Nachteile einer Therapie über die Krankenkasse? (D)

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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Lockenkopf
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Beitrag Mo., 15.05.2017, 21:02

Lupinchen hat geschrieben: Mo., 15.05.2017, 07:00
Scout hat geschrieben: Mo., 15.05.2017, 01:01 Und auch bei privater Kostenübernahme müssen bei Versicherungen, wie z.b. private KK oder BU ja wahrheitsgemäß Daten angegeben werden. Und für diese Anträge wird es zweitrangig sein, ob eine Therapie privat oder über Krankenversicherung bezahlt wurde, sondern die werden wissen wollen, ob überhaupt psychotherapeutische Hilfe in Anspruch genommen wurde.
Aber falls, wie oben in einer der Beiträgen berichtet wurde, eine Therapie über private Kostenübernahme nicht in irgendwelchen Akten außerhalb der Therapie dokumentiert wird, dann MUSS man diese doch überhaupt nicht angeben?
Müsste man schon, aber der Nachweis der Psychotherapie kann von der Versicherung dann nicht erbracht werden, wenn diese unter Pseudonym stattgefunden hat.
Deshalb würde ein verschweigen nicht auffallen.
Liebe Grüße
Lockenkopf

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Lockenkopf
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Beitrag Mo., 15.05.2017, 21:10

Lupinchen hat geschrieben: Mo., 15.05.2017, 07:06
Lockenkopf hat geschrieben: So., 14.05.2017, 23:34
Wenn Du absolut verhindern willst, das deine Daten mit einer Psychotherapie in Verbindung gebracht werden, kannst du auch Psychotherapie unter Pseudonym machen und bar bezahlen.
Hast du Erfahrungen damit? Wie ,,funktioniert" so etwas?
Du läßt dir Psychotherapietermine geben und gibt nicht deinen waren Namen an, sondern denkst dir Namen und Adresse aus. Und Du teilst mit, das Du privat bezahlen willst, in bar.


Lockenkopf hat geschrieben: So., 14.05.2017, 23:34 Ich habe je Sitzung 65 € bis 95 € bezahlt.
Wie kommt es zu dem doch sehr hohen Unterschied? Sind das die Kosten von ein und demselben Therapeuten (falls ja, welche Faktoren spielen da eine Rolle, ob die Sitzung teurer oder billiger ist) oder sind dies einfach die Preise von unterschiedlichen Therapeuten?
Es sind die Preise zwei verschiedener Psychotherapeuten.
Liebe Grüße
Lockenkopf


isabe
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Beitrag Mo., 15.05.2017, 21:32

Ich kann mir das mit dem Pseudonym nicht vorstellen, weil auch bei Selbstzahlern ethische Grundsätze zu beachten sind. Dazu gehört z.B., dass, wenn du mal eine kassenfinanzierte Th. machst, du dem dann neuen Th. ja von deiner ersten Th. berichtest. Und die wird dann "lebensgeschichtlich" auch irgendwo im Antrag auftauchen. Ob das "rauskommt", ist was Anderes, aber eine Therapie kann man irgendwie nicht unter den Tisch fallen lassen, denke ich.

Kann z.B. auch sein, dass dein Therapeut einen Fehler macht und du dich mal beschweren willst... Also, das muss dokumentiert werden, auch in deinem eigenen Interesse.


mio
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Beitrag Mo., 15.05.2017, 21:56

isabe hat geschrieben: Mo., 15.05.2017, 21:32 Und die wird dann "lebensgeschichtlich" auch irgendwo im Antrag auftauchen.
Warum sollte sie? Eine selbstfinanzierte Therapie tut erst mal wenig zur Sache wenn ein Therapeut Deinen Antrag stellt/begründet bei der Krankenkasse. Der wird sich auf das stützen, was gerade "aktuell" Thema ist und nur dann das mit einbeziehen, was vergangen ist, wenn es eh schon Aktenkundig ist. Weil es sich dann ja auch nicht umgehen lässt, weil Aktenkundig.

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Lockenkopf
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Beitrag Mo., 15.05.2017, 22:03

isabe hat geschrieben: Mo., 15.05.2017, 21:32 Ich kann mir das mit dem Pseudonym nicht vorstellen, weil auch bei Selbstzahlern ethische Grundsätze zu beachten sind. Dazu gehört z.B., dass, wenn du mal eine kassenfinanzierte Th. machst, du dem dann neuen Th. ja von deiner ersten Th. berichtest.
Was Pat. seine Th. berichtet bleibt dem Pat. überlassen.

Und würde ich eine Psychotherapie unter Pseudonym machen, würde von mir gar niemand drüber erfahren. Auch nicht der nachfolgende Psychotherapeut.

Mein langjähriger Psychotherapeut hat mir übrigens von solchen Psychotherapien unter Pseudonym und Barzahlung berichtet. Er findet daran nichts verwerfliches.
Und in der Fachliteratur kann man entsprechendes auch nachlesen.
Liebe Grüße
Lockenkopf


Sunna
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Beitrag Mo., 15.05.2017, 22:09

Lockenkopf hat geschrieben: Mo., 15.05.2017, 22:03 Mein langjähriger Psychotherapeut hat mir übrigens von solchen Psychotherapien unter Pseudonym und Barzahlung berichtet. Er findet daran nichts verwerfliches.
Und in der Fachliteratur kann man entsprechendes auch nachlesen.
Woher sind denn anonyme Therapien bekannt, wenn sie nicht mit dem Therapeuten nicht wenigstens vereinbart worden sind? Dann hat es doch offensichtlich nicht geklappt und ist "aufgeflogen".


mio
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Beitrag Mo., 15.05.2017, 22:10

Lockenkopf hat geschrieben: Mo., 15.05.2017, 22:03 Und würde ich eine Psychotherapie unter Pseudonym machen, würde von mir gar niemand drüber erfahren.
Wie auch? Kein Psychotherapeut wird bei Privatzahlern nach dem Perso fragen... Ist halt die Frage, ob man damit gut klar käme. Aber das ist ja ein "anderes Blatt".

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Lockenkopf
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Beitrag Mo., 15.05.2017, 22:13

Sunna hat geschrieben: Mo., 15.05.2017, 22:09
Woher sind denn anonyme Therapien bekannt, wenn sie nicht mit dem Therapeuten nicht wenigstens vereinbart worden sind? Dann hat es doch offensichtlich nicht geklappt und ist "aufgeflogen".
Aufgeflogen sicherlich. Aber, mein ehemaliger Psychotherapeut akzeptiert anonyme Psychotherapie und bohrt nicht nach.
Liebe Grüße
Lockenkopf

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Wandelröschen
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Beitrag So., 04.06.2017, 22:21

Alle möglichen Versicherungen, nicht nur BU, auch Lebensversicherungen, sowohl Risiko- als auch Kapital-, und diverse andere, verlangen Angaben zu Vorerkrankungen, auch zu psychischen, einige innerhalb der letzten 5 Jahre, andere innerhalb der letzten 10 Jahren.
Was noch einigermaßen sinnvoll und finanzierbar für dich ist, schließe halt vor Inanspruchnahme einer Therapie ab. Es gibt durchaus auch Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung/Nachweis, sind aber entsprechend teuer. Hatte ich vor kurzem. Mein Mann hat vor kurzem auf mein Leben noch eine Versicherung ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen. Gut, die Beiträge sind entsprechend hoch. Wenn die Versicherung noch 15 Jahre läuft, wir also entsprechend Beiträge leisten, dann rechnet sie sich für uns nicht. Da es aber mit Sicherheit an ein Wunder grenzt, wenn unsereins noch so lange lebt, rechnet sich es bei meinem Gesundheitsstand alle male. Und wenn tatsächlich ein Wunder geschehen sollte, werden wir den finanziellen Verlust gerne in Kauf nehmen ;-)

Wie sollte es später herauskommen, dass du schon einmal eine privat finanzierte Therapie gemacht hast, wenn das nicht über eine gesetzliche oder private KV abgerechnet wird?
Wenn du später eine erneute Therapie über Krankenkasse abrechnen lässt, ist dein Therapeut nicht verpflichtet, eine vorher privat bezahlte Therapie anzugeben. Es ist dann ein Erstantrag.
Gruß
Wandelröschen

Wann, wenn nicht jetzt. Wo, wenn nicht hier. Wer, wenn nicht ich.


Lani17
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Beitrag Mo., 18.01.2021, 12:23

Hi,
ich weiß es ist eine zeitlang her, aber mich würde interessieren, wie du das letzten Endes gelöst hast, @lupinchen?
Ich bin gerade ein wenig am Recherchieren nach Erfahrungen mit Psychotherapie und gesetzlichen Krankenkassen.
Grüße!

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