Hallo zusammen,
bevor sich jemand aufregt, wir haben im I-Net schon versucht Informationen zu finden. Leider ist das eher wenig informativ gewesen.
Die Sache ist die, unser Kind unter 10 Jahre musste vor einigen Wochen miterleben wie ein körperlicher Übergriff auf meine Frau und mich geschehen ist. Die Sache wurde von uns bei der Polizei angezeigt, und wird auch von unserem Rechtsanwalt verfolgt. Unser Kind ist seit dem schwer Traumatisiert, die Psychologische Behandlung kann leider erst in ca. 3 Wochen beginnen auf Grund der Urlaubszeit. Nun meine Frage: Hat jemand von euch Erfahrungen oder Wissen bezüglich Schmerzensgeldhöhen. Schmerzensgeld ist weis ich, Ermessensfrage des Richters, nur ist es so ich möchte mich halt zuvor schon an verschiedenen Stellen etwas erkundigen. Die Psychologin meinte es wird durchaus eine mehrmonatige Behandlung auf sie zukommen.
Und nein, es geht uns nicht darum einen netten Urlaub für die Familie rauszuschlagen. Das Geld soll unsere Tochter bekommen, denn sie hat ja auch den Schaden.
Ich bedanke mich schon hier für ernstgemeinte Informationen.
Grüße Rainer
Schmerzensgeld
- Werbung
Ich denke du bist hier im falschen Unterforum - mit Job hat deine Frage nichts zu tun....
Ja danke,
ich bin das erste Mal hier, ich habe es unwissentlich falsch eingetragen.
Ich habe das Forum schon angeschrieben das es mich verschiebt.
Grüße Rainer
ich bin das erste Mal hier, ich habe es unwissentlich falsch eingetragen.
Ich habe das Forum schon angeschrieben das es mich verschiebt.
Grüße Rainer
-
- Forums-Gruftie
- , 34
- Beiträge: 515
es gab da mal ein urteil, dass kindern bis zu einem bestimmten alter kein schmerzensgeld zustehe, da sie sich an die schmerzen nicht erinnern können. aber ein 11jähriges kind, das meine kollegin durch eigenes verschulden des kindes mit dem wagen anfuhr und das dann vor gericht noch log, hat schmerzensgeld gekriegt (wenn auch meiner meinung nach zu unrecht). ich glaube nur, dass es schwer ist, den psychischen schaden zu "beziffern". für alles andere, armbruch, schleudertrauma etc. gibt es tabellen, aber bei der psyche dürfte das schwieriger sein. am besten mal einen anwalt einschalten und hoffen, dass beim täter auch "was zu holen ist".
- Werbung
Ja danke Christine,
das ist ja das Problem der Nachweis gleich wie die Bewertung des ergangenen Leid bei psychischen Dingen, Berichte Gutachten usw.
Im I Nett findet man Richtwerte/ Tabellen aber eben nur für Körperliche Verletzungen. Im günstigsten Fall psychische in Verbindung mit körperlichen. Aber eben nichts mit nur psychischen Schaden.
Der Anwalt ist ja schon eingeschaltet, ich wollte aber auch andere Meinungen oder anderes Wissen dritter mal erfragen.
Den Anwalt habe ich noch nicht über eine mögliche Höhe befragt, macht ja auch keinen Sinn da die Behandlungsdauer noch nicht geklärt ist. Mir ging es hier im Forum um mögliche Zusatzinfos oder vergleichbares Wissen.
Grüße Rainer
das ist ja das Problem der Nachweis gleich wie die Bewertung des ergangenen Leid bei psychischen Dingen, Berichte Gutachten usw.
Im I Nett findet man Richtwerte/ Tabellen aber eben nur für Körperliche Verletzungen. Im günstigsten Fall psychische in Verbindung mit körperlichen. Aber eben nichts mit nur psychischen Schaden.
Der Anwalt ist ja schon eingeschaltet, ich wollte aber auch andere Meinungen oder anderes Wissen dritter mal erfragen.
Den Anwalt habe ich noch nicht über eine mögliche Höhe befragt, macht ja auch keinen Sinn da die Behandlungsdauer noch nicht geklärt ist. Mir ging es hier im Forum um mögliche Zusatzinfos oder vergleichbares Wissen.
Grüße Rainer
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 40
- Beiträge: 2978
Ist Glücksache. Bei uns heißt das Schmerzengeld. Grundsätzlich bekommt man wegen psychischem Leid kaum Schmerzengeld zugesprochen, weil der Nachweis schwer gelingt und weil sich Gerichte unangenehme Situationen vom Leib halten wollen. Wie soll man prüfen, ob die Frau des Mordopfers tatsächlich um ihren Mann trauert, das Vorbringen von Zweifeln würde als Pietätlosigkeit empfunden werden.
Beginne den Tag mit einem Lächeln, dann hast du es hinter dir. [Nico Semsrott]
Ja eben deshalb will ich untenstehendes Anstreben, auch zum Vorteil aller sicher noch folgenden Opfern.
Das deutsche Prozessrecht kennt eine formale Bindung an Präzedenzurteile.
Grüße Rainer
Das deutsche Prozessrecht kennt eine formale Bindung an Präzedenzurteile.
Grüße Rainer
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 40
- Beiträge: 2978
Das Österreichische auch. Naja. Viel Glück.
Beginne den Tag mit einem Lächeln, dann hast du es hinter dir. [Nico Semsrott]
-
- neu an Bo(a)rd!
- , 24
- Beiträge: 3
Ein Bekannter hat von mir damals noch in der Schilling Zeiten 5000 Schilling bekommen, für eine Watsche die er bekommen hat.
- Werbung
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 74 Antworten
- 8735 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Tristezza
-
- 9 Antworten
- 984 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Lawendelblüte