Als Studentin in Berufsunfähigkeitspension?

Das Leben ist wesentlich durch unsere Arbeit geprägt. Der Job kann jedoch auch Quelle von Ärger und Frustration sein, oder persönliche Probleme geradezu auf die Spitze treiben...
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Rosenstock
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Beitrag Fr., 09.01.2015, 09:47

Hallo Schokokeksi,

AMS-Geld ist eine Versicherungsleistung und bedarf ein paar Voraussetzungen:
Zitat:
Die Mindestbeschäftigungsdauer für den Erwerb eines Anspruches beträgt:
bei erstmaliger Inanspruchnahme einer Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 52 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 2 Jahre vor der Geltendmachung des Anspruches,

Du kannst näheres unter folgenden Link nachlesen: http://www.ams.at/service-arbeitsuchend ... slosengeld

Also wenn du nicht gearbeitet hast, bzw. in diese Versicherungsleistung noch nichts eingezahlt hast (geht ja automatisch vom Lohn ab), dann hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Ich würde aber auf alle Fälle mich dort melden, weil es gibt ja auch noch Mindestsicherung etc. Die können dir dort aber weiterhelfen. Weiters können die dir dort auch Hilfe im Bezug auf Kurse etc. geben. Vielleicht findet sich ja doch etwas für dich.

lg Rosenstock

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Eremit
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Beitrag Fr., 09.01.2015, 09:59

Schokokeksi hat geschrieben:Mein Hausarzt etc hat davon keine Ahnung...
Na ja, die sind für solche Dinge ja auch nicht ausgebildet. Umso bedenklicher ist es, daß sie Rezepte für Psychopharmaka ausstellen dürfen, das sollte ausschließlich Psychiatern vorbehalten sein.

Ich weiß natürlich nicht, in welchem Bezirk Du wohnst, Schokokeksi. Auf die Schnelle habe ich mal das gefunden:

http://www.promente-kaernten.at/

Guck mal, ob Du da fündig wirst.
Schokokeksi hat geschrieben:Zählt ein Studium nicht auch irgendwie als Arbeit?
Nein, das fällt ganz klar unter Ausbildung.

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Schokokeksi
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Beitrag Do., 15.01.2015, 21:04

Hallo!
Pro Mente ist eine gute Idee. Ich werde mich dort melden.
Herzlichen Dank für all eure Vorschläge!

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Arielle22
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Beitrag Do., 26.11.2015, 08:55

Hallo,

ich hoffe hier eine passende Antwort geben zu können.
Der Versicherungsschutz bei der privaten Berufsunfähigkeitversicherung besteht mit der ersten gezahlten Rate (Quelle: https://www.bu-vergleichsberichte.de/be ... ung-kosten).

Auf der gesetzlichen Ebene sieht der Sachverhalte schon ganz anders aus. Wie es hier schon beschrieben wurde, ist es wichtig schon vorher in die Sozialsysteme eingezahlt zu haben. Sind die Mindestanforderungen hier nicht erfüllt, kann die Berunfsunfähigkeitspension nicht in Anspruch genommen werden.

Das Studium ist sicherlich anstrengend, doch DU zahlst keine Steuern, da keine Einnahmen generiert werden. Daher ist das eine schädliche Steuerlast, wodurch der Anspruch auf Sozialleistungen verfällt.

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