Das ist eine Fehlinformation! Das gilt NICHT für Hartz4-Empfänger! Glaube es mir, ich habe Juristen eingeschaltet, war bei einer sozialen Beratungsstelle für Frauen und war auch vorm Sozialgericht. Das ist vollkommen egal ob die neue Wohnung gleich teuer oder sogar billiger ist (war bei mir der Fall!), man darf ohne "trifftigen" (siehe oben) Grund als Hartz4 Empfänger nicht umziehen wenn man danach noch Hartz4 bekommen möchte.Weil das grundgesetzlich verbriefte Recht auf freie Wahl des Wohnorts auch für arbeitslose Personen gilt.
Also, Münchnerkindl, meine Erfahrungen nicht einfach so als UNWAHR abstempeln! Die Wohnortsfreiheit gilt wirklich nicht für Hartz4-Bezieher! Das ist logisch nicht zu begreifen, ich weiß, ich war auch total schockiert, als mir das bei jeder Stelle (auch unabhängige Stellen und Juristen) gesagt wurde. Ich kann ein Lied davon singen und es stimmt wirklich.
Klar (wie gesagt), kann man sich frei entscheiden und umziehen, das steht einem ja frei, aber man bekommt KEIN Hartz4 in der neuen Stadt.
Das ist natürlich schrecklich, wenn man wirkllich dringend umziehen möchte aus privaten Gründen, aber so wollen die Ämter zuviel bürokratischen Aufwand und eventuellen "Hartz4-Tourismus" vermeiden.
Zum Glück, konnte ich mit meinem Attest über die psychologische Notwendigkeit dann umziehen.
Die fragen als allererstes nach der Genehmigung zum Umzug vom alten Wohnort, wenn man die nicht hat braucht man mit der Wohnung nicht ankommen, egal was sie kostet.und sich diese bei der Arge der neuen Gemeinde genehmigen lassen
Wenn man dann eine Genehmigung hat vom alten Wohnort, dass man überhaupt umziehen durfte, dann muss man sich natürlich an die Mietobergrenze der neuen Stadt halten. Und ganz wichtig: es werden grundsätzlich keine Staffelmieten genehmigt und man darf die Wohnung nicht ohne Zustimmung des Amtes nehmen, auch wenn sie weit unter der Höchstgrenze der Miete liegt. Das ist reine Formsache, aber das Amt MUSS vorher den Mietvertrag absegnen. Wenn man also eine billige Wohnung findet und sie direkt nehmen muss hat man Ärger ohne Ende mit dem Amt. Ich musste deswegen schon wieder vors Sozialgericht, weil ich eine sehr billige Wohnung direkt genommen habe bevor sie mir jemand wegschnappt. Großer Fehler!