Es ging auch nicht um den Zeitraum, in dem ich den Urlaub nehmen muss, sondern dass X Wochen Vollzeit-Resturlaub zu X Wochen Teilzeit-Resturlaub werden sollten... Wozu es auch klare Rechsprechung gibt: Urlaubsanspruch aus Vollzeittätigkeit hat auch Vollzeit-Gegenwert....Memory hat geschrieben: Soviel ich weiß, ist das durch eine geltende Rechtssprechung geregelt: man hat 15 Monate Zeit den alten aufgelaufenen Urlaub aus der Zeit der Krankheit zu nehmen.
Aber wir haben ja dann eine Regelung gefunden, die sogar für mich günstiger war