Supervision und Therapie - rechtliche Sicht und Erfahrungen

Spezielle Fragen zur Lage in Österreich
Antworten

Thread-EröffnerIn
Marie68
neu an Bo(a)rd!
neu an Bo(a)rd!
weiblich/female, 51
Beiträge: 1

Supervision und Therapie - rechtliche Sicht und Erfahrungen

Beitrag So., 19.04.2020, 11:36

Meine Frage richtet sich an Therapeuten, Supervisoren und alle anderen Wissenden:
Wie ist die rechtliche Situation und auch Eure Erfahrungen dazu, wenn man beruflichen Supervision (Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen) bei einem Psychotherapeuten macht, der auch einige der Klienten betreut?

Wie ist das rechtlich?
Macht das Sinn?
Wie schaut´s da mit der Abgrenzung aus?

Danke schon im Voraus für Eure Erfahrungen!

Werbung

Benutzeravatar

Candykills
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
männlich/male, 31
Beiträge: 5059

Beitrag So., 19.04.2020, 12:15

Wie's rechtlich aussieht, weiß ich nicht. Aber ich könnte mir diese Konstellation so nicht vorstellen, weil ich dann wohl befangen wäre wirklich offen über diese Klienten zu sprechen. Es kann aber durchaus sein, dass der Psychotherapeut selbst professionell genug ist das auseinander zu halten.
Ich bin wie einer, der blindlings sucht, nicht wissend wonach noch wo er es finden könnte. (Pessoa)

Benutzeravatar

spirit-cologne
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 51
Beiträge: 1435

Beitrag Di., 21.04.2020, 21:28

Supervision ist zwar nicht genau das Gleiche wie Psychotherapie, aber insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass es bei der Supervision um die Betreuung psychisch kranker Menschen geht, gehe ich davon aus, dass die gleichen Regelungen gelten, wie in der Psychotherapie. Im Gegenteil sollten für einen Supervisor sogar besondere Sorgfaltspflichten gelten, da er ja andere Mitarbeiter anleiten soll. Sofern er Psychotherapeut ist, sind die rechtlichen Grundlagen in der Berufsordnung für Psychotherapeuten des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Diese ähneln sich aber stark. Ich gehe mal beispielhaft von NRW aus. Hier kommen 2 Abschnitte in Frage. Zunächst § 5 (Sorgfaltspflichten), Absatz 8
(8) Die Übernahme einer zeitlich parallelen oder nachfolgenden Behandlung von Ehegattinnen oder Ehegatten, Partnern, Familienmitgliedern oder von in engen privaten und beruflichen Beziehungen zu einer Patientin oder einem Patienten stehenden Personen ist mit besonderer Sorgfalt zu prüfen.
Demnach ist es zwar nicht ausdrücklich verboten, Personen zu behandeln, die in beruflicher Beziehung zu einander stehen, es ist aber mit besonderer Sorgfalt zu prüfen, d.h. im Zweifelsfall müsste er schon begründen können, warum das notwendig war bzw. warum er da keinen potentiellen Loyalitätskonflikt sieht.

Dann hängt es noch von der Art der Betreuung ab. Wenn es um eine gesetzliche Betreuung geht, dann gelten noch gesonderte Regeln nach § 13 (Umgang mit eingeschränkt einwilligungsfähigen Patientinnen und Patienten), Absatz 2, Satz 2 und Absatz 3
(2) ... Bei Konflikten zwischen gesetzlich eingesetzten Vertretern und Patientinnen und Patienten ist die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut verpflichtet, insbesondere auf das Wohl der Patientin oder des Patienten zu achten.

(3) Der gesetzlichen Betreuungssituation und den sich daraus ergebenden besonderen Anforderungen an die Indikationsstellung und Durchführung der Behandlung ist Rechnung zu tragen.
Insgesamt finde ich es weder rechtlich noch ethisch eine besonders glückliche Situation, Patienten zu behandeln und gleichzeitig deren Betreuer zu supervidieren. M.E. sind da Loyalitätskonflikte vorprogrammiert. Wenn ein Therapeut da überhaupt keine Probleme drin sieht, dann würde mich das ehrlich gesagt an seiner Qualifikation und/oder Integrität zweifeln lassen und damit wäre er für mich als möglicher Supervisor schon raus.
It is better to have tried in vain, than never tried at all...

Benutzeravatar

diesoderdas
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 80
Beiträge: 3694

Beitrag Fr., 24.04.2020, 14:56

ich würde eine solche Konstellation aus Klientensicht für absolut ungut empfinden.
Denn dann wäre ich ja nicht mehr anonym. Wenn über einen gemeinsamen Patienten gesprochen wird, erkennt man den ja höchstwahrscheinlich, selbst dann, wenn vielleicht der Name nicht erwähnt würde.
Und auch wenn beide Therapeuten den Patienten kennen, sollte gewährleistet sein, dass behandelnde Therapeuten eben nur das vom Patienten erfahren, was der Patient auch von sich aus erzählen will/erzählt hat.
Vielleicht hat man nämlich zu zwei verschiedenen Behandlern ein unterschiedliches Verhälstnis und erzählt eben NICHT jedem das gleiche und will das auch gar nicht.

Also, für mich aus Klientensicht wäre das ein NO GO.

Werbung

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag