[quote]KK habe ich auch angerufen, die sagen das sei dann bindend für mich[/quote]
Sicher ist ein Antrag bindet, bis zum Wiederruf.
Heute Erstgespräch gehabt & noch so viele offene Fragen
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Der Patient ist aber nicht verpflichtet alle Probatorischen Sitzungen zu nehmen. Er darf auch darauf verzichten, indem er einen Antrag eher unterschreibt.Rosenrot hat geschrieben:Der gemeinsame Bundesausschuss der gesetzl. Krankenkassen hat sich darauf geeinigt, dass 5 probatorische Sitzungen das Recht des Versicherten sind (geregelt u.a. im SGB V; §92, Abs. 6A) bei einer VT, bei Analyse sogar 8.
Aber eine Unterschrift auf dem Antrag/Vertrag kann man wiederrufen, zudem ja noch keine Therapie begonnen wurde. Nur sollte der Wiederuf möglichst schnell erfolgen.
Liebe Grüße
Lockenkopf
Lockenkopf
Hallo Zusammen
habe erst gerade eure Nachrichten gelesen .
Ja ich bin in der Gesetzlichen KV und ich weiß auch whin der Antrag geschickt wird.
Ich werde morgen dort hin fahren , das ist einfacher als am Telefon .Werde Euch berichten wie es gelaufen ist .
Ja es ist schon ein Ding der Ünmöglichkeit was da abgelaufen ist , aber in dem Moment wo ich da saß war mir das nicht klar .
habe erst gerade eure Nachrichten gelesen .
Ja ich bin in der Gesetzlichen KV und ich weiß auch whin der Antrag geschickt wird.
Ich werde morgen dort hin fahren , das ist einfacher als am Telefon .Werde Euch berichten wie es gelaufen ist .
Ja es ist schon ein Ding der Ünmöglichkeit was da abgelaufen ist , aber in dem Moment wo ich da saß war mir das nicht klar .
Hallo Lockenkopf
die Kasse rechtlich gesehen, noch mehr aber der Therapeut nämlich moralisch& ethisch und rechtlich, muss aufklären über die Optionen, die ein Patient hat.
Ich z.B. wusste, beim Beginn meiner ersten THerapie, nix von den probatorischen Sitzungen.
Ich hatte zwar, so glaubte ich, Glück, auf Anhieb damals einen richtigen T. gefunden zu haben, aber das mit den probatorischen erfuhr ich erst im Rahmen meiner erneuten Suche. Und zwar von meinem Sachbearbeiter der Kasse.
Weil das so war, wusste ich, als ich in eine ähnliche Situation geriet, wie die TE, dass ich nicht unterschreiben 'muss'
Hier ist nicht allein Vertragsrecht-Sonderform des Dienstvertrages nach BGB- maßgebend, somit auch die Nebenpflicht der Aufklärung über Behandlungsverlauf und möglichen Folgen (sowohl medizinisch als auch rechtlich) sondern auch Sozialrecht und dies besagt in erster Linie im SGB 1,§§ 13 ff dass die Kasse zur Aufklärung, Beratung und Hilfestellung verpflichtet ist.
Eh alles pillepalle, die TE kann den Vertrag auflösen, so wie mit jedem Arztwechsel (der endgültig erfolgt, indem man z.B. zum vorherigen nicht mehr geht oder z.B. auch wenn Genesung eingetreten ist) ebenfalls der Behandlungsvertrag gelöst wird. Konkludentes handeln.
Deshalb sind diese Art Dienstverträge auch mündlich abschließbar. Indem man z.B. einen Termin beim Arzt macht.
Kein Witz, ein Arzt hätte die Möglichkeit bei nicht erscheinen das in Rechnung zu stellen.
Zur Sicherheit eben noch mal bei der Kasse die von denen behauptete Pflicht zur Behandlung bei genau diesem Thera schriftlich aufzuführen und den 'Vertrag' schriftlich widerrufen. Anfechtung wg Irrtum BGB §119 oder weiß ich was.
Rosenrot
die Kasse rechtlich gesehen, noch mehr aber der Therapeut nämlich moralisch& ethisch und rechtlich, muss aufklären über die Optionen, die ein Patient hat.
Ich z.B. wusste, beim Beginn meiner ersten THerapie, nix von den probatorischen Sitzungen.
Ich hatte zwar, so glaubte ich, Glück, auf Anhieb damals einen richtigen T. gefunden zu haben, aber das mit den probatorischen erfuhr ich erst im Rahmen meiner erneuten Suche. Und zwar von meinem Sachbearbeiter der Kasse.
Weil das so war, wusste ich, als ich in eine ähnliche Situation geriet, wie die TE, dass ich nicht unterschreiben 'muss'
Hier ist nicht allein Vertragsrecht-Sonderform des Dienstvertrages nach BGB- maßgebend, somit auch die Nebenpflicht der Aufklärung über Behandlungsverlauf und möglichen Folgen (sowohl medizinisch als auch rechtlich) sondern auch Sozialrecht und dies besagt in erster Linie im SGB 1,§§ 13 ff dass die Kasse zur Aufklärung, Beratung und Hilfestellung verpflichtet ist.
Eh alles pillepalle, die TE kann den Vertrag auflösen, so wie mit jedem Arztwechsel (der endgültig erfolgt, indem man z.B. zum vorherigen nicht mehr geht oder z.B. auch wenn Genesung eingetreten ist) ebenfalls der Behandlungsvertrag gelöst wird. Konkludentes handeln.
Deshalb sind diese Art Dienstverträge auch mündlich abschließbar. Indem man z.B. einen Termin beim Arzt macht.
Kein Witz, ein Arzt hätte die Möglichkeit bei nicht erscheinen das in Rechnung zu stellen.
Zur Sicherheit eben noch mal bei der Kasse die von denen behauptete Pflicht zur Behandlung bei genau diesem Thera schriftlich aufzuführen und den 'Vertrag' schriftlich widerrufen. Anfechtung wg Irrtum BGB §119 oder weiß ich was.
Rosenrot
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Hallo Zusammen
hatte vor einiger Zeit hier einen Beitrag eröffnet
http://www.psychotherapiepraxis.at/pt-f ... pr%C3%A4ch
Nun hatte ich heute meine erste Therapie "Stunde" (30min) .
Nun sagte der Therapeut, dass er zu wenig Zeit für mich hätte, er hat zu wenige freie Termine, und ich soll mir überlegen ob ich nicht Stationär behandelt werden möchte .
Dies ist aber etwas was ich zur zeit nicht möchte ,außerdem habe ich eine Tochter die versorgt werden muss und die ich nicht für 4 Wochen "allein" lassen möchte .
Kann ein Therapeut das nach 30 min überhaupt einschätzen?
Oder ich soll bei der KV nachfragen ob ein Therapeut in meiner nähe noch regelmäßige Termine frei hat , dies wäre für mich absolut ok.Habe mit der KV telefoniert und die brauchen wohl nur eine Bescheinigung wieviele rest Stunden noch offen sind .
Ging das bei Euch reibungslos?
hatte vor einiger Zeit hier einen Beitrag eröffnet
http://www.psychotherapiepraxis.at/pt-f ... pr%C3%A4ch
Nun hatte ich heute meine erste Therapie "Stunde" (30min) .
Nun sagte der Therapeut, dass er zu wenig Zeit für mich hätte, er hat zu wenige freie Termine, und ich soll mir überlegen ob ich nicht Stationär behandelt werden möchte .
Dies ist aber etwas was ich zur zeit nicht möchte ,außerdem habe ich eine Tochter die versorgt werden muss und die ich nicht für 4 Wochen "allein" lassen möchte .
Kann ein Therapeut das nach 30 min überhaupt einschätzen?
Oder ich soll bei der KV nachfragen ob ein Therapeut in meiner nähe noch regelmäßige Termine frei hat , dies wäre für mich absolut ok.Habe mit der KV telefoniert und die brauchen wohl nur eine Bescheinigung wieviele rest Stunden noch offen sind .
Ging das bei Euch reibungslos?
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- Beiträge: 9792
Such dir doch einen anderen ambulanten Therapeuten. Ich kenne das Problem auch, bin gerade auf Warteliste.
Aber wenn es bei dir dringend ist würde ich weitersuchen.
Aber wenn es bei dir dringend ist würde ich weitersuchen.
Habe soeben mit der Kassenärztlichenvereinigung Telefoniert die konnten mir auf anhieb zwei Adressen geben wo noch plätze frei sind .
Heute ist Mittwoch und nun keiner mehr erreichbar , also werd ich morgen dann gleich dort anrufen und hoffen das es klappt und vorallem auch passt .
(Hinweis Admin: Zusatzfragen zum eigentlich gleichen Thema (Beginn PT / Orientierungsfragen) bitte im Originalthread oder einem anderen, schon existierenden Thread zum gleichen Thema stellen, damit im Forum möglichst hohe Übersichtlichkeit gewahrt bleibt (und andere UserInnen die Geschichte bzw. den Verlauf besser nachvollziehen können). Ihre aktuelle Frage zum Thema wurde an den anderen Thread angehängt.)
Heute ist Mittwoch und nun keiner mehr erreichbar , also werd ich morgen dann gleich dort anrufen und hoffen das es klappt und vorallem auch passt .
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Du kannst auch auf der Internetseite der kassenärztlichen Vereinigung gucken.
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