Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt

Das Leben ist wesentlich durch unsere Arbeit geprägt. Der Job kann jedoch auch Quelle von Ärger und Frustration sein, oder persönliche Probleme geradezu auf die Spitze treiben...
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Beitrag Mi., 28.12.2011, 15:02

Hallo Lichtblick

Das mit der Persönlichkeitsstörung würde ich aber im Bewerbungsgespräch nicht so direkt sagen, sondern umschreiben, z. B. ich hatte eine schwierige Kindheit und dadurch Anpassungsschwierigkeiten, doch arbeitete ich laufend an mir, auch in der Reha, und werde es weiterhin tun. Meine Ausbildungsbemühungen belegen dies.

Zum Gerichtsverfahren: Ich denke, Du hast da schon eine reelle Chance zu gewinnen durch das gerichtliche Gutachten, das hat mehr Stellenwert als die Reha, wobei die Reha sich ja eigentlich nur auf die Ausbildung bezog und deshalb nicht wirklich abstreitet, dass Du auf dem ersten Arbeitsmarkt eingeschränkt bist. Ich würde einen Anwalt, spezialisiert auf solche Fälle, hinzuziehen.
Lieben Gruß
elana

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Lichtblick
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Beitrag Mi., 28.12.2011, 16:18

Elana hat geschrieben: Zum Gerichtsverfahren: Ich denke, Du hast da schon eine reelle Chance zu gewinnen durch das gerichtliche Gutachten, das hat mehr Stellenwert als die Reha, wobei die Reha sich ja eigentlich nur auf die Ausbildung bezog und deshalb nicht wirklich abstreitet, dass Du auf dem ersten Arbeitsmarkt eingeschränkt bist. Ich würde einen Anwalt, spezialisiert auf solche Fälle, hinzuziehen.
Hallo Elana,

hat nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun aber trotzdem: das Gerichtsverfahren ist schon längst abgeschlossen und der Gutachter hat mir eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit zugesprochen. Dementsprechend niedrig war auch die Strafe.

Ich habe schon mit meinem Betreuer darüber gesprochen und ich werde das gerichtliche Gutachten mit zum Untersuchungstermin bei der Rentenversicherung nehmen - einen anderen Nachweis habe ich nämlich nicht über die paranoide PS. Ist mir zwar etwas peinlich, aber wahrscheinlich geht es nicht anders. Überlege schon den ganzen Tag ob ich nicht nächstes Jahr zur Diagnostik in eine Tagesklinik soll damit ich mal was schwarz auf weiß von einer Klinik über die PS habe.

Viele Grüße
Lichtblick

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candle.
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Beitrag Mi., 28.12.2011, 16:29

Hast du schon eine Idee welche Ausbildung du willst? Muß man da nicht wieder zu einer Reha pendeln? Irgendwas habe ich da mal nachgelesen. Mir wäre das wieder zu anstrengend, aber ist ja auch nicht gefragt.

candle
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Beitrag Mi., 28.12.2011, 17:03

Hallo candle,

man kann entweder zum Berufsförderungswerk pendeln oder dort internatsmäßig wohnen. Das nächste Bfw wäre über 50 km entfernt, was mir auch zu weit zum pendeln wäre.

Am liebsten wäre mir eine kaufmännische Ausbildung, aber dagegen sprechen 2 Gründe. Erstens ist der Markt mit Kaufleuten schon überfüllt und zweitens habe ich schon eine kaufmännische Ausbildung (auch wenn ohne Kammerabschluss), was meines Wissens nach ein Auschlussktriterium für eine Umschulung in diesem Bereich ist. Vorstellen könnte ich mir auch eine Ausbildung als EDVler, allerdings habe ich noch keine Erfahrung in diesem Bereich.

Viele Grüße
Lichtblick

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Beitrag Mi., 28.12.2011, 18:21

Hast du dafür denn wenigstens einen Ansprechpartner. Irgendwer muß dir doch etwas auf die Sprünge helfen können?

candle
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Beitrag Mi., 28.12.2011, 21:39

Ich bin Mitglied im Sozialverband VdK, aber ehrlich gesagt haben die mir bei meinem ersten Antrag schon nicht weitergeholfen. Sie haben mir sogar von einer Klage abgeraten, weil sie sich wahrscheinlich auch auf den Abschlussbericht der Reha verlassen haben. Ganz alleine auf mich gestellt bin ich ja zum Glück nicht, werde ja von 2 Pädagogen gleichzeitig betreut. Ein Rechtsanwalt könnte mir im Moment wohl auch nicht helfen, habe nämlich schon überlegt ob ich einen Beratungsschein beantragen soll.

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Beitrag Mi., 28.12.2011, 21:46

@Lichtblick:

Ich hab ja auch eine PS (anankastisch), deshalb würde mich jetzt schon interessieren, was Du bzw. das Gerichtsurteil mit "eingeschränkte Steuerungsfähigkeit" meint, denn bei mir wurde auch immer wieder von der Steuerung als Ursache gesprochen in Bezug auf meine schlechte Konzentrationsfähigkeit.
Lieben Gruß
elana

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Beitrag Mi., 28.12.2011, 21:49

Lichtblick hat geschrieben: Ein Rechtsanwalt könnte mir im Moment wohl auch nicht helfen, habe nämlich schon überlegt ob ich einen Beratungsschein beantragen soll.
Das solltest du unbedingt machen! Weil ich denke schon das du Anspruch hast auf eine Ausbildung- auch geschützt. Wie realistisch das dann am Arbeitsmarkt liegt, weiß ich auch nicht, aber Hauptsache einen Berufsabschluß!

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Beitrag Mi., 28.12.2011, 21:51

***elana*** hat geschrieben:@Lichtblick:

Ich hab ja auch eine PS (anankastisch), deshalb würde mich jetzt schon interessieren, was Du bzw. das Gerichtsurteil mit "eingeschränkte Steuerungsfähigkeit" meint, denn bei mir wurde auch immer wieder von der Steuerung als Ursache gesprochen in Bezug auf meine schlechte Konzentrationsfähigkeit.
Und wie sieht es bei dir beruflich aus?

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Beitrag Mi., 28.12.2011, 21:56

Hi Candle

Ich bin mittlerweile in einer ähnlichen Situation wie Lichtblick, aber nur noch 30% arbeitsfähig nach dem Gutachten, real aber noch weniger wegen meiner Schmerzkrankheit. Ich kann jedenfalls Lichtblicks Situation gut nachvollziehen. Aber hier geht es ja jetzt um Lichtblick. Es ist sein Thread. Ich selbst stecke im Rentenverfahren.
Lieben Gruß
elana

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Beitrag Mi., 28.12.2011, 22:05

Ah ja OK, bin ja auch im Rentenverfahren, da nagt das Alter an uns. Bei Lichtblick ist ja noch alles drin.

candle
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Beitrag Mi., 28.12.2011, 22:26

***elana*** hat geschrieben:@Lichtblick:

Ich hab ja auch eine PS (anankastisch), deshalb würde mich jetzt schon interessieren, was Du bzw. das Gerichtsurteil mit "eingeschränkte Steuerungsfähigkeit" meint, denn bei mir wurde auch immer wieder von der Steuerung als Ursache gesprochen in Bezug auf meine schlechte Konzentrationsfähigkeit.
"Eingeschränkte Steuerungsfähigkeit" bedeutet im weiteren Sinne eigentlich nichts anderes als "Verminderte Schuldfähigkeit". § 21 StGB ist hier entscheident.
Das solltest du unbedingt machen! Weil ich denke schon das du Anspruch hast auf eine Ausbildung- auch geschützt. Wie realistisch das dann am Arbeitsmarkt liegt, weiß ich auch nicht, aber Hauptsache einen Berufsabschluß!
Was will denn der RA im Moment für mich tun? Der Antrag läuft ja und ich werde demnächst von einem Arzt untersucht. Einen RA beauftragen macht wohl erst Sinn wenn ne Untätigkeitsklage in Frage kommt oder ich in Widerspruch gehen muss.

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Beitrag Mi., 28.12.2011, 22:29

Na die Idee kam doch von dir!

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Beitrag Mo., 26.11.2012, 11:47

Hallo Lichtblick and all!

Guckst du noch vorbei? Ich hätte gerne gehört wie es weiterging?
Mir fällt langsam die Decke auf den Kopf und will bald einen Antrag stellen. Wenn jemand sonst Erfahrung hat mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, speziell Akademiker, dann würde ich mich über Austausch freuen.

candle
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