und schreibe auch allen, die mir Kontaktgesuche schicken, daß ich an sowas einfach kein Interesse habe (was viele leider nicht verstehen wollen oder können). Zu deiner zweiten Frage: Ich kann ohne meine Phantasien keine sexuelle Erregung aufbauen, auch dann ist es anstregend und klappt oft nicht. Bei den Handlungen baue ich es auch ein, aber ohne Gesetze zu verletzen. Naja, es gibt Grauzonen.
Kostenübernahme für Sexualtherapie?
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Das ist ein Wiederspruch. Endweder sind die Handlungen sadistisch oder sie sind es nicht.Krang2 hat geschrieben:Das ist schwer zu verstehen, da meine Handlungen oft von Normalen/Laien/Masochisten dem Sadismus zugeordnet werden. Aber es liegt mir völlig fern, jemanden zu erniedrigen, Schmerzen zuzufügen oder zu ängstigen.
Masochismus und Sadismus sind Teil des Todestriebes. Eine sadistische Ader ist auf Aggression und Destruktion gestützt, die letztendlich nicht nur anderen, sondern auch Dir selbst irgendwann gefährlich werden kann. Probleme können sich dadurch auch im Berufs- oder Privatleben bemerkbar machen. Sowas fängt meist mit sexuellen Gewaltphantasien an.
Wenn Du nur sexuelle Erregung spüren kannst, wenn Du Gewaltphantasien hast, ist das eigentlich schon ein sadistischer Trieb, der als krankhaft eingestuft werden kann. Auch wenn Du andere damit nicht verletzt. Wie weit geht das den im Bett, wenn ich fragen darf?Krang2 hat geschrieben:Ich kann ohne meine Phantasien keine sexuelle Erregung aufbauen, auch dann ist es anstregend und klappt oft nicht. Bei den Handlungen baue ich es auch ein, aber ohne Gesetze zu verletzen. Naja, es gibt Grauzonen.
Ich gehe davon aus, dass Du einen festen Freund hast. Was sagt der denn dazu?
Zyankali Club
Hallo,
ich glaube, ich muß diesen scheinbaren Widerspruch erklären: Eine Phantasie oder Handlung ist für mich sexueller Sadismus (ich bin nur Laie, habe ein bißchen in Büchern nachgelesen), wenn sie sexuell erregend oder motiviert ist. D.h. die Motivation wäre, einem anderen Menschen wehzutun, Schmerzen zuzufügen o.ä. Das aber erregt mich sexuell ÜBERHAUPT NICHT. Andererseits ist es für einen Teil meiner Phantasien Voraussetzung, einem anderen Menschen Schaden zuzufügen, einfach weil es in der Natur der Sache liegt. Und es gibt eine Handlung, bei der ich tatsächlich jemanden leicht verletze, aber auch da ist es nur Mittel zum Zweck bzw. Ersatzhandlung und ich stelle mir in meiner Phantasie dabei etwas anderes vor. Eine andere Handlung von mir ist sicher nicht sadistisch, aber dennoch wird sie verurteilt (obwohl ich sie nach genauerer Analyse nicht für strafbar halte). Daher kommt es, daß jemand, der meine wahren Gedanken und Motivation nicht kennt, mich vielleicht für sadistisch halten würde. Ist das verständlich? Krankhaft ist es trotzdem, sonst wäre ich nicht zu einem Therapeuten gegangen.
Mein Freund und die, die davon wissen, können damit natürlich nichts anfangen. Aber tut das was zur Sache? und wie könntest du mir helfen?
ich glaube, ich muß diesen scheinbaren Widerspruch erklären: Eine Phantasie oder Handlung ist für mich sexueller Sadismus (ich bin nur Laie, habe ein bißchen in Büchern nachgelesen), wenn sie sexuell erregend oder motiviert ist. D.h. die Motivation wäre, einem anderen Menschen wehzutun, Schmerzen zuzufügen o.ä. Das aber erregt mich sexuell ÜBERHAUPT NICHT. Andererseits ist es für einen Teil meiner Phantasien Voraussetzung, einem anderen Menschen Schaden zuzufügen, einfach weil es in der Natur der Sache liegt. Und es gibt eine Handlung, bei der ich tatsächlich jemanden leicht verletze, aber auch da ist es nur Mittel zum Zweck bzw. Ersatzhandlung und ich stelle mir in meiner Phantasie dabei etwas anderes vor. Eine andere Handlung von mir ist sicher nicht sadistisch, aber dennoch wird sie verurteilt (obwohl ich sie nach genauerer Analyse nicht für strafbar halte). Daher kommt es, daß jemand, der meine wahren Gedanken und Motivation nicht kennt, mich vielleicht für sadistisch halten würde. Ist das verständlich? Krankhaft ist es trotzdem, sonst wäre ich nicht zu einem Therapeuten gegangen.
Mein Freund und die, die davon wissen, können damit natürlich nichts anfangen. Aber tut das was zur Sache? und wie könntest du mir helfen?
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Wenn Du jemanden verletzt, liegt erst einen Straftat (Körperverletzung) vor, wenn Du auch angezeigt wirst. Sofern Du nicht angezeigt wirst, weil sich Dein Opfer mit der Körperverletzung einverstanden erklärt hat, liegt keine verfolgbare Straftat vor. Das gilt für Schläge, Demütigungshandlungen etc. Es sei denn, Du schlägst jemanden den Arm ab oder tötest jemanden. Dann bekommst Du natürlich Probleme.Krang2 hat geschrieben:Hallo,
ich glaube, ich muß diesen scheinbaren Widerspruch erklären: Eine Phantasie oder Handlung ist für mich sexueller Sadismus (ich bin nur Laie, habe ein bißchen in Büchern nachgelesen), wenn sie sexuell erregend oder motiviert ist. D.h. die Motivation wäre, einem anderen Menschen wehzutun, Schmerzen zuzufügen o.ä. Das aber erregt mich sexuell ÜBERHAUPT NICHT. Andererseits ist es für einen Teil meiner Phantasien Voraussetzung, einem anderen Menschen Schaden zuzufügen, einfach weil es in der Natur der Sache liegt. Und es gibt eine Handlung, bei der ich tatsächlich jemanden leicht verletze, aber auch da ist es nur Mittel zum Zweck bzw. Ersatzhandlung und ich stelle mir in meiner Phantasie dabei etwas anderes vor. Eine andere Handlung von mir ist sicher nicht sadistisch, aber dennoch wird sie verurteilt (obwohl ich sie nach genauerer Analyse nicht für strafbar halte). Daher kommt es, daß jemand, der meine wahren Gedanken und Motivation nicht kennt, mich vielleicht für sadistisch halten würde. Ist das verständlich? Krankhaft ist es trotzdem, sonst wäre ich nicht zu einem Therapeuten gegangen.
Mein Freund und die, die davon wissen, können damit natürlich nichts anfangen. Aber tut das was zur Sache? und wie könntest du mir helfen?
Da Du die Handlungen nicht konkret schilderst, ist es schlecht möglich zu beurteilen, wie krankhaft das Ganze ist. Aber Dein Arzt steht doch hinter Dir. Wenn es gefährlich ist, würde ich der Krankenkasse auch schreiben, dass das für andere oder Dich selbst gefährlich werden könnte. Schildere genau Deine Handlungen und dass diese Handlungen erforderlich sind, weil Du anders keine sexuelle Befriedigung mehr erlangen kannst. So wie Du das hier selber gepostet hast. Du musst auch angeben, dass Du mit dieser Sexualpräferenz Probleme hast und sie nicht haben möchtest. Es gibt nämlich auch Personen, die diese sexuelle Störung haben und damit keine Probleme haben, weil sie sie an anderen Personen ausleben können.
Solange Du keine Straftaten begehst, musst Du von der Therapie auch nichts beführten. Eine Zwangsbehandlung gibt es in Deutschland nicht. Noch nicht einmal, wenn Du aufgrund Deiner Erkrankung eine Straftat begehest. Selbst dann kannst Du wählen zwischen der Behandlung in der Psychiatrie oder dem Absitzen der Strafe. Mit etwas Geschick, indem Du den Gutachter nicht alles sagst. Also keine Zwangsbehandlung in der forensischen Psychiatrie oder Therapie.
Wenn die Krankenkasse gar nicht will, dann würde ich mal versuchen die Krankenkasse zu wechseln und einen neuen Antrag bei der neuen Kasse zu stellen.
Zyankali Club
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Ich bin gerade darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass ich im Forum keine Ratschläge zu erteilen habe. Ich kann Dir daher nicht helfen bei Deinem Widerspruch, obwohl ich dazu die notwendige Kenntnisse hätte. Tut mir leid, aber deutsche Poster haben sich in einem anderen Thread wohl darüber beschwert. Wer sich selbst helfen kann, geht nämlich nicht mehr zum Therapeuten, Anwalt, etc.Krang2 hat geschrieben: Aber tut das was zur Sache? und wie könntest du mir helfen?
Immer schön nach den Richtlinien. Als Deutsche wirst Du das sicherlich verstehen.
Zyankali Club
Hallo,
ich bin dir dankbar, daß du mir geantwortet hast und sehe keinen Grund, weshalb ich nicht Ratschläge von dir annehmen darf, zumal diese kostenlos sind. Ein selbstbezahlter Therapeut oder Wechsel zu einer Privatkrankenkasse (die eine Sexualtherapie bezahlen würde) ist mir ja gerade aufgrund meiner wirtschaftlichen Lage derzeit nicht möglich, so daß ich gern jeden Rat anhöre, der mir irgendwie weiterhelfen könnte. Auch wenn ich wegen meiner (narzißtisch akzentuierten) Persönlichkeit nach außen hin mitunter uneinsichtig oder rasch beleidigt reagiere, heißt das nicht, daß ich solche Hilfsangebote nicht zu schätzen wüßte. Ich glaube auch zu erahnen, welchen Beitrag du meinst, und wenn du meine Äußerungen dort liest, wirst du sehen, daß ich meine eigene Meinung dazu habe. Dein letzter Satz ist bei mir unpassend, da sich meine einzigen tatsächlichen Strafverfahren um Weltanschauliches drehten.
Derzeit habe ich keine Angst vor Zwangsbehandlung, sondern es ist umgekehrt, ich hätte gern eine Behandlung bei einem Therapeuten meiner Wahl, bekomme aber keine bezahlt. Eine Therapie unter Androhung einer Straftat zu erzwingen halte ich für moralisch und rechtlich fragwürdig und für mich selbst für gefährlich, außerdem beeinflußt die Entscheidung der Krankenkasse NICHT meine Entscheidung für oder gegen irgend eine Straftat (zumindest sehe ich keinen vernünftigen Zusammenhang). Meine Motivation ist mein eigenes Leiden und nicht die Sorge um Straftaten. Leider wurde mein Widerspruch bereits endgültig abgelehnt und in deutlichen Worten geschrieben, ich solle von weiteren Anträgen dieser Art absehen. Mein Therapeut hat mich darüber informiert, daß die Behandlung im Maßregelvollzug von schlechter Qualität ist, daß ich aber vielleicht eine Behandlung wegen einer Persönlichkeitsstörung beantragen könnte (die ich dann gegebenenfalls übertreiben müßte?).
Ich kann meine Handlungen strafrechtlich leider nicht genau einordnen. Schaden kann das nicht, oder?
Was die Verletzungen angeht, hast du die beiden "Extremfälle" von reiner Demütigung und Tötungshandlung genannt. Wo aber liegt nun die genaue Grenze zwischen nicht-strafbarem und strafbarem Handeln, sofern jeglicher Eingriff mit Zustimmung des Freiwilligen erfolgt? Wegen der anderen Sache läuft derzeit ein Verfahren gegen eine andere Person, dessen Ausgang einschließlich Urteilsbegründung ich abwarten möchte. Nein, ich kann meine Sexualpräferenz nicht legal ausleben, daher hatte ich in einem anderen Beitrag versucht herauszukriegen, wie man lernen kann, Ersatzhandlungen (wie z.B. das Schneiden) besser zu genießen.
ich bin dir dankbar, daß du mir geantwortet hast und sehe keinen Grund, weshalb ich nicht Ratschläge von dir annehmen darf, zumal diese kostenlos sind. Ein selbstbezahlter Therapeut oder Wechsel zu einer Privatkrankenkasse (die eine Sexualtherapie bezahlen würde) ist mir ja gerade aufgrund meiner wirtschaftlichen Lage derzeit nicht möglich, so daß ich gern jeden Rat anhöre, der mir irgendwie weiterhelfen könnte. Auch wenn ich wegen meiner (narzißtisch akzentuierten) Persönlichkeit nach außen hin mitunter uneinsichtig oder rasch beleidigt reagiere, heißt das nicht, daß ich solche Hilfsangebote nicht zu schätzen wüßte. Ich glaube auch zu erahnen, welchen Beitrag du meinst, und wenn du meine Äußerungen dort liest, wirst du sehen, daß ich meine eigene Meinung dazu habe. Dein letzter Satz ist bei mir unpassend, da sich meine einzigen tatsächlichen Strafverfahren um Weltanschauliches drehten.
Derzeit habe ich keine Angst vor Zwangsbehandlung, sondern es ist umgekehrt, ich hätte gern eine Behandlung bei einem Therapeuten meiner Wahl, bekomme aber keine bezahlt. Eine Therapie unter Androhung einer Straftat zu erzwingen halte ich für moralisch und rechtlich fragwürdig und für mich selbst für gefährlich, außerdem beeinflußt die Entscheidung der Krankenkasse NICHT meine Entscheidung für oder gegen irgend eine Straftat (zumindest sehe ich keinen vernünftigen Zusammenhang). Meine Motivation ist mein eigenes Leiden und nicht die Sorge um Straftaten. Leider wurde mein Widerspruch bereits endgültig abgelehnt und in deutlichen Worten geschrieben, ich solle von weiteren Anträgen dieser Art absehen. Mein Therapeut hat mich darüber informiert, daß die Behandlung im Maßregelvollzug von schlechter Qualität ist, daß ich aber vielleicht eine Behandlung wegen einer Persönlichkeitsstörung beantragen könnte (die ich dann gegebenenfalls übertreiben müßte?).
Ich kann meine Handlungen strafrechtlich leider nicht genau einordnen. Schaden kann das nicht, oder?
Was die Verletzungen angeht, hast du die beiden "Extremfälle" von reiner Demütigung und Tötungshandlung genannt. Wo aber liegt nun die genaue Grenze zwischen nicht-strafbarem und strafbarem Handeln, sofern jeglicher Eingriff mit Zustimmung des Freiwilligen erfolgt? Wegen der anderen Sache läuft derzeit ein Verfahren gegen eine andere Person, dessen Ausgang einschließlich Urteilsbegründung ich abwarten möchte. Nein, ich kann meine Sexualpräferenz nicht legal ausleben, daher hatte ich in einem anderen Beitrag versucht herauszukriegen, wie man lernen kann, Ersatzhandlungen (wie z.B. das Schneiden) besser zu genießen.
Hallo Krang2!
Schade, dass es nicht geklappt hat mit der Therapie, allerdings glaube ich auch, dass dieser Therapeut dich nicht ausreichend unterstützt hat- leider.
cande
Schade, dass es nicht geklappt hat mit der Therapie, allerdings glaube ich auch, dass dieser Therapeut dich nicht ausreichend unterstützt hat- leider.
cande
Now I know how the bunny runs!
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Was für eine andere Sache?Krang2 hat geschrieben: Wegen der anderen Sache läuft derzeit ein Verfahren gegen eine andere Person, dessen Ausgang einschließlich Urteilsbegründung ich abwarten möchte.
Du willst mir doch nicht damit sagen, dass Du andere Menschen mit einem Messer schneidest?Krang2 hat geschrieben:Nein, ich kann meine Sexualpräferenz nicht legal ausleben, daher hatte ich in einem anderen Beitrag versucht herauszukriegen, wie man lernen kann, Ersatzhandlungen (wie z.B. das Schneiden) besser zu genießen.
Wegen dem Widerspruch, tut es mir leid zu hören, dass das nicht geklappt hat. Da gibt es doch aber sicherlich den Klageweg? Was hast Du denn in den Widerspruch geschrieben?
Ggf. sollte Dein Therapeut tatsächlich noch mal einen Antrag wegen einer Persönlichkeitsstörung mit Dir zusammen beantragen. Letzendlich ist es doch egal, wie der Grund heißt für die Therapie. Am Ende rechnet der Therapeut seine Sitzungen sowieso ab.
Zyankali Club
@candle, der Therapeut hat von vornherein gesagt, daß da Einiges in Schieflage ist, und er kann daran auch nicht viel ändern. Nun muß man dazu sagen, daß diese Zunft in Deutschland jetzt nicht finanziell abhängig von Patienten wie mir ist. Ich kann froh sein, daß er sich überhaupt Zeit für mich genommen hat und so viel für mich getan hat. Gute Therapieplätze sind rar, gerade, wenn es um Spezialgebiete geht, Kompetenz ist aber notwendig. Denn sonst könnte ich auch zum HNO-Arzt gehen, der arbeitet auch auf Kassenschein und ist ungefähr genauso effektiv bei meinem Problem.
@zyankaliclub, du gehst auf meine Fragen nicht ein, stellst mir aber immer neue, ohne daß ich sehe, wie du mir weiterhelfen kannst (was du zu Anfang angedeutet hattest). Auf meine PN hast du leider auch nicht weiter reagiert, da hätte ich mich über einen Austausch gefreut. Und wenn nicht, dann hätte es gereicht, mir zu schreiben, daß du es nicht möchtest, aber mich einfach zu ignorieren und dann hier öffentlich weiterzufragen, das finde ich nicht in Ordnung und nicht fair. Klageweg, naja, man kann niemanden zur Kulanz zwingen, und Klage kostet auch wieder Geld. Was für eine andere Sache?- wüßtest du, wenn du meine PN gelesen hättest.
@zyankaliclub, du gehst auf meine Fragen nicht ein, stellst mir aber immer neue, ohne daß ich sehe, wie du mir weiterhelfen kannst (was du zu Anfang angedeutet hattest). Auf meine PN hast du leider auch nicht weiter reagiert, da hätte ich mich über einen Austausch gefreut. Und wenn nicht, dann hätte es gereicht, mir zu schreiben, daß du es nicht möchtest, aber mich einfach zu ignorieren und dann hier öffentlich weiterzufragen, das finde ich nicht in Ordnung und nicht fair. Klageweg, naja, man kann niemanden zur Kulanz zwingen, und Klage kostet auch wieder Geld. Was für eine andere Sache?- wüßtest du, wenn du meine PN gelesen hättest.
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