Kassen wollen schnellere Psychotherapie

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stern
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Beitrag Mi., 03.04.2013, 23:34

Jenny Doe hat geschrieben:Ich denke, bevor man die Klienten "bestraft" sollte man sich Gedanken machen, wie man Therapie effektiver gestalten könnte und wie man Therapie einheitlicher gestalten kann.
Müssen die anerkannten und erlaubten Vorgehensweisen nicht bereits ihre Effektivität bzw. Effizienz bewiesen haben, um überhaupt eine Anerkennung zu erfahren zu haben? Gut kenne ich mich damit zwar nicht aus, aber da ist man=Kasse und PT-Forscher doch dahinter, dass die Ansätze, die zur Anwendung kommen kann auch grds. wirksam sind?

Vereinheitlichung sehe ich persönlich nicht unbedingt als Vorteil an... denn damit wären wir im Extremfall beim manual, das unterstellt, für jeden Patienten wirkt das gleiche (unter Abbau von Alternativen). Und das ist eben die Gretchenfragen, ob Patienten wirklich gleichermaßen auf eine identische Therapie anspringen oder ob ein bedeutender Anteil von einer anders angelegten Therapie mehr profitieren kann.

Wenn das eine nicht hilft, hilft vielleicht eine alternative Vorgehensweise... wichtig ist dann eher, dass ein Behandler notfalls auch Alternativen bieten kann, wenn ein Patient auf etwas nicht anspricht. Bei mir orientierten sich Vorgehensweisen insbes. auch daran, was aktuell im Fokus war.... bei anderem Fokus kann auch das Vorgehen mehr oder weniger variieren.

Hier im übrigen die weiteren Vorschläge Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes, die ich nicht alle kopieren kann, daher bei Interesse nachlesen:
http://www.dgvt-bv.de/fileadmin/user_up ... ahrens.pdf
Was die Motivation ist, die Kurzzeittherapie auf 15h zu drosseln zu wollen, kapiere ich nicht. Dafür sollen zum Teil spätere Bewillungsschritte abgeschafft werden, was mir nicht logischer erscheint. Prüfung nach dem Stichprobenprinzip mit Ermessenspielräumen, ob bzw. wann geprüft wird. Aber keine Änderung, was die Höchstkontingente angeht. Also ich sehe bestenfalls eine Änderung der Bewilligungsschritte und mehr Flexibilität der Krankenkasse, wann und ob sie eine Prüfung einleitet (ob das von Vorteil für Patienten ist, ist schwer abschätzbar). Plus Einführung von Fragebögen.

Aber wie gesagt: Vorgeschlagen wird immer viel... spruchreif scheint das nicht wirklich zu sein.

Was das am Wartezeitproblem bzw. der Unterversorung ändern soll, weiß ich nicht. Was auch noch geschrieben steht:
Mit der Kombination von Gutachterverfahren und QS-Bogen-Einsatz erhielten Krankenkassen erstmals systematische Informationen darüber, wie lange Therapien bei den verschiedenen Patientengruppen mit unterschiedlichen Indikationen dauern und welchen Er-folg sie auch aus der Sicht der Patienten haben
Vielleicht wäre diese Infos zur Festlegung von Kontingenten sinnig gewesen (realistische Angaben vorausgesetzt)
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)

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Jenny Doe
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Beitrag Do., 04.04.2013, 03:12

Müssen die anerkannten und erlaubten Vorgehensweisen nicht bereits ihre Effektivität bzw. Effizienz bewiesen haben, um überhaupt eine Anerkennung zu erfahren zu haben?
Ich bleibe mal bei meinen beiden VT, weil diese Erfahrung für mich eine sehr prägnante Erfahrung war und viele Fragen in mir ausgelöst hat.
Ich habe nach Therapieende mit meiner ersten VT gesprochen. Sie fragte mich, wie die zweite VT bei mir arbeiten würde. Ich erzählte ihr, dass sie bei mir Konfrontationstherapie, Rollenspiele usw. anwenden würde. VT 1 war sehr überrascht und antworte, dass sie so nicht arbeiten würde, dass sie so nicht ausgebildet worden sei.
Laut Studien ist die Konfrontationstherapie aber eine hocheffektive Therapiemethode. Warum wurde die eine VT darin ausgebildet, die andere jedoch nicht? Warum wendet die eine sie an, die andere VT hingegen nicht? Warum arbeitet VT 1 nur mit Gesprächen, VT 2 hingegen total methodenorientiert? Warum gibt es solche enormen Behandlungsunterschiede? Warum werden Therapeuten nicht so ausgebildet, dass sie flexibel auf Behandlungsalternativen zurückgreifen können, um jedem Klienten individuell und effektiv gerecht zu werden?
Hätte VT 1 die Methoden in ihr Behandlungsprogramm integriert, die VT2 bei mir angwandt hatte, dann wäre keine zweite VT notwendig gewesen.
Vereinheitlichung sehe ich persönlich nicht unbedingt als Vorteil an
Mit Vereinheitlichung meine ich nicht, dass alle Klienten nach Schema F gleich therapiert werden sollen, sondern, dass Ausbildungen einheitlicher werden, so dass jeder Therapeut in der Lage ist jede Methode flexible beim Klienten anzuwenden, ... spricht, dass VT 1 in der Lage wäre die Methoden von VT 2 anzuwenden und umgekehrt.

Ich denke, dass die Unterversorgung der Klienten auch darauf zurückzuführen, dass viele Therapien nicht individuumsorientiert und nicht effektiv durchgeführt werden.
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.

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Beitrag Sa., 06.04.2013, 06:41

Jenny Doe hat geschrieben: Ganz ehrlich gesagt, retrospektiv betrachtet bin ich froh, dass es sowas wie ein gesetzliches Ende gibt. Ich weiß nicht, ob ich ohne dieses Ende jemals laufen gelernt hätte.
Also ich laufe (physisch und psychisch) auch jetzt in der Therapie allein. Sooo toll ist mein Therapeut nun auch nicht, dass er das für mich übernehmen könnte.
Lieben Gruß
elana

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