Hallo,
also ich bin etwas verunsichert oder sowas in der Art - ich hoffe, mein Geschreibsel klingt jetzt nicht zu wirr, ich kann grad wieder kaum einen Gedanken fassen, aber ich gebe mir Mühe. Also: Ich arbeite seit dem 1.12. in einer Psychiatrie als kranke Schwester, äh, Krankenschwester, und bin nun seit dem 4.2. krank geschrieben, weil gar nix mehr geht und ich am 27.3. auch in eine Klinik gehe. Gut, ist für den neuen Job blöd gelaufen, ich kanns aber nun nicht ändern und kümmere mich jetzt erstmal darum, dass es mir bald besser geht. Nun bin ich bisher noch nicht gekündigt worden und Mitte nächsten Monats würden die 6 Wochen Lohnfortzahlung auslaufen, aber was ist, wenn sie mich morgen kündigen würden und ich damit noch vor Ablauf der 6 Wochen gekündigt wäre, denn in der Probezeit können die einen einfach so kündigen, auch im Kranksein, nur mit 14 Tagen Kündigungsfrist. KRieg ich dann trotzdem normal Krankengeld in normaler Höhe? Ich rechne damit jetzt nicht, aber ich hab da echt Angst vor... Keine Ahnung, wieso, ich bin etwas komisch...
Und wenn sie mich während der Krankengeldphase (von der KK) kündigen, krieg ich dann weiterhin normal Krankengeld von der KK und ändert sich dann die Höhe des Krankengeldes?
Ich bitte um etwas Aufklärung,
liebe Grüße, die Spezzi
Krank in der Probezeit - Krankengeld - keine Ahnung...
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Thread-EröffnerIn - sporadischer Gast
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Hallo!
Also, so weit ich weiß, hast du trotzdem weiterhin Anspruch auf KG, auch wenn du gekündigt wirst.
Du bist dann weiterhin versicherungspflichtig aufgrund des KG bezugs und erhälst es auch weiterhin.
Wenn du vor dem KG Bezug gekündigt wirst, hast du ja bestimmt Anspruch auf ALG I und somit auf Anspruch auf KG in Höhe des ALG I, also hättest du schön etwas weniger, aber ich glaube, dass es trotzdem noch ok ist.
Auf jeden Fall bekommt du weiterhin Geld und stehst da nicht ohne alles.
Meine ausbildung ist schon n bissel her, aber ich glaube, dass das KG weiterhin gleich hoch bleibt, will da aber nicht meine Hand für ins Feuer legen.
Du kannst aber auch einfach mal bei deiner KK anrufen.
LG Blümchen
Also, so weit ich weiß, hast du trotzdem weiterhin Anspruch auf KG, auch wenn du gekündigt wirst.
Du bist dann weiterhin versicherungspflichtig aufgrund des KG bezugs und erhälst es auch weiterhin.
Wenn du vor dem KG Bezug gekündigt wirst, hast du ja bestimmt Anspruch auf ALG I und somit auf Anspruch auf KG in Höhe des ALG I, also hättest du schön etwas weniger, aber ich glaube, dass es trotzdem noch ok ist.
Auf jeden Fall bekommt du weiterhin Geld und stehst da nicht ohne alles.
Meine ausbildung ist schon n bissel her, aber ich glaube, dass das KG weiterhin gleich hoch bleibt, will da aber nicht meine Hand für ins Feuer legen.
Du kannst aber auch einfach mal bei deiner KK anrufen.
LG Blümchen
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