Selbstfinanzierung der Therapie und Krankenkasse

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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nature
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Selbstfinanzierung der Therapie und Krankenkasse

Beitrag So., 05.12.2010, 10:58

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Selbstfinanzierung der Therapie.Ich habe seit einiger Zeit eine Therapeutin gefunden,bei der ich bleiben möchte. Leider nimmt sie keine Kassenpatienten, sondern nur Privatpat. und Selbstzahler. Bis jetzt habe ich aus eigener Tasche bezahlt und habe aber schon zwei Mal bei meiner Krankenkasse angefragt, ob sie die Therapie bei ihr ausnahmsweise finanzieren würden. Beide Male haben sie abgelehnt. Ich habe auch eine Liste vorgelegt mit 10 Kassentherapeuten, die ich angerufen hatte und die alle eine Wartezeit von mindestens 4,5 Monaten haben. Ich habe in dem Brief an die Krankenkasse ausführlich die Gründe beschrieben,weswegen ich mich bei ihr gut aufgehoben fühle und ich das Gefühl habe, dass sie die "richtige" Therapeutin für mich ist. Sie hat auch in einem Brief an die KK gebeten, ausnahmsweise die Therapie bei ihr zu finanzieren, leider ohne Erfolg. Sie hat mir gesagt, es gibt nur wenige Ausnahmen wo die Privattherapie doch von einer gesetzl. Krankenkasse übernommen wird, aber es besteht eben kein Anspruch darauf.
Jetzt kommt meine Frage. Gibt es noch irgendeine Möglichkeit , dass es doch übernommen wird? Hat jemand Erfahrung mit solch einer Situation?
Mit freundlichen Grüssen
nature

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chandelle
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Beitrag So., 05.12.2010, 12:19

Hallo nature!

Hast Du nochmal Widerspruch eingelegt?

chandelle


Gast
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Beitrag So., 05.12.2010, 13:03

Hallo Nature

hat die Frau überhaupt eine Kassenzulassung?

4,5 Monate sind eine völlig normale Wartezeit in Deutschland. Leider.

Rosenrot

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Woman
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Beitrag So., 05.12.2010, 13:13

Hallo nature,

ich schließe mich chandelles Frage an, hast Du Widerspruch eingelegt?

Von meiner KK wurde mir nach dem Widerspruch der private Therapeut genehmigt. War ein langer Kampf, aber das war mir der Therapeut wert.
Ich habe neun Monate lang nach Therapeuten gesucht und stand auch auf Wartelisten mit Wartezeiten bis zu einem Jahr.

Der Widerspruch sollte sich auf entsprechende Paragraphen beziehen, die laut SGB eine orts-und zeitnahe Therapie ermöglichen müssen.

Wenn Du Hilfe beim schriftlichen Widerspruch brauchst, kannst Du mich gerne über PM anschreiben.

Gruß, Woman
Und seit jeher war es so, daß die Liebe erst in der Stunde der Trennung ihre eigene Tiefe erkennt.

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Thread-EröffnerIn
nature
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Beitrag So., 05.12.2010, 14:00

Danke für die Antworten.
Widerspruch einlegen? Nein, das habe ich nicht gemacht. Soweit bin ich jetzt nicht gegangen und habe auch nicht gedacht, dass das geht, weil ich ja sozusagen die KK nicht zwingen kann, die private Therapie zu übernehmen. Hmmm, dann besteht vielleicht doch noch die Möglichkeit.... das wäre schön, wenn es klappen würde.
Liebe Woman, vielleicht melde ich mich bei Dir, da ich nicht so genau weiss, wie man Widerspruch einlegt.
nature

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