Geld nach Krankenstand??
Geld nach Krankenstand??
Hallo!
Ich werde vermutlich längere Zeit meinem Job aufgrund psychischer Erkrankung nicht nachgehen können und hab keine Ahnung wie das finanziell jetzt ablaufen soll?
Krankengeld ist ja irgendwann aus oder? Und was dann?Möchte ja nicht von meinem Partner abhängig sein
Bin aus Österreich
Liebe Grüße
Ich werde vermutlich längere Zeit meinem Job aufgrund psychischer Erkrankung nicht nachgehen können und hab keine Ahnung wie das finanziell jetzt ablaufen soll?
Krankengeld ist ja irgendwann aus oder? Und was dann?Möchte ja nicht von meinem Partner abhängig sein
Bin aus Österreich
Liebe Grüße
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Keiner der weiß wie es danach finanziell weitergeht? Oder keine Lust zu schreiben??
Tatsächlich sind hier überwiegend User aus Deutschland und die kennen sich meist mit dem System bei euch in Österreich nicht aus.
After all this time ? Always.
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Servus,
Soweit ich weiß gibt es einen Unterschied zwischen Lohnfortzahlung bei Krankenstand und Krankengeld. Je nach Länge des Beschäftigungsverhältnisses steht dir Lohnfortzahlung im vollen Ausmaß zu. Danach bekommt man zur Hälfte die Lohnfortzahlung und zur anderen Hälfte Krankengeld. Krankengeld ist ca 80% vom Lohn. Das gibt es auch nur eine bestimmte Zeit, danach fällt man ins Krankengeld. Soweit ich weiß, ist dieses bis auf ein Jahr beschränkt. Danach kann man um Invaliditätspension ansuchen bzw sollte man das schon früher. Du kannst dich aber bei der Arbeiterkammer informieren. Da kann man anrufen und auch einen Termin vereinbaren, die sind echt nett.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
Lg Rosenstock
Soweit ich weiß gibt es einen Unterschied zwischen Lohnfortzahlung bei Krankenstand und Krankengeld. Je nach Länge des Beschäftigungsverhältnisses steht dir Lohnfortzahlung im vollen Ausmaß zu. Danach bekommt man zur Hälfte die Lohnfortzahlung und zur anderen Hälfte Krankengeld. Krankengeld ist ca 80% vom Lohn. Das gibt es auch nur eine bestimmte Zeit, danach fällt man ins Krankengeld. Soweit ich weiß, ist dieses bis auf ein Jahr beschränkt. Danach kann man um Invaliditätspension ansuchen bzw sollte man das schon früher. Du kannst dich aber bei der Arbeiterkammer informieren. Da kann man anrufen und auch einen Termin vereinbaren, die sind echt nett.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
Lg Rosenstock
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Dankeschön für die Info ihr 2!
Nur ich denke i-Pension gibt es nicht mehr, das ist jetzt das Reha- Geld?Werde mich diesbezüglich mal schlau machen, danke
Lg
Nur ich denke i-Pension gibt es nicht mehr, das ist jetzt das Reha- Geld?Werde mich diesbezüglich mal schlau machen, danke
Lg
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- sporadischer Gast
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- Beiträge: 5
Also Krankengeld ist ja begrenzt auf ein Jahr. Danach kannst du einen Antrag auf Invaliditätspension stellen. Falls du invalid sein solltest, bekommst du dann Reha-Geld. Dann wirst du jährlich zu Case Management und einer Nachuntersuchung bei der Gesundheitskasse/PVA eingeladen. Auf Pension wird, so viel ich weiß, erst nach einigen Jahren umgestellt. Falls der Antrag von vornherein abgelehnt wird oder das Reha-Geld wieder entzogen wird, gibt es z.B. die Möglichkeit über das BBRZ (Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum) wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen, das wird dann übers AMS finanziert.
Hoffe konnte dir weiterhelfen.
Hoffe konnte dir weiterhelfen.
Herzlichen Dank, ja du konntest mir weiterhelfen! Was ich nicht genau verstehe ist wie das RehaGeld berechnet wird? Wird das Einkommen vom Ehepartner dazu gerechnet oder bekommt ein jeder mindestens die 966 Euro? Weißt du das zufällig?
Lg
Lg
Zuletzt geändert von Tristezza am Sa., 03.04.2021, 08:27, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Fullquote gelöscht. Bitte keine Komplettzitate verwenden, siehe Netiquette.
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- sporadischer Gast
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Nein das hat mit deinem Partner nichts zu tun. Es wird berechnet auf Basis deines letzten Einkommens. Der Betrag, den du nennst ist der Mindestbetrag, den bekommt jeder unabhängig vom letzten Einkommen. Wenn du viel verdient hast, bekommst du dann natürlich mehr. Im Gegensatz zur Pension, bekommt man beim Reha-Geld kein Urlaubsgeld, dafür einen monatlichen Zusatz. Wenn du sehr krank bist und der Antrag abgelehnt wurde, besteht auch die Möglichkeit dagegen Klage zu erheben bei der Arbeiterkammer. Und auch die wäre noch nicht die letzte Instanz . Das wichtigste ist meiner Meinung nach, dass du einen kompetenten Facharzt hast, der gut begründen kann warum du nicht arbeiten kannst.
@Friendly511
Herzlichen Dank fürs Erklären!!
Herzlichen Dank fürs Erklären!!
Zuletzt geändert von Tristezza am Sa., 03.04.2021, 08:27, insgesamt 1-mal geändert.
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- sporadischer Gast
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Guten Morgen,
ich habe wohl einen längeren Krankenstand vor mir aufgrund meiner PTBS, Angststörung usw.
Seit meinem 14 LJ wurschtle ich so herum, immer wieder kurz gearbeitet, Krankenstand, zusammenreißen etc wieder alles von Vorne. Psychotherapie hatte ich über 2 Jahre- hat leider nur sehr kurzfristig geholfen.
Jetzt bin ich knapp über 40 und jetzt geht gar nix mehr, mein Psychiater meinte es würde ein längerer Krankenstand werden ( wegen Stat. Aufenthalt, Reha, Therapie usw.)
Habe aufgrund meiner Erkrankung nie viel verdient, ca 1000 Euro netto im Monat, Verh., Kinder volljährig.
Nun frage ich mich wie es finanziell weitergeht??
Krankengeld sind es bald nur mehr 50% vom Lohn, das heißt ich muss mit 500 Euro auskommen und lieg meinem Mann auf der Tasche ( schäme mich), nach frühsten einem halben Jahr könnte ich um Reha-Geld ansuchen, was ist wenn sie das ablehnen??
Wenn ich das einklagen müsste, für das habe ich weder das Geld noch die Nerven......
Soll ich mich "wieder zusammenreißen" um in der Arbeit vor Erschöpfung oder Angst umzufallen damit ich mich finanziell über Wasser halten kann???
Bin vollkommen ratlos.....
Bin aus Österreich, gerne auch PN
Lg
Sandra
ich habe wohl einen längeren Krankenstand vor mir aufgrund meiner PTBS, Angststörung usw.
Seit meinem 14 LJ wurschtle ich so herum, immer wieder kurz gearbeitet, Krankenstand, zusammenreißen etc wieder alles von Vorne. Psychotherapie hatte ich über 2 Jahre- hat leider nur sehr kurzfristig geholfen.
Jetzt bin ich knapp über 40 und jetzt geht gar nix mehr, mein Psychiater meinte es würde ein längerer Krankenstand werden ( wegen Stat. Aufenthalt, Reha, Therapie usw.)
Habe aufgrund meiner Erkrankung nie viel verdient, ca 1000 Euro netto im Monat, Verh., Kinder volljährig.
Nun frage ich mich wie es finanziell weitergeht??
Krankengeld sind es bald nur mehr 50% vom Lohn, das heißt ich muss mit 500 Euro auskommen und lieg meinem Mann auf der Tasche ( schäme mich), nach frühsten einem halben Jahr könnte ich um Reha-Geld ansuchen, was ist wenn sie das ablehnen??
Wenn ich das einklagen müsste, für das habe ich weder das Geld noch die Nerven......
Soll ich mich "wieder zusammenreißen" um in der Arbeit vor Erschöpfung oder Angst umzufallen damit ich mich finanziell über Wasser halten kann???
Bin vollkommen ratlos.....
Bin aus Österreich, gerne auch PN
Lg
Sandra
Wurstel
In der Handelsschule (1979 - 1982) habe ich gelernt, daß es diesbezüglich einen Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten gibt. Und bei Leuten, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind (also Vertragsbedienstete und Beamte) gelten da ganz andere Gesetze.
Wenn Du NICHT im öffentlichen Dienst bist, kannst Du Dich bei der Arbeiterkammer beraten lassen. (Mir war diese Möglickeit verbaut, weil ich im öffentlichen Dienst war.)
Wenn das Arbeits- bzw. Dienstverhältnis aufgrund zu langer krankheitshalber Abwesenheit von Arbeit/Dienst beendet wird (das ist dann weder eine Entlassung noch eine Kündigung, sondern ein Austritt), dann bekommst Du sechs Monate lang die Arbeitslosenunterstützung in voller Höhe Deines letzten Gehaltes (ohne Zulagen). Danach bekommst Du die Notstandshilfe, welche 75 % der Arbeitslosenunterstützung ausmacht. Dies ist UNABHÄNGIG von Deinem Besitz und vom Besitz Deines Ehegatten. (Zu beachten ist aber, daß die Arbeitslosenunterstützung und die Notstandshilfe nur gewährt wird, wenn Du MINDESTENS sechs Monate am Stück bei ein- und dem selben Unternehmen bzw. bei ein- und derselben Behörde beschäftigt warst. (Hier zählen nur Arbeits- und Angestelltenverträge und Dienstverträge [wenn man im öffentlichen Dienst ist], aber keine Werkverträge, wie es bei Schauspielern oder Musikern vorliegt. Und natürlich zählt hier auch keine Schwarzarbeit.)
Solltest Du keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung oder Notstandshilfe haben, kommt die Sozialhilfe in Betracht. Dies ist allerdings von der Ortschaft, wo Du wohnst, abhängig. (Im Gegensatz zu Arbeitslosenunterstützung und Notstandshilfe, die österreichweit durch Bundesgesetze geregelt sind, ist die Höhe der Sozialhilfe Gemeindesache.) Hier gelten KOMPLETT andere Bedingungen: So mußt Du beim Antrag auf Sozialhilfe Dein Vermögen offenlegen, und die Einkünfte Deines Ehegatten schmälert Deine Sozialhilfe (was bei der Arbeitslosenunterstützung und bei der Notstandshilfe nicht so ist).
Über diese Dinge weiß ich nur insofern Bescheid, weil einige meiner Freunde und Bekannten Sozialhilfeempfänger sind und mich da mit ihren diesbezüglichen Problemen immer wieder um Rat fragen. Da schaue ich dann für sie im Internet nach. (Diese Leute haben keinen Computer und auch kein internetfähiges Handy, also können sie das nicht selber eruieren; außerdem kennen sie sich mit der Materie überhaupt nicht aus und sind auch nicht in der Lage, sich selber zu informieren.)
Zu Deinem stationären Aufenthalt:
Vermutlich wird das so ablaufen wie bei mir, als ich nach meinem Unfall vom Krankenhaus ins Pflegeheim überstellt wurde. Da mußte ich einen Wisch unterschreiben, daß das Pflegeheim die Kosten im Falle der Nichtbezahlung in Form einer Hypothek auf mein Anwesen schreiben kann. Das konnte ich ruhigen Gewissens unterschreiben, denn erstens war ja genug Geld für die Übergangspflege auf meinem Bankkonto und zweitens ist ja auf meinem Anwesen ein Belastungs- und Veräußerungsverbot (das meine Mutter selig erlassen hat, bis zum Jahr 2104 gilt und nur von meinem ältesten leiblichen Sohn [der erst geboren werden muß] als Verbotsberechtigtem aufgehoben werden kann), sodaß die Hypothek somit ohnehin nicht möglich gewesen wäre.
Ich nehme an, daß es bei Dir ähnlich ablaufen wird.
Wurstel
In der Handelsschule (1979 - 1982) habe ich gelernt, daß es diesbezüglich einen Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten gibt. Und bei Leuten, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind (also Vertragsbedienstete und Beamte) gelten da ganz andere Gesetze.
Wenn Du NICHT im öffentlichen Dienst bist, kannst Du Dich bei der Arbeiterkammer beraten lassen. (Mir war diese Möglickeit verbaut, weil ich im öffentlichen Dienst war.)
Wenn das Arbeits- bzw. Dienstverhältnis aufgrund zu langer krankheitshalber Abwesenheit von Arbeit/Dienst beendet wird (das ist dann weder eine Entlassung noch eine Kündigung, sondern ein Austritt), dann bekommst Du sechs Monate lang die Arbeitslosenunterstützung in voller Höhe Deines letzten Gehaltes (ohne Zulagen). Danach bekommst Du die Notstandshilfe, welche 75 % der Arbeitslosenunterstützung ausmacht. Dies ist UNABHÄNGIG von Deinem Besitz und vom Besitz Deines Ehegatten. (Zu beachten ist aber, daß die Arbeitslosenunterstützung und die Notstandshilfe nur gewährt wird, wenn Du MINDESTENS sechs Monate am Stück bei ein- und dem selben Unternehmen bzw. bei ein- und derselben Behörde beschäftigt warst. (Hier zählen nur Arbeits- und Angestelltenverträge und Dienstverträge [wenn man im öffentlichen Dienst ist], aber keine Werkverträge, wie es bei Schauspielern oder Musikern vorliegt. Und natürlich zählt hier auch keine Schwarzarbeit.)
Solltest Du keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung oder Notstandshilfe haben, kommt die Sozialhilfe in Betracht. Dies ist allerdings von der Ortschaft, wo Du wohnst, abhängig. (Im Gegensatz zu Arbeitslosenunterstützung und Notstandshilfe, die österreichweit durch Bundesgesetze geregelt sind, ist die Höhe der Sozialhilfe Gemeindesache.) Hier gelten KOMPLETT andere Bedingungen: So mußt Du beim Antrag auf Sozialhilfe Dein Vermögen offenlegen, und die Einkünfte Deines Ehegatten schmälert Deine Sozialhilfe (was bei der Arbeitslosenunterstützung und bei der Notstandshilfe nicht so ist).
Über diese Dinge weiß ich nur insofern Bescheid, weil einige meiner Freunde und Bekannten Sozialhilfeempfänger sind und mich da mit ihren diesbezüglichen Problemen immer wieder um Rat fragen. Da schaue ich dann für sie im Internet nach. (Diese Leute haben keinen Computer und auch kein internetfähiges Handy, also können sie das nicht selber eruieren; außerdem kennen sie sich mit der Materie überhaupt nicht aus und sind auch nicht in der Lage, sich selber zu informieren.)
Zu Deinem stationären Aufenthalt:
Vermutlich wird das so ablaufen wie bei mir, als ich nach meinem Unfall vom Krankenhaus ins Pflegeheim überstellt wurde. Da mußte ich einen Wisch unterschreiben, daß das Pflegeheim die Kosten im Falle der Nichtbezahlung in Form einer Hypothek auf mein Anwesen schreiben kann. Das konnte ich ruhigen Gewissens unterschreiben, denn erstens war ja genug Geld für die Übergangspflege auf meinem Bankkonto und zweitens ist ja auf meinem Anwesen ein Belastungs- und Veräußerungsverbot (das meine Mutter selig erlassen hat, bis zum Jahr 2104 gilt und nur von meinem ältesten leiblichen Sohn [der erst geboren werden muß] als Verbotsberechtigtem aufgehoben werden kann), sodaß die Hypothek somit ohnehin nicht möglich gewesen wäre.
Ich nehme an, daß es bei Dir ähnlich ablaufen wird.
Wurstel
Wurstel
Noch ein Rat bezüglich der Lohnminderung auf 50 %:
Wenn Du einmal kurz in die Arbeit gehst (also Dich gesundschreiben läßt und in der Arbeit erscheinst, wenn auch vielleicht nur für einen Tag), dann beginnt die Frist bis zur Gehaltskürzung ab den nächstem Krankenstand wieder von vorne zu laufen. (So war es jedenfalls bei uns, da war diese Frist sechs Monate.)
Wurstel
Noch ein Rat bezüglich der Lohnminderung auf 50 %:
Wenn Du einmal kurz in die Arbeit gehst (also Dich gesundschreiben läßt und in der Arbeit erscheinst, wenn auch vielleicht nur für einen Tag), dann beginnt die Frist bis zur Gehaltskürzung ab den nächstem Krankenstand wieder von vorne zu laufen. (So war es jedenfalls bei uns, da war diese Frist sechs Monate.)
Wurstel
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Hallo,Wurstel hat geschrieben: ↑So., 11.04.2021, 14:01 Wurstel
Noch ein Rat bezüglich der Lohnminderung auf 50 %:
Wenn Du einmal kurz in die Arbeit gehst (also Dich gesundschreiben läßt und in der Arbeit erscheinst, wenn auch vielleicht nur für einen Tag), dann beginnt die Frist bis zur Gehaltskürzung ab den nächstem Krankenstand wieder von vorne zu laufen. (So war es jedenfalls bei uns, da war diese Frist sechs Monate.)
Wurstel
Das ist in Ö nur bei Beamten so. Je nach Beschäftigungsdauer gibt es sozusagen einen bezahlten Jahreskrankenstand. Bei Angestellten sind das zum Beginn einer Anstellung 8 Wochen. Je länger man bleibt, desto länger wird diese Frist. Wobei die Krankenstände zusammengezählt werden. Sprich: ist man im 1. Quartal 3 Wochen daheim, im Juni nochmal 3 Wochen und dann im September nochmal 3 Wochen, dann fällt man in der letzten Woche auf 50% Gehalt und 50% Krankengeld. Im Jänner beginnt das wieder vom Neuen. Bei Vertragsbediensteten ist es ähnlich.
Das Notstandshilfe nicht vom Einkommen des Partners abhängig ist, wusste ich nicht.
Am Besten ist es aber echt, du setzt dich mal mit der Arbeiterkammer oder vielleicht mit dem AMS zusammen.
Wünsche dir aber, dass es dir bald besser geht bzw dass du die Sorge bzgl Geld und Auskommen bald los bist.
Lg Rosenstock
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