Verlängerung tfp von MDK abgelehnt
-
Thread-EröffnerIn - sporadischer Gast
- , 24
- Beiträge: 12
Ein prozess der gerade bei mir stagniert und bei dem ich schwierigkeiten habe, ihn zu lösen, ist die Ablösung von meiner Mutter. Sie würde in mir zu viel raum einnehmen.
Daher weiss ich nicht, ob das alles so gewollt ist. Aber dann müsste man das doch klar kommunizieren, oder?
Daher weiss ich nicht, ob das alles so gewollt ist. Aber dann müsste man das doch klar kommunizieren, oder?
- Werbung
Bevor ich dir auf deine Frage antworte: Damit du keinen Ärger mit den Moderatoren im Forum bekommst solltest du deine vollen Zitate in deinen Postings löschen. Diese sind nicht erwünscht und sind ein Grund für eine Sperrung. Zitier nur den Satz, auf den sich deine Antwort bezieht. Z.B. so:
Schreib so wie es ist. Im Erstgutachten stehen ja die Ziele drin, die verfolgt werden sollen. Du könntest dich in deinem Schreiben an diesen orientieren.Sollte ich mehr dazu schreiben, eine Auflistung, Ziele usw?
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.
-
Thread-EröffnerIn - sporadischer Gast
- , 24
- Beiträge: 12
Danke, ich ändere später am pc die vollzitate um.
Ich habe das erstgutachten nicht bzw nur dieses. Ich habe auch nicht die anträge von der therapeutin gelesen. Habe ich ein Anrecht darauf?
-
Thread-EröffnerIn - sporadischer Gast
- , 24
- Beiträge: 12
Ich habe gerade Rücksprache mit meiner Therapeutin gehalten und sie befürwortet, dass ich Widerspruch einlege . Dann mache ich das doch.
- Werbung
-
Thread-EröffnerIn - sporadischer Gast
- , 24
- Beiträge: 12
Was ich noch fragen wollte: Kennt sich jemand mit medizinischen Gutachten aus? Da steht Diagnose F33.2, was ich zum ersten Mal höre. Meine Hauptsymptome sind Traumatisierungen, Flashbacks, Derealisation, und nicht Depression.
Ist das die Diagnose vom Gutachter, oder von meiner Therapeutin?
Ist das die Diagnose vom Gutachter, oder von meiner Therapeutin?
Natürlich von der Therapeutin, denn der Gutachter kennt dich ja gar nicht, kann also keine Diagnose stellen. Hat deine Therapeutin denn eine traumaspezifische Qualifikation? Für eine sinnvolle Therapie, sollte das sein.
-
Thread-EröffnerIn - sporadischer Gast
- , 24
- Beiträge: 12
Das weiß ich nicht. Sie ist eine richtige Ärztin mit tiefenpsychologischer Therapieausbildung sowie zusätzlich Psychoanalyse und irgendein weiteres Verfahren (imaginativ).
Naja, ich fühlte mich bei ihr eigentlich sehr wohl. Die erste Phase war, mich emotional zu stabilisieren (nach meinem Empfinden dauerte sie bei mir ziemlich lang), nun sind wir bei der Verarbeitung dran.
Damals, zu Beginn, fragte ich, wie meine Diagnose denn laute, was ich denn habe. Sie meinte dann, dass Sie mich nicht mit Diagnosen abspeiße, sondern mich ganzheitlich als Mensch betrachte.
Umso mehr macht mir die Diagnose die da drauf steht nun Angst. Ich habe davon noch nie gehört, auch nicht von ihr. Ich dachte, ich habe einfach eine Traumatisierung durch die Vergangneheit. Ich bin doch noch so jung.
Diese Diagnose ist wohl nicht ganz so locker zu sehen, denke ich. Ich habe wirklich Angst, dass sich das Störungsbild ohne Therapie noch mehr verschlechtert und in Richtung Bipolar geht oder sowas.
Aber ich bin auch immer so ein Angsthase. Keine Ahnung. Andererseits steht halt im Netz, dass eine Therapie dafür sorgen kann, dass der Verlauf positiv beeinflusst wird und sowas verhindern kann.
Ich weiß nicht, wie wichtig es ist, ohne Therapie klarzukommen, aber irgendwann muss ich es ja eh. Im Bericht hat die Therapeutin was von emotionaler Stabilisierung und erste Gehmomente im Angstmanagement geschrieben.
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 31
- Beiträge: 5059
Das ist eine völlig übliche Diagnose, die wahrscheinlich so ziemlich 2/3 der psychisch Kranken im Laufe des Lebens erhält. Locker ist keine Diagnose, weil die beste Krankheit taugt nix, aber es ist keine erhebliche Diagnose - nur mal so zu deiner Beruhigung.
Viel Glück beim Widerspruch, kann wahrscheinlich eine zähe Angelegenheit werden, aber zur Not gibt es die Quartalsstunden, du stehst also auf keinen Fall alleine da, wenn die Psychotherapie nicht so genehmigt wird.
Vielleicht wäre DBT auch etwas für dich, wenn es hauptsächlich um Flashbacks geht? Solche Gruppen werden auch gar nicht selten auch ambulant in psychiatrischen Kliniken angeboten und sind längst nicht mehr nur für Borderliner ausgelegt. So als Alternative, wenn es mit dem Widerspruch nicht klappen sollte.
Viel Glück beim Widerspruch, kann wahrscheinlich eine zähe Angelegenheit werden, aber zur Not gibt es die Quartalsstunden, du stehst also auf keinen Fall alleine da, wenn die Psychotherapie nicht so genehmigt wird.
Vielleicht wäre DBT auch etwas für dich, wenn es hauptsächlich um Flashbacks geht? Solche Gruppen werden auch gar nicht selten auch ambulant in psychiatrischen Kliniken angeboten und sind längst nicht mehr nur für Borderliner ausgelegt. So als Alternative, wenn es mit dem Widerspruch nicht klappen sollte.
Ich bin wie einer, der blindlings sucht, nicht wissend wonach noch wo er es finden könnte. (Pessoa)
-
Thread-EröffnerIn - sporadischer Gast
- , 24
- Beiträge: 12
Danke dir für die Beruhigung.Candykills hat geschrieben: ↑So., 30.07.2023, 11:21
Vielleicht wäre DBT auch etwas für dich, wenn es hauptsächlich um Flashbacks geht?
Mh, im Netz steht, DBT ist eher für selbstgefährdete?
-
Thread-EröffnerIn - sporadischer Gast
- , 24
- Beiträge: 12
Falls der Widerspruch keinen Erfolg bringt - ist es für mich problemlos möglich, einen neuen Antrag für ein anderes Verfahren, z.B. Verhaltenstherapie zu stellen, wenn der neue Therapeut auch eine Kassenzulassung hat? Oder gilt da auch die Klausel von 2 Jahren?
-
- Helferlein
- , 25
- Beiträge: 104
Ist problemlos möglich, sofern der Therapeut bereit ist ein bisschen Aufwand zu betreiben. Ist dann nämlich gutachterpflichtig.bizrkartendiankirt hat geschrieben: ↑So., 30.07.2023, 12:42 Falls der Widerspruch keinen Erfolg bringt - ist es für mich problemlos möglich, einen neuen Antrag für ein anderes Verfahren, z.B. Verhaltenstherapie zu stellen, wenn der neue Therapeut auch eine Kassenzulassung hat? Oder gilt da auch die Klausel von 2 Jahren?
Zu dem dbt Thema: Das gibts inzwischen modifiziert für verschiedene Störungsbilder, also du musst dafür definitiv nicht selbstgefährdet sein.
- Werbung
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 15 Antworten
- 3128 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von kaja
-
- 58 Antworten
- 17284 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Wandelröschen
-
- 37 Antworten
- 10258 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von SüdlichderNordsee
-
- 20 Antworten
- 7030 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Chantall
-
- 15 Antworten
- 3727 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von lollo