Müssen die anerkannten und erlaubten Vorgehensweisen nicht bereits ihre Effektivität bzw. Effizienz bewiesen haben, um überhaupt eine Anerkennung zu erfahren zu haben? Gut kenne ich mich damit zwar nicht aus, aber da ist man=Kasse und PT-Forscher doch dahinter, dass die Ansätze, die zur Anwendung kommen kann auch grds. wirksam sind?Jenny Doe hat geschrieben:Ich denke, bevor man die Klienten "bestraft" sollte man sich Gedanken machen, wie man Therapie effektiver gestalten könnte und wie man Therapie einheitlicher gestalten kann.
Vereinheitlichung sehe ich persönlich nicht unbedingt als Vorteil an... denn damit wären wir im Extremfall beim manual, das unterstellt, für jeden Patienten wirkt das gleiche (unter Abbau von Alternativen). Und das ist eben die Gretchenfragen, ob Patienten wirklich gleichermaßen auf eine identische Therapie anspringen oder ob ein bedeutender Anteil von einer anders angelegten Therapie mehr profitieren kann.
Wenn das eine nicht hilft, hilft vielleicht eine alternative Vorgehensweise... wichtig ist dann eher, dass ein Behandler notfalls auch Alternativen bieten kann, wenn ein Patient auf etwas nicht anspricht. Bei mir orientierten sich Vorgehensweisen insbes. auch daran, was aktuell im Fokus war.... bei anderem Fokus kann auch das Vorgehen mehr oder weniger variieren.
Hier im übrigen die weiteren Vorschläge Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes, die ich nicht alle kopieren kann, daher bei Interesse nachlesen:
http://www.dgvt-bv.de/fileadmin/user_up ... ahrens.pdf
Was die Motivation ist, die Kurzzeittherapie auf 15h zu drosseln zu wollen, kapiere ich nicht. Dafür sollen zum Teil spätere Bewillungsschritte abgeschafft werden, was mir nicht logischer erscheint. Prüfung nach dem Stichprobenprinzip mit Ermessenspielräumen, ob bzw. wann geprüft wird. Aber keine Änderung, was die Höchstkontingente angeht. Also ich sehe bestenfalls eine Änderung der Bewilligungsschritte und mehr Flexibilität der Krankenkasse, wann und ob sie eine Prüfung einleitet (ob das von Vorteil für Patienten ist, ist schwer abschätzbar). Plus Einführung von Fragebögen.
Aber wie gesagt: Vorgeschlagen wird immer viel... spruchreif scheint das nicht wirklich zu sein.
Was das am Wartezeitproblem bzw. der Unterversorung ändern soll, weiß ich nicht. Was auch noch geschrieben steht:
Vielleicht wäre diese Infos zur Festlegung von Kontingenten sinnig gewesen (realistische Angaben vorausgesetzt)Mit der Kombination von Gutachterverfahren und QS-Bogen-Einsatz erhielten Krankenkassen erstmals systematische Informationen darüber, wie lange Therapien bei den verschiedenen Patientengruppen mit unterschiedlichen Indikationen dauern und welchen Er-folg sie auch aus der Sicht der Patienten haben