Anhörung wegen Vergewaltigung.. Kriege langsam Panik
Anhörung wegen Vergewaltigung.. Kriege langsam Panik
Hallo,
ich habe vor fast drei Monaten eine Anzeige erstattet wegen einer Vergewaltigung vor inzwischen fast zwei Jahren.
(der Mann hatte sich mehrmals schriftlich entschuldigt und geschrieben, wie schlecht es ihm geht, weil er das gemacht hat..)
Es ist also schriftlich alles festgehalten - falls so etwas als Beweise durch gelassen wird..
Nur langsam kriege ich Panik.
Dienstag ist die Anhörung und ich hab angst zu übertreiben.. Dass ich dem Mann Unrecht tu, schließlich ging es ihm ja selbst schlecht deswegen und vllt reicht das an Strafe.. Hab die Befürchtung zu übertreiben, indem ich Aussage, einfach, weil eine Anzeige nicht nötig wäre..
Am liebsten wäre mir inzwischen, dass das Verfahren eingestellt wird, damit ich nicht ein Leben ruiniere. Weiß nicht, wie ich vor drei Monaten auf die blöde Idee mit der Anzeige kam.
Jetzt ist es zu spät und ich hätte mir vorher Gedanken machen sollen.. Ich weiß :(
Meint ihr, es ist unfair, eine Aussage zu machen? Oder sollte ich besser schweigen und die Beweise nicht vorlegen?
Je näher der Termin rückt, desto unsicherer und panischer werde ich, dass das alles ein riesiger Fehler ist und ich ein Monster bin.. :/
ich habe vor fast drei Monaten eine Anzeige erstattet wegen einer Vergewaltigung vor inzwischen fast zwei Jahren.
(der Mann hatte sich mehrmals schriftlich entschuldigt und geschrieben, wie schlecht es ihm geht, weil er das gemacht hat..)
Es ist also schriftlich alles festgehalten - falls so etwas als Beweise durch gelassen wird..
Nur langsam kriege ich Panik.
Dienstag ist die Anhörung und ich hab angst zu übertreiben.. Dass ich dem Mann Unrecht tu, schließlich ging es ihm ja selbst schlecht deswegen und vllt reicht das an Strafe.. Hab die Befürchtung zu übertreiben, indem ich Aussage, einfach, weil eine Anzeige nicht nötig wäre..
Am liebsten wäre mir inzwischen, dass das Verfahren eingestellt wird, damit ich nicht ein Leben ruiniere. Weiß nicht, wie ich vor drei Monaten auf die blöde Idee mit der Anzeige kam.
Jetzt ist es zu spät und ich hätte mir vorher Gedanken machen sollen.. Ich weiß :(
Meint ihr, es ist unfair, eine Aussage zu machen? Oder sollte ich besser schweigen und die Beweise nicht vorlegen?
Je näher der Termin rückt, desto unsicherer und panischer werde ich, dass das alles ein riesiger Fehler ist und ich ein Monster bin.. :/
"Dieses Leben scheint unerträglich, ein anderes unerreichbar." (Franz Kafka)
Kinder und Tiere sind Gottes Entschuldigung.
Kinder und Tiere sind Gottes Entschuldigung.
- Werbung
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 50
- Beiträge: 1299
Hallo Unecht,
eine Vergewaltigung ist eine Straftat und daher mit einer Entschuldigung zwischen Privatpersonen nicht abgetan. Der Mann wird sich vor den Behörden zu verantworten haben und wenn es ihm ernst ist mit seiner Reue, dann wird er geständig sein und für seine Taten einstehen. Mein Mitleid mit ihm hält sich in Grenzen, denn schließlich bist du das Opfer und nicht er.
Es ist auf jeden Fall mutig und richtig gewesen, Anzeige zu erstatten.
Hast du jemanden, der dich zu dem Termin begleiten kann und mit dem du das vorbesprechen und Ängste und Sorgen teilen kannst? Eine gute Freundin vielleicht? Wenn es dir anonym lieber ist, dann gibt es sicher ein Frauentelefon an das du dich wenden kannst, die kennen sich sicher damit aus und können dir auch sagen, was auf dich zukommt. Vielleicht ist das überhaupt eine gute Idee, dort anzurufen, damit du dich besser darauf einstellen kannst und dir kompetente und erfahrene Frauen mit Rat und Tat zur Seite stehen können.
Vielleicht gibts ja hier im Forum auch jemanden, der dir aus Erfahrung guten Rat geben kann?
Alles Gute dir!
eine Vergewaltigung ist eine Straftat und daher mit einer Entschuldigung zwischen Privatpersonen nicht abgetan. Der Mann wird sich vor den Behörden zu verantworten haben und wenn es ihm ernst ist mit seiner Reue, dann wird er geständig sein und für seine Taten einstehen. Mein Mitleid mit ihm hält sich in Grenzen, denn schließlich bist du das Opfer und nicht er.
Es ist auf jeden Fall mutig und richtig gewesen, Anzeige zu erstatten.
Hast du jemanden, der dich zu dem Termin begleiten kann und mit dem du das vorbesprechen und Ängste und Sorgen teilen kannst? Eine gute Freundin vielleicht? Wenn es dir anonym lieber ist, dann gibt es sicher ein Frauentelefon an das du dich wenden kannst, die kennen sich sicher damit aus und können dir auch sagen, was auf dich zukommt. Vielleicht ist das überhaupt eine gute Idee, dort anzurufen, damit du dich besser darauf einstellen kannst und dir kompetente und erfahrene Frauen mit Rat und Tat zur Seite stehen können.
Vielleicht gibts ja hier im Forum auch jemanden, der dir aus Erfahrung guten Rat geben kann?
Alles Gute dir!
Fundevogel
-
- Forums-Gruftie
- , 48
- Beiträge: 549
Du bist kein Monster liebe Unecht,
habe bitte den Mut und mache die Aussage, nur so kannst Du das Ganze für Dich abschliessen, vorallem mit Hilfe aufarbeiten, damit Du zurückfinden kannst in Dein Leben.
Mitleid ist hier fehl am Platze. Es geht hier nur um Dich, an den Täter denken oder ihn gar noch in Schutz nehmen wollen, ist der denkbar falsche Weg.
Ich bin selber betroffen von MB, nur meine Geschichte ist verjährt, weil ich viel zu lange gehadert und geschwiegen habe.
Ich wünsche Dir ganz Viel Kraft.
habe bitte den Mut und mache die Aussage, nur so kannst Du das Ganze für Dich abschliessen, vorallem mit Hilfe aufarbeiten, damit Du zurückfinden kannst in Dein Leben.
Mitleid ist hier fehl am Platze. Es geht hier nur um Dich, an den Täter denken oder ihn gar noch in Schutz nehmen wollen, ist der denkbar falsche Weg.
Ich bin selber betroffen von MB, nur meine Geschichte ist verjährt, weil ich viel zu lange gehadert und geschwiegen habe.
Ich wünsche Dir ganz Viel Kraft.
"Aufgeben bedeutet nicht immer, daß man schwach ist. Oft bedeutet es einfach daß man stark genug ist, etwas loszulassen, was man nicht ändern kann."
Hallo unecht !
Ich bin zwar Jurist - aber seit über 5 Jahren aus dem Beruf, habe keinen Anschluß mehr an die Änderungen von Gesetzen und Rechtssprechung - und bin ausserdem psychisch krank. Der Grund ist sexueller Mißbrauch durch meine eigene Mutter in meiner Kindheit, der 40 Jahre lang verdrängt gewesen war. Ich habe meine eigene Mutter angezeigt, was ein schwerer Gang gewesen war - das Ermittlungsverfahren ist erwartungsgemäß wegen Verjährung eingestellt worden. Das solltest Du berücksichtigen, wenn Du das folgende liest. Eine verlässliche Rechtsberatung gibt es nur bei einschlägigen Beratungsstellen oder beim Anwalt.
Durch die erste Anzeige hast Du einen Mechanismus ins Rollen gebracht hast, den Du jetzt nicht mehr aufhalten kannst. Vergewaltigung ist ein "Offizialdelikt", dh die Strafverfolgungsbehörden sind bei vorliegen entsprechender Verdachtsmomente zum Tätigwerden verpflichtet. Ob das Opfer dies will oder nicht, später, nach seiner Anzeige, seine Meinung ändert, ist nicht mehr von Belang. Du bist jetzt vom rechtlichen Status her einfach nur: Zeuge, wie jeder andere Zeuge auch, dh zur Aussage verpflichtet, grundsätzlich auch bei Polizei und Staatsanwaltschaft, sofern Dir nicht ausnahmsweise ein Aussageverweigerungsrecht zusteht, zB wenn der Beschuldigte ein naher Angehöriger ist. Aber das würde jetzt zu weit führen.
Diese Verpflichtung beeinhaltet auch, Urkunden und andere Beweismittel vorzulegen. Da die Behörden grundsätzlich die Herausgabe der Originale verlangen können, empfiehlt es sich, Kopien anzufertigen.
Vor der Aussage bei der Polizei kann man sich vielleicht noch "drücken" - zumindest als Opfer einer solchen Straftat. Von der Möglichkeit von Zwangsmitteln wird dann vielleicht kein Gebrauch gemacht. Aber vor Gericht mußt Du definitiv aussagen, kannst bis zu 6 Monaten in "Erzwingungshaft" genommen werden, wenn "Zwangsgelder" ohne Wirkung geblieben sind. Und daß ein Vergewaltigungsfall, bei dem das Opfer, das zunächst Anzeige erstattet hat, dann aber auf einmal keine Angaben mehr machen will, nicht angeklagt wird, kann ich mir nicht vorstellen. Weil: die Vermutung drängt sich dann geradezu auf, daß das Opfer in irgendeiner Weise unter Druck gesetzt worden ist.
Du bist auch verpflichtet, wahrheitsgemäß auszusagen. Wenn Du also, um den Beschuldigten oder Angeklagten zu schonen, weil er Deiner heutigen Meinung nach eine Strafe nicht verdient hätte, Deine Aussage "schönst", dann machst Du Dich vor Gericht uneidlicher Falschaussage oder gar, wenn Du vereidigt wirst, des Meineides schuldig, und darauf stehen sehr empfindliche Strafen, die auch im Führungszeugnis extrem schädlich sein können.
Du bist also in der unangenehmen Lage, eigentlich keinen Ermessenspielraum zu haben - Du mußt aussagen und wahrheitsgemäß aussagen, auch die Urkunden, die in Deinem Besitz sind, vorlegen.
Jede Vergewaltigung ist verwerflich - soweit sind wir uns wohl alle einig, aber nicht jede Vergewaltigung ist gleich verwerflich, wie die andere. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an, und die brauchst Du hier nicht auszubreiten. Das wird vom Gesetz berücksichtigt nicht nur durch den Strafrahmen, der dem Gericht zur Verfügung steht, sondern auch durch Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld, so daß dem Täter in solchen Fällen eine Vorstrafe erspart bleiben kann. Ich habe selbst keine Erfahrung mit Vergewaltigungsfällen, aber auch in diesen Fällen ist eine solche Einstellung denkbar.
Einen Grund der möglichen Strafmilderung hast Du ja schon angedeutet: der Täter bekennt sich zu dem Unrecht, das er getan hat, zeigt Reue. Ob diese Reue echt ist, oder nur geheuchelt, das können wir hier in einem internet-Forum nicht beurteilen - meiner Meinung nach. Letztlich klären lassen wird sich das nur durch die Gerichtsverhandlung. Aber wenn der Täter wirklich schriftlich, sogar mehrfach, gegenüber dem Opfer ein Bekenntnis zu seiner Tat abgelegt hat, sich damit auch der Strafverfolgung ausgesetzt hat, die ganz leicht zu einer empfindlichen vollstreckbaren Freiheitsstrafe führen kann, riskiert hat, in den Knast zu gehen - dann ist das schon ein erhebliches Indiz dafür, daß es ihm Ernst damit ist.
Du kannst also durchaus davon ausgehen, daß diese und alle weiteren Umstände durch die Behörden und auch das Gericht gehörig berücksichtigt werden.
Es gibt zahlreiche Beratungsstellen sicherlich auch in Deiner Nähe, die Opfern von sexueller Gewalt kostenlose und meist auch kompetente Beratung auch für Deine Situation anbieten. Sie sind leicht zu "ergooglen"- mir fällt jetzt gerade nur "profamilia" ein. Es dürfte wirklich das beste sein, Dich dorthin zu wenden mit Deiner Unsicherheit. Wenn Du zu den Leuten dort vertrauen gefasst hast, kannst Du dort vielleicht auch nähere Einzelheiten darlegen, warum Du zu Zweifeln gekommen bist, und das in persönlicher Atmosphäre "ausdiskutieren".
Gruß
Möbius
Ich bin zwar Jurist - aber seit über 5 Jahren aus dem Beruf, habe keinen Anschluß mehr an die Änderungen von Gesetzen und Rechtssprechung - und bin ausserdem psychisch krank. Der Grund ist sexueller Mißbrauch durch meine eigene Mutter in meiner Kindheit, der 40 Jahre lang verdrängt gewesen war. Ich habe meine eigene Mutter angezeigt, was ein schwerer Gang gewesen war - das Ermittlungsverfahren ist erwartungsgemäß wegen Verjährung eingestellt worden. Das solltest Du berücksichtigen, wenn Du das folgende liest. Eine verlässliche Rechtsberatung gibt es nur bei einschlägigen Beratungsstellen oder beim Anwalt.
Durch die erste Anzeige hast Du einen Mechanismus ins Rollen gebracht hast, den Du jetzt nicht mehr aufhalten kannst. Vergewaltigung ist ein "Offizialdelikt", dh die Strafverfolgungsbehörden sind bei vorliegen entsprechender Verdachtsmomente zum Tätigwerden verpflichtet. Ob das Opfer dies will oder nicht, später, nach seiner Anzeige, seine Meinung ändert, ist nicht mehr von Belang. Du bist jetzt vom rechtlichen Status her einfach nur: Zeuge, wie jeder andere Zeuge auch, dh zur Aussage verpflichtet, grundsätzlich auch bei Polizei und Staatsanwaltschaft, sofern Dir nicht ausnahmsweise ein Aussageverweigerungsrecht zusteht, zB wenn der Beschuldigte ein naher Angehöriger ist. Aber das würde jetzt zu weit führen.
Diese Verpflichtung beeinhaltet auch, Urkunden und andere Beweismittel vorzulegen. Da die Behörden grundsätzlich die Herausgabe der Originale verlangen können, empfiehlt es sich, Kopien anzufertigen.
Vor der Aussage bei der Polizei kann man sich vielleicht noch "drücken" - zumindest als Opfer einer solchen Straftat. Von der Möglichkeit von Zwangsmitteln wird dann vielleicht kein Gebrauch gemacht. Aber vor Gericht mußt Du definitiv aussagen, kannst bis zu 6 Monaten in "Erzwingungshaft" genommen werden, wenn "Zwangsgelder" ohne Wirkung geblieben sind. Und daß ein Vergewaltigungsfall, bei dem das Opfer, das zunächst Anzeige erstattet hat, dann aber auf einmal keine Angaben mehr machen will, nicht angeklagt wird, kann ich mir nicht vorstellen. Weil: die Vermutung drängt sich dann geradezu auf, daß das Opfer in irgendeiner Weise unter Druck gesetzt worden ist.
Du bist auch verpflichtet, wahrheitsgemäß auszusagen. Wenn Du also, um den Beschuldigten oder Angeklagten zu schonen, weil er Deiner heutigen Meinung nach eine Strafe nicht verdient hätte, Deine Aussage "schönst", dann machst Du Dich vor Gericht uneidlicher Falschaussage oder gar, wenn Du vereidigt wirst, des Meineides schuldig, und darauf stehen sehr empfindliche Strafen, die auch im Führungszeugnis extrem schädlich sein können.
Du bist also in der unangenehmen Lage, eigentlich keinen Ermessenspielraum zu haben - Du mußt aussagen und wahrheitsgemäß aussagen, auch die Urkunden, die in Deinem Besitz sind, vorlegen.
Jede Vergewaltigung ist verwerflich - soweit sind wir uns wohl alle einig, aber nicht jede Vergewaltigung ist gleich verwerflich, wie die andere. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an, und die brauchst Du hier nicht auszubreiten. Das wird vom Gesetz berücksichtigt nicht nur durch den Strafrahmen, der dem Gericht zur Verfügung steht, sondern auch durch Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld, so daß dem Täter in solchen Fällen eine Vorstrafe erspart bleiben kann. Ich habe selbst keine Erfahrung mit Vergewaltigungsfällen, aber auch in diesen Fällen ist eine solche Einstellung denkbar.
Einen Grund der möglichen Strafmilderung hast Du ja schon angedeutet: der Täter bekennt sich zu dem Unrecht, das er getan hat, zeigt Reue. Ob diese Reue echt ist, oder nur geheuchelt, das können wir hier in einem internet-Forum nicht beurteilen - meiner Meinung nach. Letztlich klären lassen wird sich das nur durch die Gerichtsverhandlung. Aber wenn der Täter wirklich schriftlich, sogar mehrfach, gegenüber dem Opfer ein Bekenntnis zu seiner Tat abgelegt hat, sich damit auch der Strafverfolgung ausgesetzt hat, die ganz leicht zu einer empfindlichen vollstreckbaren Freiheitsstrafe führen kann, riskiert hat, in den Knast zu gehen - dann ist das schon ein erhebliches Indiz dafür, daß es ihm Ernst damit ist.
Du kannst also durchaus davon ausgehen, daß diese und alle weiteren Umstände durch die Behörden und auch das Gericht gehörig berücksichtigt werden.
Es gibt zahlreiche Beratungsstellen sicherlich auch in Deiner Nähe, die Opfern von sexueller Gewalt kostenlose und meist auch kompetente Beratung auch für Deine Situation anbieten. Sie sind leicht zu "ergooglen"- mir fällt jetzt gerade nur "profamilia" ein. Es dürfte wirklich das beste sein, Dich dorthin zu wenden mit Deiner Unsicherheit. Wenn Du zu den Leuten dort vertrauen gefasst hast, kannst Du dort vielleicht auch nähere Einzelheiten darlegen, warum Du zu Zweifeln gekommen bist, und das in persönlicher Atmosphäre "ausdiskutieren".
Gruß
Möbius
- Werbung
Ich möchte euch sehr für eure Antworten danken.
Ich werde morgen oder übermorgen mehr drauf eingehen und sie mir auch noch einige Male durch lesen.
Nur heute geht es mir nicht allzu gut wegen all dem, was passiert ist. Und deshalb kann ich nicht richtig nachdenken gerade.
Danke nochmal. Wie gesagt :morgen oder übermorgen mehr dazu.
Liebe Grüße,
Unecht :(
Ich werde morgen oder übermorgen mehr drauf eingehen und sie mir auch noch einige Male durch lesen.
Nur heute geht es mir nicht allzu gut wegen all dem, was passiert ist. Und deshalb kann ich nicht richtig nachdenken gerade.
Danke nochmal. Wie gesagt :morgen oder übermorgen mehr dazu.
Liebe Grüße,
Unecht :(
"Dieses Leben scheint unerträglich, ein anderes unerreichbar." (Franz Kafka)
Kinder und Tiere sind Gottes Entschuldigung.
Kinder und Tiere sind Gottes Entschuldigung.
Nachtrag: Weil ich gerade erst gesehen habe, daß Du aus Leipzig bist - ich bin zwar selbst nicht aus Leipzig, aber dort seit 2013 ambulanter Patient im "Zentrum für Psychischen Gesundheit", gegenüber der Russischen Kirche. Aus diesem Anlaß habe ich auch den Verein "Rosalinde" kennengelernt, und dort einige sehr interessante Gespräche geführt. Wenn ich auch heute keinen Kontakt mehr dorthin halte, ich kann diesen Verein nur empfehlen. Insbesondere die soziale Beratung durch Tammo Wende ist mir sehr positiv in Erinnerung. Der Verein hat zwar ein etwas anderes Profil, Opfer sexueller Gewalt stehen dort nicht im Vordergrund, eher Themen wie Transsexualität, Transgender usw. Aber dort weiß man sicher sehr gut, wo man Dir erforderlichenfalls weiterhelfen kann:
http://www.rosalinde-leipzig.de/
Gruß
Möbius
http://www.rosalinde-leipzig.de/
Gruß
Möbius
-
- Forums-Gruftie
- , 48
- Beiträge: 549
Hallo Unecht,
mir fällt der weiße Ring dazu ein, auch das kannst Du wie Möbius hat schon anklingen lassen im Netz nachsuchen. Es gibt in Leipzig sicher eine Beratungsstelle und sicher auch die Möglichkeit, das Dich jemand zum Prozess begleiten kann als Rückhalt.
Gib nicht auf, vorallem gib Dich nicht auf, es kann nur alles besser werden...
Sei ganz lieb gedrückt.
Blackpower
mir fällt der weiße Ring dazu ein, auch das kannst Du wie Möbius hat schon anklingen lassen im Netz nachsuchen. Es gibt in Leipzig sicher eine Beratungsstelle und sicher auch die Möglichkeit, das Dich jemand zum Prozess begleiten kann als Rückhalt.
Gib nicht auf, vorallem gib Dich nicht auf, es kann nur alles besser werden...
Sei ganz lieb gedrückt.
Blackpower
"Aufgeben bedeutet nicht immer, daß man schwach ist. Oft bedeutet es einfach daß man stark genug ist, etwas loszulassen, was man nicht ändern kann."
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 49
- Beiträge: 1767
Liebe unecht,
Kann es sein, dass du innerlich auch grosse Angst davor hat, mit der Tat noch einmal konfrontriert zu sein. Jetzt leidest zu und das Gefühl ist dir in der Stärke bekannt. Aber du weißt nicht, was auf dich zukommt an leiden wenn du all das noch einmal durchlebt. und das macht dir vielleicht eher Angst. Dann doch lieber alles auf Anfang und abtauchen,
Das Gefühl kann ich sehr gut nachvollziehen. Aber du hast dich e tschieden nicht still zu sein und abzutauchen, sondern für dein recht zu kämpfen. Vergiss das nicht. Du willst dich wehren!!!
Deine Angst kann ich aus persönlichen Gründen sehr gut nachvollziehen, aber sich nOCH wehren zu können gibt einem auch mit die Möglichkeit zur Heilung !! Ganz sicher!!
Kann es sein, dass du innerlich auch grosse Angst davor hat, mit der Tat noch einmal konfrontriert zu sein. Jetzt leidest zu und das Gefühl ist dir in der Stärke bekannt. Aber du weißt nicht, was auf dich zukommt an leiden wenn du all das noch einmal durchlebt. und das macht dir vielleicht eher Angst. Dann doch lieber alles auf Anfang und abtauchen,
Das Gefühl kann ich sehr gut nachvollziehen. Aber du hast dich e tschieden nicht still zu sein und abzutauchen, sondern für dein recht zu kämpfen. Vergiss das nicht. Du willst dich wehren!!!
Deine Angst kann ich aus persönlichen Gründen sehr gut nachvollziehen, aber sich nOCH wehren zu können gibt einem auch mit die Möglichkeit zur Heilung !! Ganz sicher!!
Hallo Unecht,
weil ich gerade erst richtig gelesen habe - wie gesagt: ich bin psychisch krank - daß Du schon am Dienstag eine "Anhörung" hast, versuche ich, Dir noch ein paar Hinweise zu geben:
"Anhörung" ist im bundesdeutschen Justizsystem kein Fachbegriff. Wahrscheinlich ist es eine Vernehmung bei der Kriminalpolizei (höchstwahrscheinlich) oder der Staatsanwaltschaft (eher unwahrscheinlich). Daß es 3 Monate nach Anzeigenerstattung bereits zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, wäre meiner Erfahrung nach äusserst ungewöhnlich.
Solche Termine sind sehr belastend - es ist verständlich, daß Dich die Ladung dazu sehr mitnimmt. Es ist leider auch so, daß Du den "Tathergang" sehr genau, das heißt auch: mit sexuellen Details, schildern mußt. Leider muß die Justiz auch Differenzierungen von Grausamkeiten vornehmen, die für normale Menschen nur schwer nachvollziehbar sind. Vielleicht ist es hilfreich, wenn Du diese Schilderung einmal "proben" kannst - einer vertrauten Freundin gegenüber, Deinem Partner ...
Es ist auch durchaus zulässig, wenn Du Dich eines "Beistandes" bedienen willst, dh Du kannst Dich von einer Person Deines Vertrauens - wer das ist, ist rechtlich gleichgültig - begleiten lassen: Freunde, Beziehungspartner, Eltern, Verwandte ... auch ein Mitarbeiter einer Beratungsstelle kommt infrage. Nur volljährig und nicht "gänzlich ungeeignet" muß er sein. Du kannst Dich auch während Deiner Vernehmung mit Deinem Beistand beraten - dafür ist er ja da - und auch jederzeit um eine Unterbrechung für eine solche Beratung bitten. Wenn Du Dich dazu entschließen solltest, Dich eines solchen Beistandes zu bedienen, ist es ratsam, das telefonisch oder per email anzukündigen.
Heutzutage kannst Du damit rechnen, daß Du von einer weiblichen "Verhörsperson" vernommen wirst, die auch besonders im Umgang mit Opfern sexueller Gewalt geschult und meistens auch erfahren ist. Das macht es Dir die Vernehmung gerade über die intimen Dinge wahrscheinlich leichter.
Wie schon gesagt: die Urkunden, die Du in der Hand hast, solltest Du vorlegen, abgeben. Das kann man rechtlich auch von Dir verlangen, im Zweifel sogar eine "Beschlagnahme" durchführen, in dem man sie einfach einbehält. Deswegen rate ich nochmals, Kopien anzufertigen.
Wenn Du heute Zweifel hegst, ob die Strafanzeige richtig war, Du dem Täter "für Dich" verziehen haben solltest, kein Interesse mehr an einer "Genugtuung" haben solltest, ihm nicht sein Leben zerstören willst oder wie auch immer - Du bist nicht gehindert, das zu Protokoll zu geben, kannst das selbstverständlich auch noch später vor Gericht tun. Das sind Entscheidungen, die nur Du selbst mit Deinen Vertrauten beraten kannst, und nur Du selbst treffen kannst. Ich will mich da nicht einmengen, Dich nur auf die Möglichkeit hinweisen, da Du dies ja selbst schon angesprochen hattest. Einen Einfluß, möglicherweise sogar einen sehr großen Einfluß auf das weitere Verfahren wird dies auf jeden Fall haben.
Die Vernehmung wird heutezutage regelmässig auf "Tonträger", dh einem Diktiersystem aufgezeichnet. Die Beamtin spricht dabei meist abschnittsweise Deine Aussagen in ein solches Gerät. Möglicherweise soll auch die komplette Vernehmung aufgezeichnet werden. Letzteres kannst Du nach meinem veralteten (!) Kenntnisstand verweigern, auch verlangen, daß im Termin ein schriftliches Protokoll angefertigt wird. Aber darauf zu bestehen, ist praktisch untunlich. Es zieht die Vernehmung beträchtlich in die Länge, belastet alle Beteiligten - ohne Dir effektive Vorteile zu verschaffen. Wenn, wie es zu meiner aktiven Zeit üblich geworden war, die Beamtin in ein Diktiergerät spricht, dann solltest Du nicht zögern, sie zu unterbrechen, wenn Du mit einzelnen Formulierungen nicht einverstanden bist. Das solltest Du auch stets sofort tun. Es ist ein leider häufiger Fehler, daß Zeugen Formulierungen der Beamten hinnehmen, um nicht lästig zu sein, die Vernehmung nicht verzögern zu wollen. Dieser Fehler rächt sich dann aber stets vor Gericht, wenn dann mitunter lange über eben diesen Fehler gestritten werden muß. Denn Deine spätere Aussage vor Gericht weicht ja dann von den fehlerhaften Formulierungen bei der Polizei notwendig ab. Die Beamtinnen nehmen das eben deswegen keineswegs übel, wenn sie beim Diktat frühzeitig korrigiert werden. Gerade am Anfang der Vernehmung können Mißverständnisse häufiger vorkommen, und je eher man sie eleminiert, um so besser für alle. Der Rest der Vernehmung gestaltet sich dann um so "glatter" und je früher können alle nachhause !
Gruß
Möbius
weil ich gerade erst richtig gelesen habe - wie gesagt: ich bin psychisch krank - daß Du schon am Dienstag eine "Anhörung" hast, versuche ich, Dir noch ein paar Hinweise zu geben:
"Anhörung" ist im bundesdeutschen Justizsystem kein Fachbegriff. Wahrscheinlich ist es eine Vernehmung bei der Kriminalpolizei (höchstwahrscheinlich) oder der Staatsanwaltschaft (eher unwahrscheinlich). Daß es 3 Monate nach Anzeigenerstattung bereits zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, wäre meiner Erfahrung nach äusserst ungewöhnlich.
Solche Termine sind sehr belastend - es ist verständlich, daß Dich die Ladung dazu sehr mitnimmt. Es ist leider auch so, daß Du den "Tathergang" sehr genau, das heißt auch: mit sexuellen Details, schildern mußt. Leider muß die Justiz auch Differenzierungen von Grausamkeiten vornehmen, die für normale Menschen nur schwer nachvollziehbar sind. Vielleicht ist es hilfreich, wenn Du diese Schilderung einmal "proben" kannst - einer vertrauten Freundin gegenüber, Deinem Partner ...
Es ist auch durchaus zulässig, wenn Du Dich eines "Beistandes" bedienen willst, dh Du kannst Dich von einer Person Deines Vertrauens - wer das ist, ist rechtlich gleichgültig - begleiten lassen: Freunde, Beziehungspartner, Eltern, Verwandte ... auch ein Mitarbeiter einer Beratungsstelle kommt infrage. Nur volljährig und nicht "gänzlich ungeeignet" muß er sein. Du kannst Dich auch während Deiner Vernehmung mit Deinem Beistand beraten - dafür ist er ja da - und auch jederzeit um eine Unterbrechung für eine solche Beratung bitten. Wenn Du Dich dazu entschließen solltest, Dich eines solchen Beistandes zu bedienen, ist es ratsam, das telefonisch oder per email anzukündigen.
Heutzutage kannst Du damit rechnen, daß Du von einer weiblichen "Verhörsperson" vernommen wirst, die auch besonders im Umgang mit Opfern sexueller Gewalt geschult und meistens auch erfahren ist. Das macht es Dir die Vernehmung gerade über die intimen Dinge wahrscheinlich leichter.
Wie schon gesagt: die Urkunden, die Du in der Hand hast, solltest Du vorlegen, abgeben. Das kann man rechtlich auch von Dir verlangen, im Zweifel sogar eine "Beschlagnahme" durchführen, in dem man sie einfach einbehält. Deswegen rate ich nochmals, Kopien anzufertigen.
Wenn Du heute Zweifel hegst, ob die Strafanzeige richtig war, Du dem Täter "für Dich" verziehen haben solltest, kein Interesse mehr an einer "Genugtuung" haben solltest, ihm nicht sein Leben zerstören willst oder wie auch immer - Du bist nicht gehindert, das zu Protokoll zu geben, kannst das selbstverständlich auch noch später vor Gericht tun. Das sind Entscheidungen, die nur Du selbst mit Deinen Vertrauten beraten kannst, und nur Du selbst treffen kannst. Ich will mich da nicht einmengen, Dich nur auf die Möglichkeit hinweisen, da Du dies ja selbst schon angesprochen hattest. Einen Einfluß, möglicherweise sogar einen sehr großen Einfluß auf das weitere Verfahren wird dies auf jeden Fall haben.
Die Vernehmung wird heutezutage regelmässig auf "Tonträger", dh einem Diktiersystem aufgezeichnet. Die Beamtin spricht dabei meist abschnittsweise Deine Aussagen in ein solches Gerät. Möglicherweise soll auch die komplette Vernehmung aufgezeichnet werden. Letzteres kannst Du nach meinem veralteten (!) Kenntnisstand verweigern, auch verlangen, daß im Termin ein schriftliches Protokoll angefertigt wird. Aber darauf zu bestehen, ist praktisch untunlich. Es zieht die Vernehmung beträchtlich in die Länge, belastet alle Beteiligten - ohne Dir effektive Vorteile zu verschaffen. Wenn, wie es zu meiner aktiven Zeit üblich geworden war, die Beamtin in ein Diktiergerät spricht, dann solltest Du nicht zögern, sie zu unterbrechen, wenn Du mit einzelnen Formulierungen nicht einverstanden bist. Das solltest Du auch stets sofort tun. Es ist ein leider häufiger Fehler, daß Zeugen Formulierungen der Beamten hinnehmen, um nicht lästig zu sein, die Vernehmung nicht verzögern zu wollen. Dieser Fehler rächt sich dann aber stets vor Gericht, wenn dann mitunter lange über eben diesen Fehler gestritten werden muß. Denn Deine spätere Aussage vor Gericht weicht ja dann von den fehlerhaften Formulierungen bei der Polizei notwendig ab. Die Beamtinnen nehmen das eben deswegen keineswegs übel, wenn sie beim Diktat frühzeitig korrigiert werden. Gerade am Anfang der Vernehmung können Mißverständnisse häufiger vorkommen, und je eher man sie eleminiert, um so besser für alle. Der Rest der Vernehmung gestaltet sich dann um so "glatter" und je früher können alle nachhause !
Gruß
Möbius
Ich bin ziemlich überwältigt von euren ganzen und zum Teil sehr ausführlichen Antworten. Dafür möchte ich mich erst mal sehr, sehr herzlich bedanken!
Ich habe die Diagnose dissoziative Identitätsstörung erhalten, weswegen meine Meinungen bzgl der Rechtfertigung der Anzeige usw eventuell variiert.
Je nachdem, welcher Anteil gerade stärker ist.
Das macht es alles auch etwas schwierig.. Weil ich nicht weiß, welcher Anteil bei der Vernehmung die überhand nehmen wird.
Ich werde auf jeden Fall versuchen, so neutral wie möglich zu erzählen.
Zu wissen, dass zum Beispiel ein Diktiergerät an sein wird, hilft mir extrem, um durch so etwas nicht sofort verunsichert zu werden.
Sind Kleinigkeiten, die mich zu sehr irritieren können, und mich drauf einzustellen, jemanden evtl zu verbessern, wenn es nicht korrekt wieder gegeben wird, ist auch mehr als wichtig.
Sind viele wichtige Informationen bei gewesen.
@Schnuckmuck: danke für deine verständnisvollen Worte. Ja, ein Teil möchte wohl Gerechtigkeit und kämpfen und ich hoffe, dass das eine gute Entscheidung war. Aber die Angst, einen Fehler zu machen, wird nun immer größer. Und ob es mir danach besser geht, weiß ich nicht.. Vielleicht wird es auch noch mal schlimmer und wie ich damit umgehen könnte.. Keine Ahnung..
Ich hab angst
Ich habe die Diagnose dissoziative Identitätsstörung erhalten, weswegen meine Meinungen bzgl der Rechtfertigung der Anzeige usw eventuell variiert.
Je nachdem, welcher Anteil gerade stärker ist.
Das macht es alles auch etwas schwierig.. Weil ich nicht weiß, welcher Anteil bei der Vernehmung die überhand nehmen wird.
Ich werde auf jeden Fall versuchen, so neutral wie möglich zu erzählen.
Zu wissen, dass zum Beispiel ein Diktiergerät an sein wird, hilft mir extrem, um durch so etwas nicht sofort verunsichert zu werden.
Sind Kleinigkeiten, die mich zu sehr irritieren können, und mich drauf einzustellen, jemanden evtl zu verbessern, wenn es nicht korrekt wieder gegeben wird, ist auch mehr als wichtig.
Sind viele wichtige Informationen bei gewesen.
@Schnuckmuck: danke für deine verständnisvollen Worte. Ja, ein Teil möchte wohl Gerechtigkeit und kämpfen und ich hoffe, dass das eine gute Entscheidung war. Aber die Angst, einen Fehler zu machen, wird nun immer größer. Und ob es mir danach besser geht, weiß ich nicht.. Vielleicht wird es auch noch mal schlimmer und wie ich damit umgehen könnte.. Keine Ahnung..
Ich hab angst
"Dieses Leben scheint unerträglich, ein anderes unerreichbar." (Franz Kafka)
Kinder und Tiere sind Gottes Entschuldigung.
Kinder und Tiere sind Gottes Entschuldigung.
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 49
- Beiträge: 1767
Es wird sich schlimm anfühlen, da mach dir nichts vor. Aber es wird vorbei gehen und es können ruhig beschützende Anteile erzählen und Oberwasser haben. Es ist ja nicht schlimm, wenn sie auf dich aufpassen.
Aber du kannst megastolz auf dich SEIN! Du machst etwas was die wenigsten tun. Du wehrt dich!
Und wenn du dabei oder danach seiten an dir spürst, die überfordert sind mit den entstandenen Gefühlen, das darf sein, es ist eine Ausnahmesituation! Erlaube dir Gefühle. Sich dagegen zu wehren kostet kraft.
Und nochmal, sei Megastolz auf dich!
Aber du kannst megastolz auf dich SEIN! Du machst etwas was die wenigsten tun. Du wehrt dich!
Und wenn du dabei oder danach seiten an dir spürst, die überfordert sind mit den entstandenen Gefühlen, das darf sein, es ist eine Ausnahmesituation! Erlaube dir Gefühle. Sich dagegen zu wehren kostet kraft.
Und nochmal, sei Megastolz auf dich!
Hallo Unecht,
wenn diese Diagnose schriftlich vorliegt - unbedingt mitnehmen und vorlegen ! Wenn sie nicht schriftlich vorliegt, dann eben so gut es geht vor der Vernehmung "zur Sache" der Beamtin erläutern, Namen und Adressen des Therapeuten angeben, der die Diagnose gestellt hat. Das ist noch keine Schweigepflichtsentbildung, die kann auch später erfolgen, sofern überhaupt erforderlich. Für die Vernehmung bei der Kripo ist es keinesfalls erforderlich.
Es ist - leider - nicht ungewöhnlich, daß Opfer sexueller Gewalt psychische Störungen aufweisen, man wird darauf eingehen. Die Kriminalpolizei hat auch eigene Psychologen. In einer Stadt wie Leipzig sind sie sicherlich auch greifbar - natürlich nicht im Termin am Dienstag, wenn Du bislang von der Diagnose nichts erwähnt hast. Scheue Dich nicht, darum zu bitten, daß Du ein/e Kriminalpsychologe/-in bei Deiner Vernehmung anwesend sein soll. Es ist ratsam, vorab anzurufen, und genau diese Bitte eben wegen Deiner Diagnose zu äussern. Ob man damit durchkommt, ist natürlich nicht sicher - aber es ist keinesfalls ein Fehler, darum gebeten zu haben. Sorge auch dafür, daß eine solche Bitte protokolliert wird, gerade dann, wenn man ihr nicht entsprechen will ! Lass Dich von "Das hättense auchma früher sagen könn'!" und ähnlichem nicht kirre machen - erst recht nicht am Telefon ! Aber es muß keineswegs sein, daß Dir sowas um die Ohren gehauen wird. Nach allem, was ich in meiner aktiven Zeit mitbekommen habe, bemüht man sich nach Kräften, Opfern sexueller Gewalt entgegenzukommen, es ihnen so leicht wie möglich zu machen. Versuch einfach auch, ein Stück Vertrauen zu haben ! Wenn Du diese Umstände am Telefon schilderst, kannst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit damit rechnen, daß beim Vernehmungstermin ein Kriminalpsychologe anwesend sein wird, oder der Termin verschoben wird, wenn so kurzfristig keiner verfügbar ist.
Gruß
Möbius
wenn diese Diagnose schriftlich vorliegt - unbedingt mitnehmen und vorlegen ! Wenn sie nicht schriftlich vorliegt, dann eben so gut es geht vor der Vernehmung "zur Sache" der Beamtin erläutern, Namen und Adressen des Therapeuten angeben, der die Diagnose gestellt hat. Das ist noch keine Schweigepflichtsentbildung, die kann auch später erfolgen, sofern überhaupt erforderlich. Für die Vernehmung bei der Kripo ist es keinesfalls erforderlich.
Es ist - leider - nicht ungewöhnlich, daß Opfer sexueller Gewalt psychische Störungen aufweisen, man wird darauf eingehen. Die Kriminalpolizei hat auch eigene Psychologen. In einer Stadt wie Leipzig sind sie sicherlich auch greifbar - natürlich nicht im Termin am Dienstag, wenn Du bislang von der Diagnose nichts erwähnt hast. Scheue Dich nicht, darum zu bitten, daß Du ein/e Kriminalpsychologe/-in bei Deiner Vernehmung anwesend sein soll. Es ist ratsam, vorab anzurufen, und genau diese Bitte eben wegen Deiner Diagnose zu äussern. Ob man damit durchkommt, ist natürlich nicht sicher - aber es ist keinesfalls ein Fehler, darum gebeten zu haben. Sorge auch dafür, daß eine solche Bitte protokolliert wird, gerade dann, wenn man ihr nicht entsprechen will ! Lass Dich von "Das hättense auchma früher sagen könn'!" und ähnlichem nicht kirre machen - erst recht nicht am Telefon ! Aber es muß keineswegs sein, daß Dir sowas um die Ohren gehauen wird. Nach allem, was ich in meiner aktiven Zeit mitbekommen habe, bemüht man sich nach Kräften, Opfern sexueller Gewalt entgegenzukommen, es ihnen so leicht wie möglich zu machen. Versuch einfach auch, ein Stück Vertrauen zu haben ! Wenn Du diese Umstände am Telefon schilderst, kannst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit damit rechnen, daß beim Vernehmungstermin ein Kriminalpsychologe anwesend sein wird, oder der Termin verschoben wird, wenn so kurzfristig keiner verfügbar ist.
Gruß
Möbius
-
- Forums-Gruftie
- , 48
- Beiträge: 549
Liebe Unecht,
Du hast Dich so toll verständlich geäussert, alles dargelegt, wenn Du das dann zu diesem Termin auch so hinbekommst, glaube ich steht der Gerechtigkeit nichts im Weg.
Wenn ich so die Ausführungen von Dir Unecht und auch von Herrn Möbius so lesen, habe ich damals 2010 so ziemlich alles verkehrt gemacht und Hilfe hatte ich keine. Es wäre ohnehin alles umsonst gewesen, da der Tatbestand verjährt war.
Ausserdem war ich 2010 bei weitem noch nicht so weit ....
Nach dem Termin zur Protokollaufnahme durch zwei Damen von der Polizei, bin ich zusammengerutscht....(retraumatisiert)
Lieber Möbius, was Du hier so geschrieben hast, sorry, manchmal Entschuldigung bitte, habe ich das Gefühl, das Du selbst mal bei der Polizei gearbeitet hast. Du hast sehr viel Detailwissen, das verwirrt mich.
Ach keine Ahnung, ich bin müde.
Du hast Dich so toll verständlich geäussert, alles dargelegt, wenn Du das dann zu diesem Termin auch so hinbekommst, glaube ich steht der Gerechtigkeit nichts im Weg.
Wenn ich so die Ausführungen von Dir Unecht und auch von Herrn Möbius so lesen, habe ich damals 2010 so ziemlich alles verkehrt gemacht und Hilfe hatte ich keine. Es wäre ohnehin alles umsonst gewesen, da der Tatbestand verjährt war.
Ausserdem war ich 2010 bei weitem noch nicht so weit ....
Nach dem Termin zur Protokollaufnahme durch zwei Damen von der Polizei, bin ich zusammengerutscht....(retraumatisiert)
Lieber Möbius, was Du hier so geschrieben hast, sorry, manchmal Entschuldigung bitte, habe ich das Gefühl, das Du selbst mal bei der Polizei gearbeitet hast. Du hast sehr viel Detailwissen, das verwirrt mich.
Ach keine Ahnung, ich bin müde.
"Aufgeben bedeutet nicht immer, daß man schwach ist. Oft bedeutet es einfach daß man stark genug ist, etwas loszulassen, was man nicht ändern kann."
@ blackpower: In meinem ersten post hier schrieb ich schon eingangs: ich bin Jurist von Hause aus. Ich war selbstständiger RA gewesen. Verteidigt habe ich aber fast nur in Wirtschaftssachen - aber man kriegt trotzdem ja so einiges mit. Gruß Möbius
-
- Forums-Gruftie
- , 48
- Beiträge: 549
Hallo Möbius,
ich wollte Dir nicht zu nahe treten, ich habe es kapiert....
Für mich ist die Geschichte abgeschlossen.
Blackpower
ich wollte Dir nicht zu nahe treten, ich habe es kapiert....
Für mich ist die Geschichte abgeschlossen.
Blackpower
"Aufgeben bedeutet nicht immer, daß man schwach ist. Oft bedeutet es einfach daß man stark genug ist, etwas loszulassen, was man nicht ändern kann."
- Werbung
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 44 Antworten
- 3706 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Elena
-
- 2 Antworten
- 907 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Christine_Walter
-
- 30 Antworten
- 4085 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Krang2
-
- 3 Antworten
- 1652 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von saffiatou
-
- 7 Antworten
- 2292 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von peter61