Hallo,
mich würde mal interessieren, ob und welche Ergebnisse einer arbeitsmedizinischen Untersuchung in Deutschland bis zu der Geschäftsleitung durchsickern können. Bei meinem letzten Job im Ausland war es nämlich so, dass die Berichte auf meinem Schreibtisch gelandet sind, und ich war ziemlich schockiert, weil dort in allen Details stand, welcher Mitarbeiter welche gesundheitlichen Probleme hatte. Sowas unterliegt doch eigentlich der Schweigepflicht!!!???
Jetzt bin ich ziemlich verunsichert, was ich bei der Untersuchung erzählen bzw. besser verschweigen sollte
LG
Carla
Arbeitsmedizinische Untersuchung
- Werbung
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 45
- Beiträge: 3550
Hallo carla,
in welchem Bereich wirst du arbeiten?
Welche Klasse der Untersuchung ist für deinen Tätigkeitsbereich vorgesehen?
http://www.uniklinik-ulm.de/struktur/ze ... ungen.html
Ich denke es ist ein Riesenunterschied, ob du selber mit kranken Menschen zu tun haben wirst (Krankenhaus, Kurhotel etc.), im Sicherheitsbereich arbeitest, im Biotechnologielabor uä oder es einfach eine Standard betriebliche Untersuchung ist - meist Bildschirmarbeitsplatz, die als Voraussetzung für das neue Arbeitsverhältnis gemacht wird - und wo du befürchtest, dass dir Nachteile entstehen können. Bei letzterer hast du auch das recht mit einem Formular zu deinem Hausarzt zu gehen und er füllt dann das erforderliche aus, dann brauchst du nur noch zur Betriebsarzt zu gehen um ein Gespräch zu führen und ggf. - je nach Arbeitsplatz zb dort vor Ort einen Sehtest zu machen (wenn Bildschirmarbeitsplatz). So bei mir geschehen als ich vor einem Jahr bei einem großen Versicherungskonzern angefangen habe und auch etwas besorgt gewesen bin über die Details, die man da eventuell von mir wissen wollte. War aber alles halb so wild. Es gab eine Blutuntersuchung, die nur allgemeines kleines Blutbild erfasste, ein paar Fragen, ich wurde gemessen und gewogen und es gab einen Sehtest. Die Betriebsärztin guckte sich die Befunde an, kreuzte auf einem sehr wenig aussagekräftigen Formular dieses und jenes an und gab es mir wieder - und nur mit jenem Formular musste ich dann in die Personalabteilung. Sie fragte mich lediglich, ob ich rauche und wie oft ich Alkohol trinke und sagte, wenn ich meinte, ein Problem mit Alkohol oder Tabletten zu haben, ich mich jederzeit an sie wenden könne, sie sei der ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet. Nun, das betraf mich nicht, soweit also alles ok.
Ich habe es allerdings auch schon mal anders erlebt. Ich hatte mich mal bei einer Krankenkasse beworben, eine 15h/Woche Aushilfsstelle und sie haben mich nicht genommen, weil ich meine Krankenversicherung nicht zu denen wechseln wollte, es sei ja schließlich "obligatorisch" das zu tun, wenn man da arbeitet. Ich hatte zu der Zeit gerade die Fortsetzung meiner Therapie genehmigt bekommen und wollte nicht unbedingt das sofort meinem Arbeitgeber auf die Nase binden ebenso wie andere Krankheiten. Sie machten Psychodruck ("Wer nichts zu befürchten hat, dem dürfte das doch nicht schwer fallen, oder?") und dann bekam ich den Job halt nicht.
Es scheint also auf die Firma anzukommen, mit der, bei der ich jetzt bin bin ich superzufrieden und sie handeln das mit der Einsicht in Kundendaten/Mitarbeiterdaten absolut vorbildlich. So, dass es einen manchmal schon aufhält, wenn man wegen Datenschutz zig Genehmigungen und Freischaltungen erst beantragen muss, damit man den Kunden was sagen kann. Ich hoffe, dass aber in Zeiten von LIDL etc. da die Firmen auch etwas sensibilisiert für sind.
Kannst du nicht andere Mitarbeiter fragen wie das bei denen abgelaufen ist. Oder eben die Personaler, die dich einstellen. "Was wird denn bei der Untersuchung genau untersucht und was gefragt?" Es ist dein gutes Recht das zu wissen.
Toi toi toi beim neuen Job wünscht
Miss_Understood
in welchem Bereich wirst du arbeiten?
Welche Klasse der Untersuchung ist für deinen Tätigkeitsbereich vorgesehen?
http://www.uniklinik-ulm.de/struktur/ze ... ungen.html
Ich denke es ist ein Riesenunterschied, ob du selber mit kranken Menschen zu tun haben wirst (Krankenhaus, Kurhotel etc.), im Sicherheitsbereich arbeitest, im Biotechnologielabor uä oder es einfach eine Standard betriebliche Untersuchung ist - meist Bildschirmarbeitsplatz, die als Voraussetzung für das neue Arbeitsverhältnis gemacht wird - und wo du befürchtest, dass dir Nachteile entstehen können. Bei letzterer hast du auch das recht mit einem Formular zu deinem Hausarzt zu gehen und er füllt dann das erforderliche aus, dann brauchst du nur noch zur Betriebsarzt zu gehen um ein Gespräch zu führen und ggf. - je nach Arbeitsplatz zb dort vor Ort einen Sehtest zu machen (wenn Bildschirmarbeitsplatz). So bei mir geschehen als ich vor einem Jahr bei einem großen Versicherungskonzern angefangen habe und auch etwas besorgt gewesen bin über die Details, die man da eventuell von mir wissen wollte. War aber alles halb so wild. Es gab eine Blutuntersuchung, die nur allgemeines kleines Blutbild erfasste, ein paar Fragen, ich wurde gemessen und gewogen und es gab einen Sehtest. Die Betriebsärztin guckte sich die Befunde an, kreuzte auf einem sehr wenig aussagekräftigen Formular dieses und jenes an und gab es mir wieder - und nur mit jenem Formular musste ich dann in die Personalabteilung. Sie fragte mich lediglich, ob ich rauche und wie oft ich Alkohol trinke und sagte, wenn ich meinte, ein Problem mit Alkohol oder Tabletten zu haben, ich mich jederzeit an sie wenden könne, sie sei der ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet. Nun, das betraf mich nicht, soweit also alles ok.
Ich habe es allerdings auch schon mal anders erlebt. Ich hatte mich mal bei einer Krankenkasse beworben, eine 15h/Woche Aushilfsstelle und sie haben mich nicht genommen, weil ich meine Krankenversicherung nicht zu denen wechseln wollte, es sei ja schließlich "obligatorisch" das zu tun, wenn man da arbeitet. Ich hatte zu der Zeit gerade die Fortsetzung meiner Therapie genehmigt bekommen und wollte nicht unbedingt das sofort meinem Arbeitgeber auf die Nase binden ebenso wie andere Krankheiten. Sie machten Psychodruck ("Wer nichts zu befürchten hat, dem dürfte das doch nicht schwer fallen, oder?") und dann bekam ich den Job halt nicht.
Es scheint also auf die Firma anzukommen, mit der, bei der ich jetzt bin bin ich superzufrieden und sie handeln das mit der Einsicht in Kundendaten/Mitarbeiterdaten absolut vorbildlich. So, dass es einen manchmal schon aufhält, wenn man wegen Datenschutz zig Genehmigungen und Freischaltungen erst beantragen muss, damit man den Kunden was sagen kann. Ich hoffe, dass aber in Zeiten von LIDL etc. da die Firmen auch etwas sensibilisiert für sind.
Kannst du nicht andere Mitarbeiter fragen wie das bei denen abgelaufen ist. Oder eben die Personaler, die dich einstellen. "Was wird denn bei der Untersuchung genau untersucht und was gefragt?" Es ist dein gutes Recht das zu wissen.
Toi toi toi beim neuen Job wünscht
Miss_Understood
Hallo Miss Understood,
vielen Dank für deine Antwort!
"Das Ergebnis der Untersuchung wird standardisiert in folgender Form weitergegeben:
Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ergab:
1. keine gesundheitlichen Bedenken
2. keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen
3. gesundheitliche Bedenken
Hierdurch wird sichergestellt, dass die ärztliche Schweigepflicht in vollem Umfang gewahrt bleibt. Diagnosen und ggf. einzelne Befunde werden somit an den Arbeitgeber nicht weitergegeben."
Puh, was für eine Erleichterung!
Das war wahrscheinlich auch das "sehr wenig aussagekräftige Formular", das du bekommen hast!?
Bzw. könnte der Betriebsarzt ruhig nach psychischen Problemen fragen - solange das Ergebnis nicht auf dem Schreibtisch der Geschäftsleitung landet. Und das hätten mir meine Kolleginnen vielleicht auch nicht beantworten können.
Na ja, hat sich ja jetzt sowieso erledigt.
LG
Carla
vielen Dank für deine Antwort!
Irgendwie passe ich da nirgends richtig rein. Ist mir aber auch egal, welche Untersuchungen durchgeführt werden. Mir ging es ja nur darum, welche Infos an den Arbeitgeber weitergeleitet werden - und diese Frage wird in deinem Link ja ganz klar beantwortet:Miss_Understood hat geschrieben: in welchem Bereich wirst du arbeiten?
Welche Klasse der Untersuchung ist für deinen Tätigkeitsbereich vorgesehen?
http://www.uniklinik-ulm.de/struktur/ze ... ungen.html
"Das Ergebnis der Untersuchung wird standardisiert in folgender Form weitergegeben:
Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ergab:
1. keine gesundheitlichen Bedenken
2. keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen
3. gesundheitliche Bedenken
Hierdurch wird sichergestellt, dass die ärztliche Schweigepflicht in vollem Umfang gewahrt bleibt. Diagnosen und ggf. einzelne Befunde werden somit an den Arbeitgeber nicht weitergegeben."
Puh, was für eine Erleichterung!
Das war wahrscheinlich auch das "sehr wenig aussagekräftige Formular", das du bekommen hast!?
Es ging mir ja lediglich um Psychosachen. Und meine Kolleginnen zu fragen, ob in der Untersuchung auch psychische Probleme angesprochen werden, wäre mir dann doch etwas peinlichMiss_Understood hat geschrieben: Kannst du nicht andere Mitarbeiter fragen wie das bei denen abgelaufen ist. Oder eben die Personaler, die dich einstellen.
Bzw. könnte der Betriebsarzt ruhig nach psychischen Problemen fragen - solange das Ergebnis nicht auf dem Schreibtisch der Geschäftsleitung landet. Und das hätten mir meine Kolleginnen vielleicht auch nicht beantworten können.
Na ja, hat sich ja jetzt sowieso erledigt.
LG
Carla
- Werbung
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 4 Antworten
- 6911 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Carrie25
-
- 2 Antworten
- 1857 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von montagne
-
- 14 Antworten
- 15705 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von kalliope
-
- 1 Antworten
- 1602 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Emely
-
- 4 Antworten
- 2899 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von schmetterling.1983