Zwangseinweisung ablehnen
Zwangseinweisung ablehnen
Sachverhalts-Konstruktion:
Eine psychisch gestörte Person (Depression, Angst) verliert eventuell die Kontrolle über sich und fängt an zu schreien. Verlauf: Nachbarn -> Polizei -> sozialpsychiatrischer Dienst -> Vormundschaftsgericht -> Zwangseinweisung Psychiatrie -> Entlassung erst wieder nach Aufhebung des Gerichtsurteils, da die Person sich ja wohl (vorübergehend) in einer Art "entmündigtem" Zustand befindet.
Fragen:
Ist es möglich, das Einholen eines Gerichtsurteils zu vermeiden, indem die betreffende Person eine 'Verfügung' hinterlegt, nach der sie mit der Einweisung in eine Klinik einverstanden ist, die Einholung eines Gerichtsurteils aber verweigert?
Gilt eine derartige "Verfügung" als juristisch verbindlich für Polizei, soz.psych. Dienst und andere Beteiligte?
Eine psychisch gestörte Person (Depression, Angst) verliert eventuell die Kontrolle über sich und fängt an zu schreien. Verlauf: Nachbarn -> Polizei -> sozialpsychiatrischer Dienst -> Vormundschaftsgericht -> Zwangseinweisung Psychiatrie -> Entlassung erst wieder nach Aufhebung des Gerichtsurteils, da die Person sich ja wohl (vorübergehend) in einer Art "entmündigtem" Zustand befindet.
Fragen:
Ist es möglich, das Einholen eines Gerichtsurteils zu vermeiden, indem die betreffende Person eine 'Verfügung' hinterlegt, nach der sie mit der Einweisung in eine Klinik einverstanden ist, die Einholung eines Gerichtsurteils aber verweigert?
Gilt eine derartige "Verfügung" als juristisch verbindlich für Polizei, soz.psych. Dienst und andere Beteiligte?
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Hallo Dolorosa
Gegenfrage: wenn ich dir 500 Euro aus der Tasche stehle, vorher aber notariell beglaubtigt festlege, dass du mich nicht anzeigen darfst, weil ich mich vorab selbst anzeige, geht das?
Deine Frage ist mit nein zu beantworten. Die Benannten haben eine Fürsorge Pflicht und zwar nicht nur zum Schutz der Anderen, sondern auch zum Schutz des Erkrankten
Übrigens: weil jemand schreit, wird er nicht zwangseingwiesen.
Rosenrot
Gegenfrage: wenn ich dir 500 Euro aus der Tasche stehle, vorher aber notariell beglaubtigt festlege, dass du mich nicht anzeigen darfst, weil ich mich vorab selbst anzeige, geht das?
Deine Frage ist mit nein zu beantworten. Die Benannten haben eine Fürsorge Pflicht und zwar nicht nur zum Schutz der Anderen, sondern auch zum Schutz des Erkrankten
Übrigens: weil jemand schreit, wird er nicht zwangseingwiesen.
Rosenrot
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Eine Zwangseinweisung ist schwieriger zu bekommen, als man es sich vorstellt.
Ich habe das mit meiner Mutter hinter mir, und nie wurde sie mitgenommen.
Nichtmal dann, als sie Messer mit ins Bett nahm, unübersehbar suizid also.
Ich würde mich nochmal erkundigen, auch mir kommt das ziemlich absurd vor, dass eine Panikattacke (so hört es sich an), eine Zwangseinweisung rechtfertigt.
Entweder hat sie sich aufgeführt, als hätte sie WIRKLICH nicht mehr alle beienander, oder in Norddeutschland wird im Verhältnis zu Hessen maßlos übertrieben.
Falls du juristische Hilfe brauchst:
www.123recht.net
Ich habe das mit meiner Mutter hinter mir, und nie wurde sie mitgenommen.
Nichtmal dann, als sie Messer mit ins Bett nahm, unübersehbar suizid also.
Ich würde mich nochmal erkundigen, auch mir kommt das ziemlich absurd vor, dass eine Panikattacke (so hört es sich an), eine Zwangseinweisung rechtfertigt.
Entweder hat sie sich aufgeführt, als hätte sie WIRKLICH nicht mehr alle beienander, oder in Norddeutschland wird im Verhältnis zu Hessen maßlos übertrieben.
Falls du juristische Hilfe brauchst:
www.123recht.net
Wenn du nicht gehst wenn du willst, bist du schon weg, bevor du endlich gegangen bist!
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Danke für alle Antworten.
Also in meinem Eingangs-Posting habe ich mich wohl wieder einmal nicht so richtig klar ausgedrückt. Sorry.
Wie es dort steht: der Sachverhalt ist konstruiert als Vorbereitung für die nachfolgende Frage.
Diese lautet: kann jemand vorsorglich hinterlegen, daß er mit einer Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie einverstanden ist, falls irgendeiner eine solche für notwendig halten sollte. Dieser Jemand möchte mit einer solchen Niederschrift eine Zwangs-Einweisung durch ein Gericht vermeiden.
Inzwischen habe ich online-Juristen gefragt. Die meisten weigerten sich, dazu Stellung zu nehmen und verwiesen auf einen Anwalt vor Ort. Einer hat dann doch noch geantwortet: bei so einem Fall seien Paragrafen zu beachten und zu erfüllen, und eine niedergeschriebene Freiwilligkeits-Erklärung würde dabei keine Rolle spielen. Alles läuft immer nur mit einem Gerichts-Beschluß. (in DE).
Mein Kommentar: Wobei derjenige dann keine Möglichkeit hat, auf eigenen Wunsch aus der "Anstalt" wieder entlassen zu werden, da ja der Gerichts-Beschluß erst wieder aufgehoben werden muß.
Also in meinem Eingangs-Posting habe ich mich wohl wieder einmal nicht so richtig klar ausgedrückt. Sorry.
Wie es dort steht: der Sachverhalt ist konstruiert als Vorbereitung für die nachfolgende Frage.
Diese lautet: kann jemand vorsorglich hinterlegen, daß er mit einer Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie einverstanden ist, falls irgendeiner eine solche für notwendig halten sollte. Dieser Jemand möchte mit einer solchen Niederschrift eine Zwangs-Einweisung durch ein Gericht vermeiden.
Inzwischen habe ich online-Juristen gefragt. Die meisten weigerten sich, dazu Stellung zu nehmen und verwiesen auf einen Anwalt vor Ort. Einer hat dann doch noch geantwortet: bei so einem Fall seien Paragrafen zu beachten und zu erfüllen, und eine niedergeschriebene Freiwilligkeits-Erklärung würde dabei keine Rolle spielen. Alles läuft immer nur mit einem Gerichts-Beschluß. (in DE).
Mein Kommentar: Wobei derjenige dann keine Möglichkeit hat, auf eigenen Wunsch aus der "Anstalt" wieder entlassen zu werden, da ja der Gerichts-Beschluß erst wieder aufgehoben werden muß.
Hallo Dolorosa
Rosenrot
DAS ist Sinn der Einweisung per Gerichtsbeschluß.Wobei derjenige dann keine Möglichkeit hat, auf eigenen Wunsch aus der "Anstalt" wieder entlassen zu werden
Rosenrot
Hallo dolorosa!
Nachdem ich Deinen neuen Thread gelesen habe, ist mir die Idee gekommen, dass es um Dich selber gehen könnte? Wenn ja, warum das?
Viele Grüße!
chandelle
Nachdem ich Deinen neuen Thread gelesen habe, ist mir die Idee gekommen, dass es um Dich selber gehen könnte? Wenn ja, warum das?
Viele Grüße!
chandelle
Hi dolorosa: man kann sich in akuten Situationen selbst einweisen. In so einem Fall bestehen eben die unappetitlichen Nebeneffekte einer Zwangseinweisung, wie Involvierung Richter und Amtsbetreuer, keine Selbstentlassung möglich nicht.
Aber einer Zwangseinwiesung, die man, wie schon gesagt wurde, im Grunde nur sehr schwer erreichen kann, kann man per Definition nicht zustimmen, weder schriftlich noch mündlich. Da sowohl Selbst- oder Fremdgefärdung vorliegen müssen UND mangelnde Krankheits-/Gefärdungseinsicht. Sobald man einer zwangseinweisung zustimmen könnte, fällt die notwendigkeit zum Zwang weg und es wird eine normale Einweisung.
Wird es aber eine Zwangseinweisung muss ein Richter binnen 24 Stunden des nächsten Arbeitstages auf Basis eines psychiatrischen Gutachtens entscheiden. Das ist schon juristisch notwendig, da eine Zwangseinweisung ja faktisch gegen das Grundgesetzt verstößt und ein so gravierender Einschnitt in deine Freiheitsrechte bedarf einer richterlichen Entscheidung.
Weiterhin sind Zwangseinweisungen Akutsituationen, in denen es fraglich ist, inwieweit solche hinterlegten Schriftstücke Beachtung finden. Einfach weil immenser Handlungsdruck und Zeitnot besteht und die betroffener Person ja meist keine verlässliche Auskunft geben kann. Zumindest wird das dann so angenommen.
Aber einer Zwangseinwiesung, die man, wie schon gesagt wurde, im Grunde nur sehr schwer erreichen kann, kann man per Definition nicht zustimmen, weder schriftlich noch mündlich. Da sowohl Selbst- oder Fremdgefärdung vorliegen müssen UND mangelnde Krankheits-/Gefärdungseinsicht. Sobald man einer zwangseinweisung zustimmen könnte, fällt die notwendigkeit zum Zwang weg und es wird eine normale Einweisung.
Wird es aber eine Zwangseinweisung muss ein Richter binnen 24 Stunden des nächsten Arbeitstages auf Basis eines psychiatrischen Gutachtens entscheiden. Das ist schon juristisch notwendig, da eine Zwangseinweisung ja faktisch gegen das Grundgesetzt verstößt und ein so gravierender Einschnitt in deine Freiheitsrechte bedarf einer richterlichen Entscheidung.
Weiterhin sind Zwangseinweisungen Akutsituationen, in denen es fraglich ist, inwieweit solche hinterlegten Schriftstücke Beachtung finden. Einfach weil immenser Handlungsdruck und Zeitnot besteht und die betroffener Person ja meist keine verlässliche Auskunft geben kann. Zumindest wird das dann so angenommen.
amor fati
Hallo dolorosa,
eigentlich steht das meiste ja schon hier.
Dennoch versuche ich mal selbst es noch etwas anders zu formulieren.
Bei jedem Erwachsenen gilt, dass er mündig ist. Er kann und soll alles was ihn betrifft selbst entscheiden. Und alles was er als Entscheidung artikuliert, ist zu beachten, zu akzeptieren.
Es ist dabei zunächst völlig egal, wie vernünftig oder unvernünftig sich dann der Mündige verhält.
Unterstellt, du selber würdest schriftlich die Verfügung treffen, die dir hier vorschwebt.
Und es käme zu dem Kontrollverlust, zu etwas, das eigentlich stationär behandelt werden müsste. Auch dann wärst du immer noch mündig. Auch dann wäre dein artikulierter Wille maßgebend. Würdest du dich in so einer Situation gegen eine stationäre Behandlung sträuben, würdest du damit deine schriftliche Verfügung quasi widerrufen. Es gilt immer der aktuell erkennbare Wille. Der allein ist der maßgebende.
Es muss schon sehr schlimm kommen, dass tatsächlich gegen diesen Willen entschieden wird. Wohl erst bei ganz konkrete Gefahr, das jemand einen Suizid begeht, oder dass das Leben, die Gesundheit, anderer konkret bedroht ist.
Mal angenommen, es käme dazu und es wäre auch nicht nur für einen oder wenige Tage.
So etwas ginge dann nicht ohne ein Gerichtsverfahren, wenn du nicht dann doch irgendwann selber einverstanden bist. Für so einen Fall hielte ich eine Verfügung von dir jedenfalls nicht für schädlich. Aber eher würde ich an deiner Stelle in diesem Schriftstück eine Person benennen, jemanden, der deine Interessen vertreten soll. Hättest du so jemand, wäre dazu jemand bereit, den du kennst, dann hätte sein Wort sicherlich mehr Gewicht in so einem Verfahren, als ohne deine schriftliche Vorsorge, Benennung.
Aber das Verfahren, das, was in so einem Fall geschieht, selbst kannst du es nicht vorab definieren, dafür zählt dein jeweils aktueller Wille zu sehr.
LG hawi
eigentlich steht das meiste ja schon hier.
Dennoch versuche ich mal selbst es noch etwas anders zu formulieren.
Bei jedem Erwachsenen gilt, dass er mündig ist. Er kann und soll alles was ihn betrifft selbst entscheiden. Und alles was er als Entscheidung artikuliert, ist zu beachten, zu akzeptieren.
Es ist dabei zunächst völlig egal, wie vernünftig oder unvernünftig sich dann der Mündige verhält.
Unterstellt, du selber würdest schriftlich die Verfügung treffen, die dir hier vorschwebt.
Und es käme zu dem Kontrollverlust, zu etwas, das eigentlich stationär behandelt werden müsste. Auch dann wärst du immer noch mündig. Auch dann wäre dein artikulierter Wille maßgebend. Würdest du dich in so einer Situation gegen eine stationäre Behandlung sträuben, würdest du damit deine schriftliche Verfügung quasi widerrufen. Es gilt immer der aktuell erkennbare Wille. Der allein ist der maßgebende.
Es muss schon sehr schlimm kommen, dass tatsächlich gegen diesen Willen entschieden wird. Wohl erst bei ganz konkrete Gefahr, das jemand einen Suizid begeht, oder dass das Leben, die Gesundheit, anderer konkret bedroht ist.
Mal angenommen, es käme dazu und es wäre auch nicht nur für einen oder wenige Tage.
So etwas ginge dann nicht ohne ein Gerichtsverfahren, wenn du nicht dann doch irgendwann selber einverstanden bist. Für so einen Fall hielte ich eine Verfügung von dir jedenfalls nicht für schädlich. Aber eher würde ich an deiner Stelle in diesem Schriftstück eine Person benennen, jemanden, der deine Interessen vertreten soll. Hättest du so jemand, wäre dazu jemand bereit, den du kennst, dann hätte sein Wort sicherlich mehr Gewicht in so einem Verfahren, als ohne deine schriftliche Vorsorge, Benennung.
Aber das Verfahren, das, was in so einem Fall geschieht, selbst kannst du es nicht vorab definieren, dafür zählt dein jeweils aktueller Wille zu sehr.
LG hawi
„Das Ärgerlichste in dieser Welt ist, daß die Dummen todsicher
und die Intelligenten voller Zweifel sind.“
Bertrand Russell
und die Intelligenten voller Zweifel sind.“
Bertrand Russell
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- sporadischer Gast
- , 25
- Beiträge: 24
Naja, was heißt auch "Verfahren" ?
Ein richtiges Verfahren ist das ja nicht, das Problem besteht meines Erachtens nach darin, dass man zunächst ohne richterlichen Beschluss dort hingebracht wird, da dies ja meist aufgrund von akut bestehender Gefahr gemacht wird.
Die Sache würde für so einen Fall also so ablaufen:
Nachbarn --> Polizei (dann nach Ermessen der Polizisten ob Psychiatrie überhaupt zur Debatte steht, auf die Idee müssen die ja auch erst kommen...) --> dann ist meistens das Ordnungsamt zuständig --> Unterbringung Psychiatrie
Und DAHIN kommt dann ein Richter und entscheidet darüber, ob eine zwangsweise Unterbringung notwendig ist.
Auch muss der Zeitraum festgelegt werden.
Auf unbestimmte Zeit kann man meines Wissens nach niemanden zwangseinweisen.
(Glaube, aber kann mich hier irren, 6 Wochen gehen maximal, dann müsste neu entschieden werden.)
Der "Freiheitsentzug" wird also zunächst ohne richterliche Anordnung durchgeführt, was meiner Ansicht nach die Sache sehr schwierig macht, denn welcher Richter bestätigt einem psychisch Kranken, dass die Polizei, das Ordnunsamt, das Krankenhaus, oder wer auch immer vorab über die Unterbringung entschieden hat, völlig zu Unrecht einen mündigen Bürger eingesperrt hat?
Du könntest in einer Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht hinterlegen, in der eine Person dazu bevollmächtigt wird, deinen Willen zu vertreten und deine Entscheidungen zu treffen, wenn du nicht mehr in der Lage bist.
Ich weiß leider nicht, ob das irgendwo beurkundet oder beglaubigt werden muss UND:
Das greift nur dann, wenn derjenige gewährleisten kann, dass du dir nicht trotzdem etwas antust.
Ist also Definitionssache und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Bevollmächtigter denjenigen dann einfach "wieder mit nach Hause" nehmen kann, indem er sagt: "Joah, ich pass dann schon auf."
PsychKG heißt das Gesetz dazu, wenn du mich aber fragst, gibt es das nur auf dem Papier, die Realität ist davon weit entfernt, nämlich jedes Mal, wenn jemand gegen seinen Willen zwangsweise untergebracht wird und meint, es selbst entscheiden zu können, dürfte das nach meinem persönlichen Verständnis nicht zur Anwendung kommen.
Ein richtiges Verfahren ist das ja nicht, das Problem besteht meines Erachtens nach darin, dass man zunächst ohne richterlichen Beschluss dort hingebracht wird, da dies ja meist aufgrund von akut bestehender Gefahr gemacht wird.
Die Sache würde für so einen Fall also so ablaufen:
Nachbarn --> Polizei (dann nach Ermessen der Polizisten ob Psychiatrie überhaupt zur Debatte steht, auf die Idee müssen die ja auch erst kommen...) --> dann ist meistens das Ordnungsamt zuständig --> Unterbringung Psychiatrie
Und DAHIN kommt dann ein Richter und entscheidet darüber, ob eine zwangsweise Unterbringung notwendig ist.
Auch muss der Zeitraum festgelegt werden.
Auf unbestimmte Zeit kann man meines Wissens nach niemanden zwangseinweisen.
(Glaube, aber kann mich hier irren, 6 Wochen gehen maximal, dann müsste neu entschieden werden.)
Der "Freiheitsentzug" wird also zunächst ohne richterliche Anordnung durchgeführt, was meiner Ansicht nach die Sache sehr schwierig macht, denn welcher Richter bestätigt einem psychisch Kranken, dass die Polizei, das Ordnunsamt, das Krankenhaus, oder wer auch immer vorab über die Unterbringung entschieden hat, völlig zu Unrecht einen mündigen Bürger eingesperrt hat?
Du könntest in einer Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht hinterlegen, in der eine Person dazu bevollmächtigt wird, deinen Willen zu vertreten und deine Entscheidungen zu treffen, wenn du nicht mehr in der Lage bist.
Ich weiß leider nicht, ob das irgendwo beurkundet oder beglaubigt werden muss UND:
Das greift nur dann, wenn derjenige gewährleisten kann, dass du dir nicht trotzdem etwas antust.
Ist also Definitionssache und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Bevollmächtigter denjenigen dann einfach "wieder mit nach Hause" nehmen kann, indem er sagt: "Joah, ich pass dann schon auf."
PsychKG heißt das Gesetz dazu, wenn du mich aber fragst, gibt es das nur auf dem Papier, die Realität ist davon weit entfernt, nämlich jedes Mal, wenn jemand gegen seinen Willen zwangsweise untergebracht wird und meint, es selbst entscheiden zu können, dürfte das nach meinem persönlichen Verständnis nicht zur Anwendung kommen.
Wirklich? Interessant, weil genau das ist mir passiert. Wegen Panik Attacke.Gast hat geschrieben: Übrigens: weil jemand schreit, wird er nicht zwangseingwiesen.
Der guten Seriosität halber: wegen Panikattacken erfolgen keine "Zwangseinweisungen".
Es mag allerdings sein, dass Sie Ihr Problem heute oder damals als PA interpretiert hatten.
Freundliche Grüße,
admin
Es mag allerdings sein, dass Sie Ihr Problem heute oder damals als PA interpretiert hatten.
Freundliche Grüße,
admin
@crocodile
Deine Beiträge scheinen sich alle vorwiegend um diese Angst vor Zwangseinweisung zu drehen. Vielleicht hilft es Dir, wenn Du einen Anwalt oder Beistand/Betreuer (privat oder fachlich) organisierst, der Dich in heiklen Situationen begleitet und Dir die Sicherheit gibt, die Du vermisst.
Es wäre auch wichtig, wenn Du Deine Panikproblematik, die Dir so viel Ärger bringt aufgrund Deiner Schreianfälle schnellstmöglichst unter Kontrolle bringen könntest, denn an sich ist eine Panikattacke ja nicht gefährlich, es ist ein rein subjektives Angsterlebnis. Du selbst hast die Macht, es zu kontrollieren in Expositionen. Das würde ich unbedingt dringlich behandeln lassen. Gerade Verhaltenstherapie bringt da schnelle Hilfe.
Deine Beiträge scheinen sich alle vorwiegend um diese Angst vor Zwangseinweisung zu drehen. Vielleicht hilft es Dir, wenn Du einen Anwalt oder Beistand/Betreuer (privat oder fachlich) organisierst, der Dich in heiklen Situationen begleitet und Dir die Sicherheit gibt, die Du vermisst.
Es wäre auch wichtig, wenn Du Deine Panikproblematik, die Dir so viel Ärger bringt aufgrund Deiner Schreianfälle schnellstmöglichst unter Kontrolle bringen könntest, denn an sich ist eine Panikattacke ja nicht gefährlich, es ist ein rein subjektives Angsterlebnis. Du selbst hast die Macht, es zu kontrollieren in Expositionen. Das würde ich unbedingt dringlich behandeln lassen. Gerade Verhaltenstherapie bringt da schnelle Hilfe.
Lieben Gruß
elana
inaktiv, siehe Link in meinem Profil
elana
inaktiv, siehe Link in meinem Profil
Nein, das war passiert, weil die Ärztin hat es als "Psychose" beschrieben. Sie haben mich fixiert und gespritzt und das Grund war das ich Angst hatte und wollte nicht die EKG. Dann hat die Ärztin gesagt "Ich habe zu viele Patienten, ich habe keine Zeit für Sie" und Schluss. Sie müssen aber etwas besseres in meine Krankengeschichte schreiben um solche Behandlung rechtlich zu begründen also "Psychose" und ich habe auch jemanden attackiert. Das war nicht wahr - wenn ich eine Panikattacke habe habe ich Angst für Leute - ich will das sie nicht zu mir kommen - ich habe niemand berührt geschweige attackiert. Im Zwangspsychiatrie hat man solches Missbrauch und kann es nicht prüfen: es ist mein Wort - eine verrückte Frau gegen Frau Doktor. Es gab keine Kamera dort. Ich probierte mit Patientenanwalt aber sie haben mir genau das gesagt: du kannst nichts prüfen so lange in Spital Dokumente alles richtig ist.Admin hat geschrieben:Der guten Seriosität halber: wegen Panikattacken erfolgen keine "Zwangseinweisungen".
Es mag allerdings sein, dass Sie Ihr Problem heute oder damals als PA interpretiert hatten.
Freundliche Grüße,
admin
Ich habe schrecklich Angst, weil sie mich dort traumatisiert haben. Ich habe meine Panikattacke nicht so oft wie früher aber nicht wegen Psychiatrie, sie haben das Problem nur schwerer gemacht - die Drogen haben mich krank gemacht, physisch und psychisch und das Otto Wagner Spital war ein Albtraum - ich fühlte mich wie in eine Konzentrationslager. Sie haben mich nicht geholfen, nur mehr traumatisiert und so berauscht das ist Amnesie habe. Und sie haben in 5 Tage die Amnesie nicht bemerkt. Wirklich professionell. Ich war in eine toxische Beziehung, das war das Grund für meine Probleme. Die Verhaltenstherapie finde ich lächerlich. Ich weiss welche Methoden kann ich verwenden um sich zu beruhigen, ich bin nicht ein Kind. Mit ein wirklich schlecht Panikattacke kannst du nichts machen.(e) hat geschrieben:@crocodile
Deine Beiträge scheinen sich alle vorwiegend um diese Angst vor Zwangseinweisung zu drehen. Vielleicht hilft es Dir, wenn Du einen Anwalt oder Beistand/Betreuer (privat oder fachlich) organisierst, der Dich in heiklen Situationen begleitet und Dir die Sicherheit gibt, die Du vermisst.
Es wäre auch wichtig, wenn Du Deine Panikproblematik, die Dir so viel Ärger bringt aufgrund Deiner Schreianfälle schnellstmöglichst unter Kontrolle bringen könntest, denn an sich ist eine Panikattacke ja nicht gefährlich, es ist ein rein subjektives Angsterlebnis. Du selbst hast die Macht, es zu kontrollieren in Expositionen. Das würde ich unbedingt dringlich behandeln lassen. Gerade Verhaltenstherapie bringt da schnelle Hilfe.
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