Ehe - pro und contra

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Schneekugel
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Re: Er will nicht heiraten!

Beitrag Mi., 26.05.2010, 14:26

Da ich mit meinem Partner seit 9 Jahren zusammen bin, und mich bislang weder mit Ehe- noch mit Scheidungsrecht wirklich beschäftigt habe, bin ich da leider wirklich so naiv wie ich tue. ^^

Ist zwar jetzt komplett Offtopic, aber inwiefern wird das bei zwei Partnern die beide berufstätig sind und beide gleichwertig im Haushalt arbeiten begründet? O_O (War ja eigentlich vorher schon die Frage von mir.) Ich mein, wenn einer für den anderen zurücksteckt ist es mir klar, aber wenn Friseuse Sibylle und Buchhalter Willi zusammen kommen, zwei Jahre zusammen leben, beide gleichviel Freizeit investieren, beide in der Zeit weiter arbeiten und der Berufsweg von keinem der beiden in irgendeiner Weise davon betroffen ist, ... Hä?

Bisher hab ich (als Laie wie gesagt) den Ehegattenunterhalt so verstanden, dass dieser eben ausgleichen soll, was Partner A inzwischen verdienen würde, hätte er halt nicht, in gemeinsamer Übereinstimmung mit dem anderem Partner, beschlossen seinen Berufsweg hintenanstehen zu lassen. (Was ich sofern auch in Ordnung finde.) Ich meine Halbtagsarbeit, Kinder usw... sind halt in der österreichischen Arbeitswelt weiterhin Karrierenkiller schlechthin, nur bislang hätte ich beruflich keine Einbussen gehabt nur aufgrund der Tatsache das ich mit meinem Partner in einer Gemeinschaft lebe? (keine Einbussen = dementsprechend kein Unterhaltsanspruch aus meiner Sicht) Würde mich nur interessieren ob da seitens des Gerichts, der Anwälte usw... irgendwie ein Kommentar abgegeben wurde um das vielleicht besser nachvollziehen zu können?

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Nico
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Beitrag Mi., 26.05.2010, 14:39

Grundsätzlich ist es so dass bei Scheidungen die vom Mann betrieben werden, die Frau ein Recht hat den Lebensstil den sie während der Ehe geführt hat auch nach der Scheidung weiter zu führen. Soll heissen wenn der Mann einen erheblichen Teil der Lebenskosten ( Urlaube und andere Annehmlichkeiten) bezahlt hat, hat er auch weiterhin dafür aufzukommen indem er der Frau einen entsprechenden Unterhalt zahlt. Das hat wohlgemerkt nix mit den normalen Lebenserhaltungskosten zu tun. Frau kann ruhig ein Durchschnittsgehalt, ein fix fertig ausbezahltes Haus, ein Auto und und und haben, sie hat ein Recht darauf den gewohnten ( und vom Mann finanzierten) Lebensstil weiter zu führen. Natürlich lässt sich mit einem guten ( und teuren) Anwalt und mit sehr guten Nerven und vieeel Zeit das Eine oder Andere abzwacken, aber am längeren Hebel sitzt eindeutig die Frau wenn sie will.
Ist in Ö so, in D ist es glaube ich anders.
Den Gesetzestext dazu musst du dir selbst besorgen.
Nicht das schwarze Schaf ist anders, sondern die weißen Schafe sind alle gleich ;)

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Nico
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Beitrag Mi., 26.05.2010, 15:00

Ein weiterer Beweis das Heiraten gefährlich ist:

http://de.news.yahoo.com/34/20100525/tw ... e0455.html

Nicht das schwarze Schaf ist anders, sondern die weißen Schafe sind alle gleich ;)

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Pitt
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Beitrag Mi., 26.05.2010, 15:07

Nico hat geschrieben::lol: Grundsätzlich ist es so dass bei Scheidungen die vom Mann betrieben werden, die Frau ein Recht hat den Lebensstil den sie während der Ehe geführt hat auch nach der Scheidung weiter zu führen.
Die sogenannte Lebensstandardgarantie ist in Deutschland mit der Unterhaltsrechtsreform 2008 gottlob weitgehend abgeschafft worden und die jeweilig geschiedenen Ehegatten mit zumutbaren Erwerbsobliegenheiten beglückt worden.
Lg
Pitt

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Eve...
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Beitrag Mi., 26.05.2010, 15:50

Mann, Ihr armen Männer! Bedauerlich finde ich tatsächlich, dass bei Scheidungen in der Regel der väterliche Kontakt zu den Kindern abnimmt, das ist wirklich schlimm, emotional. Aber wenns ans Geld geht, wird oft schon männlicherseits gewaltig lamentiert, weil nun "ungerechte" Forderungen kommen, allein was den Kindesunterhalt betrifft. Was ist denn die Alternative? Dass die Frauen für die Kinder allein sorgen sollen?

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Nico
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Beitrag Mi., 26.05.2010, 15:55

Eve ich bin davon ausgegangen dass KEINE Kinder vorhanden sind. Mir geht es nur um die Unterhaltszahlungen an die Frau.
Am Kinderunterhalt hab ich überhaupt nix auszusetzen.
Nicht das schwarze Schaf ist anders, sondern die weißen Schafe sind alle gleich ;)

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Pitt
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Beitrag Mi., 26.05.2010, 16:14

Eve... hat geschrieben: Aber wenns ans Geld geht, wird oft schon männlicherseits gewaltig lamentiert, weil nun "ungerechte" Forderungen kommen, allein was den Kindesunterhalt betrifft.
Liebe Eve,
es ist nun mal beispielsweise durch wissenschaftliche Untersuchungen ziemlich gut belegt, dass die Zahlungsmoral unterhaltsverpflichteter gutverdienender Mütter an alleinerziehende Väter bedeutend schlechter ist als umgekehrt.
Aber so eine Information passt halt nicht in das Klischee von den lamentierenden Männern....
Lg
Pitt

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Mondenkind
Helferlein
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Beitrag Mi., 26.05.2010, 16:18

@Pitt,

welchen Stellenwert hat Geld für DICH?! Scheint ja ein großes thema für dich zu sein...

Greets
"Es gibt kein Übermaß an Liebe,
kein Übermaß an Wissen,
und kein Übermaß an Schönheit"
~ Ralph Waldo Emerson

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Pitt
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Beitrag Mi., 26.05.2010, 16:29

Liebes Mondenkind,

Deine Frage ist wirklich offtopic.
Für mich spielt Geld eine recht geringe Rolle, wohl aber auch zugegebenermaßen deswegen, weil ich m.E. gut verdiene.

Es geht hier in diesem Thread um Mutmassungen, weswegen jemand heiraten will, bzw. nicht heiraten mag, und ich hab hier als ein potentielles Argument das Thema "Geld" eingeführt, dass für beide eine Rolle spielen könnte.
Dieser Hinterkopfgedanke aber wohl im Allgemeinen ungern zugegeben wird.
Lg
Pitt

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Nico
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Beitrag Mi., 26.05.2010, 16:34

Dabei ist Geld beim Heiraten viel seltener Thema als beim Scheiden...
Nicht das schwarze Schaf ist anders, sondern die weißen Schafe sind alle gleich ;)

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Gast
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Beitrag Mi., 26.05.2010, 16:46

Eve... hat geschrieben:Mann, Ihr armen Männer! Bedauerlich finde ich tatsächlich, dass bei Scheidungen in der Regel der väterliche Kontakt zu den Kindern abnimmt, das ist wirklich schlimm, emotional. Aber wenns ans Geld geht, wird oft schon männlicherseits gewaltig lamentiert, weil nun "ungerechte" Forderungen kommen, allein was den Kindesunterhalt betrifft. Was ist denn die Alternative? Dass die Frauen für die Kinder allein sorgen sollen?
Na ja, dann ist ja bei mir nix Aufregendes passiert. Nur dass wir umgekehrte Rollen haben. Soll ja auch vorkommen. Läuft wahrscheinlich unter Emanzipation.

Gruß
Anastasius

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Athena
sporadischer Gast
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Beitrag Fr., 28.05.2010, 11:31

So ein Quatsch. Lies mal genau nach, da steht: "Vorwürfe sind keine Hilfe." und nicht "persönliche Erfahrungen und Meinungen sind keine Hilfe".
Sie hat sich hier mit der Bitte um Hilfe an dieses Forum gewendet und stattdessen Watschn gekriegt. Damit ist SIE kein Stückchen weiter als vorher, nein, sie ist weg! Und wenn ich mich recht entsinne, ist das Vergraulen von Leuten nicht Ziel dieses Forums.


Mit meiner Kritik meine ich nicht Euch alle, sondern bestimmte Schreiber hier. Der Rücksicht zuliebe lasse ich das allgemein formuliert.

Und jetzt mache ich mich mal richtig unbeliebt:

Die persönlichen Diskussionen über das Pro und Kontra der Ehe hätte man in allen Ehren auch in der Plauderecke führen können, wenn sie nichts mit "Er will nicht heiraten", also Thema des Threads, zu tun haben. Immerhin ging es hier auch um SIE, interessiert das überhaupt?

So, Weg frei für die fliegenden Steine!
“God put self-pity by the side of despair like the cure by the side of the disease. Self-pity is easily the most destructive of the nonpharmaceutical narcotics; it is addictive, gives momentary pleasure and separates the victim from reality.”


Eremit
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Beitrag Sa., 05.06.2010, 16:01

Ja, ich werfe jetzt auch mal einen Stein...

35 Jahre nach der Scheidung soll Mann Unterhalt zahlen
[hr][/hr]
Man schrieb den Juni 1975, als Karl H. geschieden wurde. Jahrzehntelang hatte er keinen Kontakt zu seiner Frau, da erreichte den 63-jährigen Wiener Pensionisten jetzt eine Nachricht, die er zunächst gar nicht glauben wollte: Er soll Unterhalt für seine geschiedene Gattin zahlen - und das 35 Jahre nach der Scheidung. Klingt völlig absurd, ist es skurrilerweise aber gar nicht.

Karl H. heiratete im Jahr 1968. Zwei Söhne kamen zur Welt. 1974 ging die Beziehung in die Brüche, was im Juni 1975 auch amtlich mit der Scheidung besiegelt worden ist. "Ich hab die Schuld ohne große Diskussion auf mich genommen", erzählt der Pensionist.

Damals musste auch noch bei Gericht ein "Schuldiger" an einer Trennung gefunden werden. Einvernehmliche Scheidungen gab es nicht. Die wurden erst 1978 in einer großen Reform des Eherechts eingeführt. Doch genau an dieses "Verschulden" werden jetzt die Forderungen geknüpft.

Mit der geschiedenen Frau gab es bald keinen Kontakt mehr. Er selbst heiratete 1976 neuerlich und wurde wieder Vater eines Sohnes. Beschäftigt war er in technischen Firmen und ging dieses Jahr im April in Pension. Am 10. Mai flatterte ihm ein Schreiben eines Wiener Anwaltes ins Haus. Der stellte sich als Sachwalter seiner ersten Frau vor. Er ist ihr erst kürzlich zugeteilt worden und durchforstete pflichtgemäß ihre Finanzen.

8.000 Euro Nachzahlung werden verlangt
Weil deren Einkommen mit knapp 700 Euro "unterhalb der Ausgleichszulagengrenze" liegen würde, benötige sie Unterhalt, schrieb der Sachwalter. Und er, Karl H., sei zur Zahlung von monatlich 176 Euro verpflichtet. Überdies soll der Pensionist auch noch insgesamt knapp 8.000 Euro für die vergangenen drei Jahre nachzahlen. Berechnet wird das alles mit einer höchst komplizierten Formel, die aber rechtlich völlig korrekt ist.

Karl H. versteht seither die Welt nicht mehr: "Ich habe doch auch nur knapp 1.500 Euro Pension und die Scheidung ist 35 Jahre her." Doch wie ihm sein Anwalt Mario Schaffer erklärte, tut das nichts zur Sache. Unterhaltsansprüche unterliegen unter bestimmten Umständen keiner Verjährung, bestehen auf immer und ewig.

Doch der Pensionist erinnert sich noch an die Scheidung 1975: "Meine Frau hat mir damals versichert, dass sie nur für die Kinder, niemals aber für sich Unterhalt fordern will." Sollte ein derartiger Verzicht jetzt noch zu beweisen sein, würde ihn das von den Zahlungen befreien, hofft Rechtsanwalt Mario Schaffer.

Scheidung verjährt nicht
Die Forderungen gegen den Wiener Pensionisten beruhen auf Paragraf 66 des Ehegesetzes. Darin heißt es: "Der allein oder überwiegend schuldige Ehegatte hat dem anderen [...] den nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt zu gewähren." Weiter heißt es: Der an einer Scheidung Schuldlose ist zwar grundsätzlich selbsterhaltungspflichtig, wenn seine Einkünfte aber nicht ausreichen, besteht gegen den Schuldigen ein Unterhaltsanspruch." Solche Forderungen können also nur bei einer Scheidung wegen Verschulden gestellt werden. Heute werden etwa 90 Prozent aller Ehen "einvernehmlich" geschieden, doch im Jahr 1975 gab es diese rechtliche Möglichkeit noch nicht.

Der Pensionist ärgert sich auch über die Politik: "Dieser Paragraf dient doch nur dazu, um dem Staat Geld zu ersparen. Denn sonst müsste der Staat die Ausgleichszulage zahlen." Eine Änderung des Gesetzes wäre durchaus sinnvoll. Davon ist nicht nur er überzeugt. Auch namhafte Juristen haben an der Regelung so ihre Zweifel. Und während in vielen anderen Fällen zivilrechtliche Forderungen nach 30 Jahren endgültig verjähren, ist das hier nicht der Fall.


(Quelle: http://www.krone.at/Oesterreich/8.000-_ ... ory-203375)

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candle
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Beiträge: 6137

Beitrag Sa., 05.06.2010, 16:06

In Deutschland gibt es seit 2008 keinen Unterhalt mehr für Ex- Ehegattinnen. Ich hatte also diesen Anspruch auch nicht (mehr). Unterhalt gibt es hier nur noch für die Kinder.

In Österreich kenne ich mich gar nicht aus.

candle
Es ist besser ein Kerze anzuzünden, als über die Dunkelheit zu klagen.
Sommer-Stumpenhorst


Eremit
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anderes/other, 80
Beiträge: 8876

Beitrag Sa., 05.06.2010, 21:09

candle hat geschrieben:In Deutschland gibt es seit 2008 keinen Unterhalt mehr für Ex- Ehegattinnen.
Ja, in einigen Dingen scheint Deutschland Österreich voraus zu sein.

Allerdings, was ich juristisch sehr interessant finde, ist die Tatsache, daß eine Scheidung nicht verjährt. Das heißt, selbst wenn der Unterhalt für Ex-Ehegattinnen in Deutschland im Jahre 2008 aufgehoben wurde, wer kann garantieren, daß es auch so bleibt? Bei einer neuerlichen Gesetzesänderung wären dann wieder ein Haufen Zahlungen rückwirkend fällig. Und das bedeutet wiederum: Die Aufhebung des Unterhalts für Ex-Ehegattinnen ist nicht mehr als ein Lippenbekenntnis, juristisch wertlos. Noch immer ist die Notwendigkeit eines Ehevertrags gegeben, in welchem explizit sämtliche Zahlungen und Rechte festgehalten werden müssen.
candle hat geschrieben:Unterhalt gibt es hier nur noch für die Kinder.
So lange es keine Kontrollinstanz für den Verwendungszweck des Unterhalt der Kinder gibt, wird sich auch nichts am Problem ändern, daß sich viele Mütter sehr freimütig an genau diesem für ihre eigennützigen Zwecke bedienen. Somit sind alle diesbezüglich geschaffenen Gesetzesgrundlagen juristische Augenwischerei. Ob meine Ex-Frau nun zweihundert Euro und meine beiden Kinder jeweils fünfhundert, oder nur beide Kinder jeweils sechshundert Euro von mir erhalten, ist vollkommen egal.

Juristisch also sehr interessant.

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