Hallo Leute,
ich bin vom Amtsarzt erwerbsunfähig attestiert worden unter drei Stunden täglich wegen meiner seelischen Behinderung, deshalb bin ich von ALG II in die Sozialhilfe (SGB XII) gerutscht. Nun habe ich aber einen Job in Aussicht (4 Stunden täglich in Teilzeit), dessen Nettogehalt aber unter der Regelleistung liegt und daher aufgestockt werden müsste (von Miete ganz zu schweigen).
Was muss ich jetzt tun, um die Arbeit annehmen zu können? Widerspruch einlegen gegen den Änderungsbescheid?
Wichtig wäre mir, aus dem SGB-12-Bezug wieder wegzukommen.
Danke für guten Rat!
Arbeiten trotz Erwerbsunfähigkeit?
- Werbung
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 39
- Beiträge: 1138
Hallo Men,
willkommen im Forum! Wenn Dir der Arzt attestiert hat, dass Du keine drei Stunden am Tag arbeiten kannst, wie willst Du denn dann einen Job mit 4 Stunden täglich schaffen? Oder war das eine Fehldiagnose?
Viele Grüße
Dampfnudel
willkommen im Forum! Wenn Dir der Arzt attestiert hat, dass Du keine drei Stunden am Tag arbeiten kannst, wie willst Du denn dann einen Job mit 4 Stunden täglich schaffen? Oder war das eine Fehldiagnose?
Viele Grüße
Dampfnudel
Alles hat seine Zeit.
Vielleicht mit dem Arzt und dem Sachbearbeiter beim Jobcenter sprechen, denn die entscheiden ja wesentlich mit.
Wenn Du jetzt mehr als 2,99 Std. am Tag arbeitest, ohne eine solche Änderung,...ich weiß nicht, ob es da nicht auch Schwierigkeiten mit der Versicherung gibt.
P.S.: Einfach nur mal als Verständnisfrage gedacht: Was ist für Dich schlimmer an der Sozialhilfe oder Grundsicherung, als das ALG II?
Wenn Du jetzt mehr als 2,99 Std. am Tag arbeitest, ohne eine solche Änderung,...ich weiß nicht, ob es da nicht auch Schwierigkeiten mit der Versicherung gibt.
P.S.: Einfach nur mal als Verständnisfrage gedacht: Was ist für Dich schlimmer an der Sozialhilfe oder Grundsicherung, als das ALG II?
-
- Forums-Insider
- , 50
- Beiträge: 261
warum beziehst du denn keine erwerbsminderungsrente? bei dem bezug darf man nämlich was dazu verdienen, bei
grundsicherung nämlich nicht!
wenn du arbeit aufnimmst, ist dein status erwerbsgemindert weg! vorsicht ist geboten, denn es stellt sich die frage ob du den job auch in der zukunft schaffst, wenn nicht, ist ein zurück in die erwerbsminderung schwierig.
vg krawallbürste
grundsicherung nämlich nicht!
wenn du arbeit aufnimmst, ist dein status erwerbsgemindert weg! vorsicht ist geboten, denn es stellt sich die frage ob du den job auch in der zukunft schaffst, wenn nicht, ist ein zurück in die erwerbsminderung schwierig.
vg krawallbürste
- Werbung
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 1 Antworten
- 2063 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Britt_Stadler
-
- 5 Antworten
- 1894 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von saffiatou
-
- 16 Antworten
- 2975 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Mamamaus
-
- 7 Antworten
- 1965 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Hiob
-
- 4 Antworten
- 1348 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Gast