Verjährung von sexuellem Missbrauch? Strafen und Recht

Körperliche und seelische Gewalt ebenso wie die verschiedenen Formen von Gewalt (wie etwa der Gewalt gegen sich selbst (SvV) oder Missbrauchserfahrungen) sind in diesem Forumsbereich das Thema.
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Baumstamm
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Verjährung von sexuellem Missbrauch? Strafen und Recht

Beitrag Mo., 10.06.2013, 10:40

Hallo liebes Forum.
Ich bin vor zirka 23 Jahren Opfer von Satanismus geworden mit extremer Quälerei und
sexueller Gewalt( anal) ich wurde angebunden und gefesselt. Er hatte Spass am Quälen.
Ich hatte Angst, dass er mich leben in einen See schmeißt-

Es kommen leider nur nach und nach Erinnerungen hoch.
Ich bin deswegen in einer Therapie.
Meine Frage ist, ab wann gilt es als Verjährung?
Hab ich das Recht mir einen Anwalt zu nehmen?
Meine Absicht ist nicht, die Straftat anzuzeigen.
Ich möchte für mich herausfinden, ob es noch andere Opfer in
der Strasse zu dieser Zeit gab?
Es das überhaupt möglich?
Es quält mich, denn ich weiß nicht, wer er war.
Ich erinnere mich dunkel daran, dass meine Mutter Geld erhalten hat
und mich regelmäßig dort abgeholt hat.
Bitte helft mir... ich danke euch!

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Baumstamm
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Beitrag Mo., 10.06.2013, 10:53

Also, mein genaues Anliegen ist herauszufinden, wer der Mann war, ob es noch mehr anzeigen gab, ob es überhaupt eine gab.
Das wäre auch sehr hilfreich für mein Weiterkommen in der Therapie.
Ich würde mich über alle Gedanken oder auch wenn ihr es nicht genau wisst sehr freuen.

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yamaha1234
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Beitrag Mo., 10.06.2013, 11:12

Soweit ich weiß ist das längst verjährt. zwar wurde erst neulich die Zeitspanne in der sexueller Missbrauch angezeigt werden kann erweitert doch ich glaube nur bis zum 18 LJ bei sexuellen Missbrauch als Kind.

Beim Amtsgericht dürftest du auch keinen Erfolg haben, da eventuelle Anzeigen nach 10 Jahren gelöscht werden. Vielleicht hilft dir die Kontaktaufnahme mit anderen Menschen aus dieser Zeit?

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Baumstamm
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Beitrag Mo., 10.06.2013, 11:31

Was meinst du mit Kontaktaufnahme mit anderen Menschen?
Anzeigen werden gelöscht nach zehn Jahren? Auch wenn es zur einer Verurteilung kam?
Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen oder ich möchte es mir nicht vorstellen.

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yamaha1234
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Beitrag Mo., 10.06.2013, 11:36

Doch ist leider so, wird nach 10 Jahren gelöscht. Mit Kontaktaufnahme meine ich andere Menschen aus deinem damaligen Umfeld, vielleicht können die dir weiter helfen.

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Baumstamm
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Beitrag Mo., 10.06.2013, 11:38

Das hab ich bereits versucht. Aber die Schweigen.

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yamaha1234
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Beitrag Mo., 10.06.2013, 11:42

Dann bleibt nur mehr auf dich zu schauen, das Trauma mit dem Thera zu bearbeiten und deinen Weg damit umzugehen zu finden.

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Luxbordie
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Beitrag Mo., 10.06.2013, 11:51

Bei uns ist Verjährung von Kindern ab dem 28. Lebensjahr des Missbrauchten.

Also, bei mir war der Vorfall als ich zwischen 10 und 12 oder 13 war, verjährt ist die Sache mit meinem 28. Geburtstag. Volljährigkeit + 10 Jahre.
LG
Luxbordie
"Hier kommt Alex"

Du ertrinkst nicht, wenn du in den Fluss fällst - du ertrinkst nur dann, wenn du drin bleibst. Anthony Mello


Jenny Doe
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Beitrag Mo., 10.06.2013, 12:04

Hallo Baumstamm,
Ich möchte für mich herausfinden, ob es noch andere Opfer in der Strasse zu dieser Zeit gab?
kennst du dieses Forum?
http://lichtstrahlen-oldenburg.de/forum/

Dort schreiben vorwiegend Menschen mit rituellen Missbrauchserfahrungen (Satanismus).
Vielleicht findest du dort jemanden.
Zuletzt geändert von Jenny Doe am Mo., 10.06.2013, 12:05, insgesamt 1-mal geändert.
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.

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Baumstamm
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Beitrag Mo., 10.06.2013, 12:04

Um eine Anzeige geht mir ja auch nicht, nur um etwas über den Täter zu erfahren,
ob er einen Kreis angehörte und ob es andere Opfer in dem Zusammenhang gab.
Es muss andere gegeben haben!
Das wird nicht nur mir passiert sein.

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Baumstamm
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Beitrag Mo., 10.06.2013, 12:13

Hallo Jenny Doe
nein, ich kannte das nicht. Vielen Dank.


Jenny Doe
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Beitrag Mo., 10.06.2013, 12:42

Hier findest du Infos zur Verjährungsfrist:

Gesetz zur Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen
http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Bibl ... rauch.html
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Amelie_fabelhaft
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Beitrag Mo., 10.06.2013, 18:30

Hi,
verjährt ist deine Sache ab dem 38 Lebensjahr.
Bei schwerem sex. Missbrauch 20 Jahre lang.
Über den Täter oder die Opfer wirst du nichts herausfinden, da Datenschutz etc...
Wenn dann musst du eigeninitiativ Recherchieren.

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Luxbordie
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Beitrag Mo., 10.06.2013, 18:38

Au Mann. Das heisst in D hätte ich den Kerl anklagen können. Mist!!!
LG
Luxbordie
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Amelie_fabelhaft
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Beitrag Mo., 10.06.2013, 18:42

Oh weh.....Ja das hättest du Luxbordie, grauenvoll.
Mir fehlen gerade die Worte :(

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