darf der Arbeitgeber mich bei der Arbeit filmen?
darf der Arbeitgeber mich bei der Arbeit filmen?
muss ich mich zu schulungszwecken bei der Arbeit filmen lassen?
Bei schulungen für die arbeit gibt es jetzt bei uns eine neuerung. Wir müssen uns bei der arbeit filmen lassen um danach auszuwerten, was man verbessern kann. Muss ich das machen? Verstösst das nicht gegen das persönlichkeitsrecht oder irgendwelche grundgesetze?
Bei schulungen für die arbeit gibt es jetzt bei uns eine neuerung. Wir müssen uns bei der arbeit filmen lassen um danach auszuwerten, was man verbessern kann. Muss ich das machen? Verstösst das nicht gegen das persönlichkeitsrecht oder irgendwelche grundgesetze?
"Wer nicht weiß wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt."
Mark Twain
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So weit ich weiß, darf darfst du nur mit deiner ausdrücklichen Erlaubnis an deinem Arbeitsplatz gefilmt werden. Was sagt denn euer Betriebsrat zu dieser "Maßnahme"?
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)
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Danke vielmals!
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Dein Einverständnis bedeutet, sofern du nicht einwilligst, wird dir aus betriebllichen Gründen gekündigt. Du wirst also freiwillig gefilmt.
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Nicht unbedingt. Der Fachkräftemangelhat auch einige positive Seiten....
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)
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Die Arbeitnehmer müssen in der Regel zustimmen. Nur in Sicherheitsbereichen gibt es diesbezüglich Ausnahmen.
Du kannst Deinen Arbeitgeber ja fragen, was er für das Filmen springen lassen würde. Schließlich würdest Du darstellerisch in einem Film mitwirken, der zur finanziellen Gewinnerzielung erstellt wird. Und so ein Schauspielvertrag, der ist nicht ohne …
Du kannst Deinen Arbeitgeber ja fragen, was er für das Filmen springen lassen würde. Schließlich würdest Du darstellerisch in einem Film mitwirken, der zur finanziellen Gewinnerzielung erstellt wird. Und so ein Schauspielvertrag, der ist nicht ohne …
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Soweit ich weiß, brauchen Sie deine schriftliche Einverständnis.Dies gilt auch für Fotos. Meistens steht diese Passage in der Datenschutzvereinbarung.
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@Eremit: dass Laiendarsteller in nicht öffentlichen Filmen überwältigend gut honoriert würden ist ein Mythos. Selbst Statisten sind extrem häufig unter dem Mindestlohn.
Egal, darum geht es nicht: es braucht dein Einverständnis. Bevor du das deutlich verneinst und es Konsequenzen hat, Betriebsrat fragen. Habt ihr einen?
Egal, darum geht es nicht: es braucht dein Einverständnis. Bevor du das deutlich verneinst und es Konsequenzen hat, Betriebsrat fragen. Habt ihr einen?
Das habe ich auch nie behauptet. Ich weiß sehr wohl, dass die Entlohnung im Grunde ein Scherz ist. Aber dennoch sind solche Verträge rechtlich nicht ohne.Miss_Understood hat geschrieben:dass Laiendarsteller in nicht öffentlichen Filmen überwältigend gut honoriert würden ist ein Mythos.
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Stimmt. Je nach Vertrag und Rechteabtritt dürftest du in beliebige Kontexte neu reingeschnitten werden. Und da das gar aus Unwissenheit und Sorglosigkeit des Filmenden geschehen kann, der über all diese Klauseln und Möglichkeiten nicht Bescheid weiß, darf man sich selber schlau machen, den AG darauf hinweisen oder den Wunsch nach bestimmten schriftlich zu verankernden Ausschlüssen fordern und ihn damit so lange Nerven bis ... nun ja, man entweder den Job verliert, seufzend nachgegeben wird oder man einfach nicht mehr beauftragt wird. (Letzteres ist mir schon mal passiert, wenngleich der rechtliche Nachweis dessen natürlich schwierig ist ...) Es ist wie so oft eine Sache des Abwägens. In einem großen Betrieb mit Betriebsrat steht es gut, dass dieses Ansinnen deines AGs ordnungsgemäß abläuft.
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