Frage zur Gruppenpsychotherapie

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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Susanna
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Frage zur Gruppenpsychotherapie

Beitrag Mi., 08.08.2012, 18:08

Hallo liebe Leser,

ich mache seit mehreren Monaten eine Gruppenpsychotherapie. Jetzt habe ich die Bedürftigkeit nochmal ein Einzelgespräch mit meiner Therapeutin zu führen, dies hat sie mir aber mit der Erklärung, das wenn sie mir eine Einzelstunde geben würde, gleich in der nächsten Stunde der nächste Mitpatient auch eine Einzelstunde haben möchte, abgelehnt.

Habe ich ein Anrecht auf ein Einzelgespräch? Vielleicht kennt sich da jemand aus?

Vielen herzlichen Dank für jegliche Antwort.

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Rainer-JGS
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Beitrag Mi., 08.08.2012, 19:49

Ein extra Einzelgespräch bekommt sie wahrscheinlich nicht bezahlt, aber Du kannst Deine Fragen ja hier stellen, oder zusätzlich kostenlose Einzelgespräche bei den Lebensberatungsstellen der freien Wohlfahrtsverbände in Anspruch nehmen!
Liebe Grüße vom Rainer-JGS,
der immer gerne das aufhebt, was ihm der liebe Gott vor die Haustüre legt.

Wegen der besseren Lesbarkeit und aus Liebe zur deutschen Sprache benütze ich gerne die traditionelle Rechtschreibung und das generische Maskulinum.

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hope_81
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Beitrag Mi., 08.08.2012, 19:52

Meines Wissens hast Du ein recht auf eine Einzelstunde, ich glaube sogar 3 stc an der Zahl. Ich mache mich mal eben schlau
Das Beste, was du für einen Menschen tun kannst, ist nicht nur deinen Reichtum mit ihm zu teilen, sondern ihm seinen eigenen zu zeigen.
Benjamin Disraeli

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hope_81
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Beitrag Mi., 08.08.2012, 20:07

Was für eine Gruppentherapie machst Du denn? Verhaltenstherapie, oder analytische?
Gruppemtherapie inder Verhaltenstherapie kann nur in verbindung mit Einzelgesprächen Deutschland durchgeführt werden. Bei allen anderen Formen hast Du leider keinen Anspruch auf ein Einzelgespräch

Auszug aus Richtlinien:
Bei Erwachsenen

4.2. Analytische Psychotherapie bis 160 Stunden, in besonderen Fällen bis zu 240 Stunden, bei Gruppenbehandlung bis 80 Doppelstunden, in besonderen Fällen bis 120 Doppelstunden.

4.3. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bis zu 50 Stunden, in besonderen Fällen bis zu 80 Stunden, bei Gruppenbehandlung bis zu 40 Doppelstunden, in besonderen Fällen bis zu 60 Doppelstunden.

4.4. Verhaltenstherapie bis 45 Stunden, in besonderen Fällen bis zu 60 Stunden.

Verhaltenstherapie kann als Einzeltherapie auch in halbstündigen Sitzungen mit entsprechender Vermehrung und in doppelstündigen Sitzungen mit entsprechender Verminderung der Gesamtsitzungszahl Anwendung finden.

Verhaltenstherapie kann nur in Kombination mit der Einzeltherapie auch als Gruppenbehandlung durchgeführt werden.
Das Beste, was du für einen Menschen tun kannst, ist nicht nur deinen Reichtum mit ihm zu teilen, sondern ihm seinen eigenen zu zeigen.
Benjamin Disraeli

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sakura89
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Beitrag Mi., 08.08.2012, 20:39

ich mache auch bei eine gruppe mit allerdings ist das auch mein terapeut für einzelgespräche aber ich weiß von andere aus meine gruppe wenn es ganz schwierig für sie sind das sie bei ihm auch einzelstunden bekommen. einer aus meine gruppe hat dadurch auch endlich regelmäßig einzelstunde auch bei ihm.
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Tigerkind
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Beitrag Mi., 08.08.2012, 21:52

Tja, wie das über KK finanziert wird, weiß ich leider gar nicht.

Bei mir war es damals so, das mein Therapeut sehr viel Wert drauf gelegt hat, das auch alle regelmäßig zu Einzelstunden erscheinen.

Anfangs hätte ich Gruppentherapie ohne Einzeltherapie auch sehr schwierig gefunden.

Soviel meine Erfahrung dazu.
Je weiter sich eine Gesellschaft von der Wahrheit entfernt, desto mehr wird sie jene hassen, die sie aussprechen.

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stern
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Beitrag Mi., 08.08.2012, 22:08

Ich stelle mir Gruppentherapie ohne Einzeltherapie auch schwierig vor (stationär hatte ich beides, so dass ich, wenn in einer Gruppe noch etwas offen blieb, dass in einer Einzelsitzung bereden konnte... um nicht zu sagen: zu manchem meinte meine Bezugstherapeut auch, dass xy nicht so gruppentauglich wäre und nur einzeln mit ihm besprochen werden sollte... kommt halt immer darauf an, ich meine Gruppen haben auch ihre Berechtigung). Begründungen wie "dann wollen es alle" finde ich dürftig, wenn sie sich ansonsten nicht weiter äußerte.. aber wenn der Rahmen nichts anderes hergibt, ist das wohl hinzunehmen. Ich würde sie fragen, ob es eine andere Möglichkeit, Einzelsitzungen zu erhalten... bzw. bei deiner KK anfragen, ob sich beides kombinieren lässt (wie das ambulant aussieht, habe ich keine Ahnung).

Wurde denn anfangs besprochen, wie die Handhabe ist, wenn "Einzelfallfragen" auftauchen (also etwas, von dem du meinst, dass es nicht in der Gruppe besprochen werden kann, sondern in eine Einzelsitzung gehört). Bzw. vielleicht hat sie ja insofern eine "Hilfestellung" gegeben, dass sie meinte, Punkt xy könntest du ja nochmals in der nächsten Sitzung in der Gruppe ansprechen? Warum glaubst du, dass sich das nicht in der Gruppe klären lässt?
Liebe Grüße
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Susanna
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Beitrag Do., 09.08.2012, 11:13

Danke für eure Antworten!

W-Rainer:

Das was mich umtreibt, kann ich in einem Forum nicht aufarbeiten. Mir ist zudem der reale Kontakt sehr wichtig und meine Therapeutin kennt mich ja nunmehr auch schon eine ganze Weile lang. Es wäre also für mich sehr kontraproduktiv, wenn ich jetzt zusätzlich noch eine Lebensberatungsstelle in Anspruch nehmen würde. Das würde auch nicht den Punkt klären um den es mir geht.

an die anderen:

Meine Therapeutin ist eine Fachärztin für Psychosomat. Med. und Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundiert. Ich hatte vorher Einzeltherapie bei ihr, danach einen Klinikaufenthalt (in dem auch tiefenpsychologisch gearbeitet wurde - also von der Kindheit an geschaut wurde) und bin dann zu ihr in die Gruppentherapie gewechselt. Also keine Verhaltenstherapie.

Ich habe jetzt nur noch wenige Stunden (ca. 10, muss das noch mal genau erfragen) und wollte die zum Abschluss der Therapie noch einmal intensiv für mich nutzen. Meine KK hat mich gebeten, das ich das mit der TH bespreche und sie den Umwandlungsantrag dann stellen möge. Das geht dann über einen Gutachter. Soweit ist mir das alles bekannt. Die Entscheidung habe ich meiner TH auch telefonisch mitgeteilt, da sie mir eben eine Einzelstunde verweigert hat. Ich möchte das natürlich auch in der Gruppe besprechen, bzw. mich von den Mitpatienten verabschieden, da ich Vertrauen zu diesen Menschen zum Teil über 1 Jahr lang aufgebaut habe und ich mich auch nicht dabei wohl fühlen würde, einfach so zum Einzel zu wechseln (natürlich muss ich abwarten, ob es umgewandelt wird).
Meine Therapeutin würde den Antrag auch stellen, denn es ist meine Entscheidung, und es geht um mich persönlich.

Ich hätte nach manchen Gruppensitzungen einfach ein Einzelgespräch gebraucht, diese Bedürftigkeit spüre ich eben auch nach der letzten Gruppensitzung sehr stark. Daher habe ich mich getraut, dies meiner TH auch so mitzuteilen. Sie hat mir eine Einzelstunde (obwohl ich sogar anbot diese dann selbst zu zahlen) aus dem im Eingangspost genannten Gründen verweigert.

Daher kam meine Frage, ob man nach xx Stunden Gruppentherapie, auch rechtlich einen Anspruch auf ein Einzelgespräch hätte. Kann man so etwas bei der Kassenärztlichen Vereinigung vielleicht erfragen, die haben soweit ich für mein Bundesland erfahren habe ja auch einen Patientenbeauftragten?

LG
Susanna

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stern
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Beitrag Do., 09.08.2012, 11:54

Susanna hat geschrieben:Ich habe jetzt nur noch wenige Stunden (ca. 10, muss das noch mal genau erfragen) und wollte die zum Abschluss der Therapie noch einmal intensiv für mich nutzen. Meine KK hat mich gebeten, das ich das mit der TH bespreche und sie den Umwandlungsantrag dann stellen möge. Das geht dann über einen Gutachter. Soweit ist mir das alles bekannt. Die Entscheidung habe ich meiner TH auch telefonisch mitgeteilt, da sie mir eben eine Einzelstunde verweigert hat.
Ich würde dazu tendieren, dass die Verweigerung formal gesehen schon in Ordnung geht... weil es ist ja bis jetzt Gruppentherapie bewilligt und keine bewilligten Einzelsitzungen... und zu anderen Sitzungen ist ein Thera rechtlich nicht verpflichtet diese zu leisten.

Noch eine Nachfrage, weil ich nicht sicher bin, ob ich es zutreffend verstanden habe: Und die 10 Sitzungen Gruppentherapie sollen nun in Einzelsitzungen umgewandelt werden bei dieser Therapeutin?
Daher kam meine Frage, ob man nach xx Stunden Gruppentherapie, auch rechtlich einen Anspruch auf ein Einzelgespräch hätte. Kann man so etwas bei der Kassenärztlichen Vereinigung vielleicht erfragen, die haben soweit ich für mein Bundesland erfahren habe ja auch einen Patientenbeauftragten?
Ich gehe davon aus, dass die KV auch Auskunft dazu erteilen kann, auch die Krankenkasse. Ich bin zwar wie gesagt in dem Formalkram nicht firm, aber ich würde mir keine Hoffung machen, dass sich allein aus der Bewilligung einer Gruppentherapie ein (rechtlicher) Anspruch auf die Bewilligung von Einzelsitzungen ableitet. Sondern eine Gruppentherapie ist als solche bewilligt und durchzuführen... und Einzelsitzungen sind erstmal nur Einzelsitzungen, auch wenn sich abzeichnet das evtl. eine (zusätzliche) Gruppe (z.B. DBT-Gruppe mit VT-Einzeltherapie) oder ausschließlich eine Gruppenbehandlung sinnvoll wäre. Bestenfalls sind dann vermutlich neue Anträge zu stellen (oder Unwandlungsanträge), wenn sich abzeichnet das ein anderer Therapiebedarf besteht als bisher bewilligt wurde. Und das scheint deine Thera ja in Angriff zu nehmen. Wie es in der TFP ist, bin ich auch nicht sicher, ob man Einzeltherapie und Gruppentherapie gleichzeitig haben kann im ambulanten Setting (stationär ist das Usus), oder ob dann umgewandelt werden muss (und somit nur entweder Gruppe oder Einzelsitzung geht). Aber das ein Antrag auch durchgeht, entscheidet i.d.R. ein Gutachter. Ambulant habe ich bestenfalls von der VT schon gehört, dass manche Gruppentherapien die Voraussetzung haben, dass jemand auch eine Einzeltherapie besucht (sonst gibt's die Gruppe nicht).
Liebe Grüße
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Tigerkind
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Beitrag Do., 09.08.2012, 12:38

Was mir zu diesem Thread so durch den Kopf gegangen ist: Wenn es bei mir so wäre, das ich über rechtliche Ansprüche etc. nachdenken müßte, hätte ich keine Lust mehr auf die Therapie.

Irgendwie klingt das bei Dir nicht so nach einem Vertrauensverhältnis wie ich es mir wünschen würde.

Hast Du schon mal drüber nachgedacht einfach die Therapeutin zu wechseln?

Liebe Grüße

Tigerkind
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Susanna
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Beitrag Do., 09.08.2012, 15:34

Ja ich möchte die Einzelstunden dann auch bei ihr abhalten, selbst wenn ich nur sporadische Termine bekomme.

Nein meine Therapeutin möchte ich nicht wechseln. Das Vertrauensverhältnis ist dadurch bei mir auch nicht gestört, es interessiert mich einfach, eben auch aus dem Grund heraus den Stern hier schreibt, ich hatte nämlich auch gehört, das es bei anderen Therapeuten üblich ist, das Einzelstunden abgehalten werden.

Natürlich hat mich verletzt, dass sie mir eben eine einzige Einzelstunde verweigert hat. Das habe ich ihr auch am Telefon gesagt, sie hat dann den Grund angebracht, dass dann ja alle eine Einzelstunde fordern könnten und das könne sie nicht machen.

Ich möchte die restlichen Stunden umwandeln, da mein Thema Missbrauch, für mich sehr schwierig ist. Ich habe das Thema in der Gruppe angesprochen, erzählt was mir widerfahren ist. Das war ein großer Schritt für mich. Nur mir geht es sehr schlecht damit, da ich mich nicht so aufgefangen fühle, wie es eben im Einzel war. Ich stehe dann Tagelang total neben mir und das kann es einfach nicht sein. Jeder der Gruppentherapie gemacht hat oder macht, weiß wie es dort abläuft. Alle haben ihre Themen, die für sie wichtig sind. Jeder kann sich den Raum nehmen den er braucht, sofern er es schafft. Ich möchte das Thema für mich bearbeiten um dann endlich meine Vergangenheit hinter mir lassen zu können. Der Missbrauch war bei mir über 10 Jahre verdrängt, quasi in einem inneren Tresor in mir.

Andere Themen konnte ich sehr gut zusammen in der Gruppe aufarbeiten, aber dieses eben nicht. Ich spüre jetzt sehr stark, dass ich es eben auch nicht in einem so großen Kreis besprechen möchte. Also versuche ich die Umwandlung durchzubekommen.

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Tigerkind
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Beitrag Do., 09.08.2012, 15:44

Liebe Susanna!

Das mußt Du natürlich selber wissen, wenn Du Dich gut aufgehoben fühlst, dann ist ja gut.

Mir persönlich hätte es überhaupt nicht gefallen, wenn mein Therapeut eine von mir erbetene Einzelstunde mit solch einer Begründung abgelehnt hätte.

Das hätte er auch niemals getan und er hat immer versucht unsere Wünsche diesbezüglich zu berücksichtigen, das habe ich sehr an ihm geschätzt.

Für mich war das auch eine heilsame Erfahrung und ich persönlich finde es gerade in so einem Vertrauensverhältnis wie in einer Therapie viel besser ohne Rechtsmittel auszukommen.

Ansprüche, Rechte haben für mich in einer Therapie nichts zu suchen, wenn ich das Gefühl hätte es stimmt irgendetwas nicht würde ich wechseln.
(Aber natürlich erst nach Gesprächsversuchen.)

Auf jeden Fall wünsche ich Dir das Du die Therapie bekommst, die Dir guttut.

Alles Gute für Dich!

Liebe Grüße

Tigerkind
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candle.
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Beitrag Do., 09.08.2012, 15:47

Hallo Susanna!

Eine Umwandlung bedeutet ja keine Gruppentherapie mehr, sondern Einzeltherapie was ja nochmal ein Unterschied ist zu Gruppentherapie plus Einzeltherapie. Vielleicht mußt du das einfach nochmal klären?

Ich habe Gruppentherapie einfach mal abgelehnt vor langer Zeit aus den von dir benannten Gründen: Ich stehe da nicht im Zentrum und muß mir leider noch das Leid der anderen antun. Das wäre nun nichts für mich gewesen.

Meiner Meinung nach ist das Procedere auch immer unterschiedlich in den Kliniken. (Ich nehme jetzt einfach mal an, dass die Therapie in der Klinik stattfindet.) Und da kann es sein, dass der Zuständigkeitsbereich vertraglich für die Therapeutin nur in der Gruppentherapie besteht. Vielleicht wird Gruppentherapie aber auch getrennt gehandhabt. Oder jemand anderes ist grundsätzlich für Einzeltherapien zuständig.

Das mußt du vielleicht alles noch in Erfahrung bringen.

Viele Grüße!
candle
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Thread-EröffnerIn
Susanna
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Beitrag Do., 09.08.2012, 15:57

Danke Tigerkind für deine lieben Worte. Ich kann das, was du schreibst auch absolut nachvollziehen und unterstreichen. Ich habe ja Vertrauen zu ihr und konnte ihr auch sagen, wie sehr mich das verletzt (in dem Moment als sie es aussprach). Ich verstehe ja auch ihre Begründung, sie hätte dafür eben nicht die Kapazität und es wäre für die Gruppe blöd. Nur mich hat eben verwundert, weil ich die Info von anderen hatte. Ich frage mich halt, wie machen die das? Wie wird das abgerechnet. Weiß allerdings nicht, ob die VT Gruppenthera. hatten.

Naja, wichtig ist ja für mich, das ich meine Bedürfnisse spüre und wahrnehme. Sie meine TH meint zwar ich sollte doch mutig sein und in der Gruppe weitermachen, aber es tut mir so nicht gut. Ich lerne doch auch mich zu schützen und auch hinter meinen Entscheidungen zu stehen.

@candle,

nein es findet ambulant statt. Ich war ja letztes Jahr in der Klinik und da gab es beides, und bei beiden andere Therapeuten. Konnte aber auch passieren, das dein Einzelth. die Gruppe leitete. Ich konnte da Probleme aus der Gruppe, die ich persönlich hatte, im Einzel besprechen, wenn Bedarf da war. Das war eine gute Sache, sich da spieglen zu lassen und zu schauen was regt mich beispielhaft so auf. Nicht jeder traut sich, das direkt in der Gruppe zu tun. Aber das ist ja nicht mein Problem, ich kann einfach über das Thema nicht in der Gruppe reden, weil mir da die Zeit nicht ausreicht und ich da mehr Bedarf von der Th. habe.

Lieber Gruß, Susanna

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Thread-EröffnerIn
Susanna
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Beitrag Fr., 10.08.2012, 11:07

Für alle die es interessiert, meine Frage habe ich mit ein wenig Recherche (das I-net hat viel zu bieten), beantworten können.

Man kann eine Einzelstunde nach 10 Stunden Gruppentherapie bekommen, und das, ohne das es einer vorherigen Beantragung bedarf. Kann, muss aber nicht.

Nachzulesen ist das in den Bundesmantelverträgen:

http://www.kbv.de/rechtsquellen/2308.html

unten steht: Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 BMV-Ä) dort den Link im neuen Tab öffnen. Auf Seite 12 unter Punkt 8 steht die Vereinbarung.

Danke für eure Beiträge, einiges hat mich doch noch mal zum nachdenken angeregt!

Liebe Grüße,
Susanna

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