Datenschutz und Gutachten

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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nexalotte
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Datenschutz und Gutachten

Beitrag Fr., 18.05.2018, 17:41

Hallo... ich hätte eine Frage an euch:
Ich bin jetzt nach etwa 2 Jahren dabei einen neuen Therapeuten zu suchen. Ist das alte Gutachten meiner letzten Therapie ohne meine zustimmung von dem (potenziellen) Therapeuten anforderbar oder muss ich da zustimmen? Braucht mein neuer Therapeut für sein Gutachten das alte Gutachen meines vorherigen Therapeuten? Ich frage weil ich das bedürfniss nach einem wirklichen neuanfang habe, und fürchte das das negativ beinflussen wird...

Danke für eure Antworten!

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Fighter1993
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Beitrag Fr., 18.05.2018, 18:10

Hi,
nein der neue Therapeut braucht für die Beantragung nix vom Vorgänger. Er kann dich zwar nach Berichten etc fragen, aber es steht dir frei, ihm diese auszuhändigen. Also kannst du sogesehen einen Neuanfang starten.
Kämpferin Glückskind Wunderfinder


Landkärtchen
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Beitrag Sa., 19.05.2018, 05:55

Hallo nexalotte, ich war auch Mal in so einer schwierigen Situation.

Mir lagen sämtliche Gutachten / Anträge von der vorherigen Therapeutin vor. Nachdem von der neuen Therapeutin die Reststunden verbraucht waren, musste ein neuer Antrag gestellt werden. Es war für die neue Therapeutin sicherlich hilfreich die Anträge von der vorherigen zu lesen, weil sie dadurch besser begründen konnte warum ein Neuanfang sinnvoll und notwendig ist. Rückblickend betrachtet war es aber noch wichtiger, dass über den Antrag ein neuer Gutachter entscheidet. Normalerweise (ausser bei einen Verfahrenswechsel von VT zu TfP / AP) bekommt immer der gleiche Gutachter den Antrag in die Hände. Egal bei welchem Therapeuten du vorher warst. Ich hatte damals Glück, denn die neue Therapeutin schrieb nicht den Namen des alten Gutachters auf den Briefumschlag, sodass die Krankenkasse den Umschlag an einen neuen Gutachter weiterreichte. Ich vermute, dass war damals meine Rettung, denn der vorherige Gutachter hätte mir niemals eine neue Therapie bewilligt egal wie gut sie begründet gewesen wäre.

Ich glaube, dahinter steckt auch eine Vertrauensfrage. Traue ich dem neuen Therapeuten zu ein "neuen" und unvoreingenommen Antrag zu schreiben? Sieht der mich und den Verlauf der vorherigen Therapien wirklich unter einem neuen Blickwinkel?
Nach schlechten Therapieerfahrungen ist das sehr schwer zu glauben.

Mir hat es geholfen die Anträge der neuen Therapeutin zu lesen. Spätestens da wusste ich ihre Einstellung zu den vorherigen Therapeutinnen und den Therapieverläufen.

LG-Landkärtchen
Was wäre das Leben, hätten wir nicht den Mut, etwas zu riskieren?

Vincent van Gogh

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nexalotte
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Beitrag Fr., 29.06.2018, 23:30

Ist es denn tatsächlich so das der Gutachter immer der gleiche bleibt wenn man eine zweite Therapie machen will? Also der der auch das erste Gutachten macht?

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spirit-cologne
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Beitrag Sa., 30.06.2018, 00:16

nexalotte hat geschrieben: Fr., 29.06.2018, 23:30 Ist es denn tatsächlich so das der Gutachter immer der gleiche bleibt wenn man eine zweite Therapie machen will? Also der der auch das erste Gutachten macht?
Ja, im Prinzip schon. Die Therapeutin muss beim Antrag angeben, wer den letzten Antrag begutachtet hat. Ist auch normalerweise nicht schlimm, weil der Gutachter ja nichts mit deiner Behandlung zu tun hat und wenn du wirklich einen Gutachter erwischt hast, der zu unrecht Stunden kürzt oder ablehnt (kommt übrigens gar nicht so häufig vor), dann könnt ihr Widerspruch einlegen und das ganze geht zum Obergutachter, der meist eher zugunsten des Patienten entscheidet (sofern objektiv der Antrag gut begründet ist).

Faktisch werden aber nach der Novellierung der Psychotherapierichtlinie im letzten Jahr die Verlängerungsanträge nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der Krankenkasse begutachtet, wovon die aber derzeit nur selten Gebrauch machen, sprich, die Anträge laufen meist problemlos durch und du hast innerhalb von max. 3 Wochen nach Antrag die Bewilligung.
It is better to have tried in vain, than never tried at all...


isabe
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Beitrag Sa., 30.06.2018, 06:19

Der neue Th. wird kein Interesse an den Aufzeichnungen seines Kollegen haben und froh sein, wenn er ihn nicht "neben" euch hat in der Therapie!

Sorgen machen würde ich mir eher darüber, ob bei der Krankenkasse alles mit rechten Dingen zugeht...

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nexalotte
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Beitrag Di., 19.02.2019, 08:53

Hallo an euch...- ich bräuchte eine mögliche Antwort auf etwas was mich umtreibt.....sollte es ein anderer bzw, ein neuer Gutachter sein- kann der ohne meine Zustimmung das alte Gutachten von vor 3 Jahren einsehen bzw, anfordern? Irgendwie beschäftigt mich das weil ich mir unsicher bin was vorher geschrieben wurde...

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