zwoelfmalvier" hat geschrieben:Der Brief ist noch geschlossen... Ich hab ihr geschrieben, dass ich ihn in den Händen halte. Ich mach mich doch strafbar, wenn ich den jetzt auf mache...?
Ja, nach dem Postschutzgesetz schon. Unabhängig davon würde ich an Deiner Stelle den Brief aber auch nicht öffnen. Auch, wenn sie Dich betrügt oder gedenkt, dies zu tun, gibt Dir das nicht das Recht dazu. Ihre Verfehlung legitimiert nicht Deine Verfehlungen.
So oder so, zwoelfmalvier, Du vertraust Dieser Frau nicht mehr, und das kannst Du auch in Zukunft nicht mehr. Vertrauen kommt nicht zurück. Nie. Vertrauen ist immer ein Vorschuß. Beweise können nur Gewissheit nach sich ziehen, aber nie Vertrauen. Das gilt es zu bedenken.
zwoelfmalvier hat geschrieben:Die ganzen intimeren Chats finden ja auch "geflüstert" statt, könnte also höchstens schauen, ob ich sie als anonymer Chatter zu Schweinereien animieren kann.
Tue das nicht. Damit begibst Du Dich nur auf die selbe unreife Ebene. Statt dessen, bereite Dich auf eine Lösung des Beziehungsverhältnisses vor, nicht passiv, sondern auch aktiv. Schieß' die Frau in den Wind.